Mütter- und Schwangerenforum

Grundbucheintrag Kostenunterschiede

Shnaddy
11006 Beiträge
24.01.2024 20:47
Hallo ihr Lieben,

ich brauche heute mal euer Schwarmwissen.

Mein Mann und ich wohnen in einer Doppelhaushälfte gemeinsam mit meinen Schwiegereltern.
Da sie nicht mehr die jüngsten sind,soll das Haus nun überschrieben werden.

Eigentlich sollten wir beide eingetragen werden,dass es uns beiden gehört.Seine Schwester verzichtet auf ihren Anteil.

Nun meint meine Schwiegermutter,dass sie erstmal nur meinen Mann eintragen lassen kann,weil es viel zu teuer ist,wenn jemand „fremdes“ noch mit dazu getragen wird.Wir müssten da mehr als 10000€ bezahlen,wenn es kein Verwandter ist.Sie will mich dann nachträglich dazu tragen lassen,das wäre dann günstiger.

Kennt sich wer damit aus?!
Ich hab da so gar keine Ahnung von und werd vom lesen im Internet nicht unbedingt schlauer.

Sind das wirklich solche Preisunterschiede,wenn man zwei Personen eintragen lässt wovon eine kein direktes Verwandschaftsverhältnis hat?!
nilou
14183 Beiträge
24.01.2024 20:56
Auf den ersten Blick kann ich das irgendwie nicht glauben.

Es gibt für Notare eine Gebührenordnung (GNotKG) und da richtet sich das idR bei Höusern nach dem Kaufpreis/dem Wert etc.

Die Gebühren beim Grundbuchamt (ebenfalls GNotKG) richten sich auch nach dem was gemacht/eingetragen wurde.

Das es auf das Verwandtschaftsverhältnis ankommt habe ich noch nie gehört.

V.a. wenn zwei Eintragungen gemacht werden entstehen doch auch doppelte Gebühren beim Notar und Gericht. Kann es sein, das deine Schwiegereltern nicht wollen das du mit im Grundbuch stehst? Die Frage ist ja auch was soll gemacht werden, Schenkung? Was für Kosten meint sie? Auch Grunderwerbssteuer ?

Schau mal allgemein zu dem Thema hier:
https://www.homeday.de/de/immobilienwissen/haus-ue berschreiben-kinder/

„Als Beispiel: Hat eine Immobilie einen Wert von 400.000 Euro, so beträgt die Gebühr des Notars für die Beurkundung des Übertragungsvertrags 1570 Euro. Die Änderung des Grundbucheintrags kostet 835 Euro.“

MamiDiana
11278 Beiträge
24.01.2024 21:12
Das hat etwas mit Schenkung zu tun.
Eine Übertragung eines Eigentums ist rechtlich eine Schenkung. Verwandte haben je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge, die man bekommen darf ohne Schenkungssteuer zahlen zu müssen.
Die Schenkungssteuer ist nach Höhe des Wertes gestaffelt und je mehr dir geschenkt wird desto höher wird dieser Wert besteuert. Es lohnt sich hier also durchaus zu rechnen.
nilou
14183 Beiträge
24.01.2024 21:32
Schau mal hier zum Thema Hausschenkung an Kinder/Schwiegerkinder:
https://www.steuerrat24.de/steuerrat-aktuell/steue rtipp-der-woche/2969-steuertipp-der-woche-nr-223-s chenkung-an-schwiegerkinder.html

Wichtig v.a. verpflichtende Kettenschenkung vermeiden. Also deine Schwiegereltern sind nach der Schenkung an den Sohn raus und veranlassen gar nichts mehr. Und sie sollten das nicht groß rumerzählen.

Grundsätzlich: so wie du es geschrieben hast ist, ist einiges falsch. Wenn deine Schwiegermutter es dir so erzählt/verstanden hat sollte sie sich evtl. (nochmal) richtig beraten lassen.
Tanzbär
13469 Beiträge
24.01.2024 23:30
Genau, das hat weniger mit der Grundsteuer als mit der Schenkungssteuer zu tun. Also Schwiegertochter hast du nur 20.000 € frei, wenn ich mich nicht irre. D.h. es stimmt, dass es günstiger ist, wenn es zuerst deinem Mann übertragen wird und erst später dir. Ich würde übrigens raten, dass sich deine Schwiegereltern sicherheitshalber Nießbrauchrecht usw. eintragen lassen.

Achso, je nachdem wie viel das Haus wert ist, müssen sie es auch gar nicht vorher übertragen. 400.000 € sind für deinen Mann ja eh frei.
Tanzbär
13469 Beiträge
24.01.2024 23:33
Zitat von nilou:

Schau mal hier zum Thema Hausschenkung an Kinder/Schwiegerkinder:
https://www.steuerrat24.de/steuerrat-aktuell/steue rtipp-der-woche/2969-steuertipp-der-woche-nr-223-s chenkung-an-schwiegerkinder.html

Wichtig v.a. verpflichtende Kettenschenkung vermeiden. Also deine Schwiegereltern sind nach der Schenkung an den Sohn raus und veranlassen gar nichts mehr. Und sie sollten das nicht groß rumerzählen.

Grundsätzlich: so wie du es geschrieben hast ist, ist einiges falsch. Wenn deine Schwiegermutter es dir so erzählt/verstanden hat sollte sie sich evtl. (nochmal) richtig beraten lassen.

Eigentlich hat sie doch alles richtig erzählt. Nur der Titel ist falsch, weil es eben kein Grundbucheintrag ist.
Shnaddy
11006 Beiträge
25.01.2024 06:16
Vielen Dank für eure Antworten,das hilft mir schon sehr weiter.

Also machen wir eigentlich doch alles richtig so,dass zuerst nur mein Mann im Grundbuch eingetragen wird.

Es soll ihm einfach übertragen werden,also eine Schenkung,genau.Meine Schwiegereltern behalten aber lebenslanges Wohnrecht.
nilou
14183 Beiträge
25.01.2024 09:41
Zitat von Tanzbär:

Zitat von nilou:

Schau mal hier zum Thema Hausschenkung an Kinder/Schwiegerkinder:
https://www.steuerrat24.de/steuerrat-aktuell/steue rtipp-der-woche/2969-steuertipp-der-woche-nr-223-s chenkung-an-schwiegerkinder.html

Wichtig v.a. verpflichtende Kettenschenkung vermeiden. Also deine Schwiegereltern sind nach der Schenkung an den Sohn raus und veranlassen gar nichts mehr. Und sie sollten das nicht groß rumerzählen.

Grundsätzlich: so wie du es geschrieben hast ist, ist einiges falsch. Wenn deine Schwiegermutter es dir so erzählt/verstanden hat sollte sie sich evtl. (nochmal) richtig beraten lassen.

Eigentlich hat sie doch alles richtig erzählt. Nur der Titel ist falsch, weil es eben kein Grundbucheintrag ist.


nein, auch im Beitrag stimmt es nicht, weil es nicht um die Kosten des Eintrages geht, es keine Rolle spielt wie viele eingetragen werden. Und die Mutter kann nach der Schenkung gar nichts mehr machen - sollte sie auch tunlichst nicht, sonst fällt die Schenkungssteuer für die Schwiegertochter an. Nach der Schenkung an den Sohn macht er eine Schenkung an seine Ehefrau.
"Nun meint meine Schwiegermutter,dass sie erstmal nur meinen Mann eintragen lassen kann,weil es viel zu teuer ist,wenn jemand „fremdes“ noch mit dazu getragen wird .Wir müssten da mehr als 10000€ bezahlen,wenn es kein Verwandter ist. Sie will mich dann nachträglich dazu tragen lassen ,das wäre dann günstiger.

Kennt sich wer damit aus?!
Ich hab da so gar keine Ahnung von und werd vom lesen im Internet nicht unbedingt schlauer.

Sind das wirklich solche Preisunterschiede , wenn man zwei Personen eintragen lässt wovon eine kein direktes Verwandschaftsverhältnis hat ?!


Wichtig finde ich auch eine faire Regelung mit der Schwester. Wenn die Eltern innerhalb von 10 Jahren sterben würden, würde die Schenkung zumindest teilweise wieder zur Erbmasse gehören. Und die Schwester ist Pflichtteilsberechtigt.
MamiDiana
11278 Beiträge
25.01.2024 10:01
Zitat von nilou:

Zitat von Tanzbär:

Zitat von nilou:

Schau mal hier zum Thema Hausschenkung an Kinder/Schwiegerkinder:
https://www.steuerrat24.de/steuerrat-aktuell/steue rtipp-der-woche/2969-steuertipp-der-woche-nr-223-s chenkung-an-schwiegerkinder.html

Wichtig v.a. verpflichtende Kettenschenkung vermeiden. Also deine Schwiegereltern sind nach der Schenkung an den Sohn raus und veranlassen gar nichts mehr. Und sie sollten das nicht groß rumerzählen.

Grundsätzlich: so wie du es geschrieben hast ist, ist einiges falsch. Wenn deine Schwiegermutter es dir so erzählt/verstanden hat sollte sie sich evtl. (nochmal) richtig beraten lassen.

Eigentlich hat sie doch alles richtig erzählt. Nur der Titel ist falsch, weil es eben kein Grundbucheintrag ist.


nein, auch im Beitrag stimmt es nicht, weil es nicht um die Kosten des Eintrages geht, es keine Rolle spielt wie viele eingetragen werden. Und die Mutter kann nach der Schenkung gar nichts mehr machen - sollte sie auch tunlichst nicht, sonst fällt die Schenkungssteuer für die Schwiegertochter an. Nach der Schenkung an den Sohn macht er eine Schenkung an seine Ehefrau.
"Nun meint meine Schwiegermutter,dass sie erstmal nur meinen Mann eintragen lassen kann,weil es viel zu teuer ist,wenn jemand „fremdes“ noch mit dazu getragen wird .Wir müssten da mehr als 10000€ bezahlen,wenn es kein Verwandter ist. Sie will mich dann nachträglich dazu tragen lassen ,das wäre dann günstiger.

Kennt sich wer damit aus?!
Ich hab da so gar keine Ahnung von und werd vom lesen im Internet nicht unbedingt schlauer.

Sind das wirklich solche Preisunterschiede , wenn man zwei Personen eintragen lässt wovon eine kein direktes Verwandschaftsverhältnis hat ?!


Wichtig finde ich auch eine faire Regelung mit der Schwester. Wenn die Eltern innerhalb von 10 Jahren sterben würden, würde die Schenkung zumindest teilweise wieder zur Erbmasse gehören. Und die Schwester ist Pflichtteilsberechtigt.

Puh du liest das etwas merkwürdig.
Die Schwiegermutter hat einen kostengünstigeren Vorschlag und das hast du selbst ja schon bestätigt.
Es kostet in Summe (nicht der Schwiegermutters Kosten, sondern gesamt für alle Beteiligten) weniger, da weniger Steuern fällig werden.
Und sie schlägt vor ("will nachtragen lassen"), dass die Schwiegertochter später eingetragen wird. Sie will, dass sie nachgetragen wird. Das alles aber als Wunsch oder Vorschlag.
So wie du es gelesen hast (dass sie selbst sie nachtragen lassen möchte) hätte ich es nie gelesen, aber ich habe zu meinen Eltern ein sehr wertschätzendes und wohlwollendes Verhältnis und habe bei dem hier dargestellten Gespräch natürlich mich und meine Mutti gesehen und natürlich deshalb auch so interpretiert
nilou
14183 Beiträge
25.01.2024 11:06
Zitat:
Zitat von MamiDiana:


Puh du liest das etwas merkwürdig.
Die Schwiegermutter hat einen kostengünstigeren Vorschlag und das hast du selbst ja schon bestätigt.
Es kostet in Summe (nicht der Schwiegermutters Kosten, sondern gesamt für alle Beteiligten) weniger, da weniger Steuern fällig werden.
Und sie schlägt vor ("will nachtragen lassen"), dass die Schwiegertochter später eingetragen wird. Sie will, dass sie nachgetragen wird. Das alles aber als Wunsch oder Vorschlag.
So wie du es gelesen hast (dass sie selbst sie nachtragen lassen möchte) hätte ich es nie gelesen, aber ich habe zu meinen Eltern ein sehr wertschätzendes und wohlwollendes Verhältnis und habe bei dem hier dargestellten Gespräch natürlich mich und meine Mutti gesehen und natürlich deshalb auch so interpretiert


Ich meine das nicht negativ. Damit der Steuervorteil da ist ist es sehr wichtig, das die 2 Schenkungen voneinander unabhängig/getrennt sind. Wenn man hier was falsches vereinbart/macht steht schnell das Finanzamt vor der Tür. Bei solch wichtigen Sachen finde ich es wichtig sich gut beraten zu lassen. Für mich klang das alles nicht so, als wenn da wirklich alles klar ist. Schon allein eintragen = Schenkung = Schenkungssteuer/Freibeträge etc. Und das kann teuer werden.
NochOhne32
17910 Beiträge
25.01.2024 14:44
Bei Eintragung des Nießbrauchs muss man aber bedenken, dass die 10-Jahresfrist für Schenkungen erst mit Beendigung des Nießbrauchs zu laufen beginnt, sprich, sollte die Schwester später anderer Meinung sein und doch was vom Erbe haben wollen bzw ihre Kinder, dann sind sie im Fall der Fälle immer noch pflichtteilsberechtigt.
Um dies zu entgehen und auch Kinder der Schwester auszuschließen ist es in solch einem Fall immer besser seinen Verzicht notariell beglaubigen zu lassen.

Des Weiteren muss man bedenken, dass auch das Sozialamt im Fall einer Bedürftigkeit im Pflegeheim, Anspruch darauf hat, dass die dem Nießbrauch zugeschriebenen Räume vermietet werden bzw. wird dann geschätzt was sie an Miete einbringen würden und dieses Geld muss dann dem Sozialamt/Pflegeheim überlassen werden.

Am besten ist es wirklich, wenn ihr euch von einem Fachanwalt für Erbschaft beraten lasst.
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