Mütter- und Schwangerenforum

Einschulung

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Mamamitherz16
643 Beiträge
25.08.2025 08:49
Hallo ihr lieben,

Ich und meine Tochter (9j)sind bei einer guten Freundin zur einschulung ihrer Tochter eingeladen am 10.9

Meine Tochter muss ja selbst wieder zur Schule am 8.9.
Darf ich meine Tochter einfach an dem Tag Raus nehmen aus der schule oder brauch ich dafür eine Genehmigung?

Früher war es doch so wenn man nicht verwandt oder kein Geschwisterkind war,hatte man kein Anrecht darauf.

Weißt das zufällig jemand. Kenne mich da nicht aus.
Vanellope
15528 Beiträge
25.08.2025 08:52

einfach urlaubsantrag stellen. Idr kann der Klassenlehrer bis zu 3 Tage entscheiden. Dann siehst du ja ob es klappt
Mamamitherz16
643 Beiträge
25.08.2025 09:04
Zitat von Vanellope:

einfach urlaubsantrag stellen. Idr kann der Klassenlehrer bis zu 3 Tage entscheiden. Dann siehst du ja ob es klappt

Das heißt gleich Montag wenn die Schule wieder beginnt, Urlaub für meine Tochter bei der Lehrerin einreichen?
nilou
14539 Beiträge
25.08.2025 09:06
Einfach rausnehmen geht nicht, du brauchst eine Genehmigung von der Schule.
Fliederblüte
175 Beiträge
25.08.2025 09:08
Anrecht hat man nicht darauf. Aber man kann die Klassenlehrerin freundlich um eine Beurlaubung bitten. Wenn man da keine Vorgeschichte mit vielen Fehlzeiten hat, dann wird das bestimmt genehmigt.
Fliederblüte
175 Beiträge
25.08.2025 09:09
Zitat von Mamamitherz16:

Zitat von Vanellope:

einfach urlaubsantrag stellen. Idr kann der Klassenlehrer bis zu 3 Tage entscheiden. Dann siehst du ja ob es klappt

Das heißt gleich Montag wenn die Schule wieder beginnt, Urlaub für meine Tochter bei der Lehrerin einreichen?
Ja, entweder am ersten Schultag oder du schreibst ihr in der Woche vorher schon eine Mail.
Mamamitherz16
643 Beiträge
25.08.2025 09:19
Zitat von Fliederblüte:

Zitat von Mamamitherz16:

Zitat von Vanellope:

einfach urlaubsantrag stellen. Idr kann der Klassenlehrer bis zu 3 Tage entscheiden. Dann siehst du ja ob es klappt

Das heißt gleich Montag wenn die Schule wieder beginnt, Urlaub für meine Tochter bei der Lehrerin einreichen?
Ja, entweder am ersten Schultag oder du schreibst ihr in der Woche vorher schon eine Mail.

Das wäre natürlich auch eine idee, eine Email müsste ich haben von der Klassenlehrerin. Gute idee
Zirkonia85
2159 Beiträge
25.08.2025 09:23
Ich würde alleine gehen. Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, wegen einer Einschulung mein Kind aus der Schulpflicht zu nehmen. Da gibt es weiß Gott wichtigere Fälle, bei denen das notwendig wäre. Wir hatten zum Glück noch keinen.

Haben 5 Paten Kinder und ich bin jedesmal alleine gegangen und habe nach der Schule mein Kind zu der anschließenden Feier abgeholt.

Gerade zu Beginn des neuen Schuljahres zu fehlen, finde ich nicht gut.
Fliederblüte
175 Beiträge
25.08.2025 09:37
Zitat von Zirkonia85:

Ich würde alleine gehen. Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, wegen einer Einschulung mein Kind aus der Schulpflicht zu nehmen. Da gibt es weiß Gott wichtigere Fälle, bei denen das notwendig wäre. Wir hatten zum Glück noch keinen.

Haben 5 Paten Kinder und ich bin jedesmal alleine gegangen und habe nach der Schule mein Kind zu der anschließenden Feier abgeholt.

Gerade zu Beginn des neuen Schuljahres zu fehlen, finde ich nicht gut.
Ich würde mein Kind zur Einschulung mitnehmen. Vor allem, wenn es ein ganz normaler Schultag ist und das Kind nicht gerade mit der ersten Klasse ganz frisch startet. Das ist hier der Fall.
Wer in der Schule keine riesigen Lernprobleme hat, wird in der Grundschule einen Fehltag problemlos aufholen können. Und wenn im Laufe des Schuljahres ein zweiter dazu kommt, weil es noch ein "Event" geben sollte, ist es auch nicht schlimm. Nicht nur die Schule ist wichtig, sondern auch besondere Erlebnisse.
Zirkonia85
2159 Beiträge
26.08.2025 10:19
Zitat von Fliederblüte:

Zitat von Zirkonia85:

Ich würde alleine gehen. Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, wegen einer Einschulung mein Kind aus der Schulpflicht zu nehmen. Da gibt es weiß Gott wichtigere Fälle, bei denen das notwendig wäre. Wir hatten zum Glück noch keinen.

Haben 5 Paten Kinder und ich bin jedesmal alleine gegangen und habe nach der Schule mein Kind zu der anschließenden Feier abgeholt.

Gerade zu Beginn des neuen Schuljahres zu fehlen, finde ich nicht gut.
Ich würde mein Kind zur Einschulung mitnehmen. Vor allem, wenn es ein ganz normaler Schultag ist und das Kind nicht gerade mit der ersten Klasse ganz frisch startet. Das ist hier der Fall.
Wer in der Schule keine riesigen Lernprobleme hat, wird in der Grundschule einen Fehltag problemlos aufholen können. Und wenn im Laufe des Schuljahres ein zweiter dazu kommt, weil es noch ein "Event" geben sollte, ist es auch nicht schlimm. Nicht nur die Schule ist wichtig, sondern auch besondere Erlebnisse.

Das hat doch nichts damit zu tun, wie gut oder schlecht das Kind in der Schule ist.

Es gilt Schulpflicht und nur bei dringlichen nicht verschiebbaren Angelegenheiten kann man Beurlaubt werden, zb Arzttermin.
Doch nicht für „Events“.
Fliederblüte
175 Beiträge
26.08.2025 11:09
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Fliederblüte:

Zitat von Zirkonia85:

Ich würde alleine gehen. Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, wegen einer Einschulung mein Kind aus der Schulpflicht zu nehmen. Da gibt es weiß Gott wichtigere Fälle, bei denen das notwendig wäre. Wir hatten zum Glück noch keinen.

Haben 5 Paten Kinder und ich bin jedesmal alleine gegangen und habe nach der Schule mein Kind zu der anschließenden Feier abgeholt.

Gerade zu Beginn des neuen Schuljahres zu fehlen, finde ich nicht gut.
Ich würde mein Kind zur Einschulung mitnehmen. Vor allem, wenn es ein ganz normaler Schultag ist und das Kind nicht gerade mit der ersten Klasse ganz frisch startet. Das ist hier der Fall.
Wer in der Schule keine riesigen Lernprobleme hat, wird in der Grundschule einen Fehltag problemlos aufholen können. Und wenn im Laufe des Schuljahres ein zweiter dazu kommt, weil es noch ein "Event" geben sollte, ist es auch nicht schlimm. Nicht nur die Schule ist wichtig, sondern auch besondere Erlebnisse.

Das hat doch nichts damit zu tun, wie gut oder schlecht das Kind in der Schule ist.

Es gilt Schulpflicht und nur bei dringlichen nicht verschiebbaren Angelegenheiten kann man Beurlaubt werden, zb Arzttermin.
Doch nicht für „Events“.
Ein Kind kann nicht nur bei "dringlichen nicht verschiebbaren Angelegenheiten" beurlaubt werden. Es kann durchaus auch für Feiern wie eine Einschulung beurlaubt werden (sofern das nicht häufig der Fall ist). Die Klassenlehrerin kennt doch ihre Kinder und weiß sehr gut, wen sie für was wie oft beurlauben kann ohne dass die schulischen Leistungen darunter leiden.

Ich bin ganz klar ein Befürworter der Schulpflicht. Natürlich sollen alle Kinder in die Schule gehen und dort etwas lernen. Das ist sehr wichtig. Bitte nicht falsch verstehen.
Aber man muss sich eben auch unbedingt jedes einzelne Kind anschauen und dann entscheiden, was für es jetzt in dieser Situation, für seine Persönlichkeit, für sein Leben, seine soziale Entwicklung ... das Beste ist. Und da kann es durchaus sein, dass es für dieses Kind am 10. September sinnvoller ist, wenn es zu einer Einschulungsfeier, also zu einem ganz besonderen Erlebnis, als zum Unterricht geht.

Ein ganz extremes Beispiel habe ich im vergangenen Jahr selbst miterlebt. Eine Freundin ließ ihr Kind von Anfang Oktober bis Anfang April für 6 Monate beurlauben. Sie segelten dann einmal nach Panama und zurück. Das Kind musste danach den ganzen Stoff aufholen und mehrere mündliche Prüfungen machen und die Klassenarbeiten mitschreiben. Aber es konnte in der Klasse bleiben und braucht jetzt nicht zu wiederholen.
Ich persönlich hätte das jetzt mit meinen Kindern nicht gemacht, weil mir Schule schon auch echt wichtig ist. Aber ich fand es sehr bemerkenswert, wie das Kind in seiner Persönlichkeit gewachsen ist. Es hat zugegebenermaßen wirklich viel gelernt über andere Menschen, Länder und Kulturen. Und das ist auch wichtig.

Aber hier ging es ja nur um einen einzigen Schultag. Einen einzigen....
anja1181
6391 Beiträge
26.08.2025 13:02
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Fliederblüte:

Zitat von Zirkonia85:

Ich würde alleine gehen. Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, wegen einer Einschulung mein Kind aus der Schulpflicht zu nehmen. Da gibt es weiß Gott wichtigere Fälle, bei denen das notwendig wäre. Wir hatten zum Glück noch keinen.

Haben 5 Paten Kinder und ich bin jedesmal alleine gegangen und habe nach der Schule mein Kind zu der anschließenden Feier abgeholt.

Gerade zu Beginn des neuen Schuljahres zu fehlen, finde ich nicht gut.
Ich würde mein Kind zur Einschulung mitnehmen. Vor allem, wenn es ein ganz normaler Schultag ist und das Kind nicht gerade mit der ersten Klasse ganz frisch startet. Das ist hier der Fall.
Wer in der Schule keine riesigen Lernprobleme hat, wird in der Grundschule einen Fehltag problemlos aufholen können. Und wenn im Laufe des Schuljahres ein zweiter dazu kommt, weil es noch ein "Event" geben sollte, ist es auch nicht schlimm. Nicht nur die Schule ist wichtig, sondern auch besondere Erlebnisse.

Das hat doch nichts damit zu tun, wie gut oder schlecht das Kind in der Schule ist.

Es gilt Schulpflicht und nur bei dringlichen nicht verschiebbaren Angelegenheiten kann man Beurlaubt werden, zb Arzttermin.
Doch nicht für „Events“.


Stimmt nicht, meine Kinder wurden sogar 2 mal für 2 Tage beurlaubt..die Feier war 600 Kilometer entfernt, war kein Problem.
NadineW
2768 Beiträge
26.08.2025 15:26
Wir haben unseren Sohn für die Einschulung unserer Tochter beurlauben lassen. Da habe ich dann mit der Klassenlehrerin gesprochen und sie meinte, dass sie bis zu 3 Tage im Jahr selbst beurlauben darf, darüber hinaus muss das dann über die Schulleitung gehen. Für unseren Sohn war es dann kein Problem.

Aber ob die Klassenleitung dann die Einschulung der Tochter einer Freundin genehmigt, müsst ihr versuchen.
FoxMami
3340 Beiträge
27.08.2025 18:57
Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Fliederblüte:

Zitat von Zirkonia85:

Ich würde alleine gehen. Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, wegen einer Einschulung mein Kind aus der Schulpflicht zu nehmen. Da gibt es weiß Gott wichtigere Fälle, bei denen das notwendig wäre. Wir hatten zum Glück noch keinen.

Haben 5 Paten Kinder und ich bin jedesmal alleine gegangen und habe nach der Schule mein Kind zu der anschließenden Feier abgeholt.

Gerade zu Beginn des neuen Schuljahres zu fehlen, finde ich nicht gut.
Ich würde mein Kind zur Einschulung mitnehmen. Vor allem, wenn es ein ganz normaler Schultag ist und das Kind nicht gerade mit der ersten Klasse ganz frisch startet. Das ist hier der Fall.
Wer in der Schule keine riesigen Lernprobleme hat, wird in der Grundschule einen Fehltag problemlos aufholen können. Und wenn im Laufe des Schuljahres ein zweiter dazu kommt, weil es noch ein "Event" geben sollte, ist es auch nicht schlimm. Nicht nur die Schule ist wichtig, sondern auch besondere Erlebnisse.

Das hat doch nichts damit zu tun, wie gut oder schlecht das Kind in der Schule ist.

Es gilt Schulpflicht und nur bei dringlichen nicht verschiebbaren Angelegenheiten kann man Beurlaubt werden, zb Arzttermin.
Doch nicht für „Events“.


Meine Tochter wurde letztes Jahr fur 5 Tage beurlaubt von der Schulleitung, damit wir zum 90gsten Geburtstag von meinem Großvater fliegen können. Das war auch kein Problem und sie hat schnell alles nachgeholt.
Zirkonia85
2159 Beiträge
27.08.2025 21:10
Zitat von FoxMami:

Zitat von Zirkonia85:

Zitat von Fliederblüte:

Zitat von Zirkonia85:

Ich würde alleine gehen. Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, wegen einer Einschulung mein Kind aus der Schulpflicht zu nehmen. Da gibt es weiß Gott wichtigere Fälle, bei denen das notwendig wäre. Wir hatten zum Glück noch keinen.

Haben 5 Paten Kinder und ich bin jedesmal alleine gegangen und habe nach der Schule mein Kind zu der anschließenden Feier abgeholt.

Gerade zu Beginn des neuen Schuljahres zu fehlen, finde ich nicht gut.
Ich würde mein Kind zur Einschulung mitnehmen. Vor allem, wenn es ein ganz normaler Schultag ist und das Kind nicht gerade mit der ersten Klasse ganz frisch startet. Das ist hier der Fall.
Wer in der Schule keine riesigen Lernprobleme hat, wird in der Grundschule einen Fehltag problemlos aufholen können. Und wenn im Laufe des Schuljahres ein zweiter dazu kommt, weil es noch ein "Event" geben sollte, ist es auch nicht schlimm. Nicht nur die Schule ist wichtig, sondern auch besondere Erlebnisse.

Das hat doch nichts damit zu tun, wie gut oder schlecht das Kind in der Schule ist.

Es gilt Schulpflicht und nur bei dringlichen nicht verschiebbaren Angelegenheiten kann man Beurlaubt werden, zb Arzttermin.
Doch nicht für „Events“.


Meine Tochter wurde letztes Jahr fur 5 Tage beurlaubt von der Schulleitung, damit wir zum 90gsten Geburtstag von meinem Großvater fliegen können. Das war auch kein Problem und sie hat schnell alles nachgeholt.

Großvater ist doch nicht vergleichbar mit der Tochter einer Freundin… natürlich wird sowas genehmigt. Für solche Dinge ist Sonderurlaub ja auch. Kinder die Familie im Ausland haben, bekommen ihre Anträge fast immer genehmigt, aber die Einschulung einer Freundin, ist doch was völlig anderes.
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