Mütter- und Schwangerenforum

Schmerzensgeld nach Unfall

Zelda86
2561 Beiträge
04.01.2019 09:04
Ich wurde vor einiger Zeit, unverschuldet, von einem Auto angefahren und leicht verletzt. Die Versicherung des Unfallverursachers hat ein Schmerzensgeld von X€ gezahlt. Einen Strafantrag habe ich damals nicht gestellt. Das ich angefahren wurde ist zwar saublöd, aber ich habe es in die Kategorie "kann mal passieren" geschoben.

Nun habe ich eine Ladung des Amtsgerichts als Zeugin bekommen. Der Unfallverursachers wurde von Polizei/Staatsanwaltschaft wg fahrlässiger Körperverletzung angezeigt. Die Hauptverhandlung in der Strafsache findet jetzt zeitnah statt.

Jetzt habe ich natürlich etwas gelesen, um zu wissen, was auf mich, als Zeugin, zukommt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird bei Unfällen mit (leichtem) Personenschaden nur ein Strafverfahren eingeleitet, wenn der Verursacher unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, damit also fahrlässig gehandelt hat.

Kann ich, wenn sich herausstellt, dass der Verursacher des Unfalls unter Alkohol-/Drogeneinfluss Auto gefahren ist, nochmals Schmerzensgeld einfordern? Die Umstände sind dann ja andere, als zum Zeitpunkt der Auszahlung des Schmerzensgeld - dort wurde ein fahrlässiges Verursachen ja nicht berücksichtigt.
Wenn ja, muss ich mich dann erneut an die Haftpflichtversicherung des Verursachers wenden oder einen anderen Weg gehen? Im Strafprozess selbst wird, wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe, ja nicht darüber verhandelt, ob und wieviel Schmerzensgeld zu zahlen ist, sondern "nur" ob ein Verursacher eine Strafe zahlen muss, wie hoch diese ausfällt bzw ob er ggf eine Haftstrafe antreten muss...
Hummelbrummel
1353 Beiträge
04.01.2019 09:17
In der Verhandlung wird erörtert ob der Verursacher den Unfall fahrlässig verschuldet hat oder ob es tatsächlich Ein Unfall war, auf den er keinen Einfluss hat.

Schmerzensgeld ist eine Zivilsache. Ich bezweifle allerdings, dass du Anrecht auf noch mehr Geld hast, denn Schmerzensgeld wird an deinen Schmerzen gemessen. Die sind unabhängig von Alkohol.

Z.B: 1 Tag leichte Schmerzen = 10€
1 Tag mittlere Schmerzen = 20€
1 Tag starke Schmerzen = 30€

Du hattest 2 Tage starke, 3 Tage mittlere, 1 Tag leichte Schmerzen:

2x30+3x20+1x10= dein Schmerzensgeld

Zelda86
2561 Beiträge
04.01.2019 09:22
Zitat von Hummelbrummel:

In der Verhandlung wird erörtert ob der Verursacher den Unfall fahrlässig verschuldet hat oder ob es tatsächlich Ein Unfall war, auf den er keinen Einfluss hat.

Schmerzensgeld ist eine Zivilsache. Ich bezweifle allerdings, dass du Anrecht auf noch mehr Geld hast, denn Schmerzensgeld wird an deinen Schmerzen gemessen. Die sind unabhängig von Alkohol.

Z.B: 1 Tag leichte Schmerzen = 10€
1 Tag mittlere Schmerzen = 20€
1 Tag starke Schmerzen = 30€

Du hattest 2 Tage starke, 3 Tage mittlere, 1 Tag leichte Schmerzen:

2x30+3x20+1x10= dein Schmerzensgeld


Ergibt Sinn
Danke
Hummelbrummel
1353 Beiträge
04.01.2019 09:54
Zitat von Zelda86:

Zitat von Hummelbrummel:

In der Verhandlung wird erörtert ob der Verursacher den Unfall fahrlässig verschuldet hat oder ob es tatsächlich Ein Unfall war, auf den er keinen Einfluss hat.

Schmerzensgeld ist eine Zivilsache. Ich bezweifle allerdings, dass du Anrecht auf noch mehr Geld hast, denn Schmerzensgeld wird an deinen Schmerzen gemessen. Die sind unabhängig von Alkohol.

Z.B: 1 Tag leichte Schmerzen = 10€
1 Tag mittlere Schmerzen = 20€
1 Tag starke Schmerzen = 30€

Du hattest 2 Tage starke, 3 Tage mittlere, 1 Tag leichte Schmerzen:

2x30+3x20+1x10= dein Schmerzensgeld


Ergibt Sinn
Danke


Bitte gerne

Für ihn macht das natürlich schon n Unterschied. Hatte er Alkohol im Blut wiegt das schwerer als ohne. Das Strafmaß (Geld und/oder Freiheitsstrafe und/oder Entzug Lenkberechtigung) ändert sich dadurch natürlich.

Du wirst befragt, in dem du den Tathergang schildern sollst. Wahrheitsgemäß natürlich.

War es dunkel? Kalt? Nass? Eventuell Eis? Warst du eventuell schwer zu erkennen (dunkel gekleidet - das wird der Verteidiger fragen)?

War Licht beim Auto an? War er zu schnell? War er abgelenkt? (Handy, navi etc.)? Warst du eventuell unaufmerksam oder hast du aufgepasst?

Zu guter letzt wirst du auch über deine Verletzungen befragt, aber nicht wegen Schmerzensgeld sondern um zwischen leichter / schwerer Körperverletzung zu unterscheiden.

Alvi
282 Beiträge
04.01.2019 13:38
Ich habe damals auch einen Unfall gebaut und einem fahrenden Motorrad die Vorfahrt genommen. Ich habe ihn einfach nicht gesehen. War weder zu schnell noch sonstiges. Ich wurde auch angeklagt. Das ist ganz normal und hat nichts mit Alkohol zu tun.
Schmerzensgeld musste die Versicherung zahlen und ich habe eine Strafe von 100€ die gespendet werden sollte erhalten.
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