Mütter- und Schwangerenforum

kein Plan...Elternzeit,Mutterschutz

snow
1045 Beiträge
31.10.2011 11:47
Hallo..
kurz zu mir:
Ich bin 35 und seid 14 Jahren in einem Arbeitsverhältniss.
Meine Tochter wurde am 13.10.11 per Not-KS auf die Welt geholt SSW 31+5).
Der errechnte Termin wäre erst am 10.12.11 gewesen.
Sie wog bei der Geburt 980g und war 37cm groß.

Nun meine Frage:
Bin ich jetzt im MuSchu? Oder schon in Elternzeit?
Wenn ich jetzt in Elternzeit bin...bekomme ich die Zeit vom MuSchu gutgeschrieben und hinten an die Elternzeit drangehangen? Oder bekomme ich "Nur" das Geld von der KK?

Ich blick da irgendwie nicht richtig durch und bei Google hab ich nicht das passende gefunden...vielleicht kann mir jemand helfen?
31.10.2011 11:50
Nein du bist noch im Mutterschutz. Das heißt auch noch 8 Wochen nach dem berechneten Et. Alles die Zeit die du nicht an Mutterschutz in Anspruch nehmen konntest, geht dir nicht verloren. Das heißt du bekommst solange noch Geld von AG&KK. Danach bekommst du 10 Monate Elterngeld bis zum ersten Geburtstag deines Kindes.

Ist für dich nur von Vorteil, da man ja im Mutterschutz mehr Geld zur Verfügung hat!
snow
1045 Beiträge
31.10.2011 12:01
Aha...Danke erstmal für die schnelle Antwort
Aber von der KK bekommt man doch nur ne Einmal-Zahlung oder nicht?
Ich dachte ich bekomme jetzt die eine Zahlung von der KK und für den Monat Oktober das Geld vom AG bis zum 12. oktober...weil ja am 13.die Kleine kam...und dann muss ich eben durchhalten bis ich Elterngeld bekomme...
31.10.2011 12:04
Deine frage wurde schon schön beantwortet und ich möchte eigentlich nur dir und deiner Kleinen allse Gute für die Zukunft wünschen , du hast eine kleine Kämpferin
31.10.2011 12:06
Zitat von snow:

Aha...Danke erstmal für die schnelle Antwort
Aber von der KK bekommt man doch nur ne Einmal-Zahlung oder nicht?
Ich dachte ich bekomme jetzt die eine Zahlung von der KK und für den Monat Oktober das Geld vom AG bis zum 12. oktober...weil ja am 13.die Kleine kam...und dann muss ich eben durchhalten bis ich Elterngeld bekomme...



du bekommst einmal vor der geburt und einmal nach der geburt geld von deiner kk und bis zum geburtstermin geld vom ag dazu , so wars bei mir , danach elterngeld mitte monat und kindergeld
snow
1045 Beiträge
31.10.2011 12:07
Dankeschön...Ja sie kämpft...sie hat gestern schon 1320g...
goldfisch
2673 Beiträge
31.10.2011 12:09
du bist bis 12 wochen nach errechnetem termin in mutterschutz und bekommst das geld von der kk und deinem ag. (12 wochen da frühchen)
danach bekommst du elterngeld. das musst du aber rechtzeitig beantragen. ebenso musst du beim ag elternzeit beantragen.
das elterngeld bekommst du dann bis zum ersten geburtstag. (bzw. 2 monate länger falls alleinerziehend)
snow
1045 Beiträge
31.10.2011 12:14
Zitat von yaadagull:

Zitat von snow:

Aha...Danke erstmal für die schnelle Antwort
Aber von der KK bekommt man doch nur ne Einmal-Zahlung oder nicht?
Ich dachte ich bekomme jetzt die eine Zahlung von der KK und für den Monat Oktober das Geld vom AG bis zum 12. oktober...weil ja am 13.die Kleine kam...und dann muss ich eben durchhalten bis ich Elterngeld bekomme...



du bekommst einmal vor der geburt und einmal nach der geburt geld von deiner kk und bis zum geburtstermin geld vom ag dazu , so wars bei mir , danach elterngeld mitte monat und kindergeld



Ah ok...naja...dann ist das bei mir sicherlich ne Einmal-Zahlung...dann bekomm ich noch das Geld vom AG..dann bin ich mal gespannt...

snow
1045 Beiträge
31.10.2011 12:21
Zitat von goldfisch:

du bist bis 12 wochen nach errechnetem termin in mutterschutz und bekommst das geld von der kk und deinem ag. (12 wochen da frühchen)
danach bekommst du elterngeld. das musst du aber rechtzeitig beantragen. ebenso musst du beim ag elternzeit beantragen.
das elterngeld bekommst du dann bis zum ersten geburtstag. (bzw. 2 monate länger falls alleinerziehend)


Das ist auch so ne Sache...
mein Freund und ich sind zwar zusammen aber wohnen noch nicht zusammen...
Wir wollen aber im Dezember/Januar zusammen ziehen..
Kann ich trotzdem 14 Monate beantragen oder gilt das nur wenn er die vaterschaft nicht anerkannt hat?
goldfisch
2673 Beiträge
31.10.2011 12:24
Zitat von snow:

Zitat von goldfisch:

du bist bis 12 wochen nach errechnetem termin in mutterschutz und bekommst das geld von der kk und deinem ag. (12 wochen da frühchen)
danach bekommst du elterngeld. das musst du aber rechtzeitig beantragen. ebenso musst du beim ag elternzeit beantragen.
das elterngeld bekommst du dann bis zum ersten geburtstag. (bzw. 2 monate länger falls alleinerziehend)


Das ist auch so ne Sache...
mein Freund und ich sind zwar zusammen aber wohnen noch nicht zusammen...
Wir wollen aber im Dezember/Januar zusammen ziehen..
Kann ich trotzdem 14 Monate beantragen oder gilt das nur wenn er die vaterschaft nicht anerkannt hat?


soweit ich weiß gilt man als alleinerziehend bzgl. elterngeld, wenn man alleine wohnt und man das alleinige sorgerecht hat.
falls ihr also zusammenziehen wollt, kannst du also nur noch bis zum 1. geburtstag elterngeld beantragen. dafür kann der papa dann aber auch elterngeld für sich beantragen
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