Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit

15.05.2008 18:32
Ich habe mal eine Frage und zwar möchte ich die erste Zeit nach der Geburt zu Hause bleiben. Ich habe gehört, dass man erstmal 2 Jahre Elternzeit beantragen und dann ganz einfach und ohne Probleme um das 3. Jahr verlängern kann. In diesem Fall ist wäre das meine Entscheidung, der Arbeitgeber muss das akzeptieren.

Wenn ich jetzt nur 1 Jahr beantrage, soll es nicht so einfach und nur in Absprache mit dem Arbeitgeber möglich sein, die Elternzeit zu verlängern.

Ist das so richtig? Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?
Schnuddel0312
3913 Beiträge
17.05.2008 18:59
Also, viel kann ich zu diesem Thema nicht sagen. Ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung erzählen, wie es mit meinem Arbeitgeber (REWE) war.
Ich habe gleich 2 Jahre Elternzeit beantragt, wollte allerdings in dieser Zeit als GV(=Geringverdiener) bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Dies gestaltete sich schwierig, denn der Ag ist nicht verpflichtet dich in der Elternzeit einzustellen, ausser wenn es schwerwiegende wirtschaftliche Unzulänglichkeiten gibt. Da diese aber bei uns nicht vorlagen, habe ich es gelassen und mich ganz meinem Sohn gewidmet.
Nach den 2 Jahren wurde ich wieder eingestellt. Allerdings wurde mir vom Arbeitgeber selbst angeboten, ich könnte noch das 3. Elternzeitjahr "hinterherschieben", aber da es für dieses Jahr keie Erziehungsgeld mehr gab, ich dem Steuerzahler durch Hartz IV Empfang nicht weiter auf der Tasche liegen wollte und mir auch langsam die Decke auf den Kopf fiel, habe ich mich für 15 Std./Woche (vor der SS 32 Std./Woche) wieder einstellen lassen.
Dani1303
1712 Beiträge
17.05.2008 19:07
ich hab das letzte Woche mal bei mir im Personalbüro nachgefragt. Hab die Antwort erhalten, dass ich verlängern kann nach eigenem Ermessen, d.h. ich beantrage erstmal 1 Jahr und dann werd ich weitersehn. Wenn ich 2 oder 3 Jahre beantrage und dann doch früher wieder arbeiten will, liegt dies im Ermessen des Arbeitgebers, er muß mich dann nicht sofort weiter beschäftigen, sondern erst wenn die von mir beantragte Zeit um ist.
Da du ja gesetzlich 3 Jahre Anspruch hast auf Elternzeit klingt das für mich auch plausibel.
Du kannst ja die 3 Jahre bis zu einem bestimmten Alter jederzeit nehmen.

LG
Dani
18.05.2008 11:57
Danke für eure Antworten.

Ich denke, ich werde erstmal 2 Jahren beantragen und dann kann ich ja immer noch entscheiden ob ich verlängern möchte bzw. auch wie es geldtechnisch aussieht.

Kann ich denn während der Elternzeit auch irgendwo anders in Teilzeit bzw. für einige Stunden arbeiten? Oder ist das dann komplett ausgeschlossen und ich könnte wenn nur bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten? Ich habe nämlich nicht vor, nach der Elternzeit zu meinem jetztigen Arbeitgeber zurückzukehren, dass wissen die dort aber natürlich noch nicht...
Schnuddel0312
3913 Beiträge
18.05.2008 15:35
Also, wenn du es drauf anlegen möchtest evtl. eine Kündigung von deinem jetztigen Arbeitgeber zu kassieren, dann geh einfach in deiner Elternzeit woanders arbeiten...am besten noch bei ner Konkurenz.
Normalerweise musst du dir erst die Erlaubnis bei deinem Ag einholen, bevor du in Elternzeit woanders arbeitest.
Bei mir war das natürlich nicht möglich, ich hätte niemals die Erlaubnis von meinem Ag bekommen bei Kaufland, Edeka o.ä. zu jobben... Ausser ich hätte eine Kündigung in Kauf genommen...

Versuche es doch erst mal auf die ehrliche Tour. Wenn dein Ag dir Schwierigkeiten macht, kannst du immernoch was "hintenrum" machen.
18.05.2008 22:04
Schade, ich hatte gehofft, dass ich während der Elternzeit auch woanders in Teilzeit arbeiten könnte. Noch habe ich ja Zeit, dass erste Jahre werde ich gar nicht arbeiten gehen, vielleicht dann im zweiten Jahr ein bißchen. Ich werde versuchen das auf dem ehrlichen Wege zu regeln, ansonsten könnte ich doch auch während der Elternzeit einfach kündigen oder nicht? Muss ich erst die beantrage Zeit abwarten und dann kündigen? Es ist aber auch nicht einfach...
Schnuddel0312
3913 Beiträge
18.05.2008 23:51
Ich denke du kannst auch schon in der Elternzeit kündigen.
Bei mir war es so, dass ich ca. 4 Monate vor Ablauf der beantragten Elternzeit ein Schreiben vom Arbeitgeber bekam, in dem stand, dass ich mich innerhalb der nächsten 4 Wochen, also 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit, bei meinem zuständigen Bezirksleiter melden sollte, ob ich wieder bei der Firma anfange oder kündigen möchte. Die Kündigung hätte dann spätesten 3 Monate vor Ablauf der beantragten Elterzeit in der Firmenzentrale eingehen müssen.
19.05.2008 07:50
Ah ja ok, super danke schön!!
Dann werde ich das am besten so machen, dass ich vorher kündige und mir dann auf Teilzeitbasis irgendwo anders etwas suche
19.05.2008 08:01
Hm...wie geht das denn überhaupt mit der Elternzeit und dem Elterngeld? Wann muss man wo Bescheid geben? Muss ich gleich sagen wieviele Jahre ich zuhause bleiben möchte? Was wenn ich drei nehme aber nach zweien wieder arbeiten will/muss?

Wie funktioniert das mit dem Elterngeldantrag? Richtig, dass ich das Elterngeld nur auf ein Jahr bekommen kann oder? Kann ich es nicht geringer aussehn lassen und auf die komplette Elternzeit auslegen? Wann muss ich diesen Antrag stellen und ans Rathaus oder?
paula001
3929 Beiträge
19.05.2008 08:03
dany, schau mal in der Suche. das wurde schon einige male erwähnt und erläutert. denke da biste schneller an deinen infos, als dass du die hier wieder alles zusammensuchst!
Schnuddel0312
3913 Beiträge
19.05.2008 16:07
Sorry, mit dem Elterngeld und dessen Antrag kenn ich mich leider nicht aus...

Zitat von "speedo":
Dann werde ich das am besten so machen, dass ich vorher kündige und mir dann auf Teilzeitbasis irgendwo anders etwas suche

Bevor du kündigst solltest du aber möglichst schon was Neues fest in Aussicht haben. Denn kündigst du und findest so schnell nix Neues, bekommst du erstmal Sperre vom Arbeitsamt.
...Aber das wirst du ja sicherlich wissen.
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