Mütter- und Schwangerenforum

Rechtliche Frage zum Thema Verjährung

MiramitLionel
7456 Beiträge
12.12.2017 22:04
Hallo,

ich habe eine Frage, die nun so gar nicht hier hingehört, aber stelle sie trotzdem mal, weil ich mir sonst gerade keinen Rat mehr weiß. Das Ganze ist etwas kompliziert:
Mein Vater war vor meiner Mutter verheiratet. Die Schwester dieser Frau hat von ihren Eltern (also auch von denen meiner "Stiefmutter") ein Grundstück geerbt und der Frau meines Vaters eine Aussteuer angeboten. Im Gegenzug hierzu sollte meine Stiefmutter (ich nenne sie einfach mal so verständnishalber) sich aus dem Grundbuch löschen lassen. Das war 1962 und sie bekam 4400 Mark. Bevor diese Löschungsbewilligung über die Bühne ging, verstarb die Frau meines Vaters 1972.

Damit ging das Erbe auf meinen Vater über, der sich weigerte, der Löschung zuzustimmen (ich wusste von alldem nie etwas). 2015 starb auch er ohne einer Löschung zuzustimmen.

Meine Mutter starb ein halbes Jahr nach ihm, das heißt, ich habe das nun geerbt und der Anwalt der Schwester meiner Stiefmutter hat mir nun geschrieben, ich solle die Löschung beim Notar geltend machen. Ansonsten werden rechtliche Schritte gegen mich eingeleitet.

Versteht mich nicht falsch, aber ich habe Angst übers Ohr gehauen zu werden, weil es mich wundert... Das alles war 1962, warum hat mein Vater sich immer geweigert, warum hat man damals nicht schon geklagt und nun erst, wo man weiß, mein Vater ist tot ... Nun ist meine Frage an fachkundige Frauen hier: Gibt es eine Verjährung? Was meint ihr zu dem Thema?

Ich will mir nun die ganzen Dokumente schicken lassen, habe auch das Grundstück schon gesehen, worauf wohl ein Haus steht und finde alles nur noch komisch...
Fjörgyn
2765 Beiträge
12.12.2017 22:16
Wurde das Alls irgendwie schriftlich festgehalten? Falls nicht würde ich dem sehr entspannt gegenübertreten, denn da kann ja jeder kommen und etwas derartiges behaupten.
Wenn das so schriftlich vereinbart wurde, könnte ich mir allerdings vorstellen, dass man dich zur Unterschrift zwingem kann, aber mit solch komplizierten Dingen solltest du dich vermutlich besser an einen Anwalt wenden.
Eine Verjährung kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
MiramitLionel
7456 Beiträge
12.12.2017 22:18
Zitat von Fjörgyn:

Wurde das Alls irgendwie schriftlich festgehalten? Falls nicht würde ich dem sehr entspannt gegenübertreten, denn da kann ja jeder kommen und etwas derartiges behaupten.
Wenn das so schriftlich vereinbart wurde, könnte ich mir allerdings vorstellen, dass man dich zur Unterschrift zwingem kann, aber mit solch komplizierten Dingen solltest du dich vermutlich besser an einen Anwalt wenden.
Eine Verjährung kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.


Vielen Dank erstmal für deine Antwort. Vor ca. einem Jahr kam ein Brief von einem Notar der Eheleute (also Schwester der Stiefmutter). Mit Dokumenten. Nur das Problem, es steht drin bei der Überweisung "Für Heiratsgut". Und das hat doch nichts mit dem Grundstück zu tun. Die Eheleute haben sich zusätzlich noch von der Bank eine Bestätigung hierüber von der Bank geholt, wo auch drinsteht für Heiratsgut.

Mehr Dokumente gibt es wohl nicht.
Alaska
18846 Beiträge
12.12.2017 22:37
Ich bin zwar nur Laie, aber ich denke, das reicht nicht aus. Es sei denn, da gibt es noch ein Schriftstück im Hintergrund, aber dann hätten sie doch viel viel früher ihren Popo hochbewegt. Immerhin gehts da um ne gute Stange Geld.

Dir bleibt allerdings nichts anderes übrig, als deinen eigenen Anwalt ins Boot zu holen.
13.12.2017 05:05
Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall auch einen Anwalt einschalten. Einträge im GB verjähren natürlich nicht und selbst wenn es zu einer evtl. Zustimmung zur Löschung etwas schriftlich gab, bin ich nicht sicher, inwieweit ein Erbe daran gebunden ist.
Bianca1980
5617 Beiträge
13.12.2017 06:25
Anwalt ist die beste Lösung
Die hatten genug Zeit das löschen zu lassen
Wenn das so war und nicht alles erfunden ist.
Lass dir erst Mal Beweise zeigen ,das es so war wie behauptet.
Muss ja was schriftliches dazu geben, ansonsten Pech gehabt
Weißt du um welches Grundstück es sich handelt?
nilou
14021 Beiträge
13.12.2017 06:27
Ich würde hier auch einen Anwalt einschalten. Die Sachlage scheint ja sehr verzwickt, da wirst du ohne nicht weiter kommen. Unterschreiben/zustimmen etc würde ich nichts, wenn keine Unterlagen etc vorliegen.

Und man muss auch mal schaun ob diese 4000 noch was selbst damals ein reeler Gegenwart war. Sprich wieviel war das Grundstück wert etc.
nilou
14021 Beiträge
13.12.2017 06:46
Zitat von MiramitLionel:

Zitat von Fjörgyn:

Wurde das Alls irgendwie schriftlich festgehalten? Falls nicht würde ich dem sehr entspannt gegenübertreten, denn da kann ja jeder kommen und etwas derartiges behaupten.
Wenn das so schriftlich vereinbart wurde, könnte ich mir allerdings vorstellen, dass man dich zur Unterschrift zwingem kann, aber mit solch komplizierten Dingen solltest du dich vermutlich besser an einen Anwalt wenden.
Eine Verjährung kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.


Vielen Dank erstmal für deine Antwort. Vor ca. einem Jahr kam ein Brief von einem Notar der Eheleute (also Schwester der Stiefmutter). Mit Dokumenten. Nur das Problem, es steht drin bei der Überweisung "Für Heiratsgut". Und das hat doch nichts mit dem Grundstück zu tun. Die Eheleute haben sich zusätzlich noch von der Bank eine Bestätigung hierüber von der Bank geholt, wo auch drinsteht für Heiratsgut.

Mehr Dokumente gibt es wohl nicht.


Mit diesem Überweisungsbetreff würde ich keine Löschung machen. Der Betrag passt für mich auch nicht zur wahrscheinlich Hälfte eines Grundstückes mit damals schon Haus?. Und es hatte ja nichts mit der Hochzeit sondern dem Erbe der Eltern zu tun. Und das hätte man anders reingeschrieben.

Hier müsst man nachforschen: wann sind die Eltern genau gestorben, wann hat sowohl die Schwester als auch deine Stiefmutter geheiratet. Hat sonst jemand aus der engen Familie um das Jahr rum geheiratet wo die Überweisung war. Sprich passt diese Zahlung eher zu einer Hochzeit.

Ich würde mich auch fragen warum die sich nie an deinen Vater gewendet haben. Klingt alles sehr seltsam.

Und beachte auch: du hast ja auch Geschwister. Also bist du nicht Alleinerbe deiner Eltern gewesen. Hier würde ich nachfragen ob die such angeschrieben wurden.

Auf jeden Fall einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen.
MiramitLionel
7456 Beiträge
13.12.2017 12:53
Ich werde mich mal nach einem Anwalt umgucken Danke für eure Antworten
Klappilou
4687 Beiträge
13.12.2017 18:14
Wenn es nicht Notariell Beglaubigt wurde gehört dir noch 1/2 vom Grundstück.
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