papa mit kind nach afrika-erlaubnis?
06.08.2012 22:06
hallo mädels,
mir ist keine wirklich treffende überschrift eingefallen....
es geht darum, dass wir alle 3 ende august gemeinsam nach ghana reisen... ich bleibe 2 wochen und mein sohn kommt mit seinem daddy später nach.... nun meinte eine bekannte das mein freund eine 'genehmigung' braucht,.. um mit seinem sohn ohne mich dort bleiben zu dürfen... sie meint er würde dann bei der ausreise probleme bekommen und unseren sohn nicht mitnehmen können- mit der begründung das wir nicht verheiratet sind un jamil meinen nachnamen trägt und nicht seinen... find ich eigendlich ziemlich idiotisch und kanns nicht wirklich glauben, würde aber trotzdem gerne wissen ob da vlt doch was dran ist...
btw: wir haben das gemeinsame sorgerecht
lg und danke
mir ist keine wirklich treffende überschrift eingefallen....
es geht darum, dass wir alle 3 ende august gemeinsam nach ghana reisen... ich bleibe 2 wochen und mein sohn kommt mit seinem daddy später nach.... nun meinte eine bekannte das mein freund eine 'genehmigung' braucht,.. um mit seinem sohn ohne mich dort bleiben zu dürfen... sie meint er würde dann bei der ausreise probleme bekommen und unseren sohn nicht mitnehmen können- mit der begründung das wir nicht verheiratet sind un jamil meinen nachnamen trägt und nicht seinen... find ich eigendlich ziemlich idiotisch und kanns nicht wirklich glauben, würde aber trotzdem gerne wissen ob da vlt doch was dran ist...
btw: wir haben das gemeinsame sorgerecht
lg und danke
06.08.2012 22:09
mein mann muss für seine ex auch immer was schreiben, weil die kinder seinen namen tragen, und sie wieder ihren mädchennamen angenommen hat.
06.08.2012 22:11
Also soweit ich weiß brauchst du das nicht...aber ich würde mich nochmal bei der botschaft oder so nach fragen...genau weiß ich es nicht, aber hab es noch nie gehört...meine kids dürfen ja nicht mit ihren vätern in denen das land reisen...gibs nicht...
...
aber ich glaub das sorgerecht reicht wenn ihr das mit nimmt, also das schriftstück da ist er ja als vater angegeben...

aber ich glaub das sorgerecht reicht wenn ihr das mit nimmt, also das schriftstück da ist er ja als vater angegeben...
06.08.2012 22:12
also ich bin dieses jahr ohne meinem ex mit unserem sohn in die türkei .
hatte zur sicherheit aber passkopie und vollmacht dabei wenn was gewesen wäre hat aber niemand interssert .
der kleine hat den nachname vom papa
hatte zur sicherheit aber passkopie und vollmacht dabei wenn was gewesen wäre hat aber niemand interssert .
der kleine hat den nachname vom papa
06.08.2012 22:13
Ja es wird Probleme geben.sofern nicht alle Nachweise vorhanden sind die der Zll vor Ort haben möchte.
Eine Bekannte von mir ist letzten Monat ind die Türkei gereist und die Bundespolizei hat ihre Tochter nicht mit ausreisen lassen,da die kleine den Nachnamen vom Vater trägt.Die beiden sind getrennt und sie hat zwar das Sorgerecht,nur am Flughafen keinerlei Papiere darüber, dabei
Ihre Mutter hat dann die kleine zu sich genommen und sie ist mit der anderen Tochter und ihrem neuen Freund in de Urlaub geflogen...** Naja jedem das seine**
Besorg dir auf jedenfall alle Papiere vom Jugendamt und erteiel deinme Freund eine Erlubnis das er mit eurem Sohn reisen darf.Am besten lässt du dies noch von Übersetzen.
Hoffe konnt dir ein wenig helfen.Schönen Urlaub
Eine Bekannte von mir ist letzten Monat ind die Türkei gereist und die Bundespolizei hat ihre Tochter nicht mit ausreisen lassen,da die kleine den Nachnamen vom Vater trägt.Die beiden sind getrennt und sie hat zwar das Sorgerecht,nur am Flughafen keinerlei Papiere darüber, dabei

Ihre Mutter hat dann die kleine zu sich genommen und sie ist mit der anderen Tochter und ihrem neuen Freund in de Urlaub geflogen...** Naja jedem das seine**
Besorg dir auf jedenfall alle Papiere vom Jugendamt und erteiel deinme Freund eine Erlubnis das er mit eurem Sohn reisen darf.Am besten lässt du dies noch von Übersetzen.
Hoffe konnt dir ein wenig helfen.Schönen Urlaub

06.08.2012 22:14
Also mich haben die Blöd angeguckt als ich mit meinem Sohn nach Schottland bin und sein Pass einen anderen Namen hatte als ich. Er soll Geburtsurkunde mitnehmen, denn da wird er ja drin stehen oder nicht? Und vorsichtshalber eine Kopie von deinem Pass
06.08.2012 22:15
Zitat von MamavonA:
Ja es wird Probleme geben.sofern nicht alle Nachweise vorhanden sind die der Zll vor Ort haben möchte.
Eine Bekannte von mir ist letzten Monat ind die Türkei gereist und die Bundespolizei hat ihre Tochter nicht mit ausreisen lassen,da die kleine den Nachnamen vom Vater trägt.Die beiden sind getrennt und sie hat zwar das Sorgerecht,nur am Flughafen keinerlei Papiere darüber, dabei![]()
Ihre Mutter hat dann die kleine zu sich genommen und sie ist mit der anderen Tochter und ihrem neuen Freund in de Urlaub geflogen...** Naja jedem das seine**
Besorg dir auf jedenfall alle Papiere vom Jugendamt und erteiel deinme Freund eine Erlubnis das er mit eurem Sohn reisen darf.Am besten lässt du dies noch von Übersetzen.
Hoffe konnt dir ein wenig helfen.Schönen Urlaub![]()
Man man man was schreib ich denn für ein Kauderwelsch


06.08.2012 22:17
Meine Mutter ist letztes Jahr mit meiner Tochter nach Australien geflogen, da brauchte sie eine Vollmacht von mir, dass sie sie "mitführen" darf. Diese Vollmacht habe ich dann auch gleich auf die medizinische Versorgung erweitert - im Falle eines Falles ist man ja nicht mal eben schnell da

06.08.2012 22:17
http://www.kidsaway.de/wp-content/uploads/2012/07/ reisevollmacht_deutsch.pdf
Was ist eine Reisevollmacht?
Eine Reisevollmacht ist eine schriftliche Erklärung der Eltern, dass sie damit einverstanden sind, dass ihr Baby oder Kind ohne sie mit einer erwachsenen Begleitperson, die nicht das Sorgerecht hat, in den Urlaub fahren darf.
Wenn ihr euer Kind also allein mit Oma und Opa in den Spanienurlaub schicken wollt oder es mit der Familie des besten Freundes in den Sommerurlaub nach Kroatien fahren möchte, dann benötigt euer Kind eine von euch ausgestellte Reisevollmacht.
Was ist die Personensorge?
Normalerweise halten die Eltern die gesetzliche Personensorge für das Kind – sie müssen sicherstellen, dass dem Kind kein Schaden zugefügt wird und alle Belange zum Wohle des Kindes durchführt werden. Für die Dauer einer Urlaubsreise kann die Personensorge beispielsweise den Großeltern oder den Eltern des besten Kindergartenfreundes übertragen werden. Die Übertragung der Personensorge erlaubt diesen im Notfall, schnell wichtige Entscheidungen zum Wohle des Kindes zu treffen. Beispiel: Ein Kind verunglückt und muss ins Krankenhaus. Hier stehen manchmal schnelle, wichtige Entscheidungen an. Wenn ihr telefonisch nicht erreichbar seid, dann ist die Person, die die Personensorge hat, entscheidungsbefugt und kann für euch in eurem Sinne entscheiden.
Braucht mein Kind eine Reisevollmacht?
Grundsätzlich gilt: Für alle Reisen ins Ausland, bei denen ihr – also die Sorgeberechtigten – nicht dabei seid, benötigt euer Baby, Kleinkind oder Kind bis zu einem Alter von 16 Jahren neben einem gültigen Reisedokument eine Reisevollmacht. Ohne eine entsprechende Reisevollmacht kann es an der Grenze bei der Ein- und Ausreise zu Komplikationen kommen.
Darüber hinaus gibt es ein paar Sonderfälle, in denen sich das Mitführen einer Reisevollmacht inklusive Übertragung der Personensorge als überaus nützlich herausgestellt hat:
Wenn Eltern zusammen das gemeinsame Sorgerecht halten, aber das Kind nur mit einem Elternteil unterwegs ist (gilt auch für Reisen innerhalb Deutschlands). Insbesondere für Auslandsreisen ist normalerweise die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten notwendig.
Wenn das mitreisende Elternteil einen anderen Nachnamen trägt als das Kind. In diesem Fall sollte auch eine Kopie der Geburtsurkunde und der Heiratsurkunde mitgeführt werden.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, mitreisenden Erwachsenen, die nicht das Sorgerecht halten (also zum Beispiel Oma oder Opa), auch für Deutschlandreisen eine entsprechende Reisevollmacht mitzugeben. Diese ist sehr hilfreich, wenn sie einmal in eine (seltene) Polizeikontrolle kommen oder (nicht so selten) mit eurem Kind zum Arzt müssen.
Wer das alleinige Sorgerecht hält, benötigt keine Reisevollmacht des anderen Elternteils. In diesem Fall muss aber ein Nachweis mitgeführt werden, dass das mitreisende Elternteil wirklich das alleinige Sorgerecht hält. Diesen Nachweis, die sogenannte Negativbescheinigung, bekommt ihr beim zuständigen Jugendamt.
Was muss eine Reisevollmacht mit Übertragung der Personensorge für mein Baby oder Kind beinhalten?
Die meisten Urlaubsländer akzeptieren eine formlose Reisevollmacht. Diese sollte folgende Punkte beinhalten:
Wie heißt das Kind, das allein ohne Elternteil verreisen darf? Eine Reisevollmacht muss die kompletten Daten eures Babys oder Kindes, also Vorname und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Wohnadresse (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort) enthalten.
Passangaben aus dem Pass eures Kindes: Neben der Reisevollmacht benötigt euer Baby oder Kind für Auslandsreisen natürlich auch ein gültiges Reisedokument! Die Passnummer sowie der Ausstellungsort und das Ausstellungsdatum gehören ebenfalls in die Reisevollmacht.
Mit wem darf euer Baby oder Kind ohne euch verreisen? Der Name (Vorname und Nachname) des Erwachsenen, dem ihr die Personensorge für euer Kind übertragen wollt und der mit eurem Baby oder Kind reist, sowie dessen vollständige Wohnanschrift müssen mit in die Reisvollmacht.
Wann soll die Reise stattfinden und wohin soll die Reise gehen? In die Reisevollmacht gehören auch die Eckdaten eurer Reise, damit klar ist, für welchen Zeitraum die Reisevollmacht und Personensorge-Übertragung gelten soll: Reisebeginn, Reiseende, Reiseroute und Urlaubsziel.
Wie seid ihr während der Reise erreichbar? Für Rückfragen solltet ihr eure Festnetznummer und, wenn vorhanden, auch eine Handynummer einfügen. Vergesst nicht, die Ländervorwahl für Deutschland (+49) mit anzugeben!
Eure persönlichen Daten sowie Unterschriften! Alle Sorgeberechtigten, also bei gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile, müssen diese Vollmacht und temporäre Übertragung der Pesonensorge unterschreiben! Dafür müsst ihr eure Vor- und Nachnamen (gut lesbar!) und die Nummern eurer Personalausweise oder Reisepässe aufschreiben und dann das Ganze unterschreiben. Fertig!
Worauf müssen wir sonst noch achten?
Die Reisevollmacht muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, müssen also auch beide die Vollmacht unterschreiben.
Damit die Grenzbeamten eure Unterschriften unter der Reisevollmacht auf Echtheit überprüfen können, müssen der Vollmacht Kopien eurer Personalausweise oder Reisepässe als Anlage beigefügt werden.
Wenn die Reise in ein fremdsprachiges Land geht, ist es ratsam, die Reisevollmacht auch in der Landessprache (mindestens jedoch in englischer Sprache) mitzuführen.
Manche Länder stellen darüber hinausgehende Anforderungen an die Form einer Reisevollmacht. So kann es sein, dass die Reisevollmacht notariell beglaubigt sein muss oder das Land ein entsprechendes Formular hierfür zur Verfügung stellt. Erkundigt euch unbedingt frühzeitig vor Reisebeginn bei der Botschaft des Urlaubslandes nach den genauen Anforderungen! Auch lohnt sich ein kurzer Blick in die Länderinformationen des Auswärtigen Amtes.
( quelle: kidsaway.de)
Was ist eine Reisevollmacht?
Eine Reisevollmacht ist eine schriftliche Erklärung der Eltern, dass sie damit einverstanden sind, dass ihr Baby oder Kind ohne sie mit einer erwachsenen Begleitperson, die nicht das Sorgerecht hat, in den Urlaub fahren darf.
Wenn ihr euer Kind also allein mit Oma und Opa in den Spanienurlaub schicken wollt oder es mit der Familie des besten Freundes in den Sommerurlaub nach Kroatien fahren möchte, dann benötigt euer Kind eine von euch ausgestellte Reisevollmacht.
Was ist die Personensorge?
Normalerweise halten die Eltern die gesetzliche Personensorge für das Kind – sie müssen sicherstellen, dass dem Kind kein Schaden zugefügt wird und alle Belange zum Wohle des Kindes durchführt werden. Für die Dauer einer Urlaubsreise kann die Personensorge beispielsweise den Großeltern oder den Eltern des besten Kindergartenfreundes übertragen werden. Die Übertragung der Personensorge erlaubt diesen im Notfall, schnell wichtige Entscheidungen zum Wohle des Kindes zu treffen. Beispiel: Ein Kind verunglückt und muss ins Krankenhaus. Hier stehen manchmal schnelle, wichtige Entscheidungen an. Wenn ihr telefonisch nicht erreichbar seid, dann ist die Person, die die Personensorge hat, entscheidungsbefugt und kann für euch in eurem Sinne entscheiden.
Braucht mein Kind eine Reisevollmacht?
Grundsätzlich gilt: Für alle Reisen ins Ausland, bei denen ihr – also die Sorgeberechtigten – nicht dabei seid, benötigt euer Baby, Kleinkind oder Kind bis zu einem Alter von 16 Jahren neben einem gültigen Reisedokument eine Reisevollmacht. Ohne eine entsprechende Reisevollmacht kann es an der Grenze bei der Ein- und Ausreise zu Komplikationen kommen.
Darüber hinaus gibt es ein paar Sonderfälle, in denen sich das Mitführen einer Reisevollmacht inklusive Übertragung der Personensorge als überaus nützlich herausgestellt hat:
Wenn Eltern zusammen das gemeinsame Sorgerecht halten, aber das Kind nur mit einem Elternteil unterwegs ist (gilt auch für Reisen innerhalb Deutschlands). Insbesondere für Auslandsreisen ist normalerweise die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten notwendig.
Wenn das mitreisende Elternteil einen anderen Nachnamen trägt als das Kind. In diesem Fall sollte auch eine Kopie der Geburtsurkunde und der Heiratsurkunde mitgeführt werden.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, mitreisenden Erwachsenen, die nicht das Sorgerecht halten (also zum Beispiel Oma oder Opa), auch für Deutschlandreisen eine entsprechende Reisevollmacht mitzugeben. Diese ist sehr hilfreich, wenn sie einmal in eine (seltene) Polizeikontrolle kommen oder (nicht so selten) mit eurem Kind zum Arzt müssen.
Wer das alleinige Sorgerecht hält, benötigt keine Reisevollmacht des anderen Elternteils. In diesem Fall muss aber ein Nachweis mitgeführt werden, dass das mitreisende Elternteil wirklich das alleinige Sorgerecht hält. Diesen Nachweis, die sogenannte Negativbescheinigung, bekommt ihr beim zuständigen Jugendamt.
Was muss eine Reisevollmacht mit Übertragung der Personensorge für mein Baby oder Kind beinhalten?
Die meisten Urlaubsländer akzeptieren eine formlose Reisevollmacht. Diese sollte folgende Punkte beinhalten:
Wie heißt das Kind, das allein ohne Elternteil verreisen darf? Eine Reisevollmacht muss die kompletten Daten eures Babys oder Kindes, also Vorname und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Wohnadresse (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort) enthalten.
Passangaben aus dem Pass eures Kindes: Neben der Reisevollmacht benötigt euer Baby oder Kind für Auslandsreisen natürlich auch ein gültiges Reisedokument! Die Passnummer sowie der Ausstellungsort und das Ausstellungsdatum gehören ebenfalls in die Reisevollmacht.
Mit wem darf euer Baby oder Kind ohne euch verreisen? Der Name (Vorname und Nachname) des Erwachsenen, dem ihr die Personensorge für euer Kind übertragen wollt und der mit eurem Baby oder Kind reist, sowie dessen vollständige Wohnanschrift müssen mit in die Reisvollmacht.
Wann soll die Reise stattfinden und wohin soll die Reise gehen? In die Reisevollmacht gehören auch die Eckdaten eurer Reise, damit klar ist, für welchen Zeitraum die Reisevollmacht und Personensorge-Übertragung gelten soll: Reisebeginn, Reiseende, Reiseroute und Urlaubsziel.
Wie seid ihr während der Reise erreichbar? Für Rückfragen solltet ihr eure Festnetznummer und, wenn vorhanden, auch eine Handynummer einfügen. Vergesst nicht, die Ländervorwahl für Deutschland (+49) mit anzugeben!
Eure persönlichen Daten sowie Unterschriften! Alle Sorgeberechtigten, also bei gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile, müssen diese Vollmacht und temporäre Übertragung der Pesonensorge unterschreiben! Dafür müsst ihr eure Vor- und Nachnamen (gut lesbar!) und die Nummern eurer Personalausweise oder Reisepässe aufschreiben und dann das Ganze unterschreiben. Fertig!
Worauf müssen wir sonst noch achten?
Die Reisevollmacht muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, müssen also auch beide die Vollmacht unterschreiben.
Damit die Grenzbeamten eure Unterschriften unter der Reisevollmacht auf Echtheit überprüfen können, müssen der Vollmacht Kopien eurer Personalausweise oder Reisepässe als Anlage beigefügt werden.
Wenn die Reise in ein fremdsprachiges Land geht, ist es ratsam, die Reisevollmacht auch in der Landessprache (mindestens jedoch in englischer Sprache) mitzuführen.
Manche Länder stellen darüber hinausgehende Anforderungen an die Form einer Reisevollmacht. So kann es sein, dass die Reisevollmacht notariell beglaubigt sein muss oder das Land ein entsprechendes Formular hierfür zur Verfügung stellt. Erkundigt euch unbedingt frühzeitig vor Reisebeginn bei der Botschaft des Urlaubslandes nach den genauen Anforderungen! Auch lohnt sich ein kurzer Blick in die Länderinformationen des Auswärtigen Amtes.
( quelle: kidsaway.de)
06.08.2012 22:18
meint ihr die geburtsurkunde reicht? die sit auch auf deutsch natürlich... mein problem ist...ich könnte es verstehen wenn die ihn hier an der ausreise hindern(finde ich sogar sinnvoll) aber das die ihn in ghana hindern, sein kind mit in das land zu nehmen aus das es stammt? ich blicks nicht irgendiwe
06.08.2012 22:30
Zitat von finchen86:ok vielen dank
http://www.kidsaway.de/wp-content/uploads/2012/07/ reisevollmacht_deutsch.pdf
Was ist eine Reisevollmacht?
Eine Reisevollmacht ist eine schriftliche Erklärung der Eltern, dass sie damit einverstanden sind, dass ihr Baby oder Kind ohne sie mit einer erwachsenen Begleitperson, die nicht das Sorgerecht hat, in den Urlaub fahren darf.
Wenn ihr euer Kind also allein mit Oma und Opa in den Spanienurlaub schicken wollt oder es mit der Familie des besten Freundes in den Sommerurlaub nach Kroatien fahren möchte, dann benötigt euer Kind eine von euch ausgestellte Reisevollmacht.
Was ist die Personensorge?
Normalerweise halten die Eltern die gesetzliche Personensorge für das Kind – sie müssen sicherstellen, dass dem Kind kein Schaden zugefügt wird und alle Belange zum Wohle des Kindes durchführt werden. Für die Dauer einer Urlaubsreise kann die Personensorge beispielsweise den Großeltern oder den Eltern des besten Kindergartenfreundes übertragen werden. Die Übertragung der Personensorge erlaubt diesen im Notfall, schnell wichtige Entscheidungen zum Wohle des Kindes zu treffen. Beispiel: Ein Kind verunglückt und muss ins Krankenhaus. Hier stehen manchmal schnelle, wichtige Entscheidungen an. Wenn ihr telefonisch nicht erreichbar seid, dann ist die Person, die die Personensorge hat, entscheidungsbefugt und kann für euch in eurem Sinne entscheiden.
Braucht mein Kind eine Reisevollmacht?
Grundsätzlich gilt: Für alle Reisen ins Ausland, bei denen ihr – also die Sorgeberechtigten – nicht dabei seid, benötigt euer Baby, Kleinkind oder Kind bis zu einem Alter von 16 Jahren neben einem gültigen Reisedokument eine Reisevollmacht. Ohne eine entsprechende Reisevollmacht kann es an der Grenze bei der Ein- und Ausreise zu Komplikationen kommen.
Darüber hinaus gibt es ein paar Sonderfälle, in denen sich das Mitführen einer Reisevollmacht inklusive Übertragung der Personensorge als überaus nützlich herausgestellt hat:
Wenn Eltern zusammen das gemeinsame Sorgerecht halten, aber das Kind nur mit einem Elternteil unterwegs ist (gilt auch für Reisen innerhalb Deutschlands). Insbesondere für Auslandsreisen ist normalerweise die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten notwendig.
Wenn das mitreisende Elternteil einen anderen Nachnamen trägt als das Kind. In diesem Fall sollte auch eine Kopie der Geburtsurkunde und der Heiratsurkunde mitgeführt werden.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, mitreisenden Erwachsenen, die nicht das Sorgerecht halten (also zum Beispiel Oma oder Opa), auch für Deutschlandreisen eine entsprechende Reisevollmacht mitzugeben. Diese ist sehr hilfreich, wenn sie einmal in eine (seltene) Polizeikontrolle kommen oder (nicht so selten) mit eurem Kind zum Arzt müssen.
Wer das alleinige Sorgerecht hält, benötigt keine Reisevollmacht des anderen Elternteils. In diesem Fall muss aber ein Nachweis mitgeführt werden, dass das mitreisende Elternteil wirklich das alleinige Sorgerecht hält. Diesen Nachweis, die sogenannte Negativbescheinigung, bekommt ihr beim zuständigen Jugendamt.
Was muss eine Reisevollmacht mit Übertragung der Personensorge für mein Baby oder Kind beinhalten?
Die meisten Urlaubsländer akzeptieren eine formlose Reisevollmacht. Diese sollte folgende Punkte beinhalten:
Wie heißt das Kind, das allein ohne Elternteil verreisen darf? Eine Reisevollmacht muss die kompletten Daten eures Babys oder Kindes, also Vorname und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Wohnadresse (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort) enthalten.
Passangaben aus dem Pass eures Kindes: Neben der Reisevollmacht benötigt euer Baby oder Kind für Auslandsreisen natürlich auch ein gültiges Reisedokument! Die Passnummer sowie der Ausstellungsort und das Ausstellungsdatum gehören ebenfalls in die Reisevollmacht.
Mit wem darf euer Baby oder Kind ohne euch verreisen? Der Name (Vorname und Nachname) des Erwachsenen, dem ihr die Personensorge für euer Kind übertragen wollt und der mit eurem Baby oder Kind reist, sowie dessen vollständige Wohnanschrift müssen mit in die Reisvollmacht.
Wann soll die Reise stattfinden und wohin soll die Reise gehen? In die Reisevollmacht gehören auch die Eckdaten eurer Reise, damit klar ist, für welchen Zeitraum die Reisevollmacht und Personensorge-Übertragung gelten soll: Reisebeginn, Reiseende, Reiseroute und Urlaubsziel.
Wie seid ihr während der Reise erreichbar? Für Rückfragen solltet ihr eure Festnetznummer und, wenn vorhanden, auch eine Handynummer einfügen. Vergesst nicht, die Ländervorwahl für Deutschland (+49) mit anzugeben!
Eure persönlichen Daten sowie Unterschriften! Alle Sorgeberechtigten, also bei gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile, müssen diese Vollmacht und temporäre Übertragung der Pesonensorge unterschreiben! Dafür müsst ihr eure Vor- und Nachnamen (gut lesbar!) und die Nummern eurer Personalausweise oder Reisepässe aufschreiben und dann das Ganze unterschreiben. Fertig!
Worauf müssen wir sonst noch achten?
Die Reisevollmacht muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, müssen also auch beide die Vollmacht unterschreiben.
Damit die Grenzbeamten eure Unterschriften unter der Reisevollmacht auf Echtheit überprüfen können, müssen der Vollmacht Kopien eurer Personalausweise oder Reisepässe als Anlage beigefügt werden.
Wenn die Reise in ein fremdsprachiges Land geht, ist es ratsam, die Reisevollmacht auch in der Landessprache (mindestens jedoch in englischer Sprache) mitzuführen.
Manche Länder stellen darüber hinausgehende Anforderungen an die Form einer Reisevollmacht. So kann es sein, dass die Reisevollmacht notariell beglaubigt sein muss oder das Land ein entsprechendes Formular hierfür zur Verfügung stellt. Erkundigt euch unbedingt frühzeitig vor Reisebeginn bei der Botschaft des Urlaubslandes nach den genauen Anforderungen! Auch lohnt sich ein kurzer Blick in die Länderinformationen des Auswärtigen Amtes.
( quelle: kidsaway.de)


06.08.2012 22:49
Ich hoffe doch sehr, dass es Probleme geben wird. Nicht böse gemeint, aber es darf doch nicht sein, dass jemand mit einem Kind, von dem er nicht nachweisen kann, dass es das eigene ist, fliegen darf. Sonst könnte man ja einfach mal so ein Kind entführen.
06.08.2012 22:56
Zitat von Serendipity1984:
Ich hoffe doch sehr, dass es Probleme geben wird. Nicht böse gemeint, aber es darf doch nicht sein, dass jemand mit einem Kind, von dem er nicht nachweisen kann, dass es das eigene ist, fliegen darf. Sonst könnte man ja einfach mal so ein Kind entführen.
ich rede aber nicht davon, das sie aus dem geburtsland ausreisen, sonder zurück in das geburtsland reisen
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