Mütter- und Schwangerenforum

frage wegen testament

Celina160609
202 Beiträge
05.01.2012 10:36
Hallo erstmal, ich hoffe ihr könnt mir tipps geben.
Es geht darum das ich in letzter ständig alpträume habe das mir was passiert und mein kind in ein Heim kommt...
Zur vergeschichte:
Ich bin nicht mit dem Erzeuger zusammen,dieser exestiert laut papiere nicht. (unbekannt).
mein jetziger Freund war vom 3 schwangerschaftsmonat an dabei,bei den FA terminen, bei der Geburt (nabelschnur hat er durchtrennt). kurz um: er ist der Papa (wenn auch nicht der leibliche).
Nun habe ich schon viel gehört davon, dass man irgendwie schriftlich (testament??oder beim JA???)festhalten kann wo das kind hinkommt wenn mir was passiert (ob jetzt krankenhaus aufenthalt oder schlimmer,beim JA ist ja bekannt dass mein freund nicht der richtige vater ist). ich möchte aber dass sie bei ihm bleibt wenn mir was passiert und er dann (wenn ich sterben sollte) alle Rechte bekommt.
Wie kann ich das machen??

Hoffe ihr versteht mein wirrwarr
05.01.2012 10:38
ich weiß leider nicht wie das funktioniert, aber informiere dich doch ma im internet wenn du ihn als vater eintragen lässt dann bekommt er die rechte auch
Celina160609
202 Beiträge
05.01.2012 10:40
Zitat von Sarah17:

ich weiß leider nicht wie das funktioniert, aber informiere dich doch ma im internet wenn du ihn als vater eintragen lässt dann bekommt er die rechte auch


Das problem ist, das JA hat mir gesagt,lassen wir Ihn eintragen,muss er den bisherigen Unterhalt zurück zahlen. (was finanziell bei uns momentan nicht geht)
sunrisefranzi
3817 Beiträge
05.01.2012 10:51
Zitat von Celina160609:

Zitat von Sarah17:

ich weiß leider nicht wie das funktioniert, aber informiere dich doch ma im internet wenn du ihn als vater eintragen lässt dann bekommt er die rechte auch


Das problem ist, das JA hat mir gesagt,lassen wir Ihn eintragen,muss er den bisherigen Unterhalt zurück zahlen. (was finanziell bei uns momentan nicht geht)


Wäre das bei einer Adoption genauso? Wenn nicht, kann er dein Kind doch schlicht adoptieren!
Ansonsten kann man sowas, mein ich, notariell festlegen. ich weiß, dass mein schwager und seine Frau es so gemacht haben, dass sie im Zuge ihres Ehevertrages auch festgelegt haben, dass ihre Kinder (momentan nur eins) im Falle eines Falles zu ihrer Schwester sollen.
Ich denke mal, da dein Kind deinen Partner als Papa ansieht, und neben dir DIE Hauptbezugsperson ist, dass das Jugendamt das kind dann bei deinem Partner belassen würde.
Von diesem notariellen Vertrag würde ich eine Ausfertigung beim Notar belassen, eine meinem Partner geben und eine zum JUgendamt geben. Ich denke dann wärst du auf der sicheren Seite!
.
LG, Sunny
05.01.2012 10:55
Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Celina160609:

Zitat von Sarah17:

ich weiß leider nicht wie das funktioniert, aber informiere dich doch ma im internet wenn du ihn als vater eintragen lässt dann bekommt er die rechte auch


Das problem ist, das JA hat mir gesagt,lassen wir Ihn eintragen,muss er den bisherigen Unterhalt zurück zahlen. (was finanziell bei uns momentan nicht geht)


Wäre das bei einer Adoption genauso? Wenn nicht, kann er dein Kind doch schlicht adoptieren!
Ansonsten kann man sowas, mein ich, notariell festlegen. ich weiß, dass mein schwager und seine Frau es so gemacht haben, dass sie im Zuge ihres Ehevertrages auch festgelegt haben, dass ihre Kinder (momentan nur eins) im Falle eines Falles zu ihrer Schwester sollen.
Ich denke mal, da dein Kind deinen Partner als Papa ansieht, und neben dir DIE Hauptbezugsperson ist, dass das Jugendamt das kind dann bei deinem Partner belassen würde.
Von diesem notariellen Vertrag würde ich eine Ausfertigung beim Notar belassen, eine meinem Partner geben und eine zum JUgendamt geben. Ich denke dann wärst du auf der sicheren Seite!
.
LG, Sunny


So ist es bei uns auch, deshalb adoptiert mein man meine Tochter, allerdings steht bei uns der Erzeuger in der Geburtsurkunde. Bei einer Adoption müsstet ihr den Betrag nicht zurück zahlen, allerdings geht das nicht wenn man nicht verheiratet ist... Wie alt ist denn deine Kleine?
Celina160609
202 Beiträge
05.01.2012 10:55
Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Celina160609:

Zitat von Sarah17:

ich weiß leider nicht wie das funktioniert, aber informiere dich doch ma im internet wenn du ihn als vater eintragen lässt dann bekommt er die rechte auch


Das problem ist, das JA hat mir gesagt,lassen wir Ihn eintragen,muss er den bisherigen Unterhalt zurück zahlen. (was finanziell bei uns momentan nicht geht)


Wäre das bei einer Adoption genauso? Wenn nicht, kann er dein Kind doch schlicht adoptieren!
Ansonsten kann man sowas, mein ich, notariell festlegen. ich weiß, dass mein schwager und seine Frau es so gemacht haben, dass sie im Zuge ihres Ehevertrages auch festgelegt haben, dass ihre Kinder (momentan nur eins) im Falle eines Falles zu ihrer Schwester sollen.
Ich denke mal, da dein Kind deinen Partner als Papa ansieht, und neben dir DIE Hauptbezugsperson ist, dass das Jugendamt das kind dann bei deinem Partner belassen würde.
Von diesem notariellen Vertrag würde ich eine Ausfertigung beim Notar belassen, eine meinem Partner geben und eine zum JUgendamt geben. Ich denke dann wärst du auf der sicheren Seite!
.
LG, Sunny


Danke für die Info,werde mich mal bei einem Anwalt beraten lassen,der müsste dass ja wissen.
05.01.2012 10:56
Ah okay, habs grad gesehn, wie alt sie ist...
Uns wurde damals gesagt das es nur mit einer Adoption möglich ist...
05.01.2012 10:57
man kann es im testament nur rein schrieben als empfehlung, aber das beeinflusst die entscheidung gar nicht vom ja,

den ich hab ein testamet machen lassen, weil ich genau diese ängste habe, und da janas papa sich einen scheiß um sie kümmert,

wollte ich das jana bei meinen großeltern bleibt, oder zu den paten kommt,

das laut anwalt kann man das nur als Empfehlung machen... und das ja entscheidet ja anders..

und so lange drin freund nicht auf dem papier steht, wirds schwer
Celina160609
202 Beiträge
05.01.2012 11:00
Zitat von Saluna:

Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Celina160609:

Zitat von Sarah17:

ich weiß leider nicht wie das funktioniert, aber informiere dich doch ma im internet wenn du ihn als vater eintragen lässt dann bekommt er die rechte auch


Das problem ist, das JA hat mir gesagt,lassen wir Ihn eintragen,muss er den bisherigen Unterhalt zurück zahlen. (was finanziell bei uns momentan nicht geht)


Wäre das bei einer Adoption genauso? Wenn nicht, kann er dein Kind doch schlicht adoptieren!
Ansonsten kann man sowas, mein ich, notariell festlegen. ich weiß, dass mein schwager und seine Frau es so gemacht haben, dass sie im Zuge ihres Ehevertrages auch festgelegt haben, dass ihre Kinder (momentan nur eins) im Falle eines Falles zu ihrer Schwester sollen.
Ich denke mal, da dein Kind deinen Partner als Papa ansieht, und neben dir DIE Hauptbezugsperson ist, dass das Jugendamt das kind dann bei deinem Partner belassen würde.
Von diesem notariellen Vertrag würde ich eine Ausfertigung beim Notar belassen, eine meinem Partner geben und eine zum JUgendamt geben. Ich denke dann wärst du auf der sicheren Seite!
.
LG, Sunny


So ist es bei uns auch, deshalb adoptiert mein man meine Tochter, allerdings steht bei uns der Erzeuger in der Geburtsurkunde. Bei einer Adoption müsstet ihr den Betrag nicht zurück zahlen, allerdings geht das nicht wenn man nicht verheiratet ist... Wie alt ist denn deine Kleine?


Eine adoption kommt nicht wirklich in frage, mein freund ist durch seine Ex sehr geprägt (sie haben 2 kinder zusammen).
Er möchte schon heiraten aber er sagt auch,dass er angst hat,wenn er die kleine adoptiert und wir uns doch trennen sollten (wegen dem Geld). Ich weiss dass hört sich bestimmt doof an,aber ich kann ihn schon ein wenig verstehn,seine ex hat ihn von vorn bis hinten nur verars... und er ist halt vorsichtig.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
05.01.2012 11:02
Zitat von Saluna:

Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Celina160609:

Zitat von Sarah17:

ich weiß leider nicht wie das funktioniert, aber informiere dich doch ma im internet wenn du ihn als vater eintragen lässt dann bekommt er die rechte auch


Das problem ist, das JA hat mir gesagt,lassen wir Ihn eintragen,muss er den bisherigen Unterhalt zurück zahlen. (was finanziell bei uns momentan nicht geht)


Wäre das bei einer Adoption genauso? Wenn nicht, kann er dein Kind doch schlicht adoptieren!
Ansonsten kann man sowas, mein ich, notariell festlegen. ich weiß, dass mein schwager und seine Frau es so gemacht haben, dass sie im Zuge ihres Ehevertrages auch festgelegt haben, dass ihre Kinder (momentan nur eins) im Falle eines Falles zu ihrer Schwester sollen.
Ich denke mal, da dein Kind deinen Partner als Papa ansieht, und neben dir DIE Hauptbezugsperson ist, dass das Jugendamt das kind dann bei deinem Partner belassen würde.
Von diesem notariellen Vertrag würde ich eine Ausfertigung beim Notar belassen, eine meinem Partner geben und eine zum JUgendamt geben. Ich denke dann wärst du auf der sicheren Seite!
.
LG, Sunny


So ist es bei uns auch, deshalb adoptiert mein man meine Tochter, allerdings steht bei uns der Erzeuger in der Geburtsurkunde. Bei einer Adoption müsstet ihr den Betrag nicht zurück zahlen, allerdings geht das nicht wenn man nicht verheiratet ist... Wie alt ist denn deine Kleine?


Na wenn das dann mal kein Grund zum Heiraten ist!
Celina160609
202 Beiträge
05.01.2012 11:02
Zitat von Toffy:

man kann es im testament nur rein schrieben als empfehlung, aber das beeinflusst die entscheidung gar nicht vom ja,

den ich hab ein testamet machen lassen, weil ich genau diese ängste habe, und da janas papa sich einen scheiß um sie kümmert,

wollte ich das jana bei meinen großeltern bleibt, oder zu den paten kommt,

das laut anwalt kann man das nur als Empfehlung machen... und das ja entscheidet ja anders..

und so lange drin freund nicht auf dem papier steht, wirds schwer


Oh man, das ist echt schei... . Kann man den beim JA irgendwas machen,dass sie bei meinem Freund bleibt?? Da der erzeuger ja unbekannt ist.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
05.01.2012 11:07
Zitat von Celina160609:

Zitat von Saluna:

Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Celina160609:

Zitat von Sarah17:

ich weiß leider nicht wie das funktioniert, aber informiere dich doch ma im internet wenn du ihn als vater eintragen lässt dann bekommt er die rechte auch


Das problem ist, das JA hat mir gesagt,lassen wir Ihn eintragen,muss er den bisherigen Unterhalt zurück zahlen. (was finanziell bei uns momentan nicht geht)


Wäre das bei einer Adoption genauso? Wenn nicht, kann er dein Kind doch schlicht adoptieren!
Ansonsten kann man sowas, mein ich, notariell festlegen. ich weiß, dass mein schwager und seine Frau es so gemacht haben, dass sie im Zuge ihres Ehevertrages auch festgelegt haben, dass ihre Kinder (momentan nur eins) im Falle eines Falles zu ihrer Schwester sollen.
Ich denke mal, da dein Kind deinen Partner als Papa ansieht, und neben dir DIE Hauptbezugsperson ist, dass das Jugendamt das kind dann bei deinem Partner belassen würde.
Von diesem notariellen Vertrag würde ich eine Ausfertigung beim Notar belassen, eine meinem Partner geben und eine zum JUgendamt geben. Ich denke dann wärst du auf der sicheren Seite!
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LG, Sunny


So ist es bei uns auch, deshalb adoptiert mein man meine Tochter, allerdings steht bei uns der Erzeuger in der Geburtsurkunde. Bei einer Adoption müsstet ihr den Betrag nicht zurück zahlen, allerdings geht das nicht wenn man nicht verheiratet ist... Wie alt ist denn deine Kleine?


Eine adoption kommt nicht wirklich in frage, mein freund ist durch seine Ex sehr geprägt (sie haben 2 kinder zusammen).
Er möchte schon heiraten aber er sagt auch,dass er angst hat,wenn er die kleine adoptiert und wir uns doch trennen sollten (wegen dem Geld). Ich weiss dass hört sich bestimmt doof an,aber ich kann ihn schon ein wenig verstehn,seine ex hat ihn von vorn bis hinten nur verars... und er ist halt vorsichtig.


Aber wenn du ihn als Vater eintragen lassenwürdest hätte es die selben KOnsequenzen für ihn wie eine Adoption. Dann käme das ja für ihn auch nicht in Frage! Denn dann ist er ihr gegenüber auch Unterhaltspflichtig!
Und diese ganze Ausnehmerei kann man in einem Ehevertrag regeln.
Das Einzige was in einem Ehevertarg nicht geht (Unterhaltstechnisch) ist den Mindesunterhalt für die Kinder zu unterschreiten.
Ihr könntet aber durchaus festlegen, in Welchem Umfang du Unterhalt bekommen würdest (wenn überhaupt)
Das Gesetz hat sich da Stark zugunsten des Zahlers geändert. Nur der Kindesunterhalt ist nicht ins negative antastbar!
Also, wenn er so ne Angst hat (was ich verstehen kann) Ehevertrag abschließen. Damit kann man sich ne Menge Ärger ersparen!
Wir haben übrigens auch einen, haben aber die komplette Unterhaltsfrage aussen vor gelasen, da wir gesat haben uns reichen die gesetzlichen Bestimmungen!
.
LG, Sunny
Celina160609
202 Beiträge
05.01.2012 11:10
Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Celina160609:

Zitat von Saluna:

Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Celina160609:

Zitat von Sarah17:

ich weiß leider nicht wie das funktioniert, aber informiere dich doch ma im internet wenn du ihn als vater eintragen lässt dann bekommt er die rechte auch


Das problem ist, das JA hat mir gesagt,lassen wir Ihn eintragen,muss er den bisherigen Unterhalt zurück zahlen. (was finanziell bei uns momentan nicht geht)


Wäre das bei einer Adoption genauso? Wenn nicht, kann er dein Kind doch schlicht adoptieren!
Ansonsten kann man sowas, mein ich, notariell festlegen. ich weiß, dass mein schwager und seine Frau es so gemacht haben, dass sie im Zuge ihres Ehevertrages auch festgelegt haben, dass ihre Kinder (momentan nur eins) im Falle eines Falles zu ihrer Schwester sollen.
Ich denke mal, da dein Kind deinen Partner als Papa ansieht, und neben dir DIE Hauptbezugsperson ist, dass das Jugendamt das kind dann bei deinem Partner belassen würde.
Von diesem notariellen Vertrag würde ich eine Ausfertigung beim Notar belassen, eine meinem Partner geben und eine zum JUgendamt geben. Ich denke dann wärst du auf der sicheren Seite!
.
LG, Sunny


So ist es bei uns auch, deshalb adoptiert mein man meine Tochter, allerdings steht bei uns der Erzeuger in der Geburtsurkunde. Bei einer Adoption müsstet ihr den Betrag nicht zurück zahlen, allerdings geht das nicht wenn man nicht verheiratet ist... Wie alt ist denn deine Kleine?


Eine adoption kommt nicht wirklich in frage, mein freund ist durch seine Ex sehr geprägt (sie haben 2 kinder zusammen).
Er möchte schon heiraten aber er sagt auch,dass er angst hat,wenn er die kleine adoptiert und wir uns doch trennen sollten (wegen dem Geld). Ich weiss dass hört sich bestimmt doof an,aber ich kann ihn schon ein wenig verstehn,seine ex hat ihn von vorn bis hinten nur verars... und er ist halt vorsichtig.


Aber wenn du ihn als Vater eintragen lassenwürdest hätte es die selben KOnsequenzen für ihn wie eine Adoption. Dann käme das ja für ihn auch nicht in Frage! Denn dann ist er ihr gegenüber auch Unterhaltspflichtig!
Und diese ganze Ausnehmerei kann man in einem Ehevertrag regeln.
Das Einzige was in einem Ehevertarg nicht geht (Unterhaltstechnisch) ist den Mindesunterhalt für die Kinder zu unterschreiten.
Ihr könntet aber durchaus festlegen, in Welchem Umfang du Unterhalt bekommen würdest (wenn überhaupt)
Das Gesetz hat sich da Stark zugunsten des Zahlers geändert. Nur der Kindesunterhalt ist nicht ins negative antastbar!
Also, wenn er so ne Angst hat (was ich verstehen kann) Ehevertrag abschließen. Damit kann man sich ne Menge Ärger ersparen!
Wir haben übrigens auch einen, haben aber die komplette Unterhaltsfrage aussen vor gelasen, da wir gesat haben uns reichen die gesetzlichen Bestimmungen!
.
LG, Sunny


ein ehevertrag ist natürlich auch nicht schlecht,da muss ich mal mit ihm drüber reden.
mama_curt
23 Beiträge
06.01.2012 08:36
Das dein Mann das Kind adoptiert bzw. die Vaterschaft anerkennt halte ich für keine so sinnvolle Idee..

Wie du selbst gesagt hast bekommt Ihr kein Geld mehr wenn er die Vaterschaft anerkennt, also fällt das weg.
Selbiges trifft ein wenn du ihn heiratest, also ist das auch kein Ausweg.
Wenn er deine Tochter adoptiert hast du zwar vorgesorgt, falls dir etwas passiert, aber es kann ja auch sein, das ihr euch trennt. Was ist dann mit dem Rechtsstreit....da gehört ihm zu 50% deine Tochter.
Wenn das Kind größer ist und euch beiden etwas passiert muss es sogar für Schulden, Pflege etc. aufkommen.

Daher würde ich ein Testament machen oder den Notar nach anderen Möglichkeiten fragen - und es lässt sich jederzeit ändern.
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