Mütter- und Schwangerenforum

Trennung-Unterhalt-Vaterschaftsanerkennung-kein Kontakt

Anonym 197013
5 Beiträge
26.02.2018 09:06
Hallöchen ihr Lieben,

wie sich anhand des Titels unschwer erkennen lässt, geht es um ein recht komplexes Thema. Glaube ich zumindest.

Ich versuche es mal auf den Punkt zu bringen:

Getrenntes Paar, im Streit auseinander gegangen. Derzeit absolut kein Ausblick auf eine gütliche Kommunikationen der Beiden untereinander. (Nein, auch nicht dem Kind zu liebe).

Sie haben sich beide gegenseitig auf allen möglichen Kanälen blockiert.

Vermutlich am 7.02.2018 kam die gemeinsame Tochter zur Welt. Dies wurde dem Kindsvater nicht mitgeteilt. ich habe dies nur anhand von Recherche herausgefunden ( ungefährer Termin war bekannt, und eine besonderheit im Namen des Kindes --> Treffer in der Babygalerie des örtlichen Krankenhauses)

Ich selbst habe der Mutter geschrieben. Neutral, wie es ihr geht ob das Kind schon da ist. Ich habe prinzipiell mit der Sache ja nichts am Hut und würde das Kind (welches gewissermaßen in einem Verwandschaftsverhältnis zu mir steht gerne kennenlernen) . Schrieb aber auch dazu, dass ich es verstehe wenn sie mir nicht antworten möchte. Sie solle die Nachricht dann einfach ignorieren. Hat sie letztendlich auch gemacht.

Zurück zum eigentlichen Thema.

Der Kindsvater weiß, wie gesagt offiziell nicht dass das Kind da ist.
Es kam bisher keinerlei Post zu dem Thema.
Die Mutter muss doch angeben, wer der Vater ist? Ich kann mir schlecht vorstellen, dass sie auf Unterhalt verzichtet nur weil sie ihn aus ihrem Leben evtl. raus haben möchte.
Wie lang dauert es den ungefähr bis der KV dann mal Post von irgendeiner Stelle bekäme? Er muss ja schließlich die Vaterschaft anerkennen.

Ich versuche die ganze Zeit schon, dass er endlich mal Verantwortung übernimmt und nicht wie immer vor den "unangenehmen" Dingen weg läuft. Leider ignoriert er mich bzw. schiebt es vor sich her.

Nachdem er mir bestätigte, dass er nicht nur finanziell sondern auch als Vater für das Kind da sein möchte riet ich im einen Termin beim JA zu vereinbaren und die verfahrene Situation zu schildern, da ich der Meinung bin für Ihn geht das ganze angenehmer aus, wenn er Einsicht zeigt und an einer Lösung interessiert ist. (Habe ihn auch darüber informiert, dass es für solche schwierigen Fälle betreuten Umgang gibt etc.)
Zuerst war er motivert, aber nun nachdem fast 3 Wochen vergangen sind und er noch keine Post und nichts hat schätze ich, er hofft dass er ohne Verpflichtung davon kommt

Also wie gesagt, wie ist denn normaler Weise der Ablauf, wenn die Mutter den KV nicht angeben will?
Wie ist der Ablauf, wenn sie ihn angibt, aber kein Kontakt besteht?

Warum ich mich überhaupt einmische? Weil es im Prinzip um die engste Familie geht.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Es geht nicht primär um mich und ich möchte nicht das Leben anderer direkt öffentlich stellen.

Glücksstein
4376 Beiträge
26.02.2018 09:26
Die Mutter ist verpflichtet den Vater anzugeben. Sie hätte ihm auch schriftlich mitteilen müssen dass das Kind geboren ist. Aber wo kein Kläger auch kein Richter wenn sie ihn nicht als Vater angibt.

Es widerspricht sich auch wenn du sagst er weiß noch nichts von der Geburt und glaubt wenn da nix kommt ist er raus aus der Sache. Wiederum würde er sich aber kümmern wollen?
Warum sagst du es ihm denn nicht wenn du schon rechachierst? Wenn bei ihm ernsthaftes Interesse fürs Kind da wäre dann sollte er sich bei ihr melden wenn die es schon nicht tut.
Oneiros
209 Beiträge
26.02.2018 09:30
Hier ein bisschen von meinem lückenhaften Halbwissen ohne Gewähr:

Wenn die Mutter den KV vorenthält, macht sie sich strafbar. Sie ist verpflichtet diesen anzugeben da sie ja sonst zB bei Unterhalt von Seiten des Staates Betrug begehen würde (den sie bekäme wenn der KV tatsächlich unbekannt ist). Auch das Kind hat ein Recht auf die Informationen seiner Herkunft und beider Elternteile.
Sollte sie sich weigern ihn anzuerkennen, kannst auch du als dritte Person dem Jugendamt mitteilen, dass du von dieser Straftat weißt und sicher bist, dass das Kind von deinem Familienangehörigen ist.
Das wird sie sicher interessieren wenn sie da wirklich falsche Angaben macht.

Aber auch der KV kann eine Vaterschaftsanerkennung "erzwingen", wenn er triftige Gründe vorträgt am Besten mit handfesten Beweisen, dass das Kind sein leibliches sein muss. Dann wird ein Vaterschaftstest angeordnet, wenn die Mutter sich weiterhin verweigert. Ja das geht auch so rum

Soviel weiß ich dazu. Aber du liegst da sehr richtig, das Jugendamt ist da der richtige Ansprechpartner, zur Not auch ein Anwalt und Familiengericht denke ich. Dass bei diesem hin und her Zeit ins Land geht ist leider nicht zu vermeiden.
Vielleicht nehmt ihr da auch ein bisschen Rücksicht auf die frische Mama, diesen ganzen Stress braucht man im Wochenbett wirklich nicht und damit schadet ihr im Endeffekt dann auch dem kleinen neuen Erdenbürger... Die Medaille hat immer zwei Seiten, vielleicht ist ja noch genug Empathie und Einfühlungsvermögen vorhanden dass man da einen Gang runter fahren kann während die zwei sich erstmal lernen zurecht zu finden... Nicht bös gemeint, nur ein kleiner Hinweis
Oneiros
209 Beiträge
26.02.2018 09:33
Zitat von Oneiros:

Hier ein bisschen von meinem lückenhaften Halbwissen ohne Gewähr:

Wenn die Mutter den KV vorenthält, macht sie sich strafbar. Sie ist verpflichtet diesen anzugeben da sie ja sonst zB bei Unterhalt von Seiten des Staates Betrug begehen würde (den sie bekäme wenn der KV tatsächlich unbekannt ist). Auch das Kind hat ein Recht auf die Informationen seiner Herkunft und beider Elternteile.
Sollte sie sich weigern ihn anzuerkennen, kannst auch du als dritte Person dem Jugendamt mitteilen, dass du von dieser Straftat weißt und sicher bist, dass das Kind von deinem Familienangehörigen ist.
Das wird sie sicher interessieren wenn sie da wirklich falsche Angaben macht.

Aber auch der KV kann eine Vaterschaftsanerkennung "erzwingen", wenn er triftige Gründe vorträgt am Besten mit handfesten Beweisen, dass das Kind sein leibliches sein muss. Dann wird ein Vaterschaftstest angeordnet, wenn die Mutter sich weiterhin verweigert. Ja das geht auch so rum

Soviel weiß ich dazu. Aber du liegst da sehr richtig, das Jugendamt ist da der richtige Ansprechpartner, zur Not auch ein Anwalt und Familiengericht denke ich. Dass bei diesem hin und her Zeit ins Land geht ist leider nicht zu vermeiden.
Vielleicht nehmt ihr da auch ein bisschen Rücksicht auf die frische Mama, diesen ganzen Stress braucht man im Wochenbett wirklich nicht und damit schadet ihr im Endeffekt dann auch dem kleinen neuen Erdenbürger... Die Medaille hat immer zwei Seiten, vielleicht ist ja noch genug Empathie und Einfühlungsvermögen vorhanden dass man da einen Gang runter fahren kann während die zwei sich erstmal lernen zurecht zu finden... Nicht bös gemeint, nur ein kleiner Hinweis


P.S. Wenn sie ihn angibt und kein Kontakt besteht, muss er sich trotzdem kümmern. Das Jugendamt kommt da nicht auf ihn zu, sondern er muss sein Recht auf Umgang durchsetzen, wenn er mit der Mutter einfach keinen Kontakt aufbauen kann dann eben über das Jugendamt... Aber wie gesagt- Bürokratie schleift oft hinter der Realität her...
Anonym 197013
5 Beiträge
26.02.2018 09:35
Zitat von Glücksstein:

Die Mutter ist verpflichtet den Vater anzugeben. Sie hätte ihm auch schriftlich mitteilen müssen dass das Kind geboren ist. Aber wo kein Kläger auch kein Richter wenn sie ihn nicht als Vater angibt.

Es widerspricht sich auch wenn du sagst er weiß noch nichts von der Geburt und glaubt wenn da nix kommt ist er raus aus der Sache. Wiederum würde er sich aber kümmern wollen?
Warum sagst du es ihm denn nicht wenn du schon rechachierst? Wenn bei ihm ernsthaftes Interesse fürs Kind da wäre dann sollte er sich bei ihr melden wenn die es schon nicht tut.


Er weiß offiziell nichts davon. Ich habe ihm meine "Entdeckung" natürlich mitgeteilt. Lediglich sie hat ihn nicht informiert.
Könnte ja auch sein, dass meine Recherche falsch war.
Anonym 197013
5 Beiträge
26.02.2018 09:46
Zitat von Oneiros:

Zitat von Oneiros:

Hier ein bisschen von meinem lückenhaften Halbwissen ohne Gewähr:

Wenn die Mutter den KV vorenthält, macht sie sich strafbar. Sie ist verpflichtet diesen anzugeben da sie ja sonst zB bei Unterhalt von Seiten des Staates Betrug begehen würde (den sie bekäme wenn der KV tatsächlich unbekannt ist). Auch das Kind hat ein Recht auf die Informationen seiner Herkunft und beider Elternteile.
Sollte sie sich weigern ihn anzuerkennen, kannst auch du als dritte Person dem Jugendamt mitteilen, dass du von dieser Straftat weißt und sicher bist, dass das Kind von deinem Familienangehörigen ist.
Das wird sie sicher interessieren wenn sie da wirklich falsche Angaben macht.

Aber auch der KV kann eine Vaterschaftsanerkennung "erzwingen", wenn er triftige Gründe vorträgt am Besten mit handfesten Beweisen, dass das Kind sein leibliches sein muss. Dann wird ein Vaterschaftstest angeordnet, wenn die Mutter sich weiterhin verweigert. Ja das geht auch so rum

Soviel weiß ich dazu. Aber du liegst da sehr richtig, das Jugendamt ist da der richtige Ansprechpartner, zur Not auch ein Anwalt und Familiengericht denke ich. Dass bei diesem hin und her Zeit ins Land geht ist leider nicht zu vermeiden.
Vielleicht nehmt ihr da auch ein bisschen Rücksicht auf die frische Mama, diesen ganzen Stress braucht man im Wochenbett wirklich nicht und damit schadet ihr im Endeffekt dann auch dem kleinen neuen Erdenbürger... Die Medaille hat immer zwei Seiten, vielleicht ist ja noch genug Empathie und Einfühlungsvermögen vorhanden dass man da einen Gang runter fahren kann während die zwei sich erstmal lernen zurecht zu finden... Nicht bös gemeint, nur ein kleiner Hinweis


P.S. Wenn sie ihn angibt und kein Kontakt besteht, muss er sich trotzdem kümmern. Das Jugendamt kommt da nicht auf ihn zu, sondern er muss sein Recht auf Umgang durchsetzen, wenn er mit der Mutter einfach keinen Kontakt aufbauen kann dann eben über das Jugendamt... Aber wie gesagt- Bürokratie schleift oft hinter der Realität her...


Vielen Dank für deine Antwort.
Nein ich will die Mutter natürlich nicht unter Druck setzen. (Bis zu dieser Trennung, für die ich ja wirklich nichts kann habe ich mich eigentlich auch immer gut mit ihr verstanden)
Mich ärgert sein und ihr Verhalten halt auch einfach nur. Gerade eben auch für das Kind. Aber gut, nur weil ich es anders machen würde, müssen das Andere nicht auch tun.
Ich persönlich hätte mich über eine Antwort wie " ja xxx ist auf die Welt gekommen, es geht uns gut. Ich möchte aber keinen Kontakt" halt wenigstens sehr gefreut. Aber ich habe ihr diese Entscheidung ja auch frei gestellt.

Mich wundert es halt, dass noch keine Post gekommen ist. Angenommen sie hätte alles so gemacht wie man es nomal macht, dann wäre doch sicherlich schon was gekommen, dass er zustimmen muss. (Ich gehe eigentlich davon aus, dass sie kein Interesse daran hat, sich strafbar zu machen, oder auf Geld zu verzichten)
Ich muss mit ihm da heute Abend nochmal drüber reden.
Leider verhält er sich privat wie ein 12 Jähriger und verschließt lieber die Augen, als selbst was in die Hand zu nehmen, wenn es evtl. "unangenehm" werden kann

Seramonchen
37743 Beiträge
26.02.2018 09:53
Das Kind ist drei Wochen. Sie braucht doch erst mal Zeit um anzukommen, dann muss sie auf die Geburtsurkunde warten und dann die beistandschaft beantragen. Das kann Monate dauern und er muss dann rückwirkend zahlen.
wolkenschaf
11808 Beiträge
26.02.2018 10:02
Ich kenne mich zwar nicht wirklich aus, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das so schnell geht und er schon Post haben müsste. Ich meine, alleine bis die Geburtsurkunde ausgestellt wurde, können ja schon mehrere Wochen vergehen und ohne die läuft gar nix. Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam...
Anonym 197013
5 Beiträge
26.02.2018 10:03
Zitat von Seramonchen:

Das Kind ist drei Wochen. Sie braucht doch erst mal Zeit um anzukommen, dann muss sie auf die Geburtsurkunde warten und dann die beistandschaft beantragen. Das kann Monate dauern und er muss dann rückwirkend zahlen.


Ah OK. Siehst du das wusste ich auch nicht.
Ich dachte es geht relativ schnell. Also zumindest mal zum Beispiel die erste Aufforderung, die Vaterschaft anzuerkennen.
Ja einen ungefähren Betrag legt er zurück Momentan.

Das würde doch alles viel einfacher gehen wenn die Zwei einfach normal reden würden, oder nicht?

Es verlangt ja keiner, dass sie alles jetzt sofort allein macht. (eigentlich wollen wir ja diesen umständlichen Weg gar nicht)
Ich wollte ja nur mal wissen mit was für Zeiten man so circa rechnen muss. Und ob es evtl alles einfacher geht, Wenn er von sich aus schon beim JA meldet.

Bin leicht überfordert mit dieser unnötig komplizierten Situation.

Wir gesagt, keiner will die Mutter zu irgendwas drängen. Ich möchte nur den ganzen Vorgang der jetzt ansteht besser verstehen und versuchen so gut es geht da jetzt eine Basis zu finden.
Anonym 197013
5 Beiträge
26.02.2018 10:05
Zitat von wolkenschaf:

Ich kenne mich zwar nicht wirklich aus, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das so schnell geht und er schon Post haben müsste. Ich meine, alleine bis die Geburtsurkunde ausgestellt wurde, können ja schon mehrere Wochen vergehen und ohne die läuft gar nix. Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam...


Ich weiß leider nicht mehr wie das bei uns war. Dachte die hätten wir direkt bei der Anmeldung bekommen. War aber offensichtlich Ja nicht so
nilou
14053 Beiträge
26.02.2018 14:29
Ehrlich gesagt finde ich du solltest dich raushalten. Dieses nachspionieren und Co finde ich ziemlich übergriffig. Wenn ich die Mutter wäre und das mitbekommen würde wäre ich nicht begeistert.

Und sorry, Interesse nur auf Anscheind permanenten Druck von dir seitens des Vaters finde ich auch nicht prickelnd. Wenn er Kontakt will soll er sich darum kümmern. Und zwar aus freien Stücken und nicht weil du da ständig nachbohrst.
Seramonchen
37743 Beiträge
26.02.2018 14:42
Zitat von Anonym 197013:

Zitat von Seramonchen:

Das Kind ist drei Wochen. Sie braucht doch erst mal Zeit um anzukommen, dann muss sie auf die Geburtsurkunde warten und dann die beistandschaft beantragen. Das kann Monate dauern und er muss dann rückwirkend zahlen.


Ah OK. Siehst du das wusste ich auch nicht.
Ich dachte es geht relativ schnell. Also zumindest mal zum Beispiel die erste Aufforderung, die Vaterschaft anzuerkennen.
Ja einen ungefähren Betrag legt er zurück Momentan.

Das würde doch alles viel einfacher gehen wenn die Zwei einfach normal reden würden, oder nicht?

Es verlangt ja keiner, dass sie alles jetzt sofort allein macht. (eigentlich wollen wir ja diesen umständlichen Weg gar nicht)
Ich wollte ja nur mal wissen mit was für Zeiten man so circa rechnen muss. Und ob es evtl alles einfacher geht, Wenn er von sich aus schon beim JA meldet.

Bin leicht überfordert mit dieser unnötig komplizierten Situation.

Wir gesagt, keiner will die Mutter zu irgendwas drängen. Ich möchte nur den ganzen Vorgang der jetzt ansteht besser verstehen und versuchen so gut es geht da jetzt eine Basis zu finden.


Keine Ahnung, ich habe damals auch nicht mit dem Erzeuger kommuniziert, weil er nicht wollte und hab das alles einfach den Amtsweg gehen lassen. Aber er kann sich doch beim Jugendamt melden, wenn er will. Spricht doch nichts dagegen. Klingt ja aber nicht so, als ob er will. Ich nehme an, du bist die Tante des Kindes? Gib der Mutter Zeit. Je nachdem,w as vorgefallen ist, kann ich auch verstehen, wenn sie gar keinen Kontakt zur Familie des Erzeugers möchte.
Anonym 1970131
1 Beiträge
06.03.2018 20:52
Warum bringst du die Mutter so in Bedrängnis? Sie hat doch gerade erst entbunden. Gerade in der ersten Zeit ist man doch 24/7 eingspannt mit einem Baby. Vielleicht hat sie sich über deine Nachricht ja gefreut - aber dann einfach nur vergessen, dir zu antworten? Wer weiß? Die ersten paar Monate habe ich sehr oft vergessen zu antworten.

Bei uns hat es ca. ein 3/4 Jahr gedauert, bis die Vaterschaftsanerkennung durch war.
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