Frage Wohnrecht-wichtig
07.01.2009 19:43
Hallo Mädels,
ich hoffe ihr kennt euch etwas aus, bzw. könnte mir helfen.
Mein Opa hat zu Lebzeiten sein Haus an seinem Sohn verkauft und sich und meiner Oma ein lebenslanges Wohnrecht gegeben. Wurde beim Notar so geregelt. Das Haus wird im Moment noch abgezahlt, von daher weiß ich leider nicht wer nun Besitzer ist, ob noch meine Oma , oder schon ihr Sohn. Fakt ist aber, sie hat ein lebenslanges Wohnrecht.
Als mein Opa gestorben ist, ist meine Cousine, Enkelin meiner Oma mit ins Haus gezogen, als Unterstützung für meine Oma. Nun möchte ihr Sohn, sie rausschmeißen. Kann er das so einfach, oder hat meine Oma mit dem Wohnrecht, auch das Recht ihre Enkelin kostenfrei bei sich wohnen zu lassen ?
Desweiteren hat er sein Büro in den Räumen gemacht, worüber sie auch Wohnrecht hat. Dies dürfte doch auch nicht rechtens sein .
Hat jemand von euch Ahnung, bzw. kennt sich damit aus ?
Viele Grüße
Daniela
ich hoffe ihr kennt euch etwas aus, bzw. könnte mir helfen.
Mein Opa hat zu Lebzeiten sein Haus an seinem Sohn verkauft und sich und meiner Oma ein lebenslanges Wohnrecht gegeben. Wurde beim Notar so geregelt. Das Haus wird im Moment noch abgezahlt, von daher weiß ich leider nicht wer nun Besitzer ist, ob noch meine Oma , oder schon ihr Sohn. Fakt ist aber, sie hat ein lebenslanges Wohnrecht.
Als mein Opa gestorben ist, ist meine Cousine, Enkelin meiner Oma mit ins Haus gezogen, als Unterstützung für meine Oma. Nun möchte ihr Sohn, sie rausschmeißen. Kann er das so einfach, oder hat meine Oma mit dem Wohnrecht, auch das Recht ihre Enkelin kostenfrei bei sich wohnen zu lassen ?
Desweiteren hat er sein Büro in den Räumen gemacht, worüber sie auch Wohnrecht hat. Dies dürfte doch auch nicht rechtens sein .
Hat jemand von euch Ahnung, bzw. kennt sich damit aus ?
Viele Grüße
Daniela
07.01.2009 19:46
Also ich denke mal ned, das er sie so einfach rausschmeisen kann.
07.01.2009 19:48
Also man kann das Wohnrecht auf bestimmte teile eines Hauses einschränken. Aber die Enkelin mit einziehen zu lassen fällt nicht unter das Wohnrecht für die Oma, denke ich mal
07.01.2009 19:50
wenn es beim notar fest gelegt ist das wohnrecht dann kann er sie auf keinen fall rausschmeissen aber bei der cousine bin ich mir nicht sicher wenn es ja sein haus ist muß er sie nicht dulden.
07.01.2009 20:33
vielen dank für eure antworten.
schau mal, das habe ich im BGB gefunden, zu dem thema.
(2) Der Berechtigte ( meine Oma ) ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.
ich nehme mal an, dass unter familie, auch meine cousine fällt, oder was denkt ihr ?
schau mal, das habe ich im BGB gefunden, zu dem thema.
(2) Der Berechtigte ( meine Oma ) ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.
ich nehme mal an, dass unter familie, auch meine cousine fällt, oder was denkt ihr ?
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