Mütter- und Schwangerenforum

Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung

Anonym 1 (212133)
0 Beiträge
16.10.2025 11:07
Hallo,

der Therad zur Unterhaltsvollstreckung in Frankreich ist auch von mir. Da ich den Titel nicht ändern kann mache ich einen neuen auf weil es jetzt um ein anderes Thema geht.

Der Vater hat die Unterhaltszahlung eingestellt, ich habe eine Beistandschaft und bekomme Unterhaltsvorschuss.

Ich habe heute mit der Beistandschaft telefoniert. Die Dame hat letzte Woche mit dem Vater telefoniert. Der macht jetzt geltend, das er nicht genügend Einkommen hat um den Unterhalt zu zahlen. Sie hat ihm jetzt Unterlagen zum ausfüllen gegeben um dies zu prüfen. Frist zum ausfüllen 3 Wochen.

Er hat in Frankreich 2 Betriebe angemeldet, ist also selbstständig. Eins davon ist eine Bar/Restauarnt was er kurz vor Einstellung des Unterhaltes angemeldet hat.

Auf meine Nachfragen bzgl. gesteigerter Erwerbsobliegenheit, Androhung der Pfändung des Grundstückes, Verschleierung der Einküfte etc. kam von der Beistandschaft nicht viel. Ich hatte in der Zwischenzeit den zuständigen Gerichtsvollzieher herausgefunden und ihr das gemailt. Die sprechen da auch deutsch weil wir hier im deutsch/französischen Grenzgebiet jeweils leben. Die Pfändung in Frankreich ist auch gar nicht so schwierig da EU.

Im Prinzip hat sie noch nie eine Pfändung in Frankreich gemacht und scheint sich davor zu scheuen. Auch das er keinen Arbeitgeber hat sondern selbstständig ist macht es für sie anscheind schwieriger.

Sie meinte dann nur, wenn das was er sagt nicht plausisbel ist bleibt die Möglichkeit ihn wegen Verletzung der Unterhaltspflicht anzuzeigen.

Ich persönlich glaube tatsächlich das er Sachen verschleiert bzw. seine Erwerbsobliegenheit verletzt. Er schuldet seinen Kindern Unterhalt und hat quasi 2 Betriebe die nichts abwerfen lt. ihm. Er ist arbeitsfähig und qualifiziert und könnte jederzeit einen Job finden der ihn leistungsfähig macht.

Ich habe auch 2 Jobs im Angestelltenverhaltnis um unsere Kinder zu finanzieren. Tatsächlich ist es so, das uns deshalb der Unterhaltsvorschuss reicht und es das für mich von der Abwicklung auch einfacher macht. Hier weiß ich das Geld kommt jeden Monat und ich bin nicht von seinen Launen abhängig. Wir hatten die letzten Jahre immer wieder den Fall das er den Unterhalt eingestellt hat weil ihm irgendwas gegen den Strich ging. Quasi als Druckmittel / Retourkutsche. Was am Ende nie was gebracht hat da ich über den Unterhalt seit Jahren nicht mit ihm rede. Dafür ist die Beistandschaft.

Ich fühle mich nur gerade ziemlich angefressen.
Er präsentiert sich als erfolgreiche Geschäftsmann, gehört ja einer bessern Schicht an und hat ja und kann ja. Ich rödel hier seit Jahren allein mit der ganzen Betreuung (Umgang nimmt er seit Jahren nicht war), Orga und Finanzierung und er macht es sich einfach. Ich vermute auch das der Umzug nach Frankreich durchaus mit dem Hintergrund war sich früher oder später aus dem Unterhalt zu verabschieden. Er denkt in Frankreich kann man nicht pfänden / vollstrecken. Das habe ich der Beistandschaft auch so gesagt.

So jetzt stellt sich mir die Frage ob wir eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung machen wenn die Unterlagen nicht fundiert sind bzw. nichts kommt.

Ha jemand so eine Anzeige schon mal gemacht bzw. hat Erfahrung damit?

Letzendlich würde die nicht bringen das er zahlt, sondern nur ihm zeigen das das was er macht nicht ok ist.
Ich könnte es also auch einfach so hinnehmen, nur ist mein Gerechtigskeitssinn gerade wieder extrem verletzt weswegen ich mich zumindest darüber mehr informieren möchte.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Schutz der Kinder

FoxMami
3348 Beiträge
16.10.2025 13:25
Zitat von Anonym 1 (212133):

Hallo,

der Therad zur Unterhaltsvollstreckung in Frankreich ist auch von mir. Da ich den Titel nicht ändern kann mache ich einen neuen auf weil es jetzt um ein anderes Thema geht.

Der Vater hat die Unterhaltszahlung eingestellt, ich habe eine Beistandschaft und bekomme Unterhaltsvorschuss.

Ich habe heute mit der Beistandschaft telefoniert. Die Dame hat letzte Woche mit dem Vater telefoniert. Der macht jetzt geltend, das er nicht genügend Einkommen hat um den Unterhalt zu zahlen. Sie hat ihm jetzt Unterlagen zum ausfüllen gegeben um dies zu prüfen. Frist zum ausfüllen 3 Wochen.

Er hat in Frankreich 2 Betriebe angemeldet, ist also selbstständig. Eins davon ist eine Bar/Restauarnt was er kurz vor Einstellung des Unterhaltes angemeldet hat.

Auf meine Nachfragen bzgl. gesteigerter Erwerbsobliegenheit, Androhung der Pfändung des Grundstückes, Verschleierung der Einküfte etc. kam von der Beistandschaft nicht viel. Ich hatte in der Zwischenzeit den zuständigen Gerichtsvollzieher herausgefunden und ihr das gemailt. Die sprechen da auch deutsch weil wir hier im deutsch/französischen Grenzgebiet jeweils leben. Die Pfändung in Frankreich ist auch gar nicht so schwierig da EU.

Im Prinzip hat sie noch nie eine Pfändung in Frankreich gemacht und scheint sich davor zu scheuen. Auch das er keinen Arbeitgeber hat sondern selbstständig ist macht es für sie anscheind schwieriger.

Sie meinte dann nur, wenn das was er sagt nicht plausisbel ist bleibt die Möglichkeit ihn wegen Verletzung der Unterhaltspflicht anzuzeigen.

Ich persönlich glaube tatsächlich das er Sachen verschleiert bzw. seine Erwerbsobliegenheit verletzt. Er schuldet seinen Kindern Unterhalt und hat quasi 2 Betriebe die nichts abwerfen lt. ihm. Er ist arbeitsfähig und qualifiziert und könnte jederzeit einen Job finden der ihn leistungsfähig macht.

Ich habe auch 2 Jobs im Angestelltenverhaltnis um unsere Kinder zu finanzieren. Tatsächlich ist es so, das uns deshalb der Unterhaltsvorschuss reicht und es das für mich von der Abwicklung auch einfacher macht. Hier weiß ich das Geld kommt jeden Monat und ich bin nicht von seinen Launen abhängig. Wir hatten die letzten Jahre immer wieder den Fall das er den Unterhalt eingestellt hat weil ihm irgendwas gegen den Strich ging. Quasi als Druckmittel / Retourkutsche. Was am Ende nie was gebracht hat da ich über den Unterhalt seit Jahren nicht mit ihm rede. Dafür ist die Beistandschaft.

Ich fühle mich nur gerade ziemlich angefressen.
Er präsentiert sich als erfolgreiche Geschäftsmann, gehört ja einer bessern Schicht an und hat ja und kann ja. Ich rödel hier seit Jahren allein mit der ganzen Betreuung (Umgang nimmt er seit Jahren nicht war), Orga und Finanzierung und er macht es sich einfach. Ich vermute auch das der Umzug nach Frankreich durchaus mit dem Hintergrund war sich früher oder später aus dem Unterhalt zu verabschieden. Er denkt in Frankreich kann man nicht pfänden / vollstrecken. Das habe ich der Beistandschaft auch so gesagt.

So jetzt stellt sich mir die Frage ob wir eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung machen wenn die Unterlagen nicht fundiert sind bzw. nichts kommt.

Ha jemand so eine Anzeige schon mal gemacht bzw. hat Erfahrung damit?

Letzendlich würde die nicht bringen das er zahlt, sondern nur ihm zeigen das das was er macht nicht ok ist.
Ich könnte es also auch einfach so hinnehmen, nur ist mein Gerechtigskeitssinn gerade wieder extrem verletzt weswegen ich mich zumindest darüber mehr informieren möchte.


Ich selbst habe keine Erfahrung und auch im Bekanntenkreis nur eine, aber nicht in Frankreich. Ich kenne aber jemanden, der so einen Anwaltbrief aus Polen bekommen hat, wo er tausende von € nachzahlen müsste. Die gingen davon aus, dass er über die Jahre, die er hier lebte im Durchschnitt 2500€ monatlich verdient hat und somit zu wenig Unterhalt zahlte. Das Kind ist 18. Jetzt musste er selber einen Anwalt arrangieren und beweisen, was er die ganzen Jahre verdient hat, wo er beim Jobcenter war, wo nicht und wie viel bereits gezahlt wurde. Geht auch alles vor Gericht. Also ja es lohnt sich, aber man muss einen Anwalt finden, der international oder in deinem Fall mit Frankreich arbeitet. Aber da ihr an der Grenze lebt, denke ich, werde solche dort existieren.
17.10.2025 08:32
Zitat von Anonym 1 (212133):

Hallo,

der Therad zur Unterhaltsvollstreckung in Frankreich ist auch von mir. Da ich den Titel nicht ändern kann mache ich einen neuen auf weil es jetzt um ein anderes Thema geht.

Der Vater hat die Unterhaltszahlung eingestellt, ich habe eine Beistandschaft und bekomme Unterhaltsvorschuss.

Ich habe heute mit der Beistandschaft telefoniert. Die Dame hat letzte Woche mit dem Vater telefoniert. Der macht jetzt geltend, das er nicht genügend Einkommen hat um den Unterhalt zu zahlen. Sie hat ihm jetzt Unterlagen zum ausfüllen gegeben um dies zu prüfen. Frist zum ausfüllen 3 Wochen.

Er hat in Frankreich 2 Betriebe angemeldet, ist also selbstständig. Eins davon ist eine Bar/Restauarnt was er kurz vor Einstellung des Unterhaltes angemeldet hat.

Auf meine Nachfragen bzgl. gesteigerter Erwerbsobliegenheit, Androhung der Pfändung des Grundstückes, Verschleierung der Einküfte etc. kam von der Beistandschaft nicht viel. Ich hatte in der Zwischenzeit den zuständigen Gerichtsvollzieher herausgefunden und ihr das gemailt. Die sprechen da auch deutsch weil wir hier im deutsch/französischen Grenzgebiet jeweils leben. Die Pfändung in Frankreich ist auch gar nicht so schwierig da EU.

Im Prinzip hat sie noch nie eine Pfändung in Frankreich gemacht und scheint sich davor zu scheuen. Auch das er keinen Arbeitgeber hat sondern selbstständig ist macht es für sie anscheind schwieriger.

Sie meinte dann nur, wenn das was er sagt nicht plausisbel ist bleibt die Möglichkeit ihn wegen Verletzung der Unterhaltspflicht anzuzeigen.

Ich persönlich glaube tatsächlich das er Sachen verschleiert bzw. seine Erwerbsobliegenheit verletzt. Er schuldet seinen Kindern Unterhalt und hat quasi 2 Betriebe die nichts abwerfen lt. ihm. Er ist arbeitsfähig und qualifiziert und könnte jederzeit einen Job finden der ihn leistungsfähig macht.

Ich habe auch 2 Jobs im Angestelltenverhaltnis um unsere Kinder zu finanzieren. Tatsächlich ist es so, das uns deshalb der Unterhaltsvorschuss reicht und es das für mich von der Abwicklung auch einfacher macht. Hier weiß ich das Geld kommt jeden Monat und ich bin nicht von seinen Launen abhängig. Wir hatten die letzten Jahre immer wieder den Fall das er den Unterhalt eingestellt hat weil ihm irgendwas gegen den Strich ging. Quasi als Druckmittel / Retourkutsche. Was am Ende nie was gebracht hat da ich über den Unterhalt seit Jahren nicht mit ihm rede. Dafür ist die Beistandschaft.

Ich fühle mich nur gerade ziemlich angefressen.
Er präsentiert sich als erfolgreiche Geschäftsmann, gehört ja einer bessern Schicht an und hat ja und kann ja. Ich rödel hier seit Jahren allein mit der ganzen Betreuung (Umgang nimmt er seit Jahren nicht war), Orga und Finanzierung und er macht es sich einfach. Ich vermute auch das der Umzug nach Frankreich durchaus mit dem Hintergrund war sich früher oder später aus dem Unterhalt zu verabschieden. Er denkt in Frankreich kann man nicht pfänden / vollstrecken. Das habe ich der Beistandschaft auch so gesagt.

So jetzt stellt sich mir die Frage ob wir eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung machen wenn die Unterlagen nicht fundiert sind bzw. nichts kommt.

Ha jemand so eine Anzeige schon mal gemacht bzw. hat Erfahrung damit?

Letzendlich würde die nicht bringen das er zahlt, sondern nur ihm zeigen das das was er macht nicht ok ist.
Ich könnte es also auch einfach so hinnehmen, nur ist mein Gerechtigskeitssinn gerade wieder extrem verletzt weswegen ich mich zumindest darüber mehr informieren möchte.

In Deutschland ist das eine Straftat Verletzung der unterhaltspflicht. Ich weiß nicht wie das aber in Frankreich ist. Am besten gehen sie echt zum Anwalt und lassen sich rechtlich beraten. Wenn sie nicht genug Geld haben, kann man aber auch prozesskostenhilfe beantragen. Dann zahlt der Staat das vorausgesetzt. Es gibt Chancen auf Erfolg, aber in diesem Falle würde ich mit einer prozentzahl von 80 bis 90 % kommen, dass sie Erfolg haben diese Klage zu gewinnen. Wie gesagt einfach mal zum Anwalt gehen und sich gleich nicht beraten lassen. Ich bin leider kein Anwalt. Ich kenne mich aber ein bisschen damit aus
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