Mütter- und Schwangerenforum

gemeinsames Sorgerecht-Neue Reglung

jaqui01
162 Beiträge
27.07.2012 15:08
Hallöschen, ich habe eine dringende Frage.
Was haltet ihr davon?
Ich bin seit 2 Monaten mit meinem Ex auseinander (er hat sich von mir getrennt). Heute sagte er mir, es gibt doch die neue Regelung für Väter und ich möchte das gemeinsame Sorgerecht.
Er weiss eigendlich das ich das nicht möchte.
jetzt habe ich Angst das er vors Gericht geht.

Auf ihn ist kein Verlass (wann kann er ihn mal sehen und wann nicht, immer alles kurzfristig). Er hatte täglich andere Pläne (mal will er wieder ins Ausland, oder woanders hinziehen).
Einzigste ist, er hohlt den kleinen alle 2 Wochen ab( am Wochenende) und unternimmt was mit ihm oder kauft ihm jedes mal Spielzeug.
Das obwohl er noch nicht einmal Unterhalt zahlt.
Die ersten 3 Jahre lebte ich mit meinem Sohn(er ist jetzt 4 Jahre) allein in Deutschland und seit letzten Jahr ist mein Ex wieder da.
Ich hoffe nur das er mir heute nur gedroht hat.
Dazu kommt ich bin im 7 Monat Schwanger und heute sagte er mir er will nichts von dem Kind wissen, er ist der Erzeuger mehr auch nicht..
Bitte schreibt mal eure Meinung dazu, ich bin echt ein wenig verwirrt..
27.07.2012 15:40
Gegen gemeinsames oder geteiltes Sorgerecht würde ich nicht mal was sagen, zumal es nun ja wirklich einfach wird für Väter es zu bekommen... was mir an deiner Stelle wichtig wäre, wenn er denn doch mal ins Ausland ziehen will (wieder?), dass du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast!
*
Ist er Ausländer? Nur so nebenbei gefragt, weil da wäre es mir dann ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht bisi komisch, da er sich ja dann jederzeit ins sein Heimatland absetzen könnte... kenne da aber die Gesetze leider nicht wirklich.
*
Ich würde, wenn du die Möglichkeit hast, mal einen Anwalt kontaktieren um zu sehen was da wirklich für ihn möglich wäre.
*
Unterhalt muss er eigentlich ja sowieso zahlen und dann auch für sein zweites Kind ( wo er ja NUR Erzeuger sein möchte ) ... Wie siehts aus mit Vaterschaftsanerkennung? Hat er die Vaterschaft angenommen, wird er sie annehmen oder hat er das auch schon für das zweite Kind?
*
Wenn er das gemeinsame Sorgerecht hat, hat er ja nicht nur die Rechte sondern auch absolut die Pflichten... aber wie gesagt ich würde mal einen Anwalt fragen und nicht nur darauf hoffen, dass er nur leere Drohungen ausspricht..
*
Hoffe, dass du nicht wirklich stress bekommst sowas ist immer scheisse!

LG
27.07.2012 15:47
Zitat von FrechdachsMamba:

Gegen gemeinsames oder geteiltes Sorgerecht würde ich nicht mal was sagen, zumal es nun ja wirklich einfach wird für Väter es zu bekommen ... was mir an deiner Stelle wichtig wäre, wenn er denn doch mal ins Ausland ziehen will (wieder?), dass du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast!
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Ist er Ausländer? Nur so nebenbei gefragt, weil da wäre es mir dann ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht bisi komisch, da er sich ja dann jederzeit ins sein Heimatland absetzen könnte... kenne da aber die Gesetze leider nicht wirklich.
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Ich würde, wenn du die Möglichkeit hast, mal einen Anwalt kontaktieren um zu sehen was da wirklich für ihn möglich wäre.
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Unterhalt muss er eigentlich ja sowieso zahlen und dann auch für sein zweites Kind ( wo er ja NUR Erzeuger sein möchte ) ... Wie siehts aus mit Vaterschaftsanerkennung? Hat er die Vaterschaft angenommen, wird er sie annehmen oder hat er das auch schon für das zweite Kind?
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Wenn er das gemeinsame Sorgerecht hat, hat er ja nicht nur die Rechte sondern auch absolut die Pflichten... aber wie gesagt ich würde mal einen Anwalt fragen und nicht nur darauf hoffen, dass er nur leere Drohungen ausspricht..
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Hoffe, dass du nicht wirklich stress bekommst sowas ist immer scheisse!

LG

Dann freu du dich auf 2013, da werden nämlich, wenn nichts mehr schief geht, die Rechte der Väter gestärkt und dann bekommt jeder das gemeinsame Sorgerecht ohne vors Gericht ziehen zu müssen...nur wenn sich dann ein Elternteil Kindswohlgefährdend verhält, kann die Sorge entzogen werden...also: Väter müssen zukünftig nicht mehr beweisen, dass ihr Umgang gut fürs Kind ist, das wird nun endlich vorrausgesetzt...nun müssen die Mütter nachweise, dass das Kindswohl gefährdet ist, wenn die Väter mit die Sorge tragen.
Also erst informieren, dann schreiben, bitte!!!
Und zur TS:
Ich hoffe, ihr kriegt gemeinsam den Dreh, für eure Kids und ich hoffe, ihr könnt irgendwie das ganze gemeinschaftlich klären.
Eure Kinder werden es euch danken, denn ich bin einfach der Meinung, jedes Kind braucht beide Elternteile.
Klar ist es harter Tobak, dass er vom zweiten Kind nix wissen will, aber vielleicht war es nur aus ner doofen Laune dahergesagt?!?! Väter werden erst mit der Geburt Väter, wir werden mit dem positiven Test schon Mama, weil wir einfach die Kids unter unserem Herzen tragen dürfen!!!
27.07.2012 20:07
Habe ich was anderes geschrieben wie du???? Versteh nicht warum du auf das von dir markierte so angehst???
*
Habe doch geschrieben das ich 1. nichts gegen gemeinsames Sorgerecht bzw. mit geteilt meinte ich das beide das Sorgerecht haben.. war vielleicht bisi doof formuliert... und 2. habe ich ebenso geschrieben das es ja leichter für die Väter ist bzw. wird...
*
bin grade leicht verwirrt oO
27.07.2012 20:10
Zitat von FrechdachsMamba:

Habe ich was anderes geschrieben wie du???? Versteh nicht warum du auf das von dir markierte so angehst???
*
Habe doch geschrieben das ich 1. nichts gegen gemeinsames Sorgerecht bzw. mit geteilt meinte ich das beide das Sorgerecht haben.. war vielleicht bisi doof formuliert... und 2. habe ich ebenso geschrieben das es ja leichter für die Väter ist bzw. wird...
*
bin grade leicht verwirrt oO

Sorry, hab den Satz anders gelesen...hatte statt nun nicht gelesen...mein Fehler!!!
jaqui01
162 Beiträge
27.07.2012 20:18
Zitat von FrechdachsMamba:

Gegen gemeinsames oder geteiltes Sorgerecht würde ich nicht mal was sagen, zumal es nun ja wirklich einfach wird für Väter es zu bekommen... was mir an deiner Stelle wichtig wäre, wenn er denn doch mal ins Ausland ziehen will (wieder?), dass du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast!
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Ist er Ausländer? Nur so nebenbei gefragt, weil da wäre es mir dann ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht bisi komisch, da er sich ja dann jederzeit ins sein Heimatland absetzen könnte... kenne da aber die Gesetze leider nicht wirklich.
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Ich würde, wenn du die Möglichkeit hast, mal einen Anwalt kontaktieren um zu sehen was da wirklich für ihn möglich wäre.
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Unterhalt muss er eigentlich ja sowieso zahlen und dann auch für sein zweites Kind ( wo er ja NUR Erzeuger sein möchte ) ... Wie siehts aus mit Vaterschaftsanerkennung? Hat er die Vaterschaft angenommen, wird er sie annehmen oder hat er das auch schon für das zweite Kind?
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Wenn er das gemeinsame Sorgerecht hat, hat er ja nicht nur die Rechte sondern auch absolut die Pflichten... aber wie gesagt ich würde mal einen Anwalt fragen und nicht nur darauf hoffen, dass er nur leere Drohungen ausspricht..
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Hoffe, dass du nicht wirklich stress bekommst sowas ist immer scheisse!

LG


er ist deutscher. aber lebte sehr gerne im ausland in der karibik.
vaterschaft für erste kind hat er angenommen als der kleine 1 jahr alt war.
fürs zweite hat er noch nicht, aber so wie es scheint wird er es freiwillig auch nicht machen.
was nimmt man sich da für ein anwalt?
jaqui01
162 Beiträge
27.07.2012 20:21
Zitat von CaSwa:

Zitat von FrechdachsMamba:

Gegen gemeinsames oder geteiltes Sorgerecht würde ich nicht mal was sagen, zumal es nun ja wirklich einfach wird für Väter es zu bekommen ... was mir an deiner Stelle wichtig wäre, wenn er denn doch mal ins Ausland ziehen will (wieder?), dass du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast!
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Ist er Ausländer? Nur so nebenbei gefragt, weil da wäre es mir dann ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht bisi komisch, da er sich ja dann jederzeit ins sein Heimatland absetzen könnte... kenne da aber die Gesetze leider nicht wirklich.
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Ich würde, wenn du die Möglichkeit hast, mal einen Anwalt kontaktieren um zu sehen was da wirklich für ihn möglich wäre.
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Unterhalt muss er eigentlich ja sowieso zahlen und dann auch für sein zweites Kind ( wo er ja NUR Erzeuger sein möchte ) ... Wie siehts aus mit Vaterschaftsanerkennung? Hat er die Vaterschaft angenommen, wird er sie annehmen oder hat er das auch schon für das zweite Kind?
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Wenn er das gemeinsame Sorgerecht hat, hat er ja nicht nur die Rechte sondern auch absolut die Pflichten... aber wie gesagt ich würde mal einen Anwalt fragen und nicht nur darauf hoffen, dass er nur leere Drohungen ausspricht..
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Hoffe, dass du nicht wirklich stress bekommst sowas ist immer scheisse!

LG

Dann freu du dich auf 2013, da werden nämlich, wenn nichts mehr schief geht, die Rechte der Väter gestärkt und dann bekommt jeder das gemeinsame Sorgerecht ohne vors Gericht ziehen zu müssen...nur wenn sich dann ein Elternteil Kindswohlgefährdend verhält, kann die Sorge entzogen werden...also: Väter müssen zukünftig nicht mehr beweisen, dass ihr Umgang gut fürs Kind ist, das wird nun endlich vorrausgesetzt...nun müssen die Mütter nachweise, dass das Kindswohl gefährdet ist, wenn die Väter mit die Sorge tragen.
Also erst informieren, dann schreiben, bitte!!!
Und zur TS:
Ich hoffe, ihr kriegt gemeinsam den Dreh, für eure Kids und ich hoffe, ihr könnt irgendwie das ganze gemeinschaftlich klären.
Eure Kinder werden es euch danken, denn ich bin einfach der Meinung, jedes Kind braucht beide Elternteile.
Klar ist es harter Tobak, dass er vom zweiten Kind nix wissen will, aber vielleicht war es nur aus ner doofen Laune dahergesagt?!?! Väter werden erst mit der Geburt Väter, wir werden mit dem positiven Test schon Mama, weil wir einfach die Kids unter unserem Herzen tragen dürfen!!!


dann gib mir mal bitte die "quelle", am besten den link wo du her hast das ab 2013 das sich so ändert. bisher habe ich darüber noch nichts gelesen.
mhh er will einfach keine verantwortung übernehmen.- aber ich habe genügend gründe die gegen eines geteilten sorgerecht besteht, schon allein sdie gewissheit ob er in deutschland bleibt oder nicht. er ändert permanent seine meinung...
jaqui01
162 Beiträge
27.07.2012 20:25
ich habe auch in der egel garnichts gegen geteiltes sorgerecht. nur sollte der vater auch verantwortung übernehmen und nicht nur dann wenn es ihm passt. er sollte sich uj das kind kümmern können, auch ihm essen vorsetzen und nicht nur zu mc doof gehen oder anderen leuten sich bekochen lassen. mein ex will einfach nur seine ruhe und einfaches leben. nicht um sonnst liebt er die karibik.
27.07.2012 20:27
@CaSwa
Macht ja nix, war nur leicht verwirrt grade alles gut

*
Und zum Thema Anwalt hätte ich jetzt mal gesagt einen für Familenrecht oder was mir noch eingefallen ist, hol dir doch mal einen Termin bei Pro Famila oder eben bei der Mutter Kind Stiftung ( meist DRK oder Caritas )
die müssten da doch auch bescheid wissen und ist mit keinen Kosten für dich verbunden.. Anwalt würde ja wenn du selbst arbeiten gehst und keinen Rechtschutz hast was kosten
jaqui01
162 Beiträge
28.07.2012 22:17
seit 2 monaten geh ich regelmässig zu pro familia um über meine problme mit meinem ex zu reden... werde das nächste mal das ansprechen... danke für den tipp
29.07.2012 12:27
Zitat von jaqui01:

seit 2 monaten geh ich regelmässig zu pro familia um über meine problme mit meinem ex zu reden... werde das nächste mal das ansprechen... danke für den tipp


Nichts zu danken
Hoffe das sie dir was dazu sagen können und alles Gute!
jaqui01
162 Beiträge
31.07.2012 20:42
heute hat mein ex mir geschrieben das er vors familiengericht gehen will , wegen gemeinsamen sorgerecht..
01.08.2012 08:58
Hat er dir das persönlich geschrieben? Oder kam ein Brief eines Anwalts?
*
Kann dir nur nochmal Raten, einen Anwalt deines Vertrauens zu suchen (Familienrecht), spätestens wenn er ernst macht und sich einen Anwalt nimmt oder eben vor Gericht geht, solltest du dir einen Anwalt besorgen.
*
Familienrecht daher, weil sie dort, in der Regel, folgende Punkte vertreten und sich auskennen:
*
Scheidung
Unterhaltsrecht
Sorgerecht

Umgangsrecht
Zugewinn
Gewaltschutzverfahren (insbesondere Wohnungszuweisungsanträge)

Dort kannst du auch gleich klären, wie es mit den von ihm nicht gezahlten Unterhalt aussieht und das er das meines Erachtens nachzahlen muss, bzw wenn du einen Unterhaltskostenvorschuss vom Amt bekommst, holen die sich das eigentlich von ihm wieder, wenn er genug verdient.
*
Einen Anwalt kannst du bei zu geringem Einkommen oder falls du vom Amt Gelder beziehst (ALG1, ALG2 und Sozialhilfe) über die Beratungskostenhilfe laufen lassen.. dann kostet er dich in der Regel nichts. Aber da solltest du wenn du einen Anwalt anrufst, direkt abklären wie das läuft damit du nacher nicht vor unerwarteten Kosten stehst.
*
Falls du nicht in den Rahmen der Beratungskostenbeihilfe fällst, habe ich hier einen Link für dich, damit du dich im Vorfeld ein wenig belesen kannst, was evtl. für Kosten auf dich zukommen und wie sich das zusammensetzt. Dort steht auch worauf du bei der Kostenvereinbarung achten sollst usw..
*
http://www.familienrecht-kosten.de/sorgerecht/anwa ltskosten_gebuehrenvereinbarung.php
*
Du kannst wenn du Beratungskostenbeihilfe beantragt hast bei EINEM Anwalt, keinen zweiten mehr über Beratungskosten beauftragen, einen der beiden würdest du dann selbst zahlen müssen.
*
Daher ist es wichtig, das du bevor du es beantragst, dir auch sicher bist, das du dich mit dem ausgesuchten Anwalt gut fühlst und ihn für kompetent erachtest. Anwälte sind wie Ärzte, Vertrauenssache.. du musst dich wohl fühlen.
*
Versuch dich da mit Google mal ein wenig schlau zu machen worauf du noch achten musst bei guten Anwälten, denn auch da gibt es unmotivierte oder eben schwarze Schafe
*
Drücke dir weiter die Daumen, das die Situation zu deiner Zufriedenheit ausgeht!
*
Alles gute erstmal!

jaqui01
162 Beiträge
01.08.2012 10:57
Zitat von FrechdachsMamba:

Hat er dir das persönlich geschrieben? Oder kam ein Brief eines Anwalts?
*
Kann dir nur nochmal Raten, einen Anwalt deines Vertrauens zu suchen (Familienrecht), spätestens wenn er ernst macht und sich einen Anwalt nimmt oder eben vor Gericht geht, solltest du dir einen Anwalt besorgen.
*
Familienrecht daher, weil sie dort, in der Regel, folgende Punkte vertreten und sich auskennen:
*
Scheidung
Unterhaltsrecht
Sorgerecht

Umgangsrecht
Zugewinn
Gewaltschutzverfahren (insbesondere Wohnungszuweisungsanträge)

Dort kannst du auch gleich klären, wie es mit den von ihm nicht gezahlten Unterhalt aussieht und das er das meines Erachtens nachzahlen muss, bzw wenn du einen Unterhaltskostenvorschuss vom Amt bekommst, holen die sich das eigentlich von ihm wieder, wenn er genug verdient.
*
Einen Anwalt kannst du bei zu geringem Einkommen oder falls du vom Amt Gelder beziehst (ALG1, ALG2 und Sozialhilfe) über die Beratungskostenhilfe laufen lassen.. dann kostet er dich in der Regel nichts. Aber da solltest du wenn du einen Anwalt anrufst, direkt abklären wie das läuft damit du nacher nicht vor unerwarteten Kosten stehst.
*
Falls du nicht in den Rahmen der Beratungskostenbeihilfe fällst, habe ich hier einen Link für dich, damit du dich im Vorfeld ein wenig belesen kannst, was evtl. für Kosten auf dich zukommen und wie sich das zusammensetzt. Dort steht auch worauf du bei der Kostenvereinbarung achten sollst usw..
*
http://www.familienrecht-kosten.de/sorgerecht/anwa ltskosten_gebuehrenvereinbarung.php
*
Du kannst wenn du Beratungskostenbeihilfe beantragt hast bei EINEM Anwalt, keinen zweiten mehr über Beratungskosten beauftragen, einen der beiden würdest du dann selbst zahlen müssen.
*
Daher ist es wichtig, das du bevor du es beantragst, dir auch sicher bist, das du dich mit dem ausgesuchten Anwalt gut fühlst und ihn für kompetent erachtest. Anwälte sind wie Ärzte, Vertrauenssache.. du musst dich wohl fühlen.
*
Versuch dich da mit Google mal ein wenig schlau zu machen worauf du noch achten musst bei guten Anwälten, denn auch da gibt es unmotivierte oder eben schwarze Schafe
*
Drücke dir weiter die Daumen, das die Situation zu deiner Zufriedenheit ausgeht!
*
Alles gute erstmal!



Danke für deinen Beitrag.
Er schrieb mir dies persönlich.
Ich weis nicht ob er mir nur "angst" machen will oder es ernst meint.
Du scheinst dich ja sehr gut auszukennen.
Genau das was du mir geschrieben hast, hat mir eine Frau vom Jugendamt erzählt...
Danke das du mir die Infos gegeben hast.
Würde es dir was ausmachen wenn wir über PN in Kontakt bleiben?
01.08.2012 14:33
Ja wirklich richtig auskennen ist übertrieben, aber ich kann mir dank eines befreundeten Anwalts immer gewisse Infos holen, selbst viel erfahrung mit Anwälten und Co. und finde immer recht viel im Netz, was hängen bleibt..
*
Klar können wir gerne per PN in Kontakt bleiben Wenn ich helfen kann, dann immer gern!
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