Thema mündliche Prüfung: Schwangerschaftskonfliktberatung
19.03.2009 13:27
HEy meine lieben,
ich habe unter anderem in meiner sozialpädagogischen mündlichen prüfung am montag das thema beratung mit besonderen blick auf die schwangerschaftskonfliktberatung.
nun frage ich mich, wie das bei jugendlichen schwangeren abläuft?
ab wann greift das schwangerschaftskonfliktgesetzt und ab wann müssen/können/sollen jugendliche schwangere selber in diese beratung gehen und bis wann muss ein elternteil mitentscheiden?? oder müssen bis 16 oder 18 jahren die eltern über die weiterführung der schwangerschaft entscheiden?
vielleicht hat ja jemand erfahrung mit dem gebiet und mag mir die frage beantworten!
danke
ich habe unter anderem in meiner sozialpädagogischen mündlichen prüfung am montag das thema beratung mit besonderen blick auf die schwangerschaftskonfliktberatung.
nun frage ich mich, wie das bei jugendlichen schwangeren abläuft?
ab wann greift das schwangerschaftskonfliktgesetzt und ab wann müssen/können/sollen jugendliche schwangere selber in diese beratung gehen und bis wann muss ein elternteil mitentscheiden?? oder müssen bis 16 oder 18 jahren die eltern über die weiterführung der schwangerschaft entscheiden?
vielleicht hat ja jemand erfahrung mit dem gebiet und mag mir die frage beantworten!
danke
19.03.2009 13:31
Ich denke am allerbesten gehst du selber mal zu so einer Beratungsstelle, die werden dir deine Fragen mit 100%er Richtigkeit beantworten können.
Ich kann dir da leider nicht weiterhelfen...
Ich kann dir da leider nicht weiterhelfen...
19.03.2009 13:35
ja, ist nun auch nicht prüfungsrelevant.
die frage hat sich für mich nur aufgetan, als ich gelernt habe...und weil hier ein paar jüngere mamis sind oder einige auch schon abgetrieben haben, dachte ich, ich frag hier mal.
aber du hast recht. ich könnte sonst auch mal bei profamilia oder so vorbeischauen.
die frage hat sich für mich nur aufgetan, als ich gelernt habe...und weil hier ein paar jüngere mamis sind oder einige auch schon abgetrieben haben, dachte ich, ich frag hier mal.
aber du hast recht. ich könnte sonst auch mal bei profamilia oder so vorbeischauen.
19.03.2009 13:38
Zitat von Nickitierchen:
ja, ist nun auch nicht prüfungsrelevant.
die frage hat sich für mich nur aufgetan, als ich gelernt habe...und weil hier ein paar jüngere mamis sind oder einige auch schon abgetrieben haben, dachte ich, ich frag hier mal.
aber du hast recht. ich könnte sonst auch mal bei profamilia oder so vorbeischauen.
Klar, die wissen halt über die gesetzlichen Bedingungen am besten Bescheid
19.03.2009 13:58
Ich bin mit 15 gewollt schwanger geworden und habe mit 16 Jahren mein 1. Kind bekommen. Das einzigste wo meine Eltern "zustimmen" mussten war als ich ausm KH gehen wollte. Meine Mutter musste die Papiere unterschreiben! Sonst hatte ich bis zum 18. Lebensjahr für mein Sohn nen Vormund!
19.03.2009 14:02
ich hoffe das ich dir ein wenig helfen kann. also ich bin mit 19 ungewollt schwanger gewurden und war mir am anfang etwas unschlüssig, deshalb bin ich freiwillig zu der beratung gegangen. letztendlich dürfen sie einem keine richtung vorgeben die "besser" wäre, aber mich hat das gespräch bestärkt mein kind zu bekommen und ich habe es nie bereut..hoffe das ist jetzt auch das was du meintest
19.03.2009 15:47
danke für eure antworten und eure erfahrungsberichte.
mein problem ist nur, dass im gesetz steht:
§ 219 - Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage
(1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen.
da steht: FRAu...
was ist mit 15 oder 16jährigen mädels?
was ist, wenn sie eine solche beratung machen müssen, um abzutreiben (bzw. evt wollen), weil sie ja die bescheinigung brauchen, wenn es keine medizinische oder ethische gründe gibt.
müssen da die eltern mit? und den abbruch erlauben?
mein problem ist nur, dass im gesetz steht:
§ 219 - Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage
(1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen.
da steht: FRAu...
was ist mit 15 oder 16jährigen mädels?
was ist, wenn sie eine solche beratung machen müssen, um abzutreiben (bzw. evt wollen), weil sie ja die bescheinigung brauchen, wenn es keine medizinische oder ethische gründe gibt.
müssen da die eltern mit? und den abbruch erlauben?
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