HILFE!!! Wer kennt sich da aus?
05.05.2012 10:59
Hallo
Und zwar heirate ich am 2.6.2012 standesamtlich
.Komme aus der nähe vom Nürburgring
Habe einen Bruder der in Ostfriesland wohnt mit seiner Freundin.Es geht darum das der Arbeitgeber sich krumm stellt und ihm kein Frei an diesem Tag geben will.Was soll ich den machen kennt einer eine gute seite vom Gesetz wegen Sonderurlaub?
Bin mit meinen Nerven am Ende weil man heiratet ja nur einmal und ich möchte doch meinen einzigen Bruder dabei haben
Liebe Grüße
Und zwar heirate ich am 2.6.2012 standesamtlich
.Komme aus der nähe vom Nürburgring
Habe einen Bruder der in Ostfriesland wohnt mit seiner Freundin.Es geht darum das der Arbeitgeber sich krumm stellt und ihm kein Frei an diesem Tag geben will.Was soll ich den machen kennt einer eine gute seite vom Gesetz wegen Sonderurlaub? Bin mit meinen Nerven am Ende weil man heiratet ja nur einmal und ich möchte doch meinen einzigen Bruder dabei haben
Liebe Grüße
05.05.2012 11:17
Häufig haben Sie einen Anspruch auf Freistellung für Ihre Hochzeit oder die eines nahen Angehörigen aus Ihrem Arbeitsvertrag oder aus Tarifverträgen. Schauen Sie hier zunächst in Ihren Arbeitsvertrag. Finden sich dort keine Regelungen sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Tarifverträge gelten und ob dort etwas steht.
Für die eigene Hochzeit oder die naher Angehöriger werden Sie aber auf jeden Fall einen Anspruch auf Freistellung aus arbeitsvertraglichen Nebenpflichten haben. Der § 616 Bürgerliches Gesetzbuch gibt Ihnen sogar das Recht, diesen Tag bezahlt zu bekommen.
Wenn Sie nämlich
• für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
• durch einen in Ihrer Person liegenden Grund
• ohne Ihr Verschulden
an der Arbeitsleistung verhindert sind, verlieren Sie nicht Ihren Anspruch auf Arbeitsvergütung.
Fazit: An Ihrer eigenen Hochzeit oder der Hochzeit naher Angehöriger können Sie teilnehmen und erhalten die versäumte Arbeitszeit auch bezahlt.
habs mal kopiert.kannst auch gern selber googeln.
05.05.2012 11:18
Zitat von imo2009:das stimmt.
Häufig haben Sie einen Anspruch auf Freistellung für Ihre Hochzeit oder die eines nahen Angehörigen aus Ihrem Arbeitsvertrag oder aus Tarifverträgen. Schauen Sie hier zunächst in Ihren Arbeitsvertrag. Finden sich dort keine Regelungen sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Tarifverträge gelten und ob dort etwas steht.
Für die eigene Hochzeit oder die naher Angehöriger werden Sie aber auf jeden Fall einen Anspruch auf Freistellung aus arbeitsvertraglichen Nebenpflichten haben. Der § 616 Bürgerliches Gesetzbuch gibt Ihnen sogar das Recht, diesen Tag bezahlt zu bekommen.
Wenn Sie nämlich
• für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
• durch einen in Ihrer Person liegenden Grund
• ohne Ihr Verschulden
an der Arbeitsleistung verhindert sind, verlieren Sie nicht Ihren Anspruch auf Arbeitsvergütung.
Fazit: An Ihrer eigenen Hochzeit oder der Hochzeit naher Angehöriger können Sie teilnehmen und erhalten die versäumte Arbeitszeit auch bezahlt.
habs mal kopiert.kannst auch gern selber googeln.
05.05.2012 11:53
bei meinem stiefbruder haben sie sich damals auch quer gestellt. der hatte dann aber irgendwie mit dem betriebsrat gesprochen und ihm stand ein tag zu!
alles gute
alles gute
05.05.2012 11:56
Ja mein Bruder ist ja auch in einer Gewerkschaft drinnen da kann er sich ja auch mal erkundigen die werden doch bestimmt mal helfen.
Mann es gibt Leute soory
Mann es gibt Leute soory
05.05.2012 12:46
Ich hab auch erst geheiratet und meine Schwester wurde auch fúr denn Tag freigestellt.
Bei engen familienmitgliedern ist das glaub so die Regel.
Hoffe das noch.alles klappt dein Bruder kommen kann und ihr denn schönsten Tag im leben genießen könnt.
Bei engen familienmitgliedern ist das glaub so die Regel.
Hoffe das noch.alles klappt dein Bruder kommen kann und ihr denn schönsten Tag im leben genießen könnt.
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