Dürfen eure 6 Jährigen schon alleine raus???
19.09.2012 21:51
Zitat von schlatz:
mein großer ist 3 und darf allein zu den nachbarskindern gehen. er geht bei uns raus und entweder gegenüber oder nebenan wieder rein. wir wohnen an nem wendekreis!! super sache! er darf da auf der straße auch spielen, rad fahren, kettcar fahren ohne dass ich dabei bin.
1. ist meist ein anderes kind/teenager dabei und 2. wissen alle nachbarn dass kleine kinder draussen sind, die passen also extrem auf mitm auto
Nich dein ernst oder?

19.09.2012 21:53
Zitat von Steffanie91:aslso dürfen mütter nicht arbeiten gehen,weil sie früh zur schule müsse.weil sie sonst ihre aufsichtspflicht verletzen......
Und wenn was passieren sollte, in sachen unfall mim fahrrad auto etc. und die schule noch nicht angefangen hat, bzw die lehrer noch keine aufsichtspflicht haben, gilt es als Aufsichtspflichtverletzung.


19.09.2012 21:54
Zitat von Jadaflo:Können wir machen hier ist noch Chaos Jannik sein Zimmer ist Fertig , Und Morgen Wohnzimmer
Zitat von Aja99:käffchen für Ja Ja
@p3 ja so sehen wir das auch und es ist so super die beiden da zu sehen ich versorge sie mit Waffeln , Käffchen .
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mein kind fragt öfter nach ihm
ich glaub die braucht ein date![]()
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aber erst nächste woche nachdem mrt
19.09.2012 21:57
Zitat von imo2009:Das ist schwachsinn.Sogar unsere Vorschulkinder sind VERSICHERT wenn ihnen auf dem Nachhauseweg vom Kiga etwas"passiert"Sie müssen nur zu fuß unterwegs sein.Und genau so läuft das bis zur 4 klasse.Da ist nichts mit verletzter Aufsichtspflicht und nicht versichert!
Zitat von Steffanie91:aslso dürfen mütter nicht arbeiten gehen,weil sie früh zur schule müsse.weil sie sonst ihre aufsichtspflicht verletzen......
Und wenn was passieren sollte, in sachen unfall mim fahrrad auto etc. und die schule noch nicht angefangen hat, bzw die lehrer noch keine aufsichtspflicht haben, gilt es als Aufsichtspflichtverletzung.
warum les ich eigentlich sowas immer bei dir
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Und DAS weiß ich 100%
19.09.2012 21:57
meine läuft manchmal alleine zum Schulbus oder kommt vom KIta alleine zurück. So wirklich alleine auf den Spielplatz lasse ich sie auch noch nicht ,das hat aber eher den Grund das sie sich mit ihrem Herz üebranstrengen könnte. Mann muß das immer ORt und KIndesabhängig machen. Wenn wir zb im Garten sind (gartenverein) ,dürfen sich lle beide meien 3und 6 Jährige im ganzen Bereich und der ist sehr groß (unser Bereich 3 umfasst alleine ca120gärten mit je über 300qm). Aber da kann nichts passiern ,weil da alle rundherum mit aufpassen.
#
schätz es einfach ab.
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schätz es einfach ab.
19.09.2012 21:58
Zitat von imo2009:
Zitat von Steffanie91:aslso dürfen mütter nicht arbeiten gehen,weil sie früh zur schule müsse.weil sie sonst ihre aufsichtspflicht verletzen......
Und wenn was passieren sollte, in sachen unfall mim fahrrad auto etc. und die schule noch nicht angefangen hat, bzw die lehrer noch keine aufsichtspflicht haben, gilt es als Aufsichtspflichtverletzung.
warum les ich eigentlich sowas immer bei dir
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§ 57 Abs. 1 SchulG
......Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen......
....Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich nicht auf den Weg zur Schule oder von der Schule nach Hause (Schulweg).....
Zum rot makiertem =)
Wo bitte in welchem thread denn?






19.09.2012 21:58
Zitat von Melina Larissa:
Niemals !!! Meine Tochter ist Sonntag 6 geworden
und sie darf niergends alleine hin.Passieren schon genug schlimme
Sachen auf der Welt,da laß ich meine kleine Tochter nicht allein gehen.
Würde mir nie Verzeihen wenn da was passiert,weil ICH
zu bequeme oder faul war mit raus zu gehen!6Jahre finde ich
noch viel zu klein.Da sind sie ja Grad mal aus den Kindergarten
raus.Das ist meine persönliche Meinung.Finde übrigens die Aussage
-wir Leben auf dem Land- auch total unsinnig.Selbst da kann was Passieren oder sich irgendein
Irrer das Kind schnappen!


19.09.2012 21:59
Zitat von Pünktchennr3:
Zitat von imo2009:Das ist schwachsinn.Sogar unsere Vorschulkinder sind VERSICHERT wenn ihnen auf dem Nachhauseweg vom Kiga etwas"passiert"Sie müssen nur zu fuß unterwegs sein.Und genau so läuft das bis zur 4 klasse.Da ist nichts mit verletzter Aufsichtspflicht und nicht versichert!
Zitat von Steffanie91:aslso dürfen mütter nicht arbeiten gehen,weil sie früh zur schule müsse.weil sie sonst ihre aufsichtspflicht verletzen......
Und wenn was passieren sollte, in sachen unfall mim fahrrad auto etc. und die schule noch nicht angefangen hat, bzw die lehrer noch keine aufsichtspflicht haben, gilt es als Aufsichtspflichtverletzung.
warum les ich eigentlich sowas immer bei dir
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Und DAS weiß ich 100%
hm wie ist das dann mit unseren Grundschülern--die fahren Schulbud und müssen dabnn 20min auf dem Schulhof warten und da ist auch nicht wirklich eine Aufsicht da.
Also laut Meiner Familienhelferin ,habe ich keien Aufsichtpflichtverletzung ,wenn die KInder den Schulweg alleien meistern.
(in manchen Fällen muß man aber den weg ansich betrachten)
19.09.2012 22:01
Zitat von Pünktchennr3:nati...so kenn ich das auch......war zumindest die letzten 17 jahre s
Zitat von imo2009:Das ist schwachsinn.Sogar unsere Vorschulkinder sind VERSICHERT wenn ihnen auf dem Nachhauseweg vom Kiga etwas"passiert"Sie müssen nur zu fuß unterwegs sein.Und genau so läuft das bis zur 4 klasse.Da ist nichts mit verletzter Aufsichtspflicht und nicht versichert!
Zitat von Steffanie91:aslso dürfen mütter nicht arbeiten gehen,weil sie früh zur schule müsse.weil sie sonst ihre aufsichtspflicht verletzen......
Und wenn was passieren sollte, in sachen unfall mim fahrrad auto etc. und die schule noch nicht angefangen hat, bzw die lehrer noch keine aufsichtspflicht haben, gilt es als Aufsichtspflichtverletzung.
warum les ich eigentlich sowas immer bei dir
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Und DAS weiß ich 100%

19.09.2012 22:01
Zitat von Jaden:
Zitat von Melina Larissa:
Niemals !!! Meine Tochter ist Sonntag 6 geworden
und sie darf niergends alleine hin.Passieren schon genug schlimme
Sachen auf der Welt,da laß ich meine kleine Tochter nicht allein gehen.
Würde mir nie Verzeihen wenn da was passiert,weil ICH
zu bequeme oder faul war mit raus zu gehen!6Jahre finde ich
noch viel zu klein.Da sind sie ja Grad mal aus den Kindergarten
raus.Das ist meine persönliche Meinung.Finde übrigens die Aussage
-wir Leben auf dem Land- auch total unsinnig.Selbst da kann was Passieren oder sich irgendein
Irrer das Kind schnappen!
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gut das ist eure Meinung und auch nict jeder lässt sein kind alleien raus ,aber ich finde einfach manche sidn einfach zu kluckenhaft ,bzw sidn zuhasue und haben immer und immer Zeit.
Übrigens meien würde mir was husten ,wenn ich sie nicht alleine mal zum Bäcker lassen würde.
19.09.2012 22:02
Zitat von Steffanie91:
Zitat von imo2009:
Zitat von Steffanie91:aslso dürfen mütter nicht arbeiten gehen,weil sie früh zur schule müsse.weil sie sonst ihre aufsichtspflicht verletzen......
Und wenn was passieren sollte, in sachen unfall mim fahrrad auto etc. und die schule noch nicht angefangen hat, bzw die lehrer noch keine aufsichtspflicht haben, gilt es als Aufsichtspflichtverletzung.
warum les ich eigentlich sowas immer bei dir
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§ 57 Abs. 1 SchulG
......Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen......
....Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich nicht auf den Weg zur Schule oder von der Schule nach Hause (Schulweg).....
Zum rot makiertem =)
Wo bitte in welchem thread denn?![]()
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Dann greift aber die normale UNfallversicherung.
Bzw gilt bei meinem Kind auch der Schulweg als mitversichert!!!
19.09.2012 22:03
Zitat von imo2009:
Zitat von Pünktchennr3:nati...so kenn ich das auch......war zumindest die letzten 17 jahre s
Zitat von imo2009:Das ist schwachsinn.Sogar unsere Vorschulkinder sind VERSICHERT wenn ihnen auf dem Nachhauseweg vom Kiga etwas"passiert"Sie müssen nur zu fuß unterwegs sein.Und genau so läuft das bis zur 4 klasse.Da ist nichts mit verletzter Aufsichtspflicht und nicht versichert!
Zitat von Steffanie91:aslso dürfen mütter nicht arbeiten gehen,weil sie früh zur schule müsse.weil sie sonst ihre aufsichtspflicht verletzen......
Und wenn was passieren sollte, in sachen unfall mim fahrrad auto etc. und die schule noch nicht angefangen hat, bzw die lehrer noch keine aufsichtspflicht haben, gilt es als Aufsichtspflichtverletzung.
warum les ich eigentlich sowas immer bei dir
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Und DAS weiß ich 100%
o.....bei uns dürfen sie zu fuss,mit fahrrad oder bus kommen.
Kein mensch hat hier behauptet, das es verboten ist, kinder iwo alleine zu lassen.
Ich sagte lediglich, FALLS was passieren sollte.... sind die eltern VOM gesetz her schuld oder zumindest haben sie teilschuld.
19.09.2012 22:05
Zitat von Steffanie91:in verschiedenen wo es um das thema kind allein,kind im auto usw geht.........kümmer dich doch einfsach mal um dein reales leben und nicht um §.....ich versdprech dir,man lebt ruhiger wenn man sich auf seinen gesunden menschenverstand verlässt und sich nicht nur durtch § wühlt.
Zitat von imo2009:
Zitat von Steffanie91:aslso dürfen mütter nicht arbeiten gehen,weil sie früh zur schule müsse.weil sie sonst ihre aufsichtspflicht verletzen......
Und wenn was passieren sollte, in sachen unfall mim fahrrad auto etc. und die schule noch nicht angefangen hat, bzw die lehrer noch keine aufsichtspflicht haben, gilt es als Aufsichtspflichtverletzung.
warum les ich eigentlich sowas immer bei dir
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§ 57 Abs. 1 SchulG
......Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen......
....Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich nicht auf den Weg zur Schule oder von der Schule nach Hause (Schulweg).....
Zum rot makiertem =)
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schwachsinn......kinder sind genauso versichert ,wie wir auf dem weg zur arbeit.das steht zum bsp im vertrag der kiga.und frag mal in der schule nach,da bekommst du die selbe antwort.
19.09.2012 22:05
Zitat von imo2009:Wie schon gesagt:unsere Grundschüler werden sogar angehalten zu fuß zu kommen.Mit dem Fahrrad dürfen sie erst fahren wenn sie den Fahrradschein haben und der kommt halt(wie auch schon mal gesagt)in der 4 klasse!Ab DANN sind sie auch mit dem Fahrrad versichert!
Zitat von Pünktchennr3:nati...so kenn ich das auch......war zumindest die letzten 17 jahre s
Zitat von imo2009:Das ist schwachsinn.Sogar unsere Vorschulkinder sind VERSICHERT wenn ihnen auf dem Nachhauseweg vom Kiga etwas"passiert"Sie müssen nur zu fuß unterwegs sein.Und genau so läuft das bis zur 4 klasse.Da ist nichts mit verletzter Aufsichtspflicht und nicht versichert!
Zitat von Steffanie91:aslso dürfen mütter nicht arbeiten gehen,weil sie früh zur schule müsse.weil sie sonst ihre aufsichtspflicht verletzen......
Und wenn was passieren sollte, in sachen unfall mim fahrrad auto etc. und die schule noch nicht angefangen hat, bzw die lehrer noch keine aufsichtspflicht haben, gilt es als Aufsichtspflichtverletzung.
warum les ich eigentlich sowas immer bei dir
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Und DAS weiß ich 100%
o.....bei uns dürfen sie zu fuss,mit fahrrad oder bus kommen.
19.09.2012 22:07
Zitat von Steffanie91:Wenn wir auf § rumreiten
Zitat von imo2009:
Zitat von Pünktchennr3:nati...so kenn ich das auch......war zumindest die letzten 17 jahre s
Zitat von imo2009:Das ist schwachsinn.Sogar unsere Vorschulkinder sind VERSICHERT wenn ihnen auf dem Nachhauseweg vom Kiga etwas"passiert"Sie müssen nur zu fuß unterwegs sein.Und genau so läuft das bis zur 4 klasse.Da ist nichts mit verletzter Aufsichtspflicht und nicht versichert!
...
Und DAS weiß ich 100%
o.....bei uns dürfen sie zu fuss,mit fahrrad oder bus kommen.
Kein mensch hat hier behauptet, das es verboten ist, kinder iwo alleine zu lassen.
Ich sagte lediglich, FALLS was passieren sollte.... sind die eltern VOM gesetz her schuld oder zumindest haben sie teilschuld.

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