Berufsgenossenschaft meldet sich nach 3 Jahren.
04.04.2026 14:43
Ich habe vor 3 Jahren ein kleines Gewerbe angemeldet. Es war ein Hobby, aber da man etwas damit dazu verdienen wollte, sollte es auch alles offiziell sein. Es ist als Nebengewerbe und da kommen so ca. 500-1500 € im Jahr auf. Also wirklich nicht viel. Dementsprechend arbeitet man auch wenige Stunden im Jahr dafür.
Habe sehr viel gelesen, mich informiert und war auch bei der Beratung im Gewerbeamt. In meiner jeweiligen Kammer wird alles gezahlt, Steuererklärungen gemacht.
Woran ich in der ganzen Jahren nicht gedacht habe, ist die Berufsgenossenschaft. Heute erhielt ich als frischgebackene Mama plötzlich einen Brief von denen, mit der Forderung, ich solle knappe 500€ nachzahlen für die Jahre.
Ich kann gleichzeitig eine Befreiung beantragen, wenn ich weniger als 100h arbeite. Das werde ich auch tun, aber muss ich tatsächlich die 500€ jetzt nachzahlen?
Habe sehr viel gelesen, mich informiert und war auch bei der Beratung im Gewerbeamt. In meiner jeweiligen Kammer wird alles gezahlt, Steuererklärungen gemacht.
Woran ich in der ganzen Jahren nicht gedacht habe, ist die Berufsgenossenschaft. Heute erhielt ich als frischgebackene Mama plötzlich einen Brief von denen, mit der Forderung, ich solle knappe 500€ nachzahlen für die Jahre.
Ich kann gleichzeitig eine Befreiung beantragen, wenn ich weniger als 100h arbeite. Das werde ich auch tun, aber muss ich tatsächlich die 500€ jetzt nachzahlen?
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Ist mir zu persönlich.
04.04.2026 16:04
Bietest du regelmäßig was an?
Suchst du aktiv Kunden?
Klare Absicht Gewinn zu machen?
Bietest du dauerhaft Dienstleistungen an?
Betreibst du einen online Shop?
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04.04.2026 19:10
Zitat von Maria123:
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Ich bin als Fotografin tätig, nehme Shootings nebenbei an, aber nicht sehr viele, weil es zeitlich nicht passt. Also es sind viel weniger als 100 Stunden pro Jahr und es werden auch nicht mehr werden. Also habe ich jetzt das Recht auf Befreiung. Den Antrag auf Befreiung haben die sogar beigelegt. Was mich jetzt beschäftigt ist, dass von denen innerhalb der ganzen Zeit kein einziges Schreiben kam. Und jetzt plötzlich haben die mir fast ein Buch mit Din 4 Seiten zugeschickt, was ich denen schulde und dass ich mich befreien kann.
04.04.2026 19:15
Zitat von Anonym 1 (212307):
Zitat von Maria123:
Bietest du regelmäßig was an?
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Betreibst du einen online Shop?
Ich bin als Fotografin tätig, nehme Shootings nebenbei an, aber nicht sehr viele, weil es zeitlich nicht passt. Also es sind viel weniger als 100 Stunden pro Jahr und es werden auch nicht mehr werden. Also habe ich jetzt das Recht auf Befreiung. Den Antrag auf Befreiung haben die sogar beigelegt. Was mich jetzt beschäftigt ist, dass von denen innerhalb der ganzen Zeit kein einziges Schreiben kam. Und jetzt plötzlich haben die mir fast ein Buch mit Din 4 Seiten zugeschickt, was ich denen schulde und dass ich mich befreien kann.![]()
100 Tage meine ich, nicht Stunden …. Man darf sich befreien, sobald man weniger als 100 Tage arbeitet.
04.04.2026 20:28
Schau in der Satzung deiner BG nach, da ist alles erklärt. Ich bin auch Mitglied aber nicht versichert dort. Das ist ein Unterschied den man erstmal nachvollziehen muss.
06.04.2026 10:14
Soweit ich weiß, gilt die Befreiung bei der Berufsgenossenschaft meist nicht rückwirkend sondern erst ab Antrag. Deshalb kann es leider sein, dass die die Beiträge für die vergangenen Jahre trotzdem fordern. Ich würde auf jeden Fall direkt dort anrufen oder schriftlich nachfragen und deine Situation erklären.
06.04.2026 12:07
Zitat von Emmy77:
Soweit ich weiß, gilt die Befreiung bei der Berufsgenossenschaft meist nicht rückwirkend sondern erst ab Antrag. Deshalb kann es leider sein, dass die die Beiträge für die vergangenen Jahre trotzdem fordern. Ich würde auf jeden Fall direkt dort anrufen oder schriftlich nachfragen und deine Situation erklären.
So muss ich das wohl machen. Die haben mir auch irgendwie automatisch fast die größte Gefahrenklasse eingetragen. Wodurch der Betrag auch sehr groß ist. Ich poste mal zwei Seiten, die ich nicht verstehe. Für mich ist das ganze einfach zu kompliziert geschrieben. Vielleicht kann mir das einer „übersetzten“
Den Bescheid wie schon gesagt, habe ich jetzt das erste mal vor Paar Tagen erhalten.
06.04.2026 12:15
Ggf. Widerspruch gegen den Bescheid einlegen?
https://bg-rechtsanwalt.de/falscher-gefahrtarif-wa s-tun-teil-i/
https://bg-rechtsanwalt.de/falscher-gefahrtarif-wa s-tun-teil-i/
06.04.2026 12:19
Zitat von Anonym 1 (212307):
Zitat von Emmy77:
Soweit ich weiß, gilt die Befreiung bei der Berufsgenossenschaft meist nicht rückwirkend sondern erst ab Antrag. Deshalb kann es leider sein, dass die die Beiträge für die vergangenen Jahre trotzdem fordern. Ich würde auf jeden Fall direkt dort anrufen oder schriftlich nachfragen und deine Situation erklären.
So muss ich das wohl machen. Die haben mir auch irgendwie automatisch fast die größte Gefahrenklasse eingetragen. Wodurch der Betrag auch sehr groß ist. Ich poste mal zwei Seiten, die ich nicht verstehe. Für mich ist das ganze einfach zu kompliziert geschrieben. Vielleicht kann mir das einer „übersetzten“
Den Bescheid wie schon gesagt, habe ich jetzt das erste mal vor Paar Tagen erhalten.
So wie ich das verstanden habe, bekommst du die Befreiung, wenn du unter 100 Tage arbeitest aber die gilt leider nur für die Zukunft, nicht rückwirkend.
Die Beiträge von der Berufsgenossenschaft werden oft wohl erst später für die vergangenen Jahre berechnet, deshalb kommt das jetzt alles auf einmal.
Heißt leider, es kann gut sein, dass du die 500 euro trotzdem zahlen musst.
Wegen der hohen Gefahrenklasse würde ich aber auf jeden Fall Widerspruch einlegen, wenn es nicht zu deiner Tätigkeit passt.
06.04.2026 12:24
Die Frage ist doch - ist das der erste Bescheid (nicht: Rechnung)?
Falls ja, steht da ja, dass die Frist jetzt läuft für einen Befreiungsantrag auch AB Eintragung. Also auch rückwirkend.
Ob oder ob nicht du da aber berechtigt bist, wird die hier ohne genaue Kenntnis über die exakten Beschäftigungsmodalitäten niemand beantworten können.
Falls ja, steht da ja, dass die Frist jetzt läuft für einen Befreiungsantrag auch AB Eintragung. Also auch rückwirkend.
Ob oder ob nicht du da aber berechtigt bist, wird die hier ohne genaue Kenntnis über die exakten Beschäftigungsmodalitäten niemand beantworten können.
06.04.2026 12:25
Zitat von Emmy77:
Zitat von Anonym 1 (212307):
Zitat von Emmy77:
Soweit ich weiß, gilt die Befreiung bei der Berufsgenossenschaft meist nicht rückwirkend sondern erst ab Antrag. Deshalb kann es leider sein, dass die die Beiträge für die vergangenen Jahre trotzdem fordern. Ich würde auf jeden Fall direkt dort anrufen oder schriftlich nachfragen und deine Situation erklären.
So muss ich das wohl machen. Die haben mir auch irgendwie automatisch fast die größte Gefahrenklasse eingetragen. Wodurch der Betrag auch sehr groß ist. Ich poste mal zwei Seiten, die ich nicht verstehe. Für mich ist das ganze einfach zu kompliziert geschrieben. Vielleicht kann mir das einer „übersetzten“
Den Bescheid wie schon gesagt, habe ich jetzt das erste mal vor Paar Tagen erhalten.
So wie ich das verstanden habe, bekommst du die Befreiung, wenn du unter 100 Tage arbeitest aber die gilt leider nur für die Zukunft, nicht rückwirkend.
Die Beiträge von der Berufsgenossenschaft werden oft wohl erst später für die vergangenen Jahre berechnet, deshalb kommt das jetzt alles auf einmal.
Heißt leider, es kann gut sein, dass du die 500 euro trotzdem zahlen musst.
Wegen der hohen Gefahrenklasse würde ich aber auf jeden Fall Widerspruch einlegen, wenn es nicht zu deiner Tätigkeit passt.
Danke, das werde ich tun.
06.04.2026 12:26
Zitat von Baronesse:
Die Frage ist doch - ist das der erste Bescheid (nicht: Rechnung)?
Falls ja, steht da ja, dass die Frist jetzt läuft für einen Befreiungsantrag auch AB Eintragung. Also auch rückwirkend.
Ob oder ob nicht du da aber berechtigt bist, wird die hier ohne genaue Kenntnis über die exakten Beschäftigungsmodalitäten niemand beantworten können.
Das ist der erste Bescheid. Ich habe auch vor 2 Tagen den Brief mit den Zugangsdaten bekommen.
06.04.2026 12:37
Ich werde jetzt die Befreiung ausfüllen und einen Widerspruch einlegen gegen die Gefahrenklasse, die mir zugeordnet wurde. Eventuell habe ich dann wenigstens eine Chance weniger zu zahlen. Schon ärgerlich, das wäre ja fast das gleich, was ich im letzten Jahr mit dem Nebenberuf verdient habe.
06.04.2026 13:28
Leg Widerspruch gegen den Bescheid an und Beantrage die Befreiung ab Eintragung. Sicher ist sicher. Evt. klappt es ja.
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