Mütter- und Schwangerenforum

Wie einen Antrag auf Rückstellung zwecks Einschulung schreiben?

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Kibazwerg
5493 Beiträge
06.03.2015 23:05
Zitat von Seesternchen_2.0:

Aus welchem Bundesland kommst ihr???

Denn in NRW kann man nicht zurückstellen

das stimmt so nicht. Ich habe eine Patientin, die erst dieses Jahr mit 7; 5 Jahre in die Schule kommt, weil wir die Rückstellung durch haben und letzten mi hab ich mein Gutachten für ein anderes Mädchen abgeben, dass auch zurück gestellt werden soll und es sieht gut aus. Schreibe vom smartphone und muss jetzt schlafen, melde mich gerne nochmal dazu welche Faktoren eine Rolle spielen. Wohnen in NRW.
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
07.03.2015 10:39
Ich weiß zwar nicht als was du arbeitest und wie schwer der Grad der Erkrankung war. Aber i.d.R wird in NRW nicht zurück gestellt. Klasse 1-2 wird als Eingangshalle in 1-3 Jahren durchlaufen.

Und schau mal das Gerichtsurteil. Und es ist noch schwerer geworden!
http://d1y3zsble8dvyu.cloudfront.net/wp-content/up loads/2011/07/1_L_552_06beschluss20060804.html
imo2009
16543 Beiträge
07.03.2015 13:57
Zitat von Seesternchen_2.0:

Aus welchem Bundesland kommst ihr???

Denn in NRW kann man nicht zurückstellen
bei uns ist es so,die schulleiterin besucht im vorschuljahr mehrmals die kinder im kiga und macht sich ein bild.bei der schultauglichkeit hat sie auch das letzte wort.....falls von ärztlicher seite keine einwände sind.l
etztes jahr hatte ich auch bedenken wegen meinem sohn....völlig unbegründet.kenne aus der nachbarschaft ein mädchen,die die 1.klasse wiederholt hat.ist auch ne schlimm.wie alt ist dein sohn bei der einschulung ?
imo2009
16543 Beiträge
07.03.2015 14:02
Zitat von Seesternchen_2.0:

Hab ich gerade gefunden....
So einfach wird das nicht!


Zurückstellung von der Schulpflicht
Ein Antrag auf Rückstellung muss bei der Schulanmeldung gestellt werden. Die Schulaufsicht entscheidet nach Vorlage ihrer Begründung, der Stellungnahme der Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen über die Schulrückstellung


haben auch letztes jahr einige eltern versucht.....keine chance.lag aber nicht dran,das sie die klassen vollbekommen wollten.in beiden schulen mit jeweils 2 klassen sitzen 28 kinder......

zur ergo mussten wir auch,weil er linkshänder ist und wegen konzentration.......sie meinte er schafft das nicht.ich sollte ihn zurückstellen und er brächte noch das jahr... irrtum....er ist unter den besten.immer höchstpunktzahl in den arbeiten,ihm fällt es total leicht.......
Kibazwerg
5493 Beiträge
07.03.2015 21:57
Zitat von Seesternchen_2.0:

Ich weiß zwar nicht als was du arbeitest und wie schwer der Grad der Erkrankung war. Aber i.d.R wird in NRW nicht zurück gestellt. Klasse 1-2 wird als Eingangshalle in 1-3 Jahren durchlaufen.

Und schau mal das Gerichtsurteil. Und es ist noch schwerer geworden!
http://d1y3zsble8dvyu.cloudfront.net/wp-content/up loads/2011/07/1_L_552_06beschluss20060804.html

Da steht aber auch, dass das Urteil so gefällt wurde, weil der Schweregrad der Behinderung bzw. Erkrankung nicht ausreichend für eine Rückstellung wäre...

Ich war letzten Do auf einer Informationsveranstaltung für vierjährige von der Grundschule-da ging es u.a. auch um mögliche Rückstellung und die Schulleiterin sagte ganz klar, das sowohl eine vorgezogene Einschulung als auch eine Rückstellung von der jeweiligen Schulleiterin abhängig ist-diese haben das letzte Wort... Wenn ein Kind z.B. ein "Extremfrühchen" war, oder viel Zeit im KH oder ärztlicher Behandlung war und das nachweisbar ist, kann damit eine Rückstellung erwirkt werden- in jedem BL. die Pat. letztes Jahr wurde von den leiblichen Eltern misshandelt und die ersten drei Jahre nicht versorgt-sie ist sozial-emotional zu "klein" gewesen und kann jetzt in Rücksprache mit Amtsärztin, Frühförderstelle, der zukünftigen Schulleiterin und mir noch ein Jahr Kindergarten genießen-sie kommt mit 7;5J. in die Schule-genau richtig
Der Antrag von letzten Mi ist für ein Mädchen, was ein "Extremfrühchen" war und sehr viel Zeit im KH verbracht hat, sie fängt jetzt seit zwei Wochen an zu sprechen und ist in allen Bereichen deutlich entwicklungsgestört-deswegen sagte die Amtsärztin und Schulleiterin schon, dass wenn alle beteiligten Therapeuten und der Kiga die Gutachten einreichen, die Rückstellung positiv entgegen zu sehen ist.
Lange Rede, kurzer Sinn-wenn ein Kind entsprechend nachweisbar viel "krank" war und die Schulleiterin sagt, sie nimmt das Kind nicht an ihrer Schule an, weil sie die Schulfähigkeit nicht sieht, kann eine Rückstellung erwirkt werden-es ist schwierig, JA-aber eben nicht unmöglich... die Frage ist ja auch, warum eine Rückstellung erwirkt werden soll
Kibazwerg
5493 Beiträge
09.03.2015 21:09
Hat Ts sich denn jetzt entschieden -Antrag schreiben? Förderschule? Würde mich interessieren, wie es augegangen ist
Silver1985
3533 Beiträge
10.03.2015 20:20
Zitat von Kibazwerg:

Hat Ts sich denn jetzt entschieden -Antrag schreiben? Förderschule? Würde mich interessieren, wie es augegangen ist


Also ich möchte mich nochmal mit der Kita-Erzieherin absprechen wie wir weiter verfahren aber habe sie leider noch nicht angetroffen.
Ich möchte aber auf alle Fälle einen Antrag stellen und hoffe ich komm durch.
Kibazwerg
5493 Beiträge
11.03.2015 22:49
Zitat von Silver1985:

Zitat von Kibazwerg:

Hat Ts sich denn jetzt entschieden -Antrag schreiben? Förderschule? Würde mich interessieren, wie es augegangen ist


Also ich möchte mich nochmal mit der Kita-Erzieherin absprechen wie wir weiter verfahren aber habe sie leider noch nicht angetroffen.
Ich möchte aber auf alle Fälle einen Antrag stellen und hoffe ich komm durch.

ich drücke beide Daumen
11.03.2015 23:01
Warum hast du das denn nicht gleich gemacht wo du ihn in der Schuleangemeldet hast`? in unserer Schule ist es schon zu spät da musst du den Antrag stellen wenn du sie anmeldest.
habe alles schon durch.

Einfach schreiben . Hiermit beantrage ich mein kidn ....aus folgenden Gründen zurück zu stellen.

Aber bei uns hättest du jetzt keine Chance mehr --auser es würden ausdrücklich die Ärzte befürworten.
11.03.2015 23:07
Zitat von Kibazwerg:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Ich weiß zwar nicht als was du arbeitest und wie schwer der Grad der Erkrankung war. Aber i.d.R wird in NRW nicht zurück gestellt. Klasse 1-2 wird als Eingangshalle in 1-3 Jahren durchlaufen.

Und schau mal das Gerichtsurteil. Und es ist noch schwerer geworden!
http://d1y3zsble8dvyu.cloudfront.net/wp-content/up loads/2011/07/1_L_552_06beschluss20060804.html

Da steht aber auch, dass das Urteil so gefällt wurde, weil der Schweregrad der Behinderung bzw. Erkrankung nicht ausreichend für eine Rückstellung wäre...

Ich war letzten Do auf einer Informationsveranstaltung für vierjährige von der Grundschule-da ging es u.a. auch um mögliche Rückstellung und die Schulleiterin sagte ganz klar, das sowohl eine vorgezogene Einschulung als auch eine Rückstellung von der jeweiligen Schulleiterin abhängig ist-diese haben das letzte Wort... Wenn ein Kind z.B. ein "Extremfrühchen" war, oder viel Zeit im KH oder ärztlicher Behandlung war und das nachweisbar ist, kann damit eine Rückstellung erwirkt werden- in jedem BL. die Pat. letztes Jahr wurde von den leiblichen Eltern misshandelt und die ersten drei Jahre nicht versorgt-sie ist sozial-emotional zu "klein" gewesen und kann jetzt in Rücksprache mit Amtsärztin, Frühförderstelle, der zukünftigen Schulleiterin und mir noch ein Jahr Kindergarten genießen-sie kommt mit 7;5J. in die Schule-genau richtig
Der Antrag von letzten Mi ist für ein Mädchen, was ein "Extremfrühchen" war und sehr viel Zeit im KH verbracht hat, sie fängt jetzt seit zwei Wochen an zu sprechen und ist in allen Bereichen deutlich entwicklungsgestört-deswegen sagte die Amtsärztin und Schulleiterin schon, dass wenn alle beteiligten Therapeuten und der Kiga die Gutachten einreichen, die Rückstellung positiv entgegen zu sehen ist.
Lange Rede, kurzer Sinn-wenn ein Kind entsprechend nachweisbar viel "krank" war und die Schulleiterin sagt, sie nimmt das Kind nicht an ihrer Schule an, weil sie die Schulfähigkeit nicht sieht, kann eine Rückstellung erwirkt werden-es ist schwierig, JA-aber eben nicht unmöglich... die Frage ist ja auch, warum eine Rückstellung erwirkt werden soll


kiba dem kann ich nur zu stimmen. bei meiner Tochter haben wir schon mit 5 jahren gemerkt das es wohl prbl. gibt . Sie ist aber in Komplexer Förderung bekommt mehrere Förderungen in der Woche . Und da sich alle rechtzeitig gekümmert haben hat es auch geklappt schriftlich bekommme ich es noch im April/ mai weil noch nicht alle Kinder ihre Untersuchung durch haben -aber von allen die Mündliche bestättigung unter zeugen. ( da ich mein Kidn in einer anderen Schule sonst eingeschult hätte)
Silver1985
3533 Beiträge
12.03.2015 16:01
Zitat von Krümelkeks13:

Warum hast du das denn nicht gleich gemacht wo du ihn in der Schuleangemeldet hast`? in unserer Schule ist es schon zu spät da musst du den Antrag stellen wenn du sie anmeldest.
habe alles schon durch.

Einfach schreiben . Hiermit beantrage ich mein kidn ....aus folgenden Gründen zurück zu stellen.

Aber bei uns hättest du jetzt keine Chance mehr --auser es würden ausdrücklich die Ärzte befürworten.


Weil ich damals noch nicht wusste das ich einen Antrag stellen muss. Die Schulleiterin meinte nun ich solle einen Antrag stellen also liegt es wohl noch in der Frist.
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