Mütter- und Schwangerenforum

Frage zum Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Anonym 1 (209775)
0 Beiträge
25.01.2023 14:04
Hallo zusammen
Beim Jugendamt erreiche ich leider niemanden
Folgendes:
Ich habe 2 Kinder im Alter von 3 Jahren und knapp 1 Jahr.
Mit dem Papa gibt es derzeit einige Probleme (meldet sich ganz selten,lässt sich höchstens 1x die Woche blicken,zahlt unregelmäßig etc.) und niemand kommt mehr an ihn ran.
Das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt beides mir allein.
Nun hatte er letztens die "Idee" das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit mir teilen zu wollen.
Auf das Sorgerecht verzichtet er.
Wenn ich mich nicht komplett vertue,hat man das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur wenn man auch Sorgerecht hat und kann das nicht einfach so teilen?
Ist das richtig?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Ich möchte gerne anonym bleiben, da mich hier viele kennen.

Panda_Mami0812
326 Beiträge
25.01.2023 14:20
Also wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, hat immer nur der das Aufebthaltsbestimmungsrecht, bei dem auch das Sorgerecht liegt.
Hättet ihr das Gemeinsame Sorgerecht würde dies auch für den Aufenthaltsbestimmungsrecht gelten, da es zum teil mit zum Sorgerecht gehört!

Also so habe ich das jetzt verstanden, kann aber auch sein das es ganz anders ist.
Panda_Mami0812
326 Beiträge
25.01.2023 14:23


nilou
14463 Beiträge
25.01.2023 14:40
Auf gar keinen Fall würde ich in eurer aktuellen Situation irgendwas am Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgerecht ändern.

Eher rate ich dir zu einer Beistandschaft beim Jugendamt.

Ich frage mich, was/warum will er mit/das Aufenthaltbestimmungsrecht?
Sarah2022
3396 Beiträge
25.01.2023 15:48
Zitat von nilou:

Auf gar keinen Fall würde ich in eurer aktuellen Situation irgendwas am Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgerecht ändern.

Eher rate ich dir zu einer Beistandschaft beim Jugendamt.

Ich frage mich, was/warum will er mit/das Aufenthaltbestimmungsrecht?
Ganz genau. Nicht dass er noch vor hat, das Kind ins Ausland mitzunehmen

Was will man den sonst mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn das Kind nicht bei einem wohnt und man sich auch nicht über den Wohnort des Kindes streitet? Da fällt mir echt nur Ausland ein.
Anonym 1 (209775)
0 Beiträge
25.01.2023 15:56
Danke erstmal für eure Antworten

Ich habe keine Ahnung was man nur mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht möchte
Ich meine,die Kinder sieht er vielleicht 1-2x die Woche.
Meine Tür steht immer offen aber andere Dinge sind halt immer wichtiger wie die Kinder.
nilou
14463 Beiträge
25.01.2023 16:00
Zitat von Anonym 1 (209775):

Danke erstmal für eure Antworten

Ich habe keine Ahnung was man nur mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht möchte
Ich meine,die Kinder sieht er vielleicht 1-2x die Woche.
Meine Tür steht immer offen aber andere Dinge sind halt immer wichtiger wie die Kinder.


Ich finde ja interessant, das er weis das es das gibt und nicht nur das Sorgerecht. Die meisten wissen das ja gar nicht. Die denken es gibt nur Sorherecht.

„Das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst nicht nur die Bestimmung darüber, wo das Kind wohnt, sondern auch wo es zur Schule geht und seine Freizeit verbringt oder wohin und ob es in den Urlaub oder auf Klassenreise fahren darf. Problematisch wird es bei geschiedenen Elternteilen, die sich nicht einigen können, bei wem das Kind leben soll. In solchen Fällen trifft das Familiengericht unter Abwägung aller für das Kindeswohl erforderlichen Faktoren die Entscheidung.“

„Hat ein Elternteil allein das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne, bedeutet das nicht, dass der andere Elternteil im Rahmen des Umgangsrechts nicht mehr über den räumlichen Aufenthalt in dieser Zeit entscheiden darf, sofern es sich um Angelegenheiten des täglichen Lebens handelt. Um das Umgangsrecht selbst zu unterbinden, bedarf es schwerwiegender Gründe.“

https://www.lenhardt-lenhardt.de/rechtsanwalt-aufe nthaltsbestimmungsrecht/

Also für den Umgang benötigt er es schlicht nicht. Wenn er es einmal hat, kann man es ihm kaum wieder „entziehen“.
Sarah2022
3396 Beiträge
25.01.2023 16:17
Zitat von Anonym 1 (209775):

Danke erstmal für eure Antworten

Ich habe keine Ahnung was man nur mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht möchte
Ich meine,die Kinder sieht er vielleicht 1-2x die Woche.
Meine Tür steht immer offen aber andere Dinge sind halt immer wichtiger wie die Kinder.
Dann frag ihn doch mal.

Hat er eigentlich Verwandte oder Freunde im Ausland?
Palabras2
864 Beiträge
25.01.2023 16:31
Es ist möglich, dass die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, aber nur ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommt. So war es bei einem meiner Söhne.

Dass nur einer das Sorgerecht und beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, hab ich noch nicht gehört, heißt aber nicht, dass es nicht geht. Da müsste man sich beraten lassen.

Ich würde mich da ja fragen was er mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht machen will?

Du schreibst er sieht die Kinder höchstens einmal die Woche. Ich, persönlich, emfinde das durchaus als viel und ausreichend. Manche Väter sehen ihre Kinder nur alle 2 Wochen. War das mal anders abgesprochen?
Was würdest du dir wünschen wie der Umgang gestaltet wird? Also auch wie oft.
Vielleicht kannst du mit ihm darüber sprechen und ihm anbieten, dass wenn er das Umgangsrecht entsprechend ausübt (zum Vorteil der Kinder natürlich, nicht dass das jetzt so rüber kommt als wäre ich der Meinung man könne als Mutter alles bestimmen), man ja mal darüber sprechen kann ob du ihm auch weitere Rechte übertragen kann
Waffel
1048 Beiträge
25.01.2023 17:22
"Nun hatte er letztens die "Idee" das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit mir teilen zu wollen.
Auf das Sorgerecht verzichtet er."

Etwas irritierend, dass so differenziert und explizit auf das Sorgerecht verzichtet wird. Aus welchem Grund möchte er das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Würde mich hellhörig werden lassen.
Chrysopelea
15608 Beiträge
25.01.2023 17:39
Vor allem würde er es ja nicht alleine haben, sondern mit dir zusammen, da stellt sich die Frage, was will er damit?
Die Kinder leben ja schon bei dir, ohne deine Zustimmung kann er das nicht ändern. Und für Umgang braucht er es nicht. Für Urlaub auch nicht, bei Auslandsreisen kannst du zur Sicherheit schriftlich zustimmen, dann bekommt er am Flughafen auch keine Probleme. Also irgendwie verstehe ich den Sinn nicht
Milli90
1251 Beiträge
25.01.2023 18:20
Das Sorgerecht ist in Teilbereiche unterteilt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil davon. Man kann sich das komplette Sorgerecht teilen oder bestimme Bereiche hat ein Elternteil komplett inne (Aufenthalt, Gesundheitsfürsorge usw.)
_stonewoman.ina_
180 Beiträge
25.01.2023 18:58
Zitat von Anonym 1 (209775):

Hallo zusammen
Beim Jugendamt erreiche ich leider niemanden
Folgendes:
Ich habe 2 Kinder im Alter von 3 Jahren und knapp 1 Jahr.
Mit dem Papa gibt es derzeit einige Probleme (meldet sich ganz selten,lässt sich höchstens 1x die Woche blicken,zahlt unregelmäßig etc.) und niemand kommt mehr an ihn ran.
Das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt beides mir allein.
Nun hatte er letztens die "Idee" das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit mir teilen zu wollen.
Auf das Sorgerecht verzichtet er.
Wenn ich mich nicht komplett vertue,hat man das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur wenn man auch Sorgerecht hat und kann das nicht einfach so teilen?
Ist das richtig?

WIe andere schon geschrieben haben:
Die Personensorge ist in einzelne Bereiche aufgeteilt, Aufenthalt ist ein Teil davon neben Gesundheit, Finanzen.... Für eine Änderung müsste es gravierende Gründe geben, deine Einwilligung und falls die nicht vorliegt (was ja zu raten wäre) müsste es meines Wissens nach übers Gericht gehen.
Ich sehe aber zum Wohl der Kinder gerade nicht, dass er da eine Chance hätte.
Durchatmen, bei dir liegt alles!
Anonym 1 (209775)
0 Beiträge
26.01.2023 10:39
Freunde oder Familie hat er nicht im Ausland.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht möchte er zur Sicherheit,damit ich mit den Kindern nicht weg kann
Ich ich gar nicht der Typ Mensch für.Ich bin gerne hier und würde meinen Kindern nicht ihre gewohnte Umgebung nehmen.
Wenn es nach mir ginge,könnte er ruhig öfters kommen.
Das große Kind hängt sehr an Papa und da tut es echt weh wenn man wieder tagelang nicht ans Handy geht oder sich wie Anfang Januar auch mal 2 Wochen nicht blicken lässt und sich auch nicht meldet
nilou
14463 Beiträge
26.01.2023 11:46
Zitat von Anonym 1 (209775):

Freunde oder Familie hat er nicht im Ausland.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht möchte er zur Sicherheit,damit ich mit den Kindern nicht weg kann
Ich ich gar nicht der Typ Mensch für.Ich bin gerne hier und würde meinen Kindern nicht ihre gewohnte Umgebung nehmen.
Wenn es nach mir ginge,könnte er ruhig öfters kommen.
Das große Kind hängt sehr an Papa und da tut es echt weh wenn man wieder tagelang nicht ans Handy geht oder sich wie Anfang Januar auch mal 2 Wochen nicht blicken lässt und sich auch nicht meldet


Aus dem Grund schon mal gar nicht.

Ich empfehle euch feste Absprachen/feste Zeiten - Verbindlichkeit. Dieses hü und hott und nicht wissen/planen ist für Kinder schrecklich.

Grundsätzlich solltest du wegen dem Unterhalt über eine Beistandschaft nachdenken.
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