Prozesskostenhilfe?!
24.01.2013 16:18
hallo ihr lieben,
wir haben morgen einen gerichtstermin bzw. eine güteverhandlung. mein anwalt hat uns nicht über die kosten informiert, weil er meint, dass wir prozesskostenhilfe beantragen können. nun zweifel ich aber und der rechner sagt mir auch was anderes. bei welchem gehalt und wie vielen personen habt ihr prozesskostenhilfe bekommen? Danke
wir haben morgen einen gerichtstermin bzw. eine güteverhandlung. mein anwalt hat uns nicht über die kosten informiert, weil er meint, dass wir prozesskostenhilfe beantragen können. nun zweifel ich aber und der rechner sagt mir auch was anderes. bei welchem gehalt und wie vielen personen habt ihr prozesskostenhilfe bekommen? Danke
24.01.2013 16:20
Zitat von LeonsMami:
hallo ihr lieben,
wir haben morgen einen gerichtstermin bzw. eine güteverhandlung. mein anwalt hat uns nicht über die kosten informiert, weil er meint, dass wir prozesskostenhilfe beantragen können. nun zweifel ich aber und der rechner sagt mir auch was anderes. bei welchem gehalt und wie vielen personen habt ihr prozesskostenhilfe bekommen? Danke
Prozesskostenhilfe muss man doch vorher beantragen
24.01.2013 16:25
Zitat von bambi86:
Zitat von LeonsMami:
hallo ihr lieben,
wir haben morgen einen gerichtstermin bzw. eine güteverhandlung. mein anwalt hat uns nicht über die kosten informiert, weil er meint, dass wir prozesskostenhilfe beantragen können. nun zweifel ich aber und der rechner sagt mir auch was anderes. bei welchem gehalt und wie vielen personen habt ihr prozesskostenhilfe bekommen? Danke
Prozesskostenhilfe muss man doch vorher beantragen![]()
ja sry war ein bisschen blöd geschrieben. wir haben es natürlich schon beantragt, aber noch kein bescheid bekommen. das ist alles so kompliziert bei uns. nun bin ich aber am überlegen ob wir überhaupt anspruch haben,. da mein mann wahrscheinlich seinen lohnt der letzten 1 1/2 monaten bekommen wird (güteverhandlung wo aus fristloser eine fristgerechte kündigung gemacht wird)
24.01.2013 16:28
Ich habe als ledige Person vor 8 Jahren bei einem Nettoverdienst von hm, 1200 netto glaub ich Prozesskostenbeihilfe bekommen. Nach einem Jahr haben die sich dann gemeldet und geguckt wie meine Verdienstlage aussieht, zwecks Rückzahlung.
24.01.2013 16:30
Zitat von LeonsMami:
hallo ihr lieben,
wir haben morgen einen gerichtstermin bzw. eine güteverhandlung. mein anwalt hat uns nicht über die kosten informiert, weil er meint, dass wir prozesskostenhilfe beantragen können. nun zweifel ich aber und der rechner sagt mir auch was anderes. bei welchem gehalt und wie vielen personen habt ihr prozesskostenhilfe bekommen? Danke
wir hatten letztes jahr auch einen antrag gestellt das man die anwaltskosten übernimmt.aber wir haben nicht einmal eine absage bekommen.
wir verdienen zusammen ca 1600 euro plus kindergeld.unser anwalt meinte wir sollen es einfach versuchen.aber warum man da nicht mal eine absage bekommt weiß ich nicht
24.01.2013 16:32
Unser Anwalt meinte nur, dass bei den "stichartigen Kontrollen" wohl ein Gehalt bis 1500 Euro netto bedeuten würde, dass man zurückzahlen muss. Mehr weiß ich leider auh nicht.
24.01.2013 16:39
Wer erhält Prozesskostenhilfe?
Dazu schreibt das Gesetz in § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO) vor:
"Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint."
Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat danach, wer
einen Prozess führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann
und
nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten hat, den Prozess zu gewinnen.
Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.
Prozesskostenhilfe kann außerdem dann nicht gewährt werden, wenn der Ehegatte oder bei einem unverheirateten Kind die Eltern oder ein Elternteil aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht für die Kosten aufkommen müssen.
Dazu schreibt das Gesetz in § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO) vor:
"Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint."
Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat danach, wer
einen Prozess führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann
und
nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten hat, den Prozess zu gewinnen.
Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.
Prozesskostenhilfe kann außerdem dann nicht gewährt werden, wenn der Ehegatte oder bei einem unverheirateten Kind die Eltern oder ein Elternteil aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht für die Kosten aufkommen müssen.
24.01.2013 16:43
hmm..ok....naja abwarten und tee trinken. hoffe es klappt irgendwie. danke trotzdem für die antworten! Drückt die daumen morgen
24.01.2013 16:46
Ich habe auch mal Prozesskostenhilfe bekommen. Aber du wirst die nicht los. 4 Jahre später musste ich es zurückzahlen
Die kleben an dir...
Also ich würde es nic ht mehr in Anspruch nehmen. War damals in der Ausbildung und hatte kein Geld...aber sobald du halbwegs Kohle hast, musst du zahlen...
Die kleben an dir...
Also ich würde es nic ht mehr in Anspruch nehmen. War damals in der Ausbildung und hatte kein Geld...aber sobald du halbwegs Kohle hast, musst du zahlen...
24.01.2013 16:50
Zitat von Hummers_Mami:
Ich habe auch mal Prozesskostenhilfe bekommen. Aber du wirst die nicht los. 4 Jahre später musste ich es zurückzahlenDie kleben an dir...
Also ich würde es nic ht mehr in Anspruch nehmen. War damals in der Ausbildung und hatte kein Geld...aber sobald du halbwegs Kohle hast, musst du zahlen...
na super...wollen die die summe dann auf einen schlag??? Momentan ist es einfach nicht anders zu machen.
24.01.2013 16:51
Zitat von LeonsMami:
Zitat von Hummers_Mami:
Ich habe auch mal Prozesskostenhilfe bekommen. Aber du wirst die nicht los. 4 Jahre später musste ich es zurückzahlenDie kleben an dir...
Also ich würde es nic ht mehr in Anspruch nehmen. War damals in der Ausbildung und hatte kein Geld...aber sobald du halbwegs Kohle hast, musst du zahlen...
na super...wollen die die summe dann auf einen schlag??? Momentan ist es einfach nicht anders zu machen.![]()
Nein. Ratenzahlung angepasst auf das Einkommen...
24.01.2013 16:54
Zitat von Hummers_Mami:
Zitat von LeonsMami:
Zitat von Hummers_Mami:
Ich habe auch mal Prozesskostenhilfe bekommen. Aber du wirst die nicht los. 4 Jahre später musste ich es zurückzahlenDie kleben an dir...
Also ich würde es nic ht mehr in Anspruch nehmen. War damals in der Ausbildung und hatte kein Geld...aber sobald du halbwegs Kohle hast, musst du zahlen...
na super...wollen die die summe dann auf einen schlag??? Momentan ist es einfach nicht anders zu machen.![]()
Nein. Ratenzahlung angepasst auf das Einkommen...![]()
ok und wollen die dann den gesamten betrag zuück? Ich weiß ja nichtmal was sowas kostet. also anwalt + güteverhandlung!
24.01.2013 16:56
Zitat von LeonsMami:
Zitat von Hummers_Mami:
Zitat von LeonsMami:
Zitat von Hummers_Mami:
Ich habe auch mal Prozesskostenhilfe bekommen. Aber du wirst die nicht los. 4 Jahre später musste ich es zurückzahlenDie kleben an dir...
Also ich würde es nic ht mehr in Anspruch nehmen. War damals in der Ausbildung und hatte kein Geld...aber sobald du halbwegs Kohle hast, musst du zahlen...
na super...wollen die die summe dann auf einen schlag??? Momentan ist es einfach nicht anders zu machen.![]()
Nein. Ratenzahlung angepasst auf das Einkommen...![]()
ok und wollen die dann den gesamten betrag zuück? Ich weiß ja nichtmal was sowas kostet. also anwalt + güteverhandlung!
ja!
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