Stillen?? Besuchsrecht??
08.04.2013 12:58
..ich weiß nun nicht ob das Thema hier richtig ist aber ich hab eine frage, vielleicht ist jemand in der selben Situation.
Wie verhält sich das Besuchsrecht für den Kindsvater wenn du Mutter voll stillt??
Ich Stille voll und der Papa wird nun doch vermutlich sein Recht in Anspruch nehmen wollen ( was auch in Ordnung ist ganz klar ).
Wie wird das denn dann gehandhabt? Das man mich bittet abzustillen oder Flasche zu geben wird ja niemand nur wegen alle 2 Wochen Wochenende verlangen.
Mein Baby ist noch ganz klein..unbedingt zeit möchte ich mit dem Kindsvater eigentlich nicht verbringen. Nur wenn es sein MUSS.
Gibt es für solche Situationen andere "Regeln"??
Ich hoffe ihr versteht was ich meine
entschuldigt, ich schaffe heute keine 2 vernünftigen Sätze zusammen zu bringen.
08.04.2013 13:02
Was hälst du davon - abzupumpen - so hat der Vater die Möglichkeit die Flasche zu geben und ihr müsst nicht unbedingt zeit miteinander verbringen. Oder habe ich da was falsch verstanddn.
08.04.2013 13:03
frag am besten beim zuständigen JA nach
dann weißt du genau was du darfst/ musst bzw er darf/muss
dann weißt du genau was du darfst/ musst bzw er darf/muss
08.04.2013 13:06
Zitat von markusmami:
Was hälst du davon - abzupumpen - so hat der Vater die Möglichkeit die Flasche zu geben und ihr müsst nicht unbedingt zeit miteinander verbringen. Oder habe ich da was falsch verstanddn.
Nee alles richtig verstanden
Soweit hab ich auch schon gedacht. Nun hat meine Hebamme aber gemeint das es sein kann das mein Paul dann die Flasche für die zeit verweigern könnte weil er daraus nicht trinken mag oder aber ihm die Nähe fehlt...
.. Dazu kommt das wir das bisher noch nie probiert haben aus einer Flasche zu trinken. Und EIGENTLICH möchte ich auch gar nicht solche Spielchen anfangen weil er jetzt gerade mal sehr gut an der Brust trinkt.
08.04.2013 13:08
Tja anders geht es aber nicht. Und ich denke erstmal mußt du wahrscheinlich zusammen mit ihm es ausprobieren, ob der kleine überhaupt zum VAter will.
08.04.2013 13:10
Zitat von markusmami:
Tja anders geht es aber nicht. Und ich denke erstmal mußt du wahrscheinlich zusammen mit ihm es ausprobieren, ob der kleine überhaupt zum VAter will.
Ja klaaaaaaar. Und das Gespräch beim Jugendamt steht ja auch noch an.
Würde halt nur gerne jetzt schon wissen wie das dann ablaufen soll.
08.04.2013 13:15
Hat dein Sohn einen festen Tackt und wohnt der Vater in der Nähe? Sonst kann man zu Beginn vielleicht die Treffen so legen, dass du ihn vorher stillst und er dann zu beginn nur die 2, 3 Stunden mit ihm verbringt. Frage doch mal deine Hebamme, was sie für Regelungen bei anderen Eltern kennt?
08.04.2013 13:20
Zitat von Pinguinchen:
Hat dein Sohn einen festen Tackt und wohnt der Vater in der Nähe? Sonst kann man zu Beginn vielleicht die Treffen so legen, dass du ihn vorher stillst und er dann zu beginn nur die 2, 3 Stunden mit ihm verbringt. Frage doch mal deine Hebamme, was sie für Regelungen bei anderen Eltern kennt?
Der Vater wohnt ca 100 km weiter weg, im "normal fall" hällst Paul 2 Stunden nach dem trinken aus.
Meine Hebamme hat so einen fall bisher nicht gehabt. Meistens haben die Damen dann die Flasche gegeben oder der Vater hat sich von alleine verabschiedet.
Schwierig,..
08.04.2013 13:21
zum abstillen oder abpumpen kann dich keiner Zwingen, wenns ned anders geht hat der Vater halt nur die zeiten zwischen dem stillen.
08.04.2013 13:27
Also über das ganze WE/Nacht musst du ein Kind in dem Alter sowieso nicht abgeben, zumal wie du ja grad schriebst der Expartner sehr weit weg wohnt.
Und wenn du nun voll stillst, dann kann dir auch kein Jugendamt vorschreiben das du damit aufhören bzw. die Flasche geben sollst. Aber, natürlich musst du auch einen Kompromiss eingehen - nämlich den, das du dann wohl die Zeit mit deinem Expartner zusammen verbringen musst wenn er euer Kind besucht, auch dann wenn du das eigentlich nicht möchtest. Denn, die Möglichkeit sein Kind zu sehen muss ihm ja gegeben sein - und wenn du das Kind auf Grund des stillens nicht über mehrere Stunden abgeben kannst, dann muss du dem Papa halt ermöglichen das Kind bei dir (oder beim Jugendamt) zu sehen und Zeit mit dem Kind zu verbringen.
Ich denke, bestimmte Regelungen für Stillkinder gibts "per Gesetz" nicht. Aber, man findet sicher einen Weg - der zumindest für die Zeit in der das Kind noch gestillt wird - funktionieren kann, wenn man ein bisschen Kompromiss bereit ist
alles Gute!
Und wenn du nun voll stillst, dann kann dir auch kein Jugendamt vorschreiben das du damit aufhören bzw. die Flasche geben sollst. Aber, natürlich musst du auch einen Kompromiss eingehen - nämlich den, das du dann wohl die Zeit mit deinem Expartner zusammen verbringen musst wenn er euer Kind besucht, auch dann wenn du das eigentlich nicht möchtest. Denn, die Möglichkeit sein Kind zu sehen muss ihm ja gegeben sein - und wenn du das Kind auf Grund des stillens nicht über mehrere Stunden abgeben kannst, dann muss du dem Papa halt ermöglichen das Kind bei dir (oder beim Jugendamt) zu sehen und Zeit mit dem Kind zu verbringen.
Ich denke, bestimmte Regelungen für Stillkinder gibts "per Gesetz" nicht. Aber, man findet sicher einen Weg - der zumindest für die Zeit in der das Kind noch gestillt wird - funktionieren kann, wenn man ein bisschen Kompromiss bereit ist
alles Gute!
08.04.2013 13:34
Zitat von Grenzgängerin:
Also über das ganze WE/Nacht musst du ein Kind in dem Alter sowieso nicht abgeben, zumal wie du ja grad schriebst der Expartner sehr weit weg wohnt.
Und wenn du nun voll stillst, dann kann dir auch kein Jugendamt vorschreiben das du damit aufhören bzw. die Flasche geben sollst. Aber, natürlich musst du auch einen Kompromiss eingehen - nämlich den, das du dann wohl die Zeit mit deinem Expartner zusammen verbringen musst wenn er euer Kind besucht, auch dann wenn du das eigentlich nicht möchtest. Denn, die Möglichkeit sein Kind zu sehen muss ihm ja gegeben sein - und wenn du das Kind auf Grund des stillens nicht über mehrere Stunden abgeben kannst, dann muss du dem Papa halt ermöglichen das Kind bei dir (oder beim Jugendamt) zu sehen und Zeit mit dem Kind zu verbringen.![]()
Ich denke, bestimmte Regelungen für Stillkinder gibts "per Gesetz" nicht. Aber, man findet sicher einen Weg - der zumindest für die Zeit in der das Kind noch gestillt wird - funktionieren kann, wenn man ein bisschen Kompromiss bereit istalles Gute!
..ooooook. Ja. Dann lieber so als das ich uns umstellen müsste.
Beispielsweise einmal in der Woche oder nach Absprache auch öfter??
08.04.2013 13:41
Zitat von Franzipluseins:
Zitat von Grenzgängerin:
Also über das ganze WE/Nacht musst du ein Kind in dem Alter sowieso nicht abgeben, zumal wie du ja grad schriebst der Expartner sehr weit weg wohnt.
Und wenn du nun voll stillst, dann kann dir auch kein Jugendamt vorschreiben das du damit aufhören bzw. die Flasche geben sollst. Aber, natürlich musst du auch einen Kompromiss eingehen - nämlich den, das du dann wohl die Zeit mit deinem Expartner zusammen verbringen musst wenn er euer Kind besucht, auch dann wenn du das eigentlich nicht möchtest. Denn, die Möglichkeit sein Kind zu sehen muss ihm ja gegeben sein - und wenn du das Kind auf Grund des stillens nicht über mehrere Stunden abgeben kannst, dann muss du dem Papa halt ermöglichen das Kind bei dir (oder beim Jugendamt) zu sehen und Zeit mit dem Kind zu verbringen.![]()
Ich denke, bestimmte Regelungen für Stillkinder gibts "per Gesetz" nicht. Aber, man findet sicher einen Weg - der zumindest für die Zeit in der das Kind noch gestillt wird - funktionieren kann, wenn man ein bisschen Kompromiss bereit istalles Gute!
..ooooook. Ja. Dann lieber so als das ich uns umstellen müsste.
Beispielsweise einmal in der Woche oder nach Absprache auch öfter??
Wie die Regelung aussieht könnt ihr eigentlich unter euch ausmachen - wenn das nicht funktioniert könnt ihr ein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt in Anspruch nehmen, dort wird dann eine sinnvolle Regelung festgehalten udn beide bekommen das ganze noch mal schriftlich zugeschickt
Eigentlich ist es euch überlassen, da er ja sehr weit weg wohnt zB. könnte man sagen 1x die Woche für einen Tag (wegen der Fahrtkosten zB) oder wenn ihr es wollt auch öfter. Vielleicht will er zB ja auch nur alle 2 Wochen mal einen Tag oder ein Wochenende vorbei kommen - das könnte zB so aussehen das er Samstags am Vormittag anreist dann den Tag mit euch verbringt, in einem Hotel oder bei Bekannten übernachtet, und dann den Sonntag noch mit euch verbringt. Eigentlich, wenn es keinen Rosenkrieg zwischen euch gibt - habt ihr da die Möglichkeit das ganze ziemlich frei zu gestalten wie es eben für euch am besten ist
08.04.2013 13:47
Zitat von Grenzgängerin:
Zitat von Franzipluseins:
Zitat von Grenzgängerin:
Also über das ganze WE/Nacht musst du ein Kind in dem Alter sowieso nicht abgeben, zumal wie du ja grad schriebst der Expartner sehr weit weg wohnt.
Und wenn du nun voll stillst, dann kann dir auch kein Jugendamt vorschreiben das du damit aufhören bzw. die Flasche geben sollst. Aber, natürlich musst du auch einen Kompromiss eingehen - nämlich den, das du dann wohl die Zeit mit deinem Expartner zusammen verbringen musst wenn er euer Kind besucht, auch dann wenn du das eigentlich nicht möchtest. Denn, die Möglichkeit sein Kind zu sehen muss ihm ja gegeben sein - und wenn du das Kind auf Grund des stillens nicht über mehrere Stunden abgeben kannst, dann muss du dem Papa halt ermöglichen das Kind bei dir (oder beim Jugendamt) zu sehen und Zeit mit dem Kind zu verbringen.![]()
Ich denke, bestimmte Regelungen für Stillkinder gibts "per Gesetz" nicht. Aber, man findet sicher einen Weg - der zumindest für die Zeit in der das Kind noch gestillt wird - funktionieren kann, wenn man ein bisschen Kompromiss bereit istalles Gute!
..ooooook. Ja. Dann lieber so als das ich uns umstellen müsste.
Beispielsweise einmal in der Woche oder nach Absprache auch öfter??
Wie die Regelung aussieht könnt ihr eigentlich unter euch ausmachen - wenn das nicht funktioniert könnt ihr ein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt in Anspruch nehmen, dort wird dann eine sinnvolle Regelung festgehalten udn beide bekommen das ganze noch mal schriftlich zugeschickt![]()
Eigentlich ist es euch überlassen, da er ja sehr weit weg wohnt zB. könnte man sagen 1x die Woche für einen Tag (wegen der Fahrtkosten zB) oder wenn ihr es wollt auch öfter. Vielleicht will er zB ja auch nur alle 2 Wochen mal einen Tag oder ein Wochenende vorbei kommen - das könnte zB so aussehen das er Samstags am Vormittag anreist dann den Tag mit euch verbringt, in einem Hotel oder bei Bekannten übernachtet, und dann den Sonntag noch mit euch verbringt. Eigentlich, wenn es keinen Rosenkrieg zwischen euch gibt - habt ihr da die Möglichkeit das ganze ziemlich frei zu gestalten wie es eben für euch am besten ist![]()
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, ich will dich darauf aber jetzt nicht festnageln, macht das Jugendamt anscheinend auch nicht viel mehr als diese Absprachen klären..
Ok. Na gut. Passen tut mir das zwar nicht. Aber ich denke das zumindest ich so erwachsen sein kann auf einer normale Ebene eine Lösung oder ein treffen statt finden zu lassen.
Danke dir
08.04.2013 13:58
Zitat von Franzipluseins:
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, ich will dich darauf aber jetzt nicht festnageln, macht das Jugendamt anscheinend auch nicht viel mehr als diese Absprachen klären..
Ok. Na gut. Passen tut mir das zwar nicht. Aber ich denke das zumindest ich so erwachsen sein kann auf einer normale Ebene eine Lösung oder ein treffen statt finden zu lassen.
Danke dir![]()
Also, ich kann dir aus eigener Erfahrung mit Jugendamt und auch Anwalt sagen - das Jugendamt hat garnicht das RECHT eine feste Entscheidung bzw. Regelung zu treffen, das kann nur ein Familiengericht
das Jugendamt darf nur vermitteln zwischen den Parteien, wenn das nicht klappt muss einer von beiden (oder beide) zum Anwalt gehen und das ganze geht an das Familiengericht welches dann eine Entscheidung trifft.
Wenn ihr die Möglichkeit habt, das also unter euch zu regeln dann versucht es möglich zu machen - denn der Weg übers Gericht ist beschwerlich und vor allem, ist dann an dem Ergebnis nicht mehr zu rütteln auch wenn eine von beiden Parteien unzufrieden damit ist
a - Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt




