Feuchtigkeit im Schlafzimmer
29.04.2012 16:12
Hallo.
In unserem alten Schlafzimmer sollten nach Auszug nun für die Nachmieter die Tapeten runter. Nun haben wir festgestellt, dass an der Wand zum Badezimmer hin Feuchtigkeit in der Wand ist.
in der betroffenen Ecke ist im Bad die Dusche.
Die Wasserflecken waren auch erst nach entfernen der Tapete ersichtlich.
Welche Rechte oder Pflichten ergeben sich für uns nun? Obliegt das der verantwortung des Vermieters?
In unserem alten Schlafzimmer sollten nach Auszug nun für die Nachmieter die Tapeten runter. Nun haben wir festgestellt, dass an der Wand zum Badezimmer hin Feuchtigkeit in der Wand ist.
in der betroffenen Ecke ist im Bad die Dusche.
Die Wasserflecken waren auch erst nach entfernen der Tapete ersichtlich.
Welche Rechte oder Pflichten ergeben sich für uns nun? Obliegt das der verantwortung des Vermieters?
29.04.2012 16:15
Rohrbruch???
Haben wir innerhalb von 2 Jahren 2 mal hinter uns.... der letze vom 22.11.2011
Haben wir innerhalb von 2 Jahren 2 mal hinter uns.... der letze vom 22.11.2011
29.04.2012 16:15
Klingt ja ganz so als wäre das Problem die Dusche. (Ist bestimmt unten drunter das Ablaufrohr kaputt.)
Dann ist es die Sache des Vermieters.
Entsteht Schimmelbefall durch falsche Belüftung dann kann der Mieter dafür zu Rechenschaft gezogen werden.
Dann ist es die Sache des Vermieters.
Entsteht Schimmelbefall durch falsche Belüftung dann kann der Mieter dafür zu Rechenschaft gezogen werden.
29.04.2012 16:21
Also es kommt definitiv von der Dusche..
Frage ist nur, ob es halt am Rohr liegt, oder ob auch eine poröse Abdichtung daran schon Schuld sein kann?
Wie wäre es im Falle der Abdichtung? Auch Sache des Vermieters, oder?
Frage ist nur, ob es halt am Rohr liegt, oder ob auch eine poröse Abdichtung daran schon Schuld sein kann?
Wie wäre es im Falle der Abdichtung? Auch Sache des Vermieters, oder?
29.04.2012 16:23
Ich denke schon. Sind ja alles Mängel aufgrund fehlender Instandhaltung.
Bin mir nicht ganz sicher ob er euch da irgendwie ans Bein pinkeln kann und behaupten ihr hättet von dem Schaden gewusst aber ihm nicht bescheid gesagt.
Bin mir nicht ganz sicher ob er euch da irgendwie ans Bein pinkeln kann und behaupten ihr hättet von dem Schaden gewusst aber ihm nicht bescheid gesagt.
29.04.2012 16:28
Ich sage mal so.. wir haben ja auch nur ein halbes Jahr in der Wohnung gewohnt..
So, wie ich den vermieter mittlerweile kenne, würde ich ihm glatt unterstellen, dass der Schaden schon vorher bekannt war und die tapete nun bloß runter musste, damit man es sieht und er es womöglich auf uns abwälzen kann^^
So, wie ich den vermieter mittlerweile kenne, würde ich ihm glatt unterstellen, dass der Schaden schon vorher bekannt war und die tapete nun bloß runter musste, damit man es sieht und er es womöglich auf uns abwälzen kann^^
29.04.2012 16:31
Ja, dann viel Spaß... Warum war tapeziert als ihr eingezogen seid?
Hatte auch mal nen Vermieter der versuchte mir das Schimmelproblem unterzujubeln. von wegen mangelnde Belüftung. Gott sei dank hatte ich unparteiische Zeugen die wussten das das Fenster in dem Raum immer offen stand. War die "Haustür" für die Katzen.
Hatte auch mal nen Vermieter der versuchte mir das Schimmelproblem unterzujubeln. von wegen mangelnde Belüftung. Gott sei dank hatte ich unparteiische Zeugen die wussten das das Fenster in dem Raum immer offen stand. War die "Haustür" für die Katzen.
29.04.2012 16:36
Ja, die Wohnung war tapeziert.. Da hieß es, dass sie den Vormieter die haben dranlassen dürfen, weil es ja weiße Rauhfaser war. Haben die Wohnung aber als "unrenoviert" übernommen.
Weil die Nachmieter es nun (angeblich) wünschen, sollte die Tapete jetzt runter.
Weil die Nachmieter es nun (angeblich) wünschen, sollte die Tapete jetzt runter.
29.04.2012 16:43
ich bin nun leider nicht vom fach, aber was mir bezüglich Dichtung spanisch vorkäme ist die Intensität der Feuchtigkeit. Die ist ja nach unten hin deutlich Intensiver und zieht sich ja scheinbar erst die Wand hoch. Wir hatten jedoch keine Ebenerdige Dusche, weshalb die Abdichtung natürlich auch nicht auf Bodenniveau ist..
29.04.2012 16:47
Dir bleibt ja eh nix anderes übrig als Deinen Vermieter zu informieren. Ich drück Dir die Daumen das es für euch gut ausgeht und er einsieht das es sein Problem ist.
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