Mütter- und Schwangerenforum

Sorgerecht /Aufenthaltsbestimmungsrecht

summer1971
225 Beiträge
17.01.2020 14:27
Hallo zusammen. Frage :

Meine Tochter bekommt im August ihr Baby. Sie ist nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet. Hat sie desshalb automatisch das alleinige Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht oder ist das alles 50/50.

Sry für meine Frage bin keine D und kenn mich also nicht so mit den Gesetzen hier aus.
Danke für eure Antworten
17.01.2020 14:32
Wenn sie nicht verheiratet ist und sie nicht unterschreibt dann hat sie normalerweise das alleinige Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es gibt aber auch die Möglichkeit dass Sie bereits vor der Entbindung eine Erklärung unterschreibt dass sie sich das Sorgerecht teilen. Würde ich aber nicht machen.
wolkenschaf
11809 Beiträge
17.01.2020 14:35
Ja. Wenn sie keine Erklärung abgeben, dass es das gemeinsame Sorgerecht sein soll, dann hätte sie in dem Fall das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbesimmungsrecht. Wenn der Vater damit aber nicht einverstanden ist, dann kann er das gemeinsame Sorgerecht mittlerweile aber relativ leicht bekommen/ einklagen.
summer1971
225 Beiträge
17.01.2020 15:03
Ok, danke für die Antworten. Ich habe hier halt schon öfters gelesen dass es nach einer Trennung zu gewaltigen Problemen kommen KANN, wenn es 50/50 ist. Der eine will dies , der andere das, dann wird dies nicht vom Ex unterschrieben usw usw , desshalb meine Frage. Es ist im Moment alles super toll, Wunschkind ,Freude riesig ABER es kann auch schnell anders rum sein
Sahnequark123
622 Beiträge
17.01.2020 15:20
Zitat von summer1971:

Ok, danke für die Antworten. Ich habe hier halt schon öfters gelesen dass es nach einer Trennung zu gewaltigen Problemen kommen KANN, wenn es 50/50 ist. Der eine will dies , der andere das, dann wird dies nicht vom Ex unterschrieben usw usw , desshalb meine Frage. Es ist im Moment alles super toll, Wunschkind ,Freude riesig ABER es kann auch schnell anders rum sein


Und dann bleibt es immernoch der Vater

Herzlichen Glückwunsch zum Enkelkind!
Botticelli
9291 Beiträge
17.01.2020 15:29
Zitat von summer1971:

Ok, danke für die Antworten. Ich habe hier halt schon öfters gelesen dass es nach einer Trennung zu gewaltigen Problemen kommen KANN, wenn es 50/50 ist. Der eine will dies , der andere das, dann wird dies nicht vom Ex unterschrieben usw usw , desshalb meine Frage. Es ist im Moment alles super toll, Wunschkind ,Freude riesig ABER es kann auch schnell anders rum sein

Dann geht der Vater zum Anwalt und beantragt das Sorgerecht. Er wird es auch bekommen. Also das ist kein Schutz. Väter bekommen es mittlerweile sehr leicht.
Pakuna
7785 Beiträge
17.01.2020 15:43
Der Vater hat das gleiche Recht auf sein Kind, auch ohne Heirat.

Ich bin auch nicht verheiratet. Aber es stand für mich nicht zur Diskussion, das alleinige Sorgerecht für mich zu pachten, weshalb wir es noch vor der Geburt geteilt haben.
17.01.2020 15:53
Zitat von Pakuna:

Der Vater hat das gleiche Recht auf sein Kind, auch ohne Heirat.

Ich bin auch nicht verheiratet. Aber es stand für mich nicht zur Diskussion, das alleinige Sorgerecht für mich zu pachten, weshalb wir es noch vor der Geburt geteilt haben.

So sehe ich das auch. Wenn Sie zusammen wohnen wäre es für mich keine Frage dass es gemeinsames Sorgerecht wird.
Und auch bei einer Trennung dann. Aber ehrlich gesagt mache ich mir darüber keine Sorgen
Zwerginator
7678 Beiträge
17.01.2020 16:06
Zitat von .Grinsebacke.:

Zitat von Pakuna:

Der Vater hat das gleiche Recht auf sein Kind, auch ohne Heirat.

Ich bin auch nicht verheiratet. Aber es stand für mich nicht zur Diskussion, das alleinige Sorgerecht für mich zu pachten, weshalb wir es noch vor der Geburt geteilt haben.

So sehe ich das auch. Wenn Sie zusammen wohnen wäre es für mich keine Frage dass es gemeinsames Sorgerecht wird.
Und auch bei einer Trennung dann. Aber ehrlich gesagt mache ich mir darüber keine Sorgen

Lillylac
1087 Beiträge
17.01.2020 17:26
Hab genau das gleiche Thema. Ich bin mit dem Vater meines Babys auch nicht verheiratet. Wir waren heute beim Jugendamt. Mussten nur Ausweiskopien abgeben und eine Kopie vom mutterpass wegen dem entbindungstermin. Die machen jetzt entsprechend Urkunden wegen Vaterschaftserklärung und Sorgerecht fertig. Sonst steht der Vater nicht in der Geburtsurkunde, wenn man das nicht vorher macht und das wollten wir auch nicht.
Lealein
10265 Beiträge
17.01.2020 20:19
Genau... Ich würde sowas niemals wieder machen. Habe ich bei der 3. Tochter auch nicht (für meinen Freund war das auch absolut in Ordnung, denn uns beiden ist klar, dass die Kleine bei einer Trennung bei mir bleiben würde).
Den Ärger möchte ich nie wieder.
MiramitLionel
7456 Beiträge
17.01.2020 20:30
Das Sorgerecht hat erstmal sie. Beantragt er es, bekommt er es im Normalfall auch.

Wäre ich schwanger und unverheiratet, würden wir das Sorgerecht noch vor der Geburt teilen. Es ist ja auch sein Kind und er hat die gleichen Rechte - trotz schlechter Erfahrungen. Ich vertraue meinem Partner da, dass wir im Ernstfall normal kommunizieren können und eine Lösung finden
annusch
3479 Beiträge
17.01.2020 20:30
Zitat von Lillylac:

Hab genau das gleiche Thema. Ich bin mit dem Vater meines Babys auch nicht verheiratet. Wir waren heute beim Jugendamt. Mussten nur Ausweiskopien abgeben und eine Kopie vom mutterpass wegen dem entbindungstermin. Die machen jetzt entsprechend Urkunden wegen Vaterschaftserklärung und Sorgerecht fertig. Sonst steht der Vater nicht in der Geburtsurkunde, wenn man das nicht vorher macht und das wollten wir auch nicht.


Dass der Vater in der Geburtsurkunde steht, muss man nicht beim Jugendamt gesondert beantragen. Er steht auch drin, wenn man das alleinige Sorgerecht hat.
Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat übrigens der inne, bei dem das Kind sich aufhält.
K.B.
4974 Beiträge
17.01.2020 20:37
Ich arbeite im Jugendamt und bin Urkundsperson. Ich beurkunde bspw. die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung. Dies sind 2 verschiedene Urkunden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist dafür da, dass der Mann offiziell der Vater des Kindes ist. Somit ist er mit dem Kind verwandt und auch dem Kind sowie der Mutter des Kindes zum Unterhalt verpflichtet.
Die Mutter hat weiterhin das alleinige Sorgerecht. Möchten beide das gemeinsame Sorgerecht, kann dies eben auch beurkundet werden.
So ist man als Eltern in allen Belangen des Kindes gemeinsam berechtigt und es müssen alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Der Vater kann, wenn die Mutter dem nicht zustimmt, das Sorgerecht einklagen und wird es auch bekommen, wenn keine Gefährdung des Kindeswohls dabei absehbar ist.
Wenn du Fragen hast, melde dich gern.
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