Mütter- und Schwangerenforum

Hausübergabe

Anonym 1 (200469)
2 Beiträge
01.02.2019 07:58
Hallo
Folgende Situation: Elternhaus (Eigentum des Vaters) soll an Bruder(es sind 2 Geschwister vorhanden) übergeben werden.
Sagen wir mal, das Haus ist 300.ooo € wert, wäre rein rechnerisch geteilt durch 2 150.000€.
Mir ist klar, dass mir mein Bruder nicht diese Summe zahlen KANN. Das Haus ist alt, Reparaturen stehen an, Eltern wollen das Wohnrecht, so lange sie im Haus wohnen(sie werden ja nicht jünger) brauchen sie verschieden Sachen, wenn auch vielleicht nicht Totalpflege,die mein Bruder ohne Partnerin ohnehin nicht schaffen könnte.

Ich möchte nicht total verzichten, aber meinen Bruder auch nicht ausnehmen. Bargeld ist wenig vorhanden und so lange die Eltern leben, ist es IHR Geld.
Kennt jemand diese Situation? Wie handelt mein Vater am Fairsten?

Liebe Grüße

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

es um Finanzielles geht

nilou
14070 Beiträge
01.02.2019 08:00
Geht zum Anwalt und lasst euch da beraten und setzt da eine faire Vereinbarung auf.

Hier wird dir niemand was sagen können, dafür braucht man viele Infos v.a. finanzieller Art.
01.02.2019 08:04
Zieht dein Bruder den dort ein und deine Eltern bleiben wohnen?
Tja schwierig. Irgendwas musst du bekommen. Kenne die Situation gerade aktuell von meiner Freundin. Der Vater ist verstorben. Die Mutter will nickt im Haus bleiben. Sie zieht jetzt ein mit ihrem Freund und ist gerade schwanger. Sie hat ihrem Bruder zunächst 50 T € ausgezahlt. Klar musste sie von der Bank haben plus 40T für Reparaturen.
Also alles in einem Kredit. Das Haus das auch noch nickt ganz abbezahlt, daher übernimmt sie das alles. So sind alle glücklich. Wäre die Mutter nickt mehr, würde das Haus ja an beide vererbt. Spätestens dann hätte sie in auszahlen müssen oder das Haus verkaufen. Die haben das aber alles mit Rechtsanwalt und Notar festgehalten. Ohne wird ich es auch nicht machen.
shelyra
69110 Beiträge
01.02.2019 08:06
Am besten beraten lassen beim anwalt.

Aber zum auszahlen gibt's ja mehrere methoden...
Er könnte einen Kredit aufnehmen. Oder man vereinbart ratenzahlung.
Once-upon-a-time
463 Beiträge
01.02.2019 08:20
Den Wert von einem Wohnrecht kann man ausrechnen. Der ist vom Wert des Hauses dann abzuziehen.
Dann ist die Frage, inwieweit der Bruder später mal auch Pflegeleistungen erbringen muss, oder eben ggf vom Pflegeheim die Kosten überbehmeb muss. Da sind 150.000€ mal schnell verbraucht....
01.02.2019 08:40
Ich kenne nur die aktuelle Lage in Österreich. Bei einer Hausübergabe steht dem Geschwisterteil ein Pflichtteil zu allerdings abzüglich aller Kosten für Sanierungen, die der andere Geschwisterteil bereits in das Haus gesteckt hat. Diese Kosten müssen allerdings belegbar sein. Bei uns wird das so geregelt, dass eine Summe notariell festgelegt wird, welche der Schwester zusteht und sie muss dann eine Verzichtserklärung bezüglich weiterer Forderungen unterschreiben. Dafür liegt das Datum der Auszahlung dann aber auch nicht in unbekannter Zukunft sondern wird vertraglich festgelegt.

In einem Forum ist man da auf jeden Fall nicht gut beraten, es gibt so viele Varianten und Möglichkeiten, dass ich wirklich nur raten kann mit allen Beteiligten zu einer entsprechend kundigen Person zu gehen - bei uns war es der Notar - und euch umfassend beraten zu lassen.
01.02.2019 08:44
Ich würde mich da an einen Anwalt für Erbrecht wenden... der wird da eher auf Erfahrungen zurückgreifen können oder Ideen haben. Vielleicht auch mit euren Eltern zusammen und dann lasst das in einem vernünftigen Testament aufsetzen.
Letztlich ist es dann noch eine völlig individuelle Sache zwischen euch Geschwistern. Ich hab meinem Bruder zb das haus komplett gelassen und meine Mutter auch. Er hatte dafür das Leerräumen an den Hacken, das Müll entsorgen, den Verkauf usw... das restliche erbe ging für Beerdigung etc. drauf bzw. wurde 50:50 behandelt. Sollte unsere Mutter irgendwann nicht mehr leben, gehe ich davon aus, dass mein Bruder ihr Hausdrittel ebenso wenig einfordern wird... denn wir haben hier dann auflösen, ggf. pflege etc. als aufgabe. Wir rechnen das nicht genau gegen und auch das kann absolut ok sein.
Anonym 1 (200469)
2 Beiträge
01.02.2019 09:20
Klar dass es von einem Notar geregelt/Niedergeschrieben wird. Mein Bruder wohnt im EG im Elternhaus und ja, er steckt schon jetzt kleinere Summen ins Haus. Pflegt den Garten und Umgebung. Unterstützt meine Eltern auch bei Tätigkeiten, die sie nicht mehr alleine machen können, wollen. Größere wie neues Dach, Hausfassade bleiben ja dennoch. Darum KANN ich nicht einfach sagen, du zahlst mir die Hälfte aus!?
shelyra
69110 Beiträge
01.02.2019 09:23
Zitat von Anonym 1 (200469):

Klar dass es von einem Notar geregelt/Niedergeschrieben wird. Mein Bruder wohnt im EG im Elternhaus und ja, er steckt schon jetzt kleinere Summen ins Haus. Pflegt den Garten und Umgebung. Unterstützt meine Eltern auch bei Tätigkeiten, die sie nicht mehr alleine machen können, wollen. Größere wie neues Dach, Hausfassade bleiben ja dennoch. Darum KANN ich nicht einfach sagen, du zahlst mir die Hälfte aus!?

Naja... Können schon. Denn wenn die summe ermittelt wird wird der "ist zustand" des hauses ermittelt. Ob er irgendwann renovieren muss spielt da keine rolle.

Wohnt er mietfrei? Dann kann man diese Beteiligungen verrechnen
Janna90
1597 Beiträge
01.02.2019 20:58
Zitat von Once-upon-a-time:

Den Wert von einem Wohnrecht kann man ausrechnen. Der ist vom Wert des Hauses dann abzuziehen.
Dann ist die Frage, inwieweit der Bruder später mal auch Pflegeleistungen erbringen muss, oder eben ggf vom Pflegeheim die Kosten überbehmeb muss. Da sind 150.000€ mal schnell verbraucht....


Ist finde ich das größte Risiko. Wenn dein Bruder dann z. B. einen Kredit von 150.000€ hat und du +150.000€ auf dem Konto...musst DU nachher (zumindest wenn 10 Jahre vergangen sind nach Hausübertragung) für's Pflegeheim zahlen, er nicht...
Darwin27
10550 Beiträge
02.02.2019 21:55
Korrigiert mich, wenn ich mich irre - aber solange die Eltern leben, können sie doch machen was sie wollen. Also noch ist es ja kein Erbe, da die Eltern noch leben, oder?

Oder wollen sie euer potenzielles Erbe jetzt schon aufteilen?

..denn wenn sie zB im Alter mal Pflege bräuchten, müssten sie vlt auf den WErt des Hauses zurückgreifen.

Ein Anwalt wird euch sicher am besten beraten. Wenn ihr es fair und objektiv richtig regeln wollt, solltet ihr euch an einen Fachmann wenden.
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