Mütter- und Schwangerenforum

Bürgschaft vor Mietvertrag

25.01.2009 17:36
Hallo.

Wir bekommen unsere Traumwohnung, mit der Vorraussetzung, dass wir einen Bürgen finden, der im Notfall die Mietkosten übernimmt, falls wir nicht bezahlen können.
Wie funktioniert das denn jetzt alles ???
Woher krieg ich die Papiere für so eine Bürgschaft ?
Wie läuft sowas ab ?

Find ich einen Bürgen, ich mein da fragt man natürlich Eltern und so, die sagen schon direkt nein , jetzt ist die letzte Hoffnung mein Onkel, der sagt er müsste erstmal wissen wie das alles geht und was das ist.

Lg, Lena
ciara07
2979 Beiträge
25.01.2009 17:40
da gibt es kein papier,der Bürge muß mit zum Vermieter und da was Unterschreiben,und ich glaube der Bürge muß in Arbeit stehen
25.01.2009 17:41
das hört sich für mich ehrlich gesagt etwas "suspekt" an...
ich kenne, dass man eine Mietsicherheit hinterlegt. Das sind in der Regel 2 bis 3 Netto-Kaltmieten. Diese Mietsicherheit kann auch als Bankbürgschaft hinterlegt werden oder auf ein Konto des Vermieters gezahlt werden.
Alles andere hab ich noch nie gehört...
marschi
3586 Beiträge
25.01.2009 17:42
er muss halt mit auf dem mietvertrag unterschreiben und eines nachweis haben, dass er ein geregeltes einkommen hat
marschi
3586 Beiträge
25.01.2009 17:43
Zitat von Smartie:
das hört sich für mich ehrlich gesagt etwas "suspekt" an...
ich kenne, dass man eine Mietsicherheit hinterlegt. Das sind in der Regel 2 bis 3 Netto-Kaltmieten. Diese Mietsicherheit kann auch als Bankbürgschaft hinterlegt werden oder auf ein Konto des Vermieters gezahlt werden.
Alles andere hab ich noch nie gehört...

doch das gibt es, cih glaub, wenn der mieter selbst zu wenig verdient oder vom staat geld bekommt..
25.01.2009 17:44
Zitat von marschi:
Zitat von Smartie:
das hört sich für mich ehrlich gesagt etwas "suspekt" an...
ich kenne, dass man eine Mietsicherheit hinterlegt. Das sind in der Regel 2 bis 3 Netto-Kaltmieten. Diese Mietsicherheit kann auch als Bankbürgschaft hinterlegt werden oder auf ein Konto des Vermieters gezahlt werden.
Alles andere hab ich noch nie gehört...

doch das gibt es, cih glaub, wenn der mieter selbst zu wenig verdient oder vom staat geld bekommt..

echt? na gut... dann hab ich wieder was dazu gelernt..
25.01.2009 17:47
Ich glaube er muss die nächsten 4-5 Jahre ein gesichertes, nachgewiesenes Einkommen haben. So wars zumindest bei der Bürgschaft für das Auto meines Bruders. Da hat mein Mann gebürgt und musste belegen, dass er die nächsten jahre finanzielle Sicherheit hat..
simone67
613 Beiträge
25.01.2009 17:51
Ich denke, das das eine Mietbürgschaft gemeint ist. Das würde heissen, daß man zu seiner Hausbank geht und sich dort bescheinigen läßt, das dort ein Sparbuch mit einer gewissen Summe auf den Namen des Vermieter angelegt wird. Das hat den Vorteil, daß, das Geld welches Du dort anlegst verzinst wird, und sollte etwas sein, kann der Vermieter dann das angelegte Geld und die Zinsen bekommen. Meist geht es dabei um eine Kaution von 3 Monatsbruttomieten als Bankbürgschaft.

Ansonsten weiß ich auch nicht.

LG Simone
25.01.2009 17:56
Nein um eine Kaution handelt es sich ja nicht.
Kaution wird ja sowieso verlangt 1400 Euro Kaution.
Aber die Frau , möchte jemanden aus der Familie der eine Bürgschaft übernimmt, falls wir die Miete nicht bezahlen könnten.
Morgen redet Alex nochmal mit der Frau. Wegen Kaution und Bürgschaft... doppelte Absicherung und so. Es ist halt , dass ich im Mom nichts verdiene, ziehen ja weit weg und ich bin schwanger und mein Freund bezahlt die Miete, im Moment kostet die Miete aber so ziemlich die Hälfte seiner Einkommens, was wohl für eine Bürgschaft sprechen soll, aber wenn wir heiraten, wechselt er in eine andere Steuerklasse und bekommt, so wie er gesagt hat 250 Euro mehr raus netto...
Nanami
1453 Beiträge
29.01.2009 12:02
also, Kaution UND Bürgschaft sind meines Wissens nach nicht rechtens. Entweder oder. Wir mussten auch bei JEDEM Mietvertrag nen Bürgen bringen (da hat mein Papa einfach einen Schrieb geschrieben dass er Beamter ist und bürgt), dann die Kaution überwiesen und danach die Bürgschaft zurückgenommen weil die ja die Kaution haben. Frag aber nochmal beim Mieterverein nach.
29.01.2009 12:53
Wir haben jetzt den Mietvertrag.
Die Kaution beträgt 2 Kalt Monatsmieten, also 1200 Euro.
Einen Bürgen brauchen wir trotz Kaution, da mein Freund über die Hälfte seines Gehaltes an Miete bezahlt. Allerdings brauchen wir den Bürgen nur für einen Monat bis wir heiraten und er in eine andere Steuerklasse wechselt und somit mehr Geld rausbekommt.
Danach kann der Bürge wieder aus dem Vertrag rausgenommen werden. Außerdem haben wir ja jetzt einen Bürgen gefunden der das macht, also alles ist gut
Indira
13683 Beiträge
29.01.2009 12:55
Mein Bruder ist mit seiner Freundin zusammen gezogen, beides Studenten. Da mussten seine und ihre Eltern jeweils bürgen.

Aber was die machen mussten weiß ich nicht.
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt