Beschäftigungsverbot als Erzieherin-Arbeitgeberb stellt sich quer-Wer kann helfen?
13.01.2009 19:24
Hallo,
ich bin als Erzieherin in einer offenen Ganztagsschule beschäftigt. Mein Frauenarzt hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt bis die Immunität für die Infektionskrankheiten Windpocken und Ringelröteln geklärt ist. Nun will mein Arbeitgeber dieses Beschäftigungsverbot anfechten, da dies nur im Bereich von Vorschulkindern gilt.
Habe mich aber inzwischen schlauergegoogelt und rausgefunden das: Winpocken zwischen den 3. und 10. Lebensjahr am häufigsten auftreten und Ringelröteln im Klein- und Schulkindalter.
Wer hat Gesetze oder Urteile für mich und kann mir weiterhelfen?
Da mein Arbeitgeber ziemlich unfreundlich mit mir umgegangen ist und ich das Baby schützen möchte, bin ich jeden Hinweis dankbar.
ich bin als Erzieherin in einer offenen Ganztagsschule beschäftigt. Mein Frauenarzt hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt bis die Immunität für die Infektionskrankheiten Windpocken und Ringelröteln geklärt ist. Nun will mein Arbeitgeber dieses Beschäftigungsverbot anfechten, da dies nur im Bereich von Vorschulkindern gilt.
Habe mich aber inzwischen schlauergegoogelt und rausgefunden das: Winpocken zwischen den 3. und 10. Lebensjahr am häufigsten auftreten und Ringelröteln im Klein- und Schulkindalter.
Wer hat Gesetze oder Urteile für mich und kann mir weiterhelfen?
Da mein Arbeitgeber ziemlich unfreundlich mit mir umgegangen ist und ich das Baby schützen möchte, bin ich jeden Hinweis dankbar.
13.01.2009 19:43
vielleicht redest du nochmal mit deinem arbeitgeber? klar kann er das anfechten, aber bis das durch ist, kannst du warscheinlich schon längst wieder arbeiten!
grundsätzlich gilt erstmal das, was der arzt sagt.
klar tritt das am häufigsten bei kleineren kindern auf, aber eben nicht immer.
denk an deinen wurm und lass dich nicht unterkriegen!
grundsätzlich gilt erstmal das, was der arzt sagt.
klar tritt das am häufigsten bei kleineren kindern auf, aber eben nicht immer.
denk an deinen wurm und lass dich nicht unterkriegen!
13.01.2009 19:50
mh .. ich hab im kiga gearbeitet .. wie das bei älteren kindern ist weiß ich nicht ..
würde auch noch mal das gesprüch mit deinem arbeitgeber suchen
und zur not ( also ICH würde das risiko auch nicht ein gehen ) lass dich wegen emotionaler belastung am arbeitsplatz arbeitsunfähigschreiben ..
die spinnen wohl ..
kümmern die sich um dein kind wenns deswegen behindert auf die welt kommt ?
würde auch noch mal das gesprüch mit deinem arbeitgeber suchen
und zur not ( also ICH würde das risiko auch nicht ein gehen ) lass dich wegen emotionaler belastung am arbeitsplatz arbeitsunfähigschreiben ..
die spinnen wohl ..
kümmern die sich um dein kind wenns deswegen behindert auf die welt kommt ?
13.01.2009 19:50
Dankeschön für deine Aufmunterung!!! Klar denke ich an das Kleine....ist momentan das Wichtigste!!!
13.01.2009 20:08
hallo!!
ich arbeite in einem kindergarten. musste ein großes blutbild machen lassen bei dem geklärt wurde ob ich gegen windpocken, röteln usw imun bin. es besteht keine gehfahr. allerdings bei krankheiten scharlach. wenn ein scharlachfall im kiga auftritt werde ich sofort krank geschrieben. meine stelle ist aber schon ausgeschrieben weil meine chefin will das ich mich bald berufsunfähig schreiben lass. ihr ist das mit den kinderkrankheiten zu gefährlich.
hab auch a bisschen nachgeschaut und folgendes gefunden:
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
Insbesondere ist untersagt, werdende Mütter mit Arbeiten zu beschäftigen, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht
Ordnungswidrigkeit und Straftat
Setzt sich ein Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig über die oben beschriebenen Beschäftigungsverbote (MuSchG § 3, § 4 Abs. 1 bis 3 Satz 1 oder § 6 Abs. 1 bis 3 Satz 1) hinweg, handelt er ordnungs-widrig. Handelt der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig und gefährdet die Gesundheit oder die Arbeitskraft der werdenden oder stillenden Mutter, begeht er eine Straftat
ich arbeite in einem kindergarten. musste ein großes blutbild machen lassen bei dem geklärt wurde ob ich gegen windpocken, röteln usw imun bin. es besteht keine gehfahr. allerdings bei krankheiten scharlach. wenn ein scharlachfall im kiga auftritt werde ich sofort krank geschrieben. meine stelle ist aber schon ausgeschrieben weil meine chefin will das ich mich bald berufsunfähig schreiben lass. ihr ist das mit den kinderkrankheiten zu gefährlich.
hab auch a bisschen nachgeschaut und folgendes gefunden:
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
Insbesondere ist untersagt, werdende Mütter mit Arbeiten zu beschäftigen, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht
Ordnungswidrigkeit und Straftat
Setzt sich ein Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig über die oben beschriebenen Beschäftigungsverbote (MuSchG § 3, § 4 Abs. 1 bis 3 Satz 1 oder § 6 Abs. 1 bis 3 Satz 1) hinweg, handelt er ordnungs-widrig. Handelt der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig und gefährdet die Gesundheit oder die Arbeitskraft der werdenden oder stillenden Mutter, begeht er eine Straftat
13.01.2009 20:11
Dankeschön!!!
Ich werde morgen nochmal bei meiner Krankenkasse anrufen, vielleicht können die mir ja weiterhelfen.
Ich werde morgen nochmal bei meiner Krankenkasse anrufen, vielleicht können die mir ja weiterhelfen.
13.01.2009 20:12
Ich befürchte auch das sich Dein Arbeitgeber damit auf dünnem Eis bewegt, denn wenn etwas passiert, ist das Geschrei groß.
Ich kenne es auch nur so, dass das Wort des Arztes gilt und wenn er Gefahr sieht für Mutter und Kind, gibt es nichts daran zu rütteln, oder?
Ich kenne es auch nur so, dass das Wort des Arztes gilt und wenn er Gefahr sieht für Mutter und Kind, gibt es nichts daran zu rütteln, oder?
13.01.2009 20:14
Zitat von Seni:
Ich befürchte auch das sich Dein Arbeitgeber damit auf dünnem Eis bewegt, denn wenn etwas passiert, ist das Geschrei groß.
Ich kenne es auch nur so, dass das Wort des Arztes gilt und wenn er Gefahr sieht für Mutter und Kind, gibt es nichts daran zu rütteln, oder?
Ich denke auch so....ich werde auf jedenfall nicht aufgeben.
Da ich ja eine Spät-Ertsgebärende bin, ist mir jedes Risiko was weg ist sehr lieb.
13.01.2009 20:18
Oh man du arme, kenn das leider auch so ähnlich.am besten lässt du dir für den rest der SS ein BV geben, damit du nicht so´n streß bekommst. Denn wenn du mal krank bist, ist das gerede auch groß.
Also er wird es nicht durch kriegen. Das es wirklich noch solche Chefs gibt ist unmöglich
Und das in unserem beruf. Echt beschämend
Also er wird es nicht durch kriegen. Das es wirklich noch solche Chefs gibt ist unmöglich
Und das in unserem beruf. Echt beschämend
13.01.2009 20:33
Zitat von Katha1981:
Oh man du arme, kenn das leider auch so ähnlich.am besten lässt du dir für den rest der SS ein BV geben, damit du nicht so´n streß bekommst. Denn wenn du mal krank bist, ist das gerede auch groß.
Also er wird es nicht durch kriegen. Das es wirklich noch solche Chefs gibt ist unmöglich![]()
Und das in unserem beruf. Echt beschämend![]()
Muss dazu sagen das ich auch noch im öffentlichen Dienst bin!
14.01.2009 08:42
WOW, mein Arbeitgeber hat angerufen und zugegeben dass das Beschäftigungsverbot doch gerechtfrtigt ist. Nun wird heute endlich Blut gezapft!!!
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