Mütter- und Schwangerenforum

Rat und Tipps: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht

03.07.2014 10:37
Hallo Zusammen

ich habe da mal eine frage:

Mein Verlobter und ich sind noch nicht verheiratet.
Wollten das eigentlich dieses Jahr tun aber da unser Wunschknöpfchen zum Glück doch früher da ist, verschieben wir das auf nächstes Jahr.

Der ET Termin ist am 15.12!

Jetzt würde ich ihn gerne als Vater anerkennen lassen.

Ich rief beim Standesamt an und die meinten zu mir das macht man bei der Geburt und nicht vorher.

Dabei habe ich im Internet gelesen das es besser wäre es vorher zu machen da er sonst nichts machen darf?!

Wie sieht das mit dem Sorgerecht aus?
Wenn wir heiraten tritt das automatisch in Krafft?

und zu guter letzt:
Kann man bei der Geburt schon direkt den Nachnamen des Vaters eintragen lassen?!

Danke für eure hilfe!
Shadow2011
258 Beiträge
03.07.2014 10:39
Die Anerkenung der Vaterschaft wird Beim zuständigen jugendamt und nicht beim standesamt gemacht wenn ihr das vor der geburt machen wollt wenn das baby direkt nach der geburt den namen des vaters haben soll gehts nur mit der vorgeburtlichen anerkenung das haben wir ca in der 32. woche gemacht
DerGutePapa2014
25 Beiträge
03.07.2014 10:42
genau...
einfach beim zuständigen JA anrufen und sagen dass ihr vor der geburt die vaterschaftsanerkennung sowie das sorgerecht beurkunden lassen wollt. der termin ging recht fix und nüchtern ab.

dann müsst ihr wenn euer kleines da ist, beim standesamt eine erklärung zwecks der namensgebung abgeben.
also es wäre gegangen dass mein sohn meinen namen bekommt.
er hat jedoch den namen seiner mutter bekommen, da ich bei der hochzeit ihren namen annehmen werde.
nilou
14734 Beiträge
03.07.2014 10:43
Genau. Vaterschaftsanerkennung beim JA. Und wenn ihr wollt könnt ihr dort dann gleich auch das gemeinsame Sorgerecht machen.

Für das Standesamt bekommt ihr Abschriften für die Geburtsurkunde.
03.07.2014 10:47
ah ok.
Da irgendjemand meinte standesamt anerkennen und jugendamt sorgerecht.

mit dem namen kann man also dann auch direkt dort klären?
03.07.2014 10:49
Also ich habe die vaterschaftsanerkenung beim standesamt gemacht ungefähr in der 35 ssw.

Dein babx kann den vaternamen annehmen. Wenn ihr eh heiratet habt ihr weniger gerenne um alles nochmal umzuschreiben.
nilou
14734 Beiträge
03.07.2014 10:56
Zitat von Luna0000:

ah ok.
Da irgendjemand meinte standesamt anerkennen und jugendamt sorgerecht.

mit dem namen kann man also dann auch direkt dort klären?


Vorteil beim JA ist hier kannst du beides machen.

Das mit dem Namen kommt erst nach der Geburt. Ist ein A4 Formular. Konnten wir z.B. Direkt im Krankenhaus machen. Oder eben beim Standesamt.

Vor der Geburt wird beim JA glaube ich dann noch kein Namen (sondern Kind von x und x, vss. ET x) oder der vss. Name eingetragen.
03.07.2014 11:08
Super! Ich danke euch
poldana
1268 Beiträge
03.07.2014 12:22
Ich bzw wir haben damals ein Schreiben vom JA nach der Geburt bekommen wegen der Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht. Die Papiere in 3facher Ausführung bekommen, die soll man dann wegpacken.
Personalausweis nicht vergessen, das hatte ich und mein Männe musste nach Hause fahren und den holen. Und ich saß mit dem kleinen im Flur und hab gewartet.
Shadow2011
258 Beiträge
03.07.2014 18:10
Wir sind damals zum jugendamt dann haben wir die vaterschafts anerkenung unterschrieben die sorgerechts erklärung und 2 wochen später kam dann post vom jugendamt die vaterschafts anerkenung
die habe ich mit ins kh genommen da kam dann 1 tag nach der geburt ne frau die fürs standesamt arbeitet der hab ich die sachen gegeben sie fragte dann wie das kind heisst welchen nachnamen es bekommen soll hat die anerkeung mit genommen unsere geburtsurkunden und 7 tage später konnten wir die geburtsurkunde beim standesamt abholen und bekamen unsere orginal unterlagen wieder
Jen17
181 Beiträge
04.07.2014 15:11
Zitat von Püppi_1802:

Also ich habe die vaterschaftsanerkenung beim standesamt gemacht ungefähr in der 35 ssw.

Dein babx kann den vaternamen annehmen. Wenn ihr eh heiratet habt ihr weniger gerenne um alles nochmal umzuschreiben.


Bedenke aber, (und das nicht böse gemeint und ich hoffe das es nicht eintritt) solltet ihr aus irgendwelchen Gründen doch nicht heiraten oder euch mal scheiden lassen kann dein Kind deinen Mädchennamen nicht mehr annehmen. Vor dieser Entscheidung stehe ich grad bzw vor dieser Überlegung.
05.08.2014 20:48
Die Geburtsurkunde stellt das Standesamt aus. Der Kindesvater kann sich als Kindesvater eintragen lassen, wenn die Kindesmutter damit einverstanden ist. Dann unterzeichnen das beide.
Oft übernimmt das Krankenhaus die Anmeldung beim Standesamt. Das Prozedere ist dann aber das selbe.
Grundsätzlich macht es kaum einen Unterschied, wenn Dein Verlobter die Vaterschaft erst bei der Geburt anerkennt.

Diese Anerkennung der Vaterschaft hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun, sondern verleiht dem Vater nur all seine Rechte und Pflichten, die er als nicht sorgeberechtigter Vater eben hat (z.B. Umgang, Unterhaltszahlunge, etc.).

Damit beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht erhalten (und nicht nur die Mutter das alleinige Sorgerecht ausübt), müssen Vater und Mutter eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt unterzeichnen. Hierfür muss der Vater zuvor selbstverständlich seine Vaterschaft anerkannt haben.

Sind Vater und Mutter verheiratet, sind sie automatisch beide sorgeberechtigt. Das gilt leider auch erst einmal immer dann, wenn der Ehemann der Kindesmutter gar nicht der leibliche Vater des Kindes ist.

Heiraten Kindesmutter und der Mann, der die Vaterschaft für das Kind anerkannt hat, irgendwann zwischen Geburt und 18. Geburtstag des Kindes, wird der Vater ebenso automatisch mit sorgeberechtigt.

Und zur letzten Frage: Ja, selbstverständlich kann Dein Kind von Geburt an den Nachnamen des Kindesvaters tragen, wenn Ihr das möchtet.
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