Darf mein Mann bei mir übernchten trotzdessen wir nicht zusammen wohnen?
05.08.2015 04:39
Mein Mann & Ich wohnen ja getrennt wie die meisten von euch wissen & das aus besonderen Gründen, die seinen Vater betreffen. Was ich wissen wollte, wir sind ja verheiratet wie schon erwähnt und haben eine gemeinsame Tochter. Bekomme vom Arbeitsamt alg2 und hartz4 , womit auch die wohnung wo ich drinwohne bezahlt wird, da mein Mann auch nicht recht viel verdient:/ was ich mich frage.. Kann mein Mann denn ab und an bei mir
Übernachten? Also geht das oder würde das Stress beim Amt geben? Er wohnt ja nicht hier hat auch keine Sachen hier oder so aber ab und an mal
So 2-3 mal in der Woche das er hier pennt müsste doch eig erlaubt sein, allein wegen seiner Tochter & auch so wegen mir, brauchen ja auch ma Zeit für uns, und das nicht unbedingt ausser Haus. Naja wäre liebt , wenn ihr mir antw. Würdet
danke schonmam im voraus
Übernachten? Also geht das oder würde das Stress beim Amt geben? Er wohnt ja nicht hier hat auch keine Sachen hier oder so aber ab und an mal
So 2-3 mal in der Woche das er hier pennt müsste doch eig erlaubt sein, allein wegen seiner Tochter & auch so wegen mir, brauchen ja auch ma Zeit für uns, und das nicht unbedingt ausser Haus. Naja wäre liebt , wenn ihr mir antw. Würdet
danke schonmam im voraus
05.08.2015 05:03
Zitat von Melina2109:
Mein Mann & Ich wohnen ja getrennt wie die meisten von euch wissen & das aus besonderen Gründen, die seinen Vater betreffen. Was ich wissen wollte, wir sind ja verheiratet wie schon erwähnt und haben eine gemeinsame Tochter. Bekomme vom Arbeitsamt alg2 und hartz4 , womit auch die wohnung wo ich drinwohne bezahlt wird, da mein Mann auch nicht recht viel verdient:/ was ich mich frage.. Kann mein Mann denn ab und an bei mir
Übernachten? Also geht das oder würde das Stress beim Amt geben? Er wohnt ja nicht hier hat auch keine Sachen hier oder so aber ab und an mal
So 2-3 mal in der Woche das er hier pennt müsste doch eig erlaubt sein, allein wegen seiner Tochter & auch so wegen mir, brauchen ja auch ma Zeit für uns, und das nicht unbedingt ausser Haus. Naja wäre liebt , wenn ihr mir antw. Würdetdanke schonmam im voraus
Guten Morgen,
guck mal hier
https://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohne n/mietrecht/3183720-739654-besuch-in-der-wohnung-w ie-lange-darf-er-.html
mach dir keinen Kopf. Dein Mann ist ja nur "Gast" bei dir. Keiner kann dir da reinreden,solange es nicht zu lange am Stück ist (siehe artikel)
Alles Gute
05.08.2015 07:17
Natuerlich darf er das. Er duerfte auch ne Woche am Stueck dasein und schlafen bei euch.
Wenn du von einer Freundin Besuch hast die weiter weg wohnt und sie eine WOche bleibt , geht das ja auch.
Ich glaube 6 Wochen ist das Maximum am Stueck.
Wieso sollte er denn nicht bei dir schlafen duerfen?
Ich meine immerhin ist er ja auch dein Ehemann.
Wenn du von einer Freundin Besuch hast die weiter weg wohnt und sie eine WOche bleibt , geht das ja auch.
Ich glaube 6 Wochen ist das Maximum am Stueck.
Wieso sollte er denn nicht bei dir schlafen duerfen?
Ich meine immerhin ist er ja auch dein Ehemann.
05.08.2015 08:12
er darf bei dir pennen.
wir haben auch so nen "fall" hier im Haus, junge Mutter hat nen Kerl, vater vom kind un der ist permanent hier und schläft auch immer hier, das Amt juckt das nicht und wie als vermieter können leider nix dagegen machen ( er kifft hier im haus)
Also ich meine 6 wochen am stück darf er bei dir sein dann muss er einmal woanders schlafen und dann kann er wieder 6 wochen
wir haben auch so nen "fall" hier im Haus, junge Mutter hat nen Kerl, vater vom kind un der ist permanent hier und schläft auch immer hier, das Amt juckt das nicht und wie als vermieter können leider nix dagegen machen ( er kifft hier im haus)
Also ich meine 6 wochen am stück darf er bei dir sein dann muss er einmal woanders schlafen und dann kann er wieder 6 wochen
05.08.2015 09:15
ich könnte mir aber vorstellen je nachdem wie bei euch so sachen wie wasser oder ähnliches abgerechnet wird das schon probleme geben kann.
wird das über alle gleichermaßen verteilt bezahlst du nur für dich und deine tochter. wenn dein mann aber regelmäßig bei dir ist verbraucht er mit was du aber nicht zahlen musst sonder die anderen...mal ehrlich, nur weil ich ein tag woanders schlafe unterbreche ich damit die wochen vllt aber wohne trotzdem in einer anderen wohnung (beispiel) ist ja albern.
wenn er dauerhaft persönliche sachen in der weohnung hat wohnt er bei dir, als zweitwohnsitzt. aber dann würde das amt wohl probleme machen.
wird das über alle gleichermaßen verteilt bezahlst du nur für dich und deine tochter. wenn dein mann aber regelmäßig bei dir ist verbraucht er mit was du aber nicht zahlen musst sonder die anderen...mal ehrlich, nur weil ich ein tag woanders schlafe unterbreche ich damit die wochen vllt aber wohne trotzdem in einer anderen wohnung (beispiel) ist ja albern.
wenn er dauerhaft persönliche sachen in der weohnung hat wohnt er bei dir, als zweitwohnsitzt. aber dann würde das amt wohl probleme machen.
05.08.2015 09:34
Ja wie meine Vorposter alle schon schrieben : Er darf ohne Probleme bei euch übernachten, bis zu 6 Wochen am Stück.
05.08.2015 10:35
Zitat von Melina2109:
Mein Mann & Ich wohnen ja getrennt wie die meisten von euch wissen & das aus besonderen Gründen, die seinen Vater betreffen. Was ich wissen wollte, wir sind ja verheiratet wie schon erwähnt und haben eine gemeinsame Tochter. Bekomme vom Arbeitsamt alg2 und hartz4 , womit auch die wohnung wo ich drinwohne bezahlt wird, da mein Mann auch nicht recht viel verdient:/ was ich mich frage.. Kann mein Mann denn ab und an bei mir
Übernachten? Also geht das oder würde das Stress beim Amt geben? Er wohnt ja nicht hier hat auch keine Sachen hier oder so aber ab und an mal
So 2-3 mal in der Woche das er hier pennt müsste doch eig erlaubt sein, allein wegen seiner Tochter & auch so wegen mir, brauchen ja auch ma Zeit für uns, und das nicht unbedingt ausser Haus. Naja wäre liebt , wenn ihr mir antw. Würdetdanke schonmam im voraus
Ich danke euch für die antworten . Neeee persönliche Sachen hat er hier nicht. Nur wenn er natürlich mal kommt und hier ne woche bleiben würde dann wird er ja auch demnach klamotten zahnbürste und alles mitbringen. So is das ja nicht. Ich habe hier unter mir eine dame, die heute nacht die polizei gerufen hatte weil meine kleine ganzezeit am weinen war und mein mann hier war und sie glaub ich dachte das wir uns streiten dem kind was antun gott bewahre -.- ka was die sich da eingebildet hat aber die kleine is 10 mon alt natürlich schreit sie mal manchmal wie am spiess . Ok wenn sie dann msl schreit und weint is das echt brutal gebe ich zu aber trz die polizei zu alarmieren und dann ausdrücklich der polizei zu sagen ja da is auch noch ihr mann der da nicht wohnt eig. Und die polizei kommt und fragt nach ob alles gut sei & meinen Mann mitnimmt und sagt 'sie wohnen hier nicht? Wann wollten die gehen? Wir warten kommen sie runter dann können sie nachhause' .. Das ist sowas von schwachsinnig was heute bei mir abging & die Frau ist eh eine Stalkerin sagen wir mal so. Ich wohne in der 4. etage ohne aufzug muss immer alles hochtragen und alleine mit der kleinen geht das schlecht deswegen lass ich den kinderwagen immer im flur stehen aber. Natürlich so das auch die tür aufgeht keiner behinderr wird vom wagen. Die frau meinte mal zu mir stellen sie ddn in den keller hier kommt sonst keiner in durch die tür ins keller. Da meinte ich das ich das nicht jedentag machn kann weils auf dauer zu anstrengend wird wgen meiner kleinen wenn sie laufen könnte ok aber muss sie immer mit
Mir tragen:/ muss ja schon eh 4 etagen hochlaufen jedesmal. Das hat die dame leider nicht verstanden und geht mir seit dem tag an aus dem weg wenn sie mich sieht zieht sie immer ein Gesicht das ist nicht von dieser welt haha sie is glaub ich um die 60-70 oder so . Und einmal kam ich so gg 21 uhr oder so die tür rein bei mir hier hat ein rewe bis 24 uhr auf bin einmal spontan spät dahingefahren aufjedenfall als ich das treppenhaus reinkam hat die dame die ja im ersgeschoss wohnt die tür aufgemacht und aus dem
Spalt so rausgeschaut nch dem motto was ich dort mache weil ich meine tochter im arm hatte und die tüten aus dem kinderwagen von unten rausholen musste & es bestimmt geknirscht geknistert ht und sie so neugierig wie sie ist hat gelauscht hab ihr dann meine meinung gesagt gefragt wieso sie jedesmal wenn ich rein raus gehe mir hinterher spioniert ob wir hier bei der stasi wären und und und das ging nämlich echt schon zu weit das war ja nich das 1. mal das sie das macht. Naja Ich bin auch noch so lieb und höflich sage jedesmal wenn ich sie sehe guten tag-.- ich hasse sie einfach nurnoch ehrlich ka was ihr problem ist. Und wegen der habe ich jetzt angst meinen mann bei mir übernachten zu lassen . Weil sie sons irgendwelche lügen auftischen könnte dem amt vonwegen er wohnt seid monaten hier wobei es ja nicht so is oder vonwegen er ist jedentag bei mir und und und habe angst das das amt mir mein geld streicht nur weil die alte dame so fies ist zu mir ich weiss nicht weiter :/ deswegen hatten wir angst das mein mann mal paar stunden länger hier bleibt weil die dame echt nur stress verursachen würde
05.08.2015 13:42
Ich finde dein "Gemecker" gerade nicht gut.
Das die Frau ein Kind solange schreien hört und daraufhin die Polizei ruft, vollkommen Richtig!
Wenn alle immernur weg gucken und es passiert etwas dann wird geschimpft.
Versuch es doch mal in ihren Augen zu sehn.
Auch wenn ihr euch vielleicht nicht mögt, aber sie war besorgt um deine Tochter.
Das alte Frauen leider oftmals etwas zu Neugierig sind ist ja kein Geheimnis....
Versuche doch mal auf diese Frau freundlich zu zu gehen?
Miteinander ist einfach schöner als gegeneinander!!!
Das die Frau ein Kind solange schreien hört und daraufhin die Polizei ruft, vollkommen Richtig!
Wenn alle immernur weg gucken und es passiert etwas dann wird geschimpft.
Versuch es doch mal in ihren Augen zu sehn.
Auch wenn ihr euch vielleicht nicht mögt, aber sie war besorgt um deine Tochter.
Das alte Frauen leider oftmals etwas zu Neugierig sind ist ja kein Geheimnis....
Versuche doch mal auf diese Frau freundlich zu zu gehen?
Miteinander ist einfach schöner als gegeneinander!!!
05.08.2015 15:39
Zitat von MeineKinder:
Ich finde dein "Gemecker" gerade nicht gut.
Das die Frau ein Kind solange schreien hört und daraufhin die Polizei ruft, vollkommen Richtig!
Wenn alle immernur weg gucken und es passiert etwas dann wird geschimpft.
Versuch es doch mal in ihren Augen zu sehn.
Auch wenn ihr euch vielleicht nicht mögt, aber sie war besorgt um deine Tochter.
Das alte Frauen leider oftmals etwas zu Neugierig sind ist ja kein Geheimnis....
Versuche doch mal auf diese Frau freundlich zu zu gehen?
Miteinander ist einfach schöner als gegeneinander!!!
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Aber es geht hier um ein 10 Monate altes Baby.... die schreien Nachts halt auch mal.
Wenn bei mir immer Polizei gerufen worden wäre, dann wären sie 3 mal am Tag vor Ort gewesen, weil ich ein Schreibaby hatte.
Und das der Mann dann so doof abgeführt wird und alle anderen Nachbarn das mitkriegen und sich was weiss ich was denken ist auch unschön... vor allem das er dann sogar gehen musste.... ich wär auf 180 gewesen.
05.08.2015 16:47
Also meine haben auch viel geschrien, gerade Junior mit seinen Koliken und hat uns nächtelang auf Trab gehalten. DA hätten die Polizisten gleich hier einziehen können. Ich finde es shcon richtig, dass man nicht wegsieht, aber die wohnen ja in einem Haus und da weiß man ja wer das ist und wie die Eltern mit ihrem Baby umgehen. außerdem kann man ja erstmal nachschauen und sich ein Bild machen, bevor man gleich die Polizei verständigt.
05.08.2015 20:01
Hallo Melina,
zurück zu Deiner eigentlichen Frage. Ich wäre da vorsichtig, wenn Deine Nachbarin wirklich so "nett" ist, wie Du sagst (allerdings würde ich ihr das Einschalten der Polizei - wenn Deine Kleine selten nachts so schreit wie in der besagten Nacht - nicht übel nehmen).
Sollte sie dem BA irgendetwas mitteilen und das BA prüft das (z. B. durch einen unangemeldeten Vor-Ort-Besuch) und trifft Deinen Mann an, kann das BA ersteinmal eine Bedarfsgemeinschaft "annehmen". Das reicht aus, um Euch in die Beweispflicht zu bringen - viel Bürokratie steht dann an ... Aufhebung des letzten Bescheides, Anforderung neuer Unterlagen durch das BA, Euer schriftlicher Widerspruch (wie gesagt, Ihr seid dann in der Beweispflicht). Solltet Ihr den Nachweis nicht erbringen können (kenne ja Eure Situation nicht), kann das Amt ggf. auch noch eine Anzeige erstatteten wg. versuchten Sozialbetruges und (Teil-)Rückzahlungen verlangen.
Ich gönne Euch natürlich Eure gemeinsame Zeit ... aber ein gutes Verhältnis zu der Dame würde Euch das Leben echt erleichtern. Übertreibt es nicht, um die Gefahr des o. g. Szenarios so gering wie möglich zu halten. Das Amt ist verpflichtet, solchen Hinweisen nachzugehen ...
Hier mal ein Auszug zur Definierung "Bedarfsgemeinschaft".
"Eine Bedarfsgemeinschaft liegt grundsätzlich nicht vor, wenn trotz gemeinsamer Wohnung eine getrennte Haushaltsführung erfolgt. Dies ist der Fall, wenn getrennt eingekauft, Wäsche gewaschen und gekocht wird. Auch Hausrat und Möbel dürfen dann nicht gemeinsam angeschafft worden sein."
Da ihr getrennt wohnt, gehe ich davon aus, dass die Haushaltsführung getrennt erfolgt. Aber was ist mit dem letzten Satz?
Ich möchte echt kein Miesepeter sein, auch wenn´s jetzt so rüber kommt. Denke aber, dass alle Seiten bedacht werden sollten.
Allerdings liegen meine Kenntnisse nun schon ein paar Jahre zurück.
Noch was anderes:
Du schreibst, dass Dein Mann auch kein hohes Einkommen hat. Hat er/habt ihr schon mal an "aufstockendes Hartz IV" gedacht?
Hier nochmals ein Auszug:
"Neben den aus Ihrer Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften können Ihnen zusätzlich Leistungen auf ALG II zustehen (sog. Aufstocker), unter der Voraussetzung, dass die Höhe dieser Einkünfte nicht ausreicht, um Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie sicherzustellen. Sollten die Einkünfte den Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft unterschreiten, besteht zum Einkommen aus der Erwerbstätigkeit zusätzlicher Anspruch auf aufstockendes Hartz IV."
zurück zu Deiner eigentlichen Frage. Ich wäre da vorsichtig, wenn Deine Nachbarin wirklich so "nett" ist, wie Du sagst (allerdings würde ich ihr das Einschalten der Polizei - wenn Deine Kleine selten nachts so schreit wie in der besagten Nacht - nicht übel nehmen).
Sollte sie dem BA irgendetwas mitteilen und das BA prüft das (z. B. durch einen unangemeldeten Vor-Ort-Besuch) und trifft Deinen Mann an, kann das BA ersteinmal eine Bedarfsgemeinschaft "annehmen". Das reicht aus, um Euch in die Beweispflicht zu bringen - viel Bürokratie steht dann an ... Aufhebung des letzten Bescheides, Anforderung neuer Unterlagen durch das BA, Euer schriftlicher Widerspruch (wie gesagt, Ihr seid dann in der Beweispflicht). Solltet Ihr den Nachweis nicht erbringen können (kenne ja Eure Situation nicht), kann das Amt ggf. auch noch eine Anzeige erstatteten wg. versuchten Sozialbetruges und (Teil-)Rückzahlungen verlangen.
Ich gönne Euch natürlich Eure gemeinsame Zeit ... aber ein gutes Verhältnis zu der Dame würde Euch das Leben echt erleichtern. Übertreibt es nicht, um die Gefahr des o. g. Szenarios so gering wie möglich zu halten. Das Amt ist verpflichtet, solchen Hinweisen nachzugehen ...
Hier mal ein Auszug zur Definierung "Bedarfsgemeinschaft".
"Eine Bedarfsgemeinschaft liegt grundsätzlich nicht vor, wenn trotz gemeinsamer Wohnung eine getrennte Haushaltsführung erfolgt. Dies ist der Fall, wenn getrennt eingekauft, Wäsche gewaschen und gekocht wird. Auch Hausrat und Möbel dürfen dann nicht gemeinsam angeschafft worden sein."
Da ihr getrennt wohnt, gehe ich davon aus, dass die Haushaltsführung getrennt erfolgt. Aber was ist mit dem letzten Satz?
Ich möchte echt kein Miesepeter sein, auch wenn´s jetzt so rüber kommt. Denke aber, dass alle Seiten bedacht werden sollten.
Allerdings liegen meine Kenntnisse nun schon ein paar Jahre zurück.
Noch was anderes:
Du schreibst, dass Dein Mann auch kein hohes Einkommen hat. Hat er/habt ihr schon mal an "aufstockendes Hartz IV" gedacht?
Hier nochmals ein Auszug:
"Neben den aus Ihrer Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften können Ihnen zusätzlich Leistungen auf ALG II zustehen (sog. Aufstocker), unter der Voraussetzung, dass die Höhe dieser Einkünfte nicht ausreicht, um Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie sicherzustellen. Sollten die Einkünfte den Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft unterschreiten, besteht zum Einkommen aus der Erwerbstätigkeit zusätzlicher Anspruch auf aufstockendes Hartz IV."
05.08.2015 20:26
Zitat von Yogi_Baer:
er darf bei dir pennen.
wir haben auch so nen "fall" hier im Haus, junge Mutter hat nen Kerl, vater vom kind un der ist permanent hier und schläft auch immer hier, das Amt juckt das nicht und wie als vermieter können leider nix dagegen machen ( er kifft hier im haus)
Also ich meine 6 wochen am stück darf er bei dir sein dann muss er einmal woanders schlafen und dann kann er wieder 6 wochen![]()
Hallo Yogi_Baer
arbeitet der vielleicht auch noch - hmm sagen wir mal "nicht offiziell"? Dann würde ich eine Meldung beim Zoll machen - dafür sind die ja zuständig - und dann geht´s bei konkreten Hinweisen auch immer recht schnell.
Wundert mich, dass das Amt da nichts macht. Es sei denn, die sind als Bedarfsgemeinschaft gemeldet. Geht aber ja nicht, da er bei Euch nicht gemeldet ist.
Ich vermute mal, dass das Kiffen auch keine Kündigung rechtfertigt? Kenn mich da nicht aus, würde mich aber mal interessieren.
05.08.2015 21:07
Also zu Deiner eigentlichen Frage! Natürlich darf Dein Mann auch mal bei Dir Übernachten! Solange es kein Überhand nimmt.
Alte Damen sind oft Neugierig, vielleicht solltest Du sie mal auf einen Kaffee einladen, und mit Ihr ganz in Ruhe sprechen. Oft lassen sich dann viele Probleme klären.
Alte Damen sind oft Neugierig, vielleicht solltest Du sie mal auf einen Kaffee einladen, und mit Ihr ganz in Ruhe sprechen. Oft lassen sich dann viele Probleme klären.
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