Mütter- und Schwangerenforum

'Stress' mit dem Vermieter

Vollweib
1686 Beiträge
09.01.2019 19:51
Hallo,
wir haben am 14.12.18 unsere Wohnung zum 1.4.19 beim Vermieter gekündigt. Nach unzähligen Anrufversuchen und Emails hat er sich auch endlich am 22.12.18 gemeldet und die Kündigung angenommen. Da haben wir bereits gefragt ob wir früher aus den Mietvertrag rauskommen wenn wir einen Nachmieter haben.. Ja das wäre kein Problem. Wichtig wäre ihn nur, dass die Wohnung komplett weiß gestrichen ist.
Gut, Anzeige ausgeschrieben, 26 Familien in der Wohnung gehabt und den Vermieter die Daten auch übermittelt. Dann kam eine Mail das er niemand von den potenziellen Nachmietern haben möchte.. er möchte gerne jemand der Vollberufstätig ist und keinen Hund. Na klar. Wieder ne neue Anzeige aufgegeben. Ihn wieder sämtliche Daten geschickt und davon möchte er wieder keinen nehmen.
Wir finden einfach keinen den er möchte.. kann er das einfach so machen? Sehr wahrscheinlich werden wir weiter die Miete bezahlen bis wir fristgerecht zum 1.4.19 rauskommen..
Wir ziehen jetzt zum am 26.1 in die neue Wohnung.. gibt es da irgendwas was wir weiter beachten müssen etc?

Liebe Grüße
Yogi_Baer
39802 Beiträge
09.01.2019 19:55
Ich denke wenn ihr alles weiß streicht ist es ok.

Mein Vater nimmt auch nicht jeden auch wenn er viele potentielle Mieter hat lässt er durch Haus und Grund zb die Schufa checken , ist die negativ gibt es keine Wohnung. ich denke das ist schon so in ordnung, wenn er die nicht will, dann ist es eben so.
09.01.2019 20:01
https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtli ches-mietrecht-nachmietersuche.html

Hab jetzt auf die schnelle nur das gefunden Da steht unten was dazu...
Habt ihr eine Rechtschutzversicherung oder seid im Mieterschutzbund? Dann würde ich mal da nachfragen. Von den ganzen Vorschlägen wird ja wohl mindestens ein potenzieller Nachmieter beigewesen sein, der passend gewesen wäre und dann hätte er wohl akzeptieren müssen
10.01.2019 12:53
Mein stand ist , dass man 3 potenzielle Nachmieter dem Vermieter anbieten muss . Nimmt er diese nicht an , kann man fristlos aussteigen . Aber ich habe das Urteil nicht konkret vor Augen . Ich würde mich mal bei der verbraucherzentrale informieren ... ich recherchiere mal kurz im Internet ... vielleicht finde ich das Urteil
nilou
14067 Beiträge
10.01.2019 14:26
Er muss gar nichts. Ihr seid sein Vertragspartner bis zum 1.4. und warum wieso bisher keiner für ihn passt ist seine Sache. Er hat schließlich die freie Wahl mit wem er einen Mietvetrag abschließt oder nicht. Also wenn er keinen Nachmieter von euch will werdet ihr bis Vertragsende die volle Miete zahlen müssen.

Das ihr schon im Januar was neues habt und somit doppelt Miete zahlt ist leider euer Pech.

Die Kündigung zum 1.4 klingt übrigens komisch. Meintet ihr den 31.3 oder hattet ihr so ein krummes Startdatum?
10.01.2019 20:38
Zitat von nilou:

Er muss gar nichts. Ihr seid sein Vertragspartner bis zum 1.4. und warum wieso bisher keiner für ihn passt ist seine Sache. Er hat schließlich die freie Wahl mit wem er einen Mietvetrag abschließt oder nicht. Also wenn er keinen Nachmieter von euch will werdet ihr bis Vertragsende die volle Miete zahlen müssen.

Das ihr schon im Januar was neues habt und somit doppelt Miete zahlt ist leider euer Pech.

Die Kündigung zum 1.4 klingt übrigens komisch. Meintet ihr den 31.3 oder hattet ihr so ein krummes Startdatum?


Genau so ist es.

Er kann nehmen wen er will.
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