Mütter- und Schwangerenforum

Erbe ausschlagen

Anonym 1 (212075)
0 Beiträge
02.09.2025 22:29
Ich habe heute erfahren, dass ein Verwandter von mir kürzlich verstorben ist. Es bestand kein Kontakt zu ihm und alle in der Erbfolge vor mit steuernden Angehörigen haben das Erbe bereits ausgeschlagen. Ich muss und möchte das Erbe auch ausschlagen, sehe aber noch nicht ganz durch, was ich wie machen muss.

1. der Verstorbene lebte in einer anderen Stadt als ich. Kann ich das Erbe an meinem Wohnort beim Nachlassgericht ausschlagen oder muss ich dazu zu seinem Wohnort?

2. Ich habe 2 Kinder, die in der Erbfolge nachrücken, wenn ich ausschlage. Für die müsste das Erbe dann auch ausgeschlagen werden. Eines der Kinder ist volljährig und müsste das dann vermutlich selbst beim Nachlassgericht machen. Das andere Kind ist minderjährig. Für dieses Kind kann ich das tun, oder? Muss das Kind trotzdem dabei sein?
Ich bin vom Vater des Kindes geschieden. Wir haben aber das gemeinsame Sorgerecht. So wie ich das verstanden habe, muss der Vater der Ausschlagung ebenfalls zustimmen. Reicht da eine Vollmacht oder muss er mit zum Gericht?

Ich rufe in den nächsten Tagen, sobald ich das offizielle Schreiben bekommen habe, auch selbst nochmal beim Gericht an und erkundige mich. Bisher habe ich die Nachricht nur von einem Verwandten bekommen. Aber vielleicht kann ja jemand was zu den Fragen sagen.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Private Angelegenheit

nilou
14545 Beiträge
02.09.2025 22:46
1) du kannst es am Nachlassgericht deines Wohnortes machen
2) das volljährige Kind muss es nach dir selber machen. Für das minderjährige Kind musst du und der Vater es machen. Kannst du bei deinem Termin gleich mitmachen. Vollmacht vom Vater hat bei uns damals gereicht. Das Kind muss nicht mit.
Anonym 1 (212075)
0 Beiträge
03.09.2025 08:05
Zitat von nilou:

1) du kannst es am Nachlassgericht deines Wohnortes machen
2) das volljährige Kind muss es nach dir selber machen. Für das minderjährige Kind musst du und der Vater es machen. Kannst du bei deinem Termin gleich mitmachen. Vollmacht vom Vater hat bei uns damals gereicht. Das Kind muss nicht mit.


Danke!
Mondkind
14908 Beiträge
03.09.2025 09:50
Zitat von nilou:

1) du kannst es am Nachlassgericht deines Wohnortes machen
2) das volljährige Kind muss es nach dir selber machen. Für das minderjährige Kind musst du und der Vater es machen. Kannst du bei deinem Termin gleich mitmachen. Vollmacht vom Vater hat bei uns damals gereicht. Das Kind muss nicht mit.

Bei uns musste das Kind mit. Da würde ich also ggf bei der Stelle nochmal nachfragen wie es gehandhabt wird.
Rotkehlchen
20 Beiträge
03.09.2025 11:57
Wir waren nur beim Notar und der hat alles weitergeleitet.
Das volljährige Kind muss alleine unterschreiben,bei minderjährigen Kindern und gemeinsamen Sorgerecht muss der andere Elternteil auch unterschreiben.
DieOhneNamen
29591 Beiträge
03.09.2025 14:00
Huhu.

Bei uns musste damals einmal das Kind und der Erzeuger vor Ort sein, ein anderes Mal reichte eine Vollmacht aus.

Würd es definitiv abklären mit dem Amt.

Lg
Trixi1987
7246 Beiträge
08.09.2025 11:19
Zitat von nilou:

1) du kannst es am Nachlassgericht deines Wohnortes machen
2) das volljährige Kind muss es nach dir selber machen. Für das minderjährige Kind musst du und der Vater es machen. Kannst du bei deinem Termin gleich mitmachen. Vollmacht vom Vater hat bei uns damals gereicht. Das Kind muss nicht mit.

Stimmt nicht unbedingt, das kommt auf den Ort an.

Meine Schwägerin ist im letzten Jahr verstorben.
Wir wohnen im gleichen Stadtkreis wie sie gewohnt hat. (In der Eifel). Schwiegermutter lebt im Pott und das ganze musste hier bei uns zum Gericht.
Die Unterlagen mussten hier vorher vom Notar beglaubigt werden. Kostet glaub ich um die 60€ pro Person, da bin ich mir allerdings nicht sicher, weil wir es nicht zahlen mussten, da mein Mann es über den Arbeitgeber belaubigen lassen konnte.
Kinder mussten bei uns am Gericht nicht dabei sein.
nilou
14545 Beiträge
08.09.2025 13:52
Zitat von Trixi1987:

Zitat von nilou:

1) du kannst es am Nachlassgericht deines Wohnortes machen
2) das volljährige Kind muss es nach dir selber machen. Für das minderjährige Kind musst du und der Vater es machen. Kannst du bei deinem Termin gleich mitmachen. Vollmacht vom Vater hat bei uns damals gereicht. Das Kind muss nicht mit.

Stimmt nicht unbedingt, das kommt auf den Ort an.

Meine Schwägerin ist im letzten Jahr verstorben.
Wir wohnen im gleichen Stadtkreis wie sie gewohnt hat. (In der Eifel). Schwiegermutter lebt im Pott und das ganze musste hier bei uns zum Gericht.
Die Unterlagen mussten hier vorher vom Notar beglaubigt werden. Kostet glaub ich um die 60€ pro Person, da bin ich mir allerdings nicht sicher, weil wir es nicht zahlen mussten, da mein Mann es über den Arbeitgeber belaubigen lassen konnte.
Kinder mussten bei uns am Gericht nicht dabei sein.


Man muss nicht zu einem Notar, man kann. Man kann auch persönlich zu seinem Nachlassgericht gehen (an seinem Wohnort) und es dort zur Niederschrift machen. Die leiten es dann an das Nachlassgericht des Verstorbenen weiter. So lief es bei uns, § 1945 BGB. Vorteil: kostet nur die Gerichtsgebühr und sie leiten es weiter.
Rotkehlchen
20 Beiträge
08.09.2025 13:58
Zitat von nilou:

Zitat von Trixi1987:

Zitat von nilou:

1) du kannst es am Nachlassgericht deines Wohnortes machen
2) das volljährige Kind muss es nach dir selber machen. Für das minderjährige Kind musst du und der Vater es machen. Kannst du bei deinem Termin gleich mitmachen. Vollmacht vom Vater hat bei uns damals gereicht. Das Kind muss nicht mit.

Stimmt nicht unbedingt, das kommt auf den Ort an.

Meine Schwägerin ist im letzten Jahr verstorben.
Wir wohnen im gleichen Stadtkreis wie sie gewohnt hat. (In der Eifel). Schwiegermutter lebt im Pott und das ganze musste hier bei uns zum Gericht.
Die Unterlagen mussten hier vorher vom Notar beglaubigt werden. Kostet glaub ich um die 60€ pro Person, da bin ich mir allerdings nicht sicher, weil wir es nicht zahlen mussten, da mein Mann es über den Arbeitgeber belaubigen lassen konnte.
Kinder mussten bei uns am Gericht nicht dabei sein.


Man muss nicht zu einem Notar, man kann. Man kann auch persönlich zu seinem Nachlassgericht gehen und es dort zur Niederschrift machen. Die leiten es dann an das Nachlassgericht des Verstorbenen weiter. So lief es bei uns, § 1945 BGB.


Ist es über einen Notar aber nicht einfacher?
Weiss ich tatsächlich nicht.
Weil es zweimal so gemacht habe.
War vor Ort und ich musste nichts weiter machen.Hat er ja geregelt.

Goldi20
426 Beiträge
08.09.2025 14:04
Zitat von Rotkehlchen:

Zitat von nilou:

Zitat von Trixi1987:

Zitat von nilou:

1) du kannst es am Nachlassgericht deines Wohnortes machen
2) das volljährige Kind muss es nach dir selber machen. Für das minderjährige Kind musst du und der Vater es machen. Kannst du bei deinem Termin gleich mitmachen. Vollmacht vom Vater hat bei uns damals gereicht. Das Kind muss nicht mit.

Stimmt nicht unbedingt, das kommt auf den Ort an.

Meine Schwägerin ist im letzten Jahr verstorben.
Wir wohnen im gleichen Stadtkreis wie sie gewohnt hat. (In der Eifel). Schwiegermutter lebt im Pott und das ganze musste hier bei uns zum Gericht.
Die Unterlagen mussten hier vorher vom Notar beglaubigt werden. Kostet glaub ich um die 60€ pro Person, da bin ich mir allerdings nicht sicher, weil wir es nicht zahlen mussten, da mein Mann es über den Arbeitgeber belaubigen lassen konnte.
Kinder mussten bei uns am Gericht nicht dabei sein.


Man muss nicht zu einem Notar, man kann. Man kann auch persönlich zu seinem Nachlassgericht gehen und es dort zur Niederschrift machen. Die leiten es dann an das Nachlassgericht des Verstorbenen weiter. So lief es bei uns, § 1945 BGB.


Ist es über einen Notar aber nicht einfacher?
Weiss ich tatsächlich nicht.
Weil es zweimal so gemacht habe.
War vor Ort und ich musste nichts weiter machen.Hat er ja geregelt.
Also hier nicht, weil du innerhalb der 6 Wochenfrist keinen Termin bekommst.
nilou
14545 Beiträge
08.09.2025 14:05
Zitat von Rotkehlchen:

Zitat von nilou:

Zitat von Trixi1987:

Zitat von nilou:

1) du kannst es am Nachlassgericht deines Wohnortes machen
2) das volljährige Kind muss es nach dir selber machen. Für das minderjährige Kind musst du und der Vater es machen. Kannst du bei deinem Termin gleich mitmachen. Vollmacht vom Vater hat bei uns damals gereicht. Das Kind muss nicht mit.

Stimmt nicht unbedingt, das kommt auf den Ort an.

Meine Schwägerin ist im letzten Jahr verstorben.
Wir wohnen im gleichen Stadtkreis wie sie gewohnt hat. (In der Eifel). Schwiegermutter lebt im Pott und das ganze musste hier bei uns zum Gericht.
Die Unterlagen mussten hier vorher vom Notar beglaubigt werden. Kostet glaub ich um die 60€ pro Person, da bin ich mir allerdings nicht sicher, weil wir es nicht zahlen mussten, da mein Mann es über den Arbeitgeber belaubigen lassen konnte.
Kinder mussten bei uns am Gericht nicht dabei sein.


Man muss nicht zu einem Notar, man kann. Man kann auch persönlich zu seinem Nachlassgericht gehen und es dort zur Niederschrift machen. Die leiten es dann an das Nachlassgericht des Verstorbenen weiter. So lief es bei uns, § 1945 BGB.


Ist es über einen Notar aber nicht einfacher?
Weiss ich tatsächlich nicht.
Weil es zweimal so gemacht habe.
War vor Ort und ich musste nichts weiter machen.Hat er ja geregelt.


Nein eigentlich nicht, du gehts nur zum Gericht sagst du schlägst aus, sie machen davon eine Niederschrift und schicken es an das zuständige Gericht. Kostet meist auch weniger, nur Gerichtsgebühr. Ich glaube auch das mit Erklärung vor dem Gericht des Wohnortes die Erklärung abgeben wurde. Beim Notar zählt es erst wenn sie beim Nachlassgericht eingegangen ist.
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