Elternzeit 2. Kind, hilfe!!
25.10.2012 13:21
Hallo, hat das jemand schon gehabt, oder Erfahrung damit?
Bin etwas durcheinander, weil ich von 2 Stellen unterschiedliche Aussagen bekomme.
Meine Tochter ist Januar 2011 geboren, ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Diese endet also im Januar 2014.
Nun kommt mein Sohn November 2012 auf die Welt, ich möchte wieder 3 Jahre Elternzeit nehmen.
Ab wann beginnt nun die Elternzeit des 2 Kindes?
Ab November 2012 od, ab Januar 2014?
Lt. meiner Rentenversicherung ab Januar 2012, weil die Dame meinte das einem pro Kind 3 Jahre zustehen, also bei 2 Kindern 6 Jahre. Sonst wäre es ja so, das z.B. eine Frau mit Zwillingen "nur" 3 Jahre hätte.
Lt. Elterngeld stelle überschneidet sich dies, also Beginn Elternzeit 2 ab November 2012....
Bin etwas durcheinander, weil ich von 2 Stellen unterschiedliche Aussagen bekomme.
Meine Tochter ist Januar 2011 geboren, ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Diese endet also im Januar 2014.
Nun kommt mein Sohn November 2012 auf die Welt, ich möchte wieder 3 Jahre Elternzeit nehmen.
Ab wann beginnt nun die Elternzeit des 2 Kindes?
Ab November 2012 od, ab Januar 2014?
Lt. meiner Rentenversicherung ab Januar 2012, weil die Dame meinte das einem pro Kind 3 Jahre zustehen, also bei 2 Kindern 6 Jahre. Sonst wäre es ja so, das z.B. eine Frau mit Zwillingen "nur" 3 Jahre hätte.
Lt. Elterngeld stelle überschneidet sich dies, also Beginn Elternzeit 2 ab November 2012....
25.10.2012 13:25
Zitat von XxsprudelxX:
Hallo, hat das jemand schon gehabt, oder Erfahrung damit?
Bin etwas durcheinander, weil ich von 2 Stellen unterschiedliche Aussagen bekomme.
Meine Tochter ist Januar 2011 geboren, ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Diese endet also im Januar 2014.
Nun kommt mein Sohn November 2012 auf die Welt, ich möchte wieder 3 Jahre Elternzeit nehmen.
Ab wann beginnt nun die Elternzeit des 2 Kindes?
Ab November 2012 od, ab Januar 2014?
Lt. meiner Rentenversicherung ab Januar 2012, weil die Dame meinte das einem pro Kind 3 Jahre zustehen, also bei 2 Kindern 6 Jahre. Sonst wäre es ja so, das z.B. eine Frau mit Zwillingen "nur" 3 Jahre hätte.
Lt. Elterngeld stelle überschneidet sich dies, also Beginn Elternzeit 2 ab November 2012....
Soweit ich weiss ab nov 2012. Ist quasi so das wenn du in der ez nochein kind kriegst verkuerzt sich die erste...also du hast du zb keine sechs jahre wenn du beidesma drei nimmst sondern in deinem fall zb 4,5jahre
25.10.2012 13:28
also die elternzeit beginnt ab geburt des kindes...heisst wenn dein Pupsi mal rumgesponnen 1. juni 2012 zur Welt kommt beginnt ab 1. juni 2012 die eltenrzeit für dein 2. kind...und dauert dann eben bis 1. juni 2015
25.10.2012 13:28
Thema gemerkt.
Mein Sohn ist auch Jan. 2011 geboren und fast die gleiche Situation nur das mein Baby Maerz 2013 kommt ..
Mein Sohn ist auch Jan. 2011 geboren und fast die gleiche Situation nur das mein Baby Maerz 2013 kommt ..
25.10.2012 13:29
Zitat von XxsprudelxX:
Hallo, hat das jemand schon gehabt, oder Erfahrung damit?
Bin etwas durcheinander, weil ich von 2 Stellen unterschiedliche Aussagen bekomme.
Meine Tochter ist Januar 2011 geboren, ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Diese endet also im Januar 2014.
Nun kommt mein Sohn November 2012 auf die Welt, ich möchte wieder 3 Jahre Elternzeit nehmen.
Ab wann beginnt nun die Elternzeit des 2 Kindes?
Ab November 2012 od, ab Januar 2014?
Lt. meiner Rentenversicherung ab Januar 2012, weil die Dame meinte das einem pro Kind 3 Jahre zustehen, also bei 2 Kindern 6 Jahre. Sonst wäre es ja so, das z.B. eine Frau mit Zwillingen "nur" 3 Jahre hätte.
Lt. Elterngeld stelle überschneidet sich dies, also Beginn Elternzeit 2 ab November 2012....
Ich weiß es nicht sicher, aber ich glaube, dass deine Elternzeit dann quasi ab November 2012 drei Jahre nochmal sind, überschneidet sich also. Aber Rente wird dir 6 Jahre lang eingezahlt für die Kinder. Wenn du dann nach der Elternzeit November 2015 wieder arbeiten gehst, bekommst du zweimal Rente eingezahlt, einmal aus deinem Beschäftigungsverhältnis, einmal fürs Kind. Verstehst du wie ich es meine? Renteneinzahlung und Elternzeit sind halt zwei verschiedene Sachen.
25.10.2012 13:30
hier, lies das mal:
http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/El ternzeit-geht-bei-einem-weiteren-Kind-nicht-verlor en/628fbc7299/
http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/El ternzeit-geht-bei-einem-weiteren-Kind-nicht-verlor en/628fbc7299/
25.10.2012 13:32
Ich glaube ab Nov. 2012 und ich dachte das auch Zwillingsmütter nur 3 Jahre haben?!
25.10.2012 13:36
Zitat von SureLona:
Ich glaube ab Nov. 2012 und ich dachte das auch Zwillingsmütter nur 3 Jahre haben?!
Ja Zwillingsmütter haben auch nur 3 Jahre
25.10.2012 13:37
Zitat von Sweetestpoison:
hier, lies das mal:
http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/El ternzeit-geht-bei-einem-weiteren-Kind-nicht-verlor en/628fbc7299/
![]()
Danke.
Dann ists so, das ich, wenn ich nix sage, tatsächlich die 2. Elternzeit ab Geburt des 2. Kindes Nov 2012 beginnt und ich somit keine 6 Jahre insgesamt Elternzeit habe.
Wenn ich das so will, muss ich die erste Elternzeit um den gewissen Zeitraum kürzen und dann die 2. Elternzeit nehem. Im Anschluss darauf, wenn die 2. Elternzeit endet, kann ich den Rest von der 1. Elternzeit dran hängen. Und das alles muss mir mein AG erlauben... Wow ist ja mal gar nicht kompliziert...
*
Hmm. toll, entweder ich fange jetzt an zu streiten mit meinem AG od, ich nimm das so hin...
25.10.2012 13:38
Du hast anspruch bis zum vollendeten 3. Lebensjahr deines jüngsten kindes. Also kann sie auch nicht verlängert werden...
25.10.2012 13:41
Zitat von BennyundSandra:
Du hast anspruch bis zum vollendeten 3. Lebensjahr deines jüngsten kindes. Also kann sie auch nicht verlängert werden...
In dem Link, einem Beitrag von einem RA für Arbeitsrecht und einem BGH-Entscheid, stehts aber anders drin.
Ich werde mich da mal bei meiner Gewerkschaft informieren. Mal schauen was die dazu meinen.
25.10.2012 13:41
Zitat von XxsprudelxX:
Zitat von Sweetestpoison:
hier, lies das mal:
http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/El ternzeit-geht-bei-einem-weiteren-Kind-nicht-verlor en/628fbc7299/
![]()
Danke.
Dann ists so, das ich, wenn ich nix sage, tatsächlich die 2. Elternzeit ab Geburt des 2. Kindes Nov 2012 beginnt und ich somit keine 6 Jahre insgesamt Elternzeit habe.
Wenn ich das so will, muss ich die erste Elternzeit um den gewissen Zeitraum kürzen und dann die 2. Elternzeit nehem. Im Anschluss darauf, wenn die 2. Elternzeit endet, kann ich den Rest von der 1. Elternzeit dran hängen. Und das alles muss mir mein AG erlauben... Wow ist ja mal gar nicht kompliziert...
*
Hmm. toll, entweder ich fange jetzt an zu streiten mit meinem AG od, ich nimm das so hin...
Diese Zustimmung darf nur aus wichtigen Gründen verweigert werden. Der Arbeitgeber ist an die Ausübung billigen Ermessens gebunden und muss somit neben seinen betrieblichen Interessen die Wünsche und Interessen des oder der Arbeitnehmerin beachten. Die Zustimmung kann letztlich nur aus betrieblichen Gründen verweigert werden, so z.B. wenn keine weitere Vertretung zumutbar ist oder ähnliches. Diesen Nachweis zu erbringen ist in der Praxis allerdings nahezu unmöglich.
25.10.2012 13:43
Zitat von Cathi1989:
Zitat von XxsprudelxX:
Zitat von Sweetestpoison:
hier, lies das mal:
http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/El ternzeit-geht-bei-einem-weiteren-Kind-nicht-verlor en/628fbc7299/
![]()
Danke.
Dann ists so, das ich, wenn ich nix sage, tatsächlich die 2. Elternzeit ab Geburt des 2. Kindes Nov 2012 beginnt und ich somit keine 6 Jahre insgesamt Elternzeit habe.
Wenn ich das so will, muss ich die erste Elternzeit um den gewissen Zeitraum kürzen und dann die 2. Elternzeit nehem. Im Anschluss darauf, wenn die 2. Elternzeit endet, kann ich den Rest von der 1. Elternzeit dran hängen. Und das alles muss mir mein AG erlauben... Wow ist ja mal gar nicht kompliziert...
*
Hmm. toll, entweder ich fange jetzt an zu streiten mit meinem AG od, ich nimm das so hin...
Diese Zustimmung darf nur aus wichtigen Gründen verweigert werden. Der Arbeitgeber ist an die Ausübung billigen Ermessens gebunden und muss somit neben seinen betrieblichen Interessen die Wünsche und Interessen des oder der Arbeitnehmerin beachten. Die Zustimmung kann letztlich nur aus betrieblichen Gründen verweigert werden, so z.B. wenn keine weitere Vertretung zumutbar ist oder ähnliches. Diesen Nachweis zu erbringen ist in der Praxis allerdings nahezu unmöglich.
Hab das auch gelesen.
Dann werde ich wohl streiten müssen, so wie ich meinen AG kenne, wird er da nicht zustimmen.
25.10.2012 13:44
Zitat von XxsprudelxX:
Zitat von Cathi1989:
Zitat von XxsprudelxX:
Zitat von Sweetestpoison:
hier, lies das mal:
http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/El ternzeit-geht-bei-einem-weiteren-Kind-nicht-verlor en/628fbc7299/
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Danke.
Dann ists so, das ich, wenn ich nix sage, tatsächlich die 2. Elternzeit ab Geburt des 2. Kindes Nov 2012 beginnt und ich somit keine 6 Jahre insgesamt Elternzeit habe.
Wenn ich das so will, muss ich die erste Elternzeit um den gewissen Zeitraum kürzen und dann die 2. Elternzeit nehem. Im Anschluss darauf, wenn die 2. Elternzeit endet, kann ich den Rest von der 1. Elternzeit dran hängen. Und das alles muss mir mein AG erlauben... Wow ist ja mal gar nicht kompliziert...
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Hmm. toll, entweder ich fange jetzt an zu streiten mit meinem AG od, ich nimm das so hin...
Diese Zustimmung darf nur aus wichtigen Gründen verweigert werden. Der Arbeitgeber ist an die Ausübung billigen Ermessens gebunden und muss somit neben seinen betrieblichen Interessen die Wünsche und Interessen des oder der Arbeitnehmerin beachten. Die Zustimmung kann letztlich nur aus betrieblichen Gründen verweigert werden, so z.B. wenn keine weitere Vertretung zumutbar ist oder ähnliches. Diesen Nachweis zu erbringen ist in der Praxis allerdings nahezu unmöglich.
Hab das auch gelesen.
Dann werde ich wohl streiten müssen, so wie ich meinen AG kenne, wird er da nicht zustimmen.![]()
er muss driftige gründe haben das zuverweigern.
und das muss er erstma nachweisen.
ich glaub kaum das er sich auf nen rechtsstreit einlässt den er sowieso nich gewinnen kann.
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