Hiiilfe, unterhalt...
02.09.2012 23:22
hallo zusammen!
mein freund hat einen Sohn der 8jahre alt ist. Bis jetzt konnte er kein Unterhalt zahlen, so gut es geht kaufen wir für ihn sachen auch ein (schule, anziesachen etc...).... der kleine ist auch jedes WE bei uns, leider geht es aus platzmangeln in der woche nicht.
vor paar wochen kam nun eine ´´einladung´´ zum gericht, da sich raustellte dass mein mann anscheint noch ein kind hat. damit hat nun wirklich keiner mehr gerechnen, nicht mal die mama des kindes. jetzt wurde der v-test gemacht und wir warten auf das ergebnis...
nun meine frage wie sieht es mit dem unterhalt aus? mein freund wird wahrscheinlich übernimen und dann kann man ja auch schon unterhalt zahlen... nun bin ich aber auch noch schwanger. und ein baby ist ja nicht gerade billig und dazu jetzt auch noch unterhalt für 2weitere kinder bezahlen???? so viel wird mein freund nicht mal nach der ubernahme verdienen... teilt sich das irgendwie zwischen den 3kids oder wie ist es?
kann mir bitte jemand helfen?
mein freund hat einen Sohn der 8jahre alt ist. Bis jetzt konnte er kein Unterhalt zahlen, so gut es geht kaufen wir für ihn sachen auch ein (schule, anziesachen etc...).... der kleine ist auch jedes WE bei uns, leider geht es aus platzmangeln in der woche nicht.
vor paar wochen kam nun eine ´´einladung´´ zum gericht, da sich raustellte dass mein mann anscheint noch ein kind hat. damit hat nun wirklich keiner mehr gerechnen, nicht mal die mama des kindes. jetzt wurde der v-test gemacht und wir warten auf das ergebnis...
nun meine frage wie sieht es mit dem unterhalt aus? mein freund wird wahrscheinlich übernimen und dann kann man ja auch schon unterhalt zahlen... nun bin ich aber auch noch schwanger. und ein baby ist ja nicht gerade billig und dazu jetzt auch noch unterhalt für 2weitere kinder bezahlen???? so viel wird mein freund nicht mal nach der ubernahme verdienen... teilt sich das irgendwie zwischen den 3kids oder wie ist es?
kann mir bitte jemand helfen?
02.09.2012 23:57
Normalerweisen werden die Kinder "der Reihe nach" berechnet,also das erste zuerst.
Demnach hast du das Nachsehen....
Wie alt ist denn das andere Kind?
Demnach hast du das Nachsehen....
Wie alt ist denn das andere Kind?
03.09.2012 01:52
Zitat von Fyra:
Normalerweisen werden die Kinder "der Reihe nach" berechnet,also das erste zuerst.
Demnach hast du das Nachsehen....
Wie alt ist denn das andere Kind?
So ein Bloedsinn.
Alle Kinder sind gleich berechtigt. Verdient er nicht genug, kommt es zu einer Mangefallberechnung. Ihr solltet euch auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, der auf Familienrecht sprezialisiert ist. Ihr habt auch, da gering verdienend, die Moeglichkeit einen Antrag fuer einen Beratungsschein zu stellen. Diesen bekommt ihr beim Amtsgericht und muesst ihn dort dann auch wieder abgeben. Sobald ihr ihn habt, koennt ihr zum Anwalt gehen und muesst nur 10 Euro zahlen. Auch dir steht nach neuem Recht Unterhalt zu (bis euer Kind 3 Jahre alt ist). So wie du schreibst, wird ihm nur der Mindestsatz bleiben und er wird fuer die anderen beiden Kinder, als auch fuer euer gemeinsames Kind und dich Unterhalt zahlen. Eine gute Seite, wo alles recht einfach erklaert wird, ist www.mein-recht.de
03.09.2012 01:53
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unter haltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php
guck ma hier so ist die staffelung......
mein mann muss auch für seine eine tochter unterhalt zahlen.....allerdings hat er zu ihr keinen kontakt weil die mutter das untersagt.....aber wir haben nen schreiben bekommen wo halt drin stand was er zahlen muss für sie und was unsere tocher bekommen würde......da ist nix mit in welcher reinfolge sie geboren sind.....das wird nur vom gehalt und von der altersstaffelung abhängig gemacht.......
guck ma hier so ist die staffelung......
mein mann muss auch für seine eine tochter unterhalt zahlen.....allerdings hat er zu ihr keinen kontakt weil die mutter das untersagt.....aber wir haben nen schreiben bekommen wo halt drin stand was er zahlen muss für sie und was unsere tocher bekommen würde......da ist nix mit in welcher reinfolge sie geboren sind.....das wird nur vom gehalt und von der altersstaffelung abhängig gemacht.......
03.09.2012 07:32
Je nachdem wie viel man verdient hat man einen sogenannten Selbstbehalt. Man braucht ja schließlich auch einen gewissen Betrag für sich selbst zum Leben. Dies kann einem nicht weggenommen werden.
Kinder werden nicht "der Reihe nach" berechnet.
Er wird bei der Berechnung, die zB das Jugendamt macht, angeben wie viele Kinder er hat. Da sollte er dann schon einmal sagen, dass ihr ein Kind erwartet.
*
Wenn er nun zB ( Beträge sind komplett ausgedacht, geht nur um das Prinzip ) netto (es wird der Durchschnitt aus den letzten 12 Monaten berechnet) 1400€ bekommt, hat er einen Selbstbehalt von 1000€. Somit könnte er insgesamt 400€ an Unterhalt zahlen. Dann schaut das JA wie viele Kinder diesen bekommen dürfen und wie alt sie sind. Denn einem älteren Kind steht ein höherer Betrag zu.
*
Würdet ihr heiraten, würde auch dein Gehalt mit eingezogen werden können.
Kinder werden nicht "der Reihe nach" berechnet.
Er wird bei der Berechnung, die zB das Jugendamt macht, angeben wie viele Kinder er hat. Da sollte er dann schon einmal sagen, dass ihr ein Kind erwartet.
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Wenn er nun zB ( Beträge sind komplett ausgedacht, geht nur um das Prinzip ) netto (es wird der Durchschnitt aus den letzten 12 Monaten berechnet) 1400€ bekommt, hat er einen Selbstbehalt von 1000€. Somit könnte er insgesamt 400€ an Unterhalt zahlen. Dann schaut das JA wie viele Kinder diesen bekommen dürfen und wie alt sie sind. Denn einem älteren Kind steht ein höherer Betrag zu.
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Würdet ihr heiraten, würde auch dein Gehalt mit eingezogen werden können.
03.09.2012 11:17
Zitat von Elisa:
Je nachdem wie viel man verdient hat man einen sogenannten Selbstbehalt. Man braucht ja schließlich auch einen gewissen Betrag für sich selbst zum Leben. Dies kann einem nicht weggenommen werden.
Kinder werden nicht "der Reihe nach" berechnet.
Er wird bei der Berechnung, die zB das Jugendamt macht, angeben wie viele Kinder er hat. Da sollte er dann schon einmal sagen, dass ihr ein Kind erwartet.
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Wenn er nun zB ( Beträge sind komplett ausgedacht, geht nur um das Prinzip ) netto (es wird der Durchschnitt aus den letzten 12 Monaten berechnet) 1400€ bekommt, hat er einen Selbstbehalt von 1000€. Somit könnte er insgesamt 400€ an Unterhalt zahlen. Dann schaut das JA wie viele Kinder diesen bekommen dürfen und wie alt sie sind. Denn einem älteren Kind steht ein höherer Betrag zu.
*
Würdet ihr heiraten, würde auch dein Gehalt mit eingezogen werden können.
Genauso ist das
allerdings würde dein Gehalt nach der Eheschließung nicht 100% mit einbezogen werden nach der Eheschließung sondern nur teilweise.
03.09.2012 21:29
Zitat von Britta:
Zitat von Fyra:
Normalerweisen werden die Kinder "der Reihe nach" berechnet,also das erste zuerst.
Demnach hast du das Nachsehen....
Wie alt ist denn das andere Kind?
So ein Bloedsinn.
Alle Kinder sind gleich berechtigt. Verdient er nicht genug, kommt es zu einer Mangefallberechnung. Ihr solltet euch auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, der auf Familienrecht sprezialisiert ist. Ihr habt auch, da gering verdienend, die Moeglichkeit einen Antrag fuer einen Beratungsschein zu stellen. Diesen bekommt ihr beim Amtsgericht und muesst ihn dort dann auch wieder abgeben. Sobald ihr ihn habt, koennt ihr zum Anwalt gehen und muesst nur 10 Euro zahlen. Auch dir steht nach neuem Recht Unterhalt zu (bis euer Kind 3 Jahre alt ist). So wie du schreibst, wird ihm nur der Mindestsatz bleiben und er wird fuer die anderen beiden Kinder, als auch fuer euer gemeinsames Kind und dich Unterhalt zahlen. Eine gute Seite, wo alles recht einfach erklaert wird, ist www.mein-recht.de
Ich hatte mich etwas unklar ausgedrückt...was ich meinte, war, dass das älteste Kind "am meisten" Unterhalt bekommt. Ich gehe dabei jetzt mal davon aus, dass die Kinder NICHT alle in die gleiche Altersklasse fallen...wenn man also annimmt, dass das älteste Kind schon in einer etwas höheren Unterhaltsstufe ist und das andere womöglich auch (deswegen fragte ich nach dem Alter), dann bleibt für den Säugling am wenigsten (Düsseldorer Tabelle). Oder hat sich das geändert
Die Scheidung meines Mannes ist schon etwas her
04.09.2012 09:48
Zitat von Anonym 132181:ich verstehe diesen satz nicht.
hallo zusammen!
mein freund hat einen Sohn der 8jahre alt ist. Bis jetzt konnte er kein Unterhalt zahlen, so gut es geht kaufen wir für ihn sachen auch ein (schule, anziesachen etc...).... der kleine ist auch jedes WE bei uns, leider geht es aus platzmangeln in der woche nicht.
vor paar wochen kam nun eine ´´einladung´´ zum gericht, da sich raustellte dass mein mann anscheint noch ein kind hat. damit hat nun wirklich keiner mehr gerechnen, nicht mal die mama des kindes. jetzt wurde der v-test gemacht und wir warten auf das ergebnis...
nun meine frage wie sieht es mit dem unterhalt aus? mein freund wird wahrscheinlich übernimen und dann kann man ja auch schon unterhalt zahlen... nun bin ich aber auch noch schwanger. und ein baby ist ja nicht gerade billig und dazu jetzt auch noch unterhalt für 2weitere kinder bezahlen???? so viel wird mein freund nicht mal nach der ubernahme verdienen... teilt sich das irgendwie zwischen den 3kids oder wie ist es?
kann mir bitte jemand helfen?
05.09.2012 01:39
Zitat von Fyra:
Zitat von Britta:
Zitat von Fyra:
Normalerweisen werden die Kinder "der Reihe nach" berechnet,also das erste zuerst.
Demnach hast du das Nachsehen....
Wie alt ist denn das andere Kind?
So ein Bloedsinn.
Alle Kinder sind gleich berechtigt. Verdient er nicht genug, kommt es zu einer Mangefallberechnung. Ihr solltet euch auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, der auf Familienrecht sprezialisiert ist. Ihr habt auch, da gering verdienend, die Moeglichkeit einen Antrag fuer einen Beratungsschein zu stellen. Diesen bekommt ihr beim Amtsgericht und muesst ihn dort dann auch wieder abgeben. Sobald ihr ihn habt, koennt ihr zum Anwalt gehen und muesst nur 10 Euro zahlen. Auch dir steht nach neuem Recht Unterhalt zu (bis euer Kind 3 Jahre alt ist). So wie du schreibst, wird ihm nur der Mindestsatz bleiben und er wird fuer die anderen beiden Kinder, als auch fuer euer gemeinsames Kind und dich Unterhalt zahlen. Eine gute Seite, wo alles recht einfach erklaert wird, ist www.mein-recht.de
Ich hatte mich etwas unklar ausgedrückt...was ich meinte, war, dass das älteste Kind "am meisten" Unterhalt bekommt. Ich gehe dabei jetzt mal davon aus, dass die Kinder NICHT alle in die gleiche Altersklasse fallen...wenn man also annimmt, dass das älteste Kind schon in einer etwas höheren Unterhaltsstufe ist und das andere womöglich auch (deswegen fragte ich nach dem Alter), dann bleibt für den Säugling am wenigsten (Düsseldorer Tabelle). Oder hat sich das geändertDie Scheidung meines Mannes ist schon etwas her
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Ist nicht genug fuer alle da, wird es prozentual aufgeteilt, aber es wird kein Kind bevorzugt
05.09.2012 03:32
Das Gehalt des Partners wird nicht erst nach Eheschließung mit gerechnet,sondern schon wenn man zusammen wohnt...sogar mein Elterngeld wird momentan dazu gerechnet...
05.09.2012 10:42
Zitat von Gioia80:verstehe ich das jetzt richtig ? dein geld wird mit berechnet beim unterhalt für das kind deines freundes/mannes ?
Das Gehalt des Partners wird nicht erst nach Eheschließung mit gerechnet,sondern schon wenn man zusammen wohnt...sogar mein Elterngeld wird momentan dazu gerechnet...
seit wann ?
und warum überschreiben dann viele männer alles auf die neue,damit es nicht mit berücksichtigt werden kann ?
05.09.2012 10:57
hab das gefunden:
dann müsste dein partner entweder zu wenig verdienen oder gar kein einkommen haben und du einen überdurchschnittlichen verdienst.
Zählt das Einkommen des neuen (Ehe-)Partners des Unterhaltspflichtigen bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens mit?
Nein! Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient. Sein neuer Partner kann soviel verdienen wie er/sie will, der Verdienst wird nicht mitgerechnet. Der unterhaltspflichtige Vater kann daher z.B. eine reiche Frau heiraten, ohne dass sich dadurch der Kindesunterhalt erhöht.
Ausnahmen: In zwei Fällen kann es allerdings doch indirekt eine Rolle spielen, dass der neue Partner eigene Einkünfte hat:
1. Wenn der Unterhaltspflichtige weniger Unterhalt zahlt, als er eigentlich rechnerisch zahlen müsste, weil er an seine Selbstbehaltsgrenze stößt (siehe das Kapitel: "Bestimmte Beträge müssen dem Unterhaltspflichtigen verbleiben.").
Beispiel: Der Ex-Mann verdient netto 1.400,- Euro, die Ex-Frau nichts. Der Mann müsste also eigentlich 3/7 x 1400,- Euro = 600,- Euro Ehegattenunterhalt zahlen. Dann blieben ihm aber nur noch 800,- Euro übrig, und das ist weniger als sein Selbstbehalt von 1.000,- Euro. Es bleiben deshalb nur noch 400,- Euro übrig, die er für den Unterhalt zahlen kann. Er zahlt weniger, als er "eigentlich" zahlen müsste. Wenn dieser Ex-Mann nun eine Frau heiratet, die selbst ein normales Einkommen hat, dann kann man den Selbstbehalt des Ex-Mannes reduzieren. Da der Selbstbehalt die eigenen notwendigen Lebenshaltungskosten des Unterhaltspflichtigen sichern soll, diese Lebenshaltungskosten beim Zusammenleben mit einem neuen Partner aber u.U. geringer sind, weil der neue Partner selbst verdient und z.B. sich an der Miete beteiligt, ist in diesem Fall der Selbstbehalt niedriger anzusetzen. Die Rechtsprechung mindert den Selbstbehalt in diesen Fällen um 25%, also auf ca. 750,- Euro. Für unseren Beispielsfall bedeutet das: der Ehemann hat nur noch einen Selbstbehalt von 750,- Euro, kann also jetzt den vollen Unterhalt i.H.v. 600,- Euro zahlen. Der Ex-Mann muss also infolge der Heirat nicht mehr zahlen, als er ohnehin zahlen müsste, es ist ihm aber nun möglich, diesen Betrag, den er ohnehin eigentlich zahlen müsste, auch wirklich zu zahlen.
Diese Herabsetzung des Selbstbehalts kommt aber nur in Betracht, wenn der neue Partner tatsächlich eigene Einkünfte hat. Arbeitet er z.B. nur halbtags, so dürfte nur eine Herabsetzung des Selbstbehalts um 10% - 15% in Betracht kommen. Im Einzelnen kommt es auch darauf an, wieviel der neue Partner verdient und wie stark er sich deshalb an den gemeinsamen Lebenshaltungskosten beteiligt.
2. Wenn der Unterhaltspflichtige kein eigenes Einkommen hat, der neue Ehepartner aber in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.
Beispiel: die Ex-Ehefrau ist unterhaltspflichtig, kann aber wegen eines kleinen Kindes nicht arbeiten. Der Ehemann verdient weit überdurchschnittlich. In diesem Fall schuldet der Ehemann seiner Frau Taschengeld, welches für die Frau Einkommen ist, das sei für Unterhaltszwecke einsetzen muss. Es versteht sich, dass diese Fall eine Ausnahme darstellt, der nur in wirklich sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen vorkommt.
dann müsste dein partner entweder zu wenig verdienen oder gar kein einkommen haben und du einen überdurchschnittlichen verdienst.
Zählt das Einkommen des neuen (Ehe-)Partners des Unterhaltspflichtigen bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens mit?
Nein! Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient. Sein neuer Partner kann soviel verdienen wie er/sie will, der Verdienst wird nicht mitgerechnet. Der unterhaltspflichtige Vater kann daher z.B. eine reiche Frau heiraten, ohne dass sich dadurch der Kindesunterhalt erhöht.
Ausnahmen: In zwei Fällen kann es allerdings doch indirekt eine Rolle spielen, dass der neue Partner eigene Einkünfte hat:
1. Wenn der Unterhaltspflichtige weniger Unterhalt zahlt, als er eigentlich rechnerisch zahlen müsste, weil er an seine Selbstbehaltsgrenze stößt (siehe das Kapitel: "Bestimmte Beträge müssen dem Unterhaltspflichtigen verbleiben.").
Beispiel: Der Ex-Mann verdient netto 1.400,- Euro, die Ex-Frau nichts. Der Mann müsste also eigentlich 3/7 x 1400,- Euro = 600,- Euro Ehegattenunterhalt zahlen. Dann blieben ihm aber nur noch 800,- Euro übrig, und das ist weniger als sein Selbstbehalt von 1.000,- Euro. Es bleiben deshalb nur noch 400,- Euro übrig, die er für den Unterhalt zahlen kann. Er zahlt weniger, als er "eigentlich" zahlen müsste. Wenn dieser Ex-Mann nun eine Frau heiratet, die selbst ein normales Einkommen hat, dann kann man den Selbstbehalt des Ex-Mannes reduzieren. Da der Selbstbehalt die eigenen notwendigen Lebenshaltungskosten des Unterhaltspflichtigen sichern soll, diese Lebenshaltungskosten beim Zusammenleben mit einem neuen Partner aber u.U. geringer sind, weil der neue Partner selbst verdient und z.B. sich an der Miete beteiligt, ist in diesem Fall der Selbstbehalt niedriger anzusetzen. Die Rechtsprechung mindert den Selbstbehalt in diesen Fällen um 25%, also auf ca. 750,- Euro. Für unseren Beispielsfall bedeutet das: der Ehemann hat nur noch einen Selbstbehalt von 750,- Euro, kann also jetzt den vollen Unterhalt i.H.v. 600,- Euro zahlen. Der Ex-Mann muss also infolge der Heirat nicht mehr zahlen, als er ohnehin zahlen müsste, es ist ihm aber nun möglich, diesen Betrag, den er ohnehin eigentlich zahlen müsste, auch wirklich zu zahlen.
Diese Herabsetzung des Selbstbehalts kommt aber nur in Betracht, wenn der neue Partner tatsächlich eigene Einkünfte hat. Arbeitet er z.B. nur halbtags, so dürfte nur eine Herabsetzung des Selbstbehalts um 10% - 15% in Betracht kommen. Im Einzelnen kommt es auch darauf an, wieviel der neue Partner verdient und wie stark er sich deshalb an den gemeinsamen Lebenshaltungskosten beteiligt.
2. Wenn der Unterhaltspflichtige kein eigenes Einkommen hat, der neue Ehepartner aber in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.
Beispiel: die Ex-Ehefrau ist unterhaltspflichtig, kann aber wegen eines kleinen Kindes nicht arbeiten. Der Ehemann verdient weit überdurchschnittlich. In diesem Fall schuldet der Ehemann seiner Frau Taschengeld, welches für die Frau Einkommen ist, das sei für Unterhaltszwecke einsetzen muss. Es versteht sich, dass diese Fall eine Ausnahme darstellt, der nur in wirklich sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen vorkommt.
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