steuerklassenwechsel
23.03.2013 19:42
Hallo zusammen,
bin das mit unserem ersten Kind schwanger und kenne mich ehrlich gesagt mit den ganzen Ämtergängen nicht so aus.
Also falls die Frage saudämlich, oder vllt sogar nicht rechtens ist, verzeiht...
Also mein Mann und ich sind derzeit beide Steuerklasse 4.
Nun meine Frage.
Können wir die Steuerklassen kurz vor dem Mutterschutz ändern lassen ?
Er auf 3 und ich auf 5?
Da stehe ich ja noch im Beruf. Mein Eltern Geld würde dann ja aber noch hauptsächlich von meinem Gehalt aus Steuerklasse 4 berechnet werden, da ja 12 Monate rückwirkend.. würde also höher ausfallen.
Ab kurz vor der Geburt wäre mein Mann dann ja Steuerklasse 3 - würde also ab da mehr verdienen..
Geht das????
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt!?
Könnt ihr mir dazu was sagen???
Danke schonmal...
bin das mit unserem ersten Kind schwanger und kenne mich ehrlich gesagt mit den ganzen Ämtergängen nicht so aus.
Also falls die Frage saudämlich, oder vllt sogar nicht rechtens ist, verzeiht...
Also mein Mann und ich sind derzeit beide Steuerklasse 4.
Nun meine Frage.
Können wir die Steuerklassen kurz vor dem Mutterschutz ändern lassen ?
Er auf 3 und ich auf 5?
Da stehe ich ja noch im Beruf. Mein Eltern Geld würde dann ja aber noch hauptsächlich von meinem Gehalt aus Steuerklasse 4 berechnet werden, da ja 12 Monate rückwirkend.. würde also höher ausfallen.
Ab kurz vor der Geburt wäre mein Mann dann ja Steuerklasse 3 - würde also ab da mehr verdienen..
Geht das????
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt!?
Könnt ihr mir dazu was sagen???
Danke schonmal...
23.03.2013 20:10
Oh.
Dazu wurde genau jetzt ab 2013 etwas geändert.
Ich habe irgendeine 7-Monatsfrist im Kopf.
Aber das weiß bestimmt jemand anders besser.
Dazu wurde genau jetzt ab 2013 etwas geändert.
Ich habe irgendeine 7-Monatsfrist im Kopf.
Aber das weiß bestimmt jemand anders besser.
23.03.2013 20:17
Ja von dieser 7 monatsfrist vor Geburt habe ich auch schon gehört.
Aber steig da nicht so durch.
Dachte das ist nur darauf bezogen, wenn ich jetzt z.b. in Steuerklasse 3 gehen will um mehr Elterngeld zu bekommen!?!?!?
Aber dafür bin ich glaub ich eh zu spät dran. Bin momentan 13. ssw
Außerdem möchte ich ja quasi bis zur Geburt Klasse 4 bleiben und ab dann in Klasse 5 gehen, damit mein Mann Klasse 3 nehmen kann.
Oder kommt er automatisch in Klasse 3, da ich dann ja in Elternzeit bin und somit ja in dem Moment nicht berufstätig!?!?
Aber steig da nicht so durch.
Dachte das ist nur darauf bezogen, wenn ich jetzt z.b. in Steuerklasse 3 gehen will um mehr Elterngeld zu bekommen!?!?!?
Aber dafür bin ich glaub ich eh zu spät dran. Bin momentan 13. ssw
Außerdem möchte ich ja quasi bis zur Geburt Klasse 4 bleiben und ab dann in Klasse 5 gehen, damit mein Mann Klasse 3 nehmen kann.
Oder kommt er automatisch in Klasse 3, da ich dann ja in Elternzeit bin und somit ja in dem Moment nicht berufstätig!?!?
23.03.2013 20:20
Gebe bei diesen Überlegungen nur zu bedenken, dass Du das Elterngeld im Nachhinein als Einkommen versteuern musst. Da ist St.Kl. 5 bestimmt kein Geschenk.
23.03.2013 20:27
Du meinst, damit dein Mann dann während der Elternzeit die bessere Steuerklasse hat, oder?
Das könnt ihr auch noch nach der Geburt ändern. Ich hatte die 3, mein Mann die 5 (wg höherem Elterngeld für mich, aber da hat sich dieses Jahr was geändert). Unsere Tochter wurde im Oktober geboren und direkt danach haben wir den Antrag auf Wechsel der Steuerklasse gestellt, so dass mein Mann ab dem nächsten Monat (also November) die 3 hat.
Braucht ihr also nicht vorher machen. Und dann kannste den Wechsel der Steuerklasse auch gleichzeitig mit Eintragung des Kinderfreibetrages beantragen. Dann ist das ein Abwasch und du brauchst die Lohnsteuerkarte nur 1x ans Finanzamt schicken. Die mussten wir nämlich vom ag anfordern, obwohl die mittlerweile ja schon von 2010 ist...
Das könnt ihr auch noch nach der Geburt ändern. Ich hatte die 3, mein Mann die 5 (wg höherem Elterngeld für mich, aber da hat sich dieses Jahr was geändert). Unsere Tochter wurde im Oktober geboren und direkt danach haben wir den Antrag auf Wechsel der Steuerklasse gestellt, so dass mein Mann ab dem nächsten Monat (also November) die 3 hat.
Braucht ihr also nicht vorher machen. Und dann kannste den Wechsel der Steuerklasse auch gleichzeitig mit Eintragung des Kinderfreibetrages beantragen. Dann ist das ein Abwasch und du brauchst die Lohnsteuerkarte nur 1x ans Finanzamt schicken. Die mussten wir nämlich vom ag anfordern, obwohl die mittlerweile ja schon von 2010 ist...
23.03.2013 20:31
Zitat von LoisLane:
Gebe bei diesen Überlegungen nur zu bedenken, dass Du das Elterngeld im Nachhinein als Einkommen versteuern musst. Da ist St.Kl. 5 bestimmt kein Geschenk.
Nee, das muss nicht versteuert werden sondern wird nur für die Höhe des Steuersatzes beim Einkommen deines Mannes berücksichtigt. Beispiel: dein Mann verdient 40.000, du bekommst 15.000 Elterngeld. Das musst du nicht versteuern, aber dein Mann zahlt auf seine 40.000 nicht die normalen 25% steuern sondern 29% so als hätte er 55.000 verdient. Die 15.000 werden also nicht versteuert, aber dein Mann muss nen höheren Steuersatz zählen. (Die % hab ich mir ausgedacht). Hoffe man versteht was ich meine. Sonst gerne nochmal nachfragen.
23.03.2013 20:34
Zitat von nicole_jv3:
Zitat von LoisLane:
Gebe bei diesen Überlegungen nur zu bedenken, dass Du das Elterngeld im Nachhinein als Einkommen versteuern musst. Da ist St.Kl. 5 bestimmt kein Geschenk.
Nee, das muss nicht versteuert werden sondern wird nur für die Höhe des Steuersatzes beim Einkommen deines Mannes berücksichtigt. Beispiel: dein Mann verdient 40.000, du bekommst 15.000 Elterngeld. Das musst du nicht versteuern, aber dein Mann zahlt auf seine 40.000 nicht die normalen 25% steuern sondern 29% so als hätte er 55.000 verdient. Die 15.000 werden also nicht versteuert, aber dein Mann muss nen höheren Steuersatz zählen. (Die % hab ich mir ausgedacht). Hoffe man versteht was ich meine. Sonst gerne nochmal nachfragen.![]()
Hab ich so noch nie gehört.
Wie soll das denn bei mir laufen? Bin ja nicht verheiratet .... ?!
23.03.2013 20:35
Hallo just married.
Ihr könnt kurz vor dem Mutterschutz in 3 und 5 wechseln. Haben wir auch gemacht. Hat für dein elterngeld keine Auswirkung mehr und dein Mann vereint schon vor der Geburt durch die 3 mehr.
Die 7 Monatsfrist hat damit nichts zu tun. Das wäre nur, wenn es dir drum ginge dein elterngeld zu erhöhen!
Lg
Ihr könnt kurz vor dem Mutterschutz in 3 und 5 wechseln. Haben wir auch gemacht. Hat für dein elterngeld keine Auswirkung mehr und dein Mann vereint schon vor der Geburt durch die 3 mehr.
Die 7 Monatsfrist hat damit nichts zu tun. Das wäre nur, wenn es dir drum ginge dein elterngeld zu erhöhen!
Lg
23.03.2013 20:43
Zitat von LoisLane:
Zitat von nicole_jv3:
Zitat von LoisLane:
Gebe bei diesen Überlegungen nur zu bedenken, dass Du das Elterngeld im Nachhinein als Einkommen versteuern musst. Da ist St.Kl. 5 bestimmt kein Geschenk.
Nee, das muss nicht versteuert werden sondern wird nur für die Höhe des Steuersatzes beim Einkommen deines Mannes berücksichtigt. Beispiel: dein Mann verdient 40.000, du bekommst 15.000 Elterngeld. Das musst du nicht versteuern, aber dein Mann zahlt auf seine 40.000 nicht die normalen 25% steuern sondern 29% so als hätte er 55.000 verdient. Die 15.000 werden also nicht versteuert, aber dein Mann muss nen höheren Steuersatz zählen. (Die % hab ich mir ausgedacht). Hoffe man versteht was ich meine. Sonst gerne nochmal nachfragen.![]()
Hab ich so noch nie gehört.
Wie soll das denn bei mir laufen? Bin ja nicht verheiratet .... ?!
Wie das bei ledigen ist weiß ich leider nicht. Da ich verheiratet bin hat mich nur das interessiert...
Aber dann kann es natürlich sein dass du ganz normal steuern darauf zählen musst. Aber dann hast du doch auch den Freibetrag von knapp über 8000 EUR, oder?
23.03.2013 21:21
Zitat von nicole_jv3:
Zitat von LoisLane:
Zitat von nicole_jv3:
Zitat von LoisLane:
Gebe bei diesen Überlegungen nur zu bedenken, dass Du das Elterngeld im Nachhinein als Einkommen versteuern musst. Da ist St.Kl. 5 bestimmt kein Geschenk.
Nee, das muss nicht versteuert werden sondern wird nur für die Höhe des Steuersatzes beim Einkommen deines Mannes berücksichtigt. Beispiel: dein Mann verdient 40.000, du bekommst 15.000 Elterngeld. Das musst du nicht versteuern, aber dein Mann zahlt auf seine 40.000 nicht die normalen 25% steuern sondern 29% so als hätte er 55.000 verdient. Die 15.000 werden also nicht versteuert, aber dein Mann muss nen höheren Steuersatz zählen. (Die % hab ich mir ausgedacht). Hoffe man versteht was ich meine. Sonst gerne nochmal nachfragen.![]()
Hab ich so noch nie gehört.
Wie soll das denn bei mir laufen? Bin ja nicht verheiratet .... ?!
Wie das bei ledigen ist weiß ich leider nicht. Da ich verheiratet bin hat mich nur das interessiert...Aber dann kann es natürlich sein dass du ganz normal steuern darauf zählen musst. Aber dann hast du doch auch den Freibetrag von knapp über 8000 EUR, oder?
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Gebe ja zu, dass ich mich noch nicht so richtig damit beschäftigt hab. Aber das was du meinst ist der Freibetrag für Alleinerziehende? Oder?
Der steht mir nicht zu. Mein Freund (+Kindsvater) lebt ja mit mir in einem Haushalt.
.... Und der andere Kinderfreibetrag ist ja nur ein schlechter Scherz und da das Kindergeld da ja gegen gerechnet wird eh zu vernachlässigen ....
24.03.2013 01:09
Hey wir haben jetzt auch die Steuerklassen geändert.. Ab 1.4 sind wir in 3/5
Hat keinerlei Auswirkungen auf das Elterngeld
Einfach den Antrag ausdrucken,ausfüllen und ans Finanzamt schicken!
Hat keinerlei Auswirkungen auf das Elterngeld
Einfach den Antrag ausdrucken,ausfüllen und ans Finanzamt schicken!
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