Mütter- und Schwangerenforum

Einige rechtliche Fragen

jessica-b
1 Beiträge
21.10.2022 14:39
Hallo liebe Community,

ich erwarte ein Kind von meinem Ex-Partner. Da wir uns leider getrennt haben, möchte ich mich gerne "fachlich" beraten lassen.

Damit wir die Übersicht nicht verlieren, gebe ich jeder Frage eine Nummer.
Über eine Antwort mit Nummer würde ich mich freuen.

1. Lasse ich ihn als Vater eintragen ?
2. Welches Modell nehme ich ? Wechselmodell oder Residenzmodell ?
3. Kann ich ein alleiniges Sorgerecht beantragen ?
4. Was gibt es noch für Sachen, welche ich beachten muss ?
5. Wie ist das geregelt mit Unterhaltszahlungen ? Wer bestimmt die Höhe ?

6. Wegen diesen Fragen, frage ich mich: Muss ich mir eventuell eine Rechtsschutz-Versicherung zulegen ?
Nach Recherche im Internet gelten aber solche "Unterhalt Versicherungen" erst nach einem Jahr ?
7. Aber ich bin bereits in der 5 Woche schwanger... also habe ich dann keine Chance auf rechtliche Unterstützung ?
8. Da ich mich nur aus diesem Grund versichern möchte, ist die Frage, gibt es nur eine "Unterhalts-Rechts-Versicherung" ?

9. All diese Fragen möchte ich gerne beantwortet bekommen ? An wem kann ich mich wenden ? Gibt es dafür eine Beratungsstelle ?

10. Wie schaut es mit der Elternzeit aus ? Gerne möchte ich 24 Monate zu Hause bleiben(ElterngeldPlus). Nun habe ich gelesen, dass ich zwingend das alleinige Sorgerecht haben muss, sonst würde ich nur 12 Monate bekommen, stimmt das ?

11. Wenn er auch Elternzeit nimmt, kann ich dann keine 24 Monate mehr nehmen ?

Auch wenn du nur eine der Fragen beantworten kannst, würde ich mich über eine Antwort freuen.

LG
Jessi
schoko_keks1234
3339 Beiträge
21.10.2022 15:28
Zitat von jessica-b:

Hallo liebe Community,

ich erwarte ein Kind von meinem Ex-Partner. Da wir uns leider getrennt haben, möchte ich mich gerne "fachlich" beraten lassen.

Damit wir die Übersicht nicht verlieren, gebe ich jeder Frage eine Nummer.
Über eine Antwort mit Nummer würde ich mich freuen.

1. Lasse ich ihn als Vater eintragen ? ja, unbedingt! Denn ohne eingetragenen Vater bzw anerkannte Vaterschaft gibt es keinen Unterhalt für das Kind. Hinzu kommt noch das Recht des Kindes zu wissen, wer die Eltern sind
2. Welches Modell nehme ich ? Wechselmodell oder Residenzmodell ? Das hängt davon ab, wie euer Verhältnis zueinander ist. Für das Wechselmodell muss eine wirklich gute Kommunikation möglich sein. Wenn du Stilen möchtest kommt es bei einem Baby sowieso erstmal nicht infrage.
3. Kann ich ein alleiniges Sorgerecht beantragen ?
Das alleinige Sorgerecht hast du als Mutter erstmal automatisch. Wenn ihr das gemeinsame wollt könnt ihr es im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung eintragen lassen. Rückgängig ist es dann NUR durch das Familiengericht zu machen. Auch hier empfehle ich gut zu überlegen, denn auch hier muss einegute Kommunikation und ein friedlichesMiteinander gegebensein.
4. Was gibt es noch für Sachen, welche ich beachten muss ?
5. Wie ist das geregelt mit Unterhaltszahlungen ? Wer bestimmt die Höhe ? der Unterhalt wird nach dem Einkommen des anderen Elternteils gestaffelt. DüsseldorferTabelle. Bei zu wenig Einkommen kann Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragtwerden

6. Wegen diesen Fragen, frage ich mich: Muss ich mir eventuell eine Rechtsschutz-Versicherung zulegen ?
Nach Recherche im Internet gelten aber solche "Unterhalt Versicherungen" erst nach einem Jahr ?
7. Aber ich bin bereits in der 5 Woche schwanger... also habe ich dann keine Chance auf rechtliche Unterstützung ?
8. Da ich mich nur aus diesem Grund versichern möchte, ist die Frage, gibt es nur eine "Unterhalts-Rechts-Versicherung" ?

9. All diese Fragen möchte ich gerne beantwortet bekommen ? An wem kann ich mich wenden ? Gibt es dafür eine Beratungsstelle ? was Unterhalt, Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht betrifft, kannst du dich an das zuständigeJugendamt wenden

10. Wie schaut es mit der Elternzeit aus ? Gerne möchte ich 24 Monate zu Hause bleiben(ElterngeldPlus). Nun habe ich gelesen, dass ich zwingend das alleinige Sorgerecht haben muss, sonst würde ich nur 12 Monate bekommen, stimmt das ?

11. Wenn er auch Elternzeit nimmt, kann ich dann keine 24 Monate mehr nehmen ?

Auch wenn du nur eine der Fragen beantworten kannst, würde ich mich über eine Antwort freuen.

LG
Jessi
lilly555
11925 Beiträge
21.10.2022 15:36
Zitat von jessica-b:

Hallo liebe Community,

ich erwarte ein Kind von meinem Ex-Partner. Da wir uns leider getrennt haben, möchte ich mich gerne "fachlich" beraten lassen.

Damit wir die Übersicht nicht verlieren, gebe ich jeder Frage eine Nummer.
Über eine Antwort mit Nummer würde ich mich freuen.

1. Lasse ich ihn als Vater eintragen ?
ja. Die vaterschaft würde ich vorher, beim jugendamt, erklären lassen. Mir dann hast du anspruch auf Unterhalt.

2. Welches Modell nehme ich ? Wechselmodell oder Residenzmodell ?

3. Kann ich ein alleiniges Sorgerecht beantragen ?
Ansich kannst du es versuchen.
Vielleichtmöchte er es ja auch nicht


4. Was gibt es noch für Sachen, welche ich beachten muss ?
5. Wie ist das geregelt mit Unterhaltszahlungen ? Wer bestimmt die Höhe ?
die höhe wird über eine Tabelle fest gelegt. Es wird geschaut was er verdient, Selbstbehalt abgezogen.

6. Wegen diesen Fragen, frage ich mich: Muss ich mir eventuell eine Rechtsschutz-Versicherung zulegen ?
Nach Recherche im Internet gelten aber solche "Unterhalt Versicherungen" erst nach einem Jahr ?

7. Aber ich bin bereits in der 5 Woche schwanger... also habe ich dann keine Chance auf rechtliche Unterstützung ?

8. Da ich mich nur aus diesem Grund versichern möchte, ist die Frage, gibt es nur eine "Unterhalts-Rechts-Versicherung" ?

9. All diese Fragen möchte ich gerne beantwortet bekommen ? An wem kann ich mich wenden ? Gibt es dafür eine Beratungsstelle ?
ich würde das alles beim jugendamt erfragen

10. Wie schaut es mit der Elternzeit aus ? Gerne möchte ich 24 Monate zu Hause bleiben(ElterngeldPlus). Nun habe ich gelesen, dass ich zwingend das alleinige Sorgerecht haben muss, sonst würde ich nur 12 Monate bekommen, stimmt das ?
So weit ich weiß kannst du seine 2 Monate bekommen, wenn du alleinerziehende bist. Die Diakonie bietet eine Elterngeld beratung an. Da kann man auch Flegel mit Hilfe den antrag ausfüllen.

11. Wenn er auch Elternzeit nimmt, kann ich dann keine 24 Monate mehr nehmen ?
Elternzeit steht euch beiden zu. Die kann jeder solange nehmen wie er möchte. Nur das Elterngeld ist begrenzt.

Auch wenn du nur eine der Fragen beantworten kannst, würde ich mich über eine Antwort freuen.

LG
Jessi
Glücksstein
4377 Beiträge
21.10.2022 20:10
Zur 6. Frage ist es einfach so, dass die Versicherung dann erst nach einem Jahr greift wenn es zb um eine Klage geht ect. Ansonsten kann man je nach Versicherung, zumindest eine Beratung kriegen. Wenn man dann vorher eh schon Probleme mit dem werdenden Vater hat wäre es doch sinnvoll.
Choco
4205 Beiträge
22.10.2022 10:10
Zitat von jessica-b:

10. Wie schaut es mit der Elternzeit aus ? Gerne möchte ich 24 Monate zu Hause bleiben(ElterngeldPlus). Nun habe ich gelesen, dass ich zwingend das alleinige Sorgerecht haben muss, sonst würde ich nur 12 Monate bekommen, stimmt das ?

11. Wenn er auch Elternzeit nimmt, kann ich dann keine 24 Monate mehr nehmen ?


Elterngeld und Elternzeit nicht durcheinander werfen.

Beide Elternteile haben einen voneinander unabhängigen Anspruch von 3 Jahren. ABER die Voraussetzung ist, dass man im selben Haushalt wie das Kind lebt und dieses auch betreut. Wie das ganze bei Wechsel- oder Nestmodell aussieht weiß ich jetzt garnicht.. aber hierbei gehts rein um die Zeit die man von seiner Arbeitsstelle aus fern bleibt zur Kindeserziehung - die hat so für sich erstmal mit dem Elterngeld nichts zu tun.

Zu allen Fragen bezüglich des Elterngeldes kann man die zuständige Elterngeldstelle anrufen und sich durchfragen. Die können einem da (meistens) am besten Auskunft gebe, welche Regelungen im eigenen Fall zutreffen. Prinzipiell hat man immer Anspruch auf 12 Monate (die man aber auf 24 auszahlen lassen kann, Aber das ändert die gesamt Summe die man erhält nicht). Wie die ganzen Regelungen für Alleinerziehende - also mehr zustehende Boni - aussehen weiss ich nicht. Ich denke aber mal, dass sowas bei einem Wechsel- oder Nestmodell nicht gegeben ist, sondern eben wirklich nur wenn man selbst überwiegend das Kind betreut und nicht 50/50 mit dem Partner teilt. Wobei, woher soll die Elterngeldstelle wissen welches Modell man gerade umsetzt..
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