Arztbesuche mit dem Kleinen werden dem Vater verwehrt
15.12.2012 12:08
Wir haben schon seit geraumer Zeit Probleme mit der Exfreundin meines Mannes.
Die Beiden haben 2 gemeinsame Kinder (8 & fast 4 Jahre alt), nur leider ist die Dame ziemlich lustlos ihren Kindern gegenüber, sie versauen ihr ja die Jugend und macht uns auch sonst das Leben schwer.
So viel zur Kurzfassung.
Nun ist es so, dass der Jüngste mit seinen fast 4 Jahren noch immer nicht richtig sprechen kann. Es fehlen vereinzelte Buchstaben.
"Hingesetzt" ist bei ihm "hinnesetzt", selbst wenn man es ihm langsam vorspricht, wiederholt er es falsch, egal wie geduldig man ist.
"Trinken" ist "dinken" etc etc.
Nun wollten wir einen Logopäden aufsuchen, zu dem kann man allerdings nur mit der Überweisung des Kinder- oder Hausarztes.
Trotz geteiltem Sorgerecht verweigert die Ex meinem Mann die Arztbesuche, gibt uns keine Krankenkarte ("bei Notfällen kannst du auch ohne Karte ins Krankenhaus") und selbst die U8 schiebt sie seit 3 Monaten auf.
Angeblich sei der Kleine immer krank, wenn sie mit ihm zum Arzt will.
Das Jugendamt ist nur eine geringe Hilfe. So bedankte sich die Mitarbeiterin bei meinem Mann, dass er sie als Sorgenmülleimer nutzen möchte, sie aber nicht wirklich etwas tun kann.
Die U Untersuchungen sind Pflicht, spätestens im Januar will sich die JA-Tante da mal vorstellen mit einem Kinderarzt, aber das klärt unsere Lage ja noch nicht.
Eben war mein Mann mit dem Kleinem im Krankenhaus, er kam gestern mit einer Platzwunde hier an und das wollte er als Vorwand nutzen, dass ein Arzt sich vielleicht mal die sprachliche Entwicklung anschaut - er wurde weggeschickt, da dies wohl nur mit dem Einverständnis der Mutter möglich ist.
Ist das wirklich so?
Trotz geteiltem Sorgerecht kann mein Mann keine Arztbesuche mit seinem Kind tätigen?
Ich hoffe, ihr könnt uns vielleicht weiterhelfen.
Die Beiden haben 2 gemeinsame Kinder (8 & fast 4 Jahre alt), nur leider ist die Dame ziemlich lustlos ihren Kindern gegenüber, sie versauen ihr ja die Jugend und macht uns auch sonst das Leben schwer.
So viel zur Kurzfassung.
Nun ist es so, dass der Jüngste mit seinen fast 4 Jahren noch immer nicht richtig sprechen kann. Es fehlen vereinzelte Buchstaben.
"Hingesetzt" ist bei ihm "hinnesetzt", selbst wenn man es ihm langsam vorspricht, wiederholt er es falsch, egal wie geduldig man ist.
"Trinken" ist "dinken" etc etc.
Nun wollten wir einen Logopäden aufsuchen, zu dem kann man allerdings nur mit der Überweisung des Kinder- oder Hausarztes.
Trotz geteiltem Sorgerecht verweigert die Ex meinem Mann die Arztbesuche, gibt uns keine Krankenkarte ("bei Notfällen kannst du auch ohne Karte ins Krankenhaus") und selbst die U8 schiebt sie seit 3 Monaten auf.
Angeblich sei der Kleine immer krank, wenn sie mit ihm zum Arzt will.
Das Jugendamt ist nur eine geringe Hilfe. So bedankte sich die Mitarbeiterin bei meinem Mann, dass er sie als Sorgenmülleimer nutzen möchte, sie aber nicht wirklich etwas tun kann.
Die U Untersuchungen sind Pflicht, spätestens im Januar will sich die JA-Tante da mal vorstellen mit einem Kinderarzt, aber das klärt unsere Lage ja noch nicht.
Eben war mein Mann mit dem Kleinem im Krankenhaus, er kam gestern mit einer Platzwunde hier an und das wollte er als Vorwand nutzen, dass ein Arzt sich vielleicht mal die sprachliche Entwicklung anschaut - er wurde weggeschickt, da dies wohl nur mit dem Einverständnis der Mutter möglich ist.
Ist das wirklich so?
Trotz geteiltem Sorgerecht kann mein Mann keine Arztbesuche mit seinem Kind tätigen?
Ich hoffe, ihr könnt uns vielleicht weiterhelfen.
15.12.2012 12:12
Moin moin
also bei GETEIELTEM Sorgerecht hat auch der VATER auch das recht mit dem kind zum arzt zu gehn und kein arzt der welt darf ihn nachhause schicken mit der begründung nur mit dem einverständnis der mutter.
also bei GETEIELTEM Sorgerecht hat auch der VATER auch das recht mit dem kind zum arzt zu gehn und kein arzt der welt darf ihn nachhause schicken mit der begründung nur mit dem einverständnis der mutter.
15.12.2012 12:15
Da würde ich aber mal gewaltig auf die Barrikaden gehen.
Er ist der Vater und hat ebenfalls das Sorgerecht.
Ich würde den Kleinen einfach beim Arzt vorstellen und die Sachlage erklären,lehnt er ab wieder zum JA und da würde ich dann die Leitung verlangen wenn die Dame sich nicht ordentlich kümmert.
Es geht ja,wie es im Amtsdeutsch so schön heisst,um das Wohle des Kindes.
Er ist der Vater und hat ebenfalls das Sorgerecht.
Ich würde den Kleinen einfach beim Arzt vorstellen und die Sachlage erklären,lehnt er ab wieder zum JA und da würde ich dann die Leitung verlangen wenn die Dame sich nicht ordentlich kümmert.
Es geht ja,wie es im Amtsdeutsch so schön heisst,um das Wohle des Kindes.
15.12.2012 12:19
zurnot mal bei pro familia erkundiegen, die nehemen sich oft echt zeit und klären einen über die rechtslage auf, was man machen kannn usw. ...
aber mein schatz kann die kids auch zum doc schleppen WENN SEINE EX-SCHWIE-ELTERN DAS DÜRFEN!!!
natürlich darf er mitm kind zum arzt, aufenthaltsbestimmungsrecht hat ja nix mit sorgerecht zu tun...
aber mein schatz kann die kids auch zum doc schleppen WENN SEINE EX-SCHWIE-ELTERN DAS DÜRFEN!!!
natürlich darf er mitm kind zum arzt, aufenthaltsbestimmungsrecht hat ja nix mit sorgerecht zu tun...
15.12.2012 12:20
Da wird uns dann meist gegenargumentiert, dass es noch keine Kindeswohlgefährdung ist.
Hier in Berlin ist so viel zu tun, dass sie vorher nur selten einschreiten.
Da wissen wir momentan einfach nicht weiter.
Wir haben dank meiner Mutter auch einen Familienhelfer (hier ist alles okay, aber mein Bruder lebt bei uns) und wir hoffen, dass er uns vielleicht weiterhelfen kann, auch wenn es nicht sein Bezirk ist.
Aber eventuell kann er uns ja weiterhelfen bei seinen Kollegen.
Hier in Berlin ist so viel zu tun, dass sie vorher nur selten einschreiten.
Da wissen wir momentan einfach nicht weiter.
Wir haben dank meiner Mutter auch einen Familienhelfer (hier ist alles okay, aber mein Bruder lebt bei uns) und wir hoffen, dass er uns vielleicht weiterhelfen kann, auch wenn es nicht sein Bezirk ist.
Aber eventuell kann er uns ja weiterhelfen bei seinen Kollegen.
15.12.2012 12:21
Zitat von renee1305:
zurnot mal bei pro familia erkundiegen, die nehemen sich oft echt zeit und klären einen über die rechtslage auf, was man machen kannn usw. ...
aber mein schatz kann die kids auch zum doc schleppen WENN SEINE EX-SCHWIE-ELTERN DAS DÜRFEN!!!
natürlich darf er mitm kind zum arzt, aufenthaltsbestimmungsrecht hat ja nix mit sorgerecht zu tun...
ProFamilia ist eine super Idee! Danke!
Da werd ich gleich mal schauen, ob man heute noch wen erreicht!
15.12.2012 12:35
Die haben leider nur unter der Woche Sprechzeiten, aber ich habe erstmal eine Mail hingeschickt.
15.12.2012 13:07
habt ihr mal mit der kk gesprochen? vielleicht geben die deinem mann ne zweitkarte wenn man ihnen die sachlage schildert (zb dass er nicht mal die karte bekommt wenn er die kids zuhause hat)
ansonsten zum ja - wenn die sachbearbeiterin nicht helfen will, dann einfach eine stufe höher gehen...
ansonsten zum ja - wenn die sachbearbeiterin nicht helfen will, dann einfach eine stufe höher gehen...
15.12.2012 13:18
Mein Kleiner Sohn muss nächstes Jahr zum Arzt um eine eventuelle Konzentrationsschwäche auszuschliesßen.Und das geht tatsächlich nur mit dem Einverständnis des Vaters.
Auch Impfungen sind ansich nur erlaubt,wenn der andere sein OKAY gibt.
Vielleicht wäre ja eine EinstweiligeVerfügung machbar?!
Alles Gute Euch und viel Glück!
Auch Impfungen sind ansich nur erlaubt,wenn der andere sein OKAY gibt.
Vielleicht wäre ja eine EinstweiligeVerfügung machbar?!
Alles Gute Euch und viel Glück!
15.12.2012 13:37
Shelrya, meinst du, sowas geht über die Krankenkasse?
Dann doch aber sicherlich auch nur wieder mit Einverständnis der Mutter, oder?
DieW, inwiefern denn eine einstweilige Verfügung?
Gibt es die nicht nur, dass man sich wem nicht nähern darf?
Ich kenne mich da so gar nicht aus
Dann doch aber sicherlich auch nur wieder mit Einverständnis der Mutter, oder?
DieW, inwiefern denn eine einstweilige Verfügung?
Gibt es die nicht nur, dass man sich wem nicht nähern darf?
Ich kenne mich da so gar nicht aus

15.12.2012 13:40
Zitat von Redgrave:
Shelrya, meinst du, sowas geht über die Krankenkasse?
Dann doch aber sicherlich auch nur wieder mit Einverständnis der Mutter, oder?
DieW, inwiefern denn eine einstweilige Verfügung?
Gibt es die nicht nur, dass man sich wem nicht nähern darf?
Ich kenne mich da so gar nicht aus![]()
keine ahnung ob das geht, aber nachfragen kostet ja nix
insbesondere da es um die gesundheit der kids geht
16.12.2012 11:02
Ich würde mir vom JA eine Bescheinigung besorgen, dass er ebenfalls das Sorgerecht für das Kind hat und mit dem Wisch würde ich zum Kinderarzt gehen.
Auch ohne Karte von der Krankenkasse. Da würde ich ganz klar sagen, dass die Mutter die Karte nicht hergibt, aber das Handlungsbedarf besteht.
Kein Kinderarzt darf sich weigern das Kind zu untersuchen, auch wenn die Karte fehlt. Die kann man nachreichen.
Auch ohne Karte von der Krankenkasse. Da würde ich ganz klar sagen, dass die Mutter die Karte nicht hergibt, aber das Handlungsbedarf besteht.
Kein Kinderarzt darf sich weigern das Kind zu untersuchen, auch wenn die Karte fehlt. Die kann man nachreichen.
17.12.2012 10:42
Danke Turboprinzessin, das werden wir mal probieren
Bei ProFamilia haben wir bereits angerufen, allerdings wurden wir nun direkt darauf verwiesen, dass sich das am Telefon nicht klären lässt, wir doch bitte einen Termin machen sollen, was uns dann direkt 20 Euro kostet...
Das zeigt ja wieder, nichts im Leben ist umsonst.
Nun schauen wir erstmal, ob uns unser Familienhelfer vorerst helfen kann, falls nicht, dann geht es vielleicht doch nochmal zu ProFamilia.

Bei ProFamilia haben wir bereits angerufen, allerdings wurden wir nun direkt darauf verwiesen, dass sich das am Telefon nicht klären lässt, wir doch bitte einen Termin machen sollen, was uns dann direkt 20 Euro kostet...
Das zeigt ja wieder, nichts im Leben ist umsonst.
Nun schauen wir erstmal, ob uns unser Familienhelfer vorerst helfen kann, falls nicht, dann geht es vielleicht doch nochmal zu ProFamilia.
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