Gerichtskostenbeihilfe
07.08.2008 08:27
kann mir einer sagen, ab wann mir Gerichtskostenbeihilfe zusteht und wo ich das beantrage. Und wann? Bzw wie läuft das genau ab?? Danke für die Hilfe!
07.08.2008 08:30
Hallo,
ich hab das mal bekommen. Weiss aber nicht genau, wie hoch das Einkommen sein darf aber mein Anwalt hat gesagt, dass das fast jeder bekommen würde nur die meisten nicht wissen, dass sie das beantragen können. Du musst dazu zu einem Anwalt gehen und der regelt das dann alles. Ich hatte da gar keinen Aufwand damit. Es werden die Gerichtskosten und der Anwalt bezahlt.
Lg
ich hab das mal bekommen. Weiss aber nicht genau, wie hoch das Einkommen sein darf aber mein Anwalt hat gesagt, dass das fast jeder bekommen würde nur die meisten nicht wissen, dass sie das beantragen können. Du musst dazu zu einem Anwalt gehen und der regelt das dann alles. Ich hatte da gar keinen Aufwand damit. Es werden die Gerichtskosten und der Anwalt bezahlt.
Lg
07.08.2008 08:34
Es gibt keine Gerichtskostenbeihilfe, wenn dann gibt es nur Prozesskostenhilfe oder nen Beratungshilfeschein für eine BERATUNG beim Anwalt....
Grob kann man sagen, dass Du Prozesskostenhilfe sicherlich vom Gericht bewilligt bekommst, wenn Deine monatlichen Einkünfte abzüglich aller Kosten wie Miete, Strom etc. gleich 0,-€ ergeben. Dabei werden dann pauschale Sätze abgerechnet für Dich und Dein/e Kinder (wenn vorhanden) für die Lebenshaltungskosten. Zur Zeit liegen die Beträge bei Erwachsene Person: 386,00 EUR
für LP und/oder EG: 386,00 EUR
allgemeiner Mehrbedarf bei Ausübung Berufstätigkeit unabhängig vom Verdienst (also wenn Du arbeitetest):
176,00 EUR
(zzgl. Werbungskosten (z.B. BVG-Marke für Arbeitsweg))
pro unterhaltsberechtigtes Kind: 270,00 EUR.
Und wenn Dir Porzesskostenhilfe bewilligt wird heißt das nicht automatisch, dass auch der Anwalt bezahlt wird. Das prüft das Gericht nochmals separat und entscheidet, ob Du nur für die Gerichtskosten die Unterstützung bekommst oder eben auch einen Anwalt bezahlt wird.
Grob kann man sagen, dass Du Prozesskostenhilfe sicherlich vom Gericht bewilligt bekommst, wenn Deine monatlichen Einkünfte abzüglich aller Kosten wie Miete, Strom etc. gleich 0,-€ ergeben. Dabei werden dann pauschale Sätze abgerechnet für Dich und Dein/e Kinder (wenn vorhanden) für die Lebenshaltungskosten. Zur Zeit liegen die Beträge bei Erwachsene Person: 386,00 EUR
für LP und/oder EG: 386,00 EUR
allgemeiner Mehrbedarf bei Ausübung Berufstätigkeit unabhängig vom Verdienst (also wenn Du arbeitetest):
176,00 EUR
(zzgl. Werbungskosten (z.B. BVG-Marke für Arbeitsweg))
pro unterhaltsberechtigtes Kind: 270,00 EUR.
Und wenn Dir Porzesskostenhilfe bewilligt wird heißt das nicht automatisch, dass auch der Anwalt bezahlt wird. Das prüft das Gericht nochmals separat und entscheidet, ob Du nur für die Gerichtskosten die Unterstützung bekommst oder eben auch einen Anwalt bezahlt wird.
07.08.2008 09:16
ok ich schmück das mal aus, damit man meine situation besser verstehen kann.
Ich bin alleinerziehend von zwei kindern. Bekomme nur harz 4, kindergeld und unterhalt für meine große (für die kleine noch nicht). Und fragen tue ich weil ich die scheidung einreichen will und ich mir ziemlich sicher bin, dass ich mir einen anwalt so nicht leisten kann. Und ob das nun Prozess- oder Gerichtskostenbeihilfe heißt, naja hauptsache ihr wisst was ich meine...
Ich bin alleinerziehend von zwei kindern. Bekomme nur harz 4, kindergeld und unterhalt für meine große (für die kleine noch nicht). Und fragen tue ich weil ich die scheidung einreichen will und ich mir ziemlich sicher bin, dass ich mir einen anwalt so nicht leisten kann. Und ob das nun Prozess- oder Gerichtskostenbeihilfe heißt, naja hauptsache ihr wisst was ich meine...
07.08.2008 09:19
Zitat von Uniqua:
ok ich schmück das mal aus, damit man meine situation besser verstehen kann.
Ich bin alleinerziehend von zwei kindern. Bekomme nur harz 4, kindergeld und unterhalt für meine große (für die kleine noch nicht). Und fragen tue ich weil ich die scheidung einreichen will und ich mir ziemlich sicher bin, dass ich mir einen anwalt so nicht leisten kann. Und ob das nun Prozess- oder Gerichtskostenbeihilfe heißt, naja hauptsache ihr wisst was ich meine...![]()
Habs auch für meine Scheidung bekommen. Mich hat das ganze dann keinen Cent gekostet. Anwalts- und Gerichtskosten wurden übernommen. Mein Ex hätte es auch bekommen obwohl er voll berufstätig ist.
07.08.2008 09:20
Zitat von Uniqua:
ok ich schmück das mal aus, damit man meine situation besser verstehen kann.
Ich bin alleinerziehend von zwei kindern. Bekomme nur harz 4, kindergeld und unterhalt für meine große (für die kleine noch nicht). Und fragen tue ich weil ich die scheidung einreichen will und ich mir ziemlich sicher bin, dass ich mir einen anwalt so nicht leisten kann. Und ob das nun Prozess- oder Gerichtskostenbeihilfe heißt, naja hauptsache ihr wisst was ich meine...![]()
Da bekommst du die prozesskostenhilfe ganz sicher bewilligt. Beantrage die dann direkt bei deinem Anwalt da bekommst nen antrag zum ausfüllen und mußt sämtliche unterlagen wie mietvertrag beifügebn und arge bescheid etc.
07.08.2008 09:24
Den Antrag kannst du direkt bei Gericht oder beim Anwalt ausfüllen. Ich würde mal sagen,das du dich erstmal darum kümmerst und dann bekommst du ja bescheid ob es übernommen wird. Aber bei deinem Einkommen gehe ich doch mal ganz stark davon aus, Hartz 4 ist ja nicht wirklich viel. Es wird dann halt über mehrere Jahre hinweg geprüft wie hoch dein Einkommen jetzt ist, kann sein das du was zurückzahlen müsstest wenn du mal mehr Geld zur Verfügung hast.
07.08.2008 13:29
Es ist schon sehr sinnvoll, wenn man weiß, was man beantragen will....dann musst Du nicht dem Anwalt viel erklären sondern sagst nur, dass Du Prozesskostenhilfe brauchst. Ich arbeite beim Gericht und es wirklich nicht immer leicht gleich zu wissen, was die Leute beantragen möchten
wenn die dann die Begriffe mixen
Also Du wirst da gar keine Probleme haben, mach einen Termin bei einem Rechtsanwalt (am Besten er ist auf Familienrecht spezialisiert) und wenn Du da bist sagst Du ihm, dass Du Dich scheiden lassen willst und Prozesskostenhilfe brauchst.
Er stellt den Antrag beim Familiengericht auf Scheidung und auch gleichzeitig den Antrag für die Prozesskostenhilfe (auch PKH genannt). Und lass Dich nicht vom Anwalt dazu überreden, dass Du den Antrag persönlich beim Gericht stellen musst. Der muss so ein Formular in seiner Kanzlei haben, lässt Dich das ausfüllen und macht Kopien von Deinen Hartz4 Bescheid und Du musst Dich um nichts kümmern. Er muss nur diesen einen Satz mehr in seinen Antrag schreiben.
Und Du musst ihm dann sciherlich NIX bezahlen
bekommst einen Bescheid vom Gericht, ob es Dir bewilligt wird und Du auch den Rechtsanwalt beigeordnet erhälst (heißt dass er Dir kostenlos zur Verfügung steht für die Scheidung).
Und noch ein Tip, auch eine Beratung brauchst du nicht, dass wollen Dir viele Anwälte auch aufschwatzen und Dich zum Gericht schicken. Wenn Du weißt, dass Du Dich scheiden lassen willst, dann braucht man keine Beratung.....
Also eigentlich "ganz einfach" bei Dir, jedenfalls der antrag, eine Scheidung ist ja leider nicht so schön
Aber wird für Dich ja sicherlich das Beste sein.
Ich wünsch Dir viel Erfolg
wenn die dann die Begriffe mixen Also Du wirst da gar keine Probleme haben, mach einen Termin bei einem Rechtsanwalt (am Besten er ist auf Familienrecht spezialisiert) und wenn Du da bist sagst Du ihm, dass Du Dich scheiden lassen willst und Prozesskostenhilfe brauchst.
Er stellt den Antrag beim Familiengericht auf Scheidung und auch gleichzeitig den Antrag für die Prozesskostenhilfe (auch PKH genannt). Und lass Dich nicht vom Anwalt dazu überreden, dass Du den Antrag persönlich beim Gericht stellen musst. Der muss so ein Formular in seiner Kanzlei haben, lässt Dich das ausfüllen und macht Kopien von Deinen Hartz4 Bescheid und Du musst Dich um nichts kümmern. Er muss nur diesen einen Satz mehr in seinen Antrag schreiben.
Und Du musst ihm dann sciherlich NIX bezahlen
bekommst einen Bescheid vom Gericht, ob es Dir bewilligt wird und Du auch den Rechtsanwalt beigeordnet erhälst (heißt dass er Dir kostenlos zur Verfügung steht für die Scheidung). Und noch ein Tip, auch eine Beratung brauchst du nicht, dass wollen Dir viele Anwälte auch aufschwatzen und Dich zum Gericht schicken. Wenn Du weißt, dass Du Dich scheiden lassen willst, dann braucht man keine Beratung.....
Also eigentlich "ganz einfach" bei Dir, jedenfalls der antrag, eine Scheidung ist ja leider nicht so schön
Aber wird für Dich ja sicherlich das Beste sein.
Ich wünsch Dir viel Erfolg
07.08.2008 13:57
danke dir das hilft mir schonmal sehr. nein eine scheidung nach grad mal 1,5 jahren ist nicht schön, aber das beste. und da brauche ich auch keine beratung für! na dann werde ich mich mal nach nem guten anwalt umsehen.
weißt du zufällig auch wie die scheidung dann abläuft? wie lange dauert das, auf was muss ich mich einstellen? ich will das definitiv und möchte wissen was auf mich zukommt. habe ja noch keine hinter mir!
weißt du zufällig auch wie die scheidung dann abläuft? wie lange dauert das, auf was muss ich mich einstellen? ich will das definitiv und möchte wissen was auf mich zukommt. habe ja noch keine hinter mir!
07.08.2008 15:14
Also wie die Scheidung abläuft kommt ganz auf Dich und Deinen Mann an, wie einvernehmlich Ihr das Regeln könnt oder ob ihr anfangt über jede Gabel zu streiten und vor allem über das Sorgerecht am Kind und Umgangsrecht.....Oder ob Du viel Unterhalt von ihm einklagen willst.
Wenn alles klar ist, könntet Ihr sogar zusammen zu einem Anwalt gehen, dann braucht sich nur einer anwaltlich vertreten lassen bei Gericht und der Anwalt berät Euch aber beide....
Und die Dauer hängt sehr von der Belastung der Gericht ab, da der Staat ja immer weniger Leute einstellt ist das an manchen Ecken wirklich heftig. Weiß das in Berlin ne Scheidung mindestens ein Jahr dauert.
Und Ihr müsst eigentlich auch schon eine gewisse Dauer getrennt leben (glaube das tut Ihr ja schon).
Also ist wirklich sehr schwer da pauschal zu sagen wie es abläuft und die Dauer, ist wirklich immer unterschiedlich
Hoffe er macht Dir da keinen Stress und das es für Euch beide "reibungslos" über die Bühne geht
Wenn alles klar ist, könntet Ihr sogar zusammen zu einem Anwalt gehen, dann braucht sich nur einer anwaltlich vertreten lassen bei Gericht und der Anwalt berät Euch aber beide....
Und die Dauer hängt sehr von der Belastung der Gericht ab, da der Staat ja immer weniger Leute einstellt ist das an manchen Ecken wirklich heftig. Weiß das in Berlin ne Scheidung mindestens ein Jahr dauert.
Und Ihr müsst eigentlich auch schon eine gewisse Dauer getrennt leben (glaube das tut Ihr ja schon).
Also ist wirklich sehr schwer da pauschal zu sagen wie es abläuft und die Dauer, ist wirklich immer unterschiedlich
Hoffe er macht Dir da keinen Stress und das es für Euch beide "reibungslos" über die Bühne geht
07.08.2008 15:21
na das soll er mal nach allem was er getan hat versuchen mir stress zu machen. ja wir leben seid mai getrennt. einen gemeinsamen anwalt möchte ich nicht.
07.08.2008 15:24
So ich arbeite bei einem rechtsanwalt fachanwalt für familienrecht!
Ihr müsst 1 Jahr getrennt gelebt haben, damit dein anwalt den antrag beim gericht überhaupt stellen kann!
PKH - antrag wird dein anwalt dann, mit dem antrag auf scheidung einreichen!
er gibt dir unterlagen, die du ausfüllen musst und ihm dann bei zeiten wieder geben musst mit anlagen!
nach eingang des scheidungsantrages wird noch ein sogenannter versorgungsausgleich gemacht! (solltet ihr beide gearbeitet haben, oder einer von euch)
das wird so um die 3-4 monate dauern, bis dass ihr dann einen termin bei gericht erhaltet!
das war jetzt nur die reine scheidung!
man muss noch unterhalt etc. berücksichtigen! da wird dich dann aber dein anwalt drüber beraten!
Ihr müsst 1 Jahr getrennt gelebt haben, damit dein anwalt den antrag beim gericht überhaupt stellen kann!
PKH - antrag wird dein anwalt dann, mit dem antrag auf scheidung einreichen!
er gibt dir unterlagen, die du ausfüllen musst und ihm dann bei zeiten wieder geben musst mit anlagen!
nach eingang des scheidungsantrages wird noch ein sogenannter versorgungsausgleich gemacht! (solltet ihr beide gearbeitet haben, oder einer von euch)
das wird so um die 3-4 monate dauern, bis dass ihr dann einen termin bei gericht erhaltet!
das war jetzt nur die reine scheidung!
man muss noch unterhalt etc. berücksichtigen! da wird dich dann aber dein anwalt drüber beraten!
07.08.2008 15:30
also würde es sich jetzt eh noch nicht lohnen zum anwalt zu gehen weil eh nichts passiert oder was?
07.08.2008 15:48
dann könntest du das alles aber schon mal dem unterhalt klären!
weil du musst deinen "mann" in verzug setzen, ansonsten bekommst du keinen rückständigen unterhalt!
ich wäre aber dafür das du dich diesbezüglich doch mal beraten lässt! und wegen den kosten, da lässt jeder anwalt mit sich reden, wies gehandhabt werden soll!
weil du musst deinen "mann" in verzug setzen, ansonsten bekommst du keinen rückständigen unterhalt!
ich wäre aber dafür das du dich diesbezüglich doch mal beraten lässt! und wegen den kosten, da lässt jeder anwalt mit sich reden, wies gehandhabt werden soll!
07.08.2008 15:56
oder geh mal zu deinem zuständigen jugendamt! wegen dem unterhalt
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