Mütter- und Schwangerenforum

Trennungsunterhalt oder Steuerklassenwechsel?

Anonym 1 (201511)
5 Beiträge
27.05.2019 14:08
Hallo Ihr Lieben,

ich habe mich ein wenig belesen und zu einem Steuerklassenwechsel von derzeit 3/5 zu 2/1 aufgrund von Trennung kann der andere Ehepartner wohl nicht gezwungen werden, zumindest nicht sofort, erst im darauffolgenden Kalenderjahr.

Wenn mein Mann demnächst auszieht, komme ich ohne Steuerklassenwechsel plus Kindesunterhalt aber nicht über die Runden. Wenn er sich querstellt, kann ich dann Trennungsunterhalt verlangen? Käme von der Höhe ca aufs selbe raus.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Mich hier einige persönlich kennen und noch nichts spruchreif ist.

27.05.2019 14:30
Hallo,

da bräuchte man ein paar mehr Infos..

Wer arbeitet wie viel / wie ist das (nacheheliche bzw. nach Trennung) Betreuungsmodell, wie war hier bislang die "Vereinbarung", wer verdient wie viel, wie alt sind die Kinder etc.
CherryL
285 Beiträge
27.05.2019 14:43
Ich würde mit dem Anliegen zu einem Anwalt gehen.
Anonym 1 (201511)
5 Beiträge
27.05.2019 15:25
Zitat von JaneMargolis:

Hallo,

da bräuchte man ein paar mehr Infos..

Wer arbeitet wie viel / wie ist das (nacheheliche bzw. nach Trennung) Betreuungsmodell, wie war hier bislang die "Vereinbarung", wer verdient wie viel, wie alt sind die Kinder etc.


Er arbeitet 38, ich 30 Stunden. Ich betreue das Kind (6) weiterhin. Er verdient brutto ca 1/3 mehr als ich (etwas mehr).
Anonym 1 (201511)
5 Beiträge
27.05.2019 15:26
Zitat von CherryL:

Ich würde mit dem Anliegen zu einem Anwalt gehen.


Ja, ich weiß. Aber das Geld ist grad knapp (Wahrscheinlich nicht knapp genug für Beratungshilfe)
27.05.2019 18:45
Du kannst Steuerklasse 2 erst im Jahr nach der Trennung nehmen und brauchst dafür keine Zustimmung. Du kannst jetzt Steuerklasse 4 beantragen auch gegen seinen Willen, die ist besser als 5 und entspricht 1. Bei Stkl 2 kommt dann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dazu.
Steuerklasse und Unterhalt haben nichts miteinander zu tun, du hast theoretisch Anspruch auf beides, vorausgesetzt, er verdient entsprechend mehr.
Anonym 1 (201511)
5 Beiträge
27.05.2019 22:02
Zitat von Windmill:

Du kannst Steuerklasse 2 erst im Jahr nach der Trennung nehmen und brauchst dafür keine Zustimmung . Du kannst jetzt Steuerklasse 4 beantragen auch gegen seinen Willen, die ist besser als 5 und entspricht 1. Bei Stkl 2 kommt dann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dazu.
Steuerklasse und Unterhalt haben nichts miteinander zu tun, du hast theoretisch Anspruch auf beides, vorausgesetzt, er verdient entsprechend mehr.


Sicher? Anscheinend kann man auch direkt nach der Trennung die Steuerklassen wechseln mit Zustimmung des Ehegatten Oder betrifft das nicht die Steuerklasse 2?
27.05.2019 22:05
Zitat von Anonym 1 (201511):

Zitat von Windmill:

Du kannst Steuerklasse 2 erst im Jahr nach der Trennung nehmen und brauchst dafür keine Zustimmung . Du kannst jetzt Steuerklasse 4 beantragen auch gegen seinen Willen, die ist besser als 5 und entspricht 1. Bei Stkl 2 kommt dann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dazu.
Steuerklasse und Unterhalt haben nichts miteinander zu tun, du hast theoretisch Anspruch auf beides, vorausgesetzt, er verdient entsprechend mehr.


Sicher? Anscheinend kann man auch direkt nach der Trennung die Steuerklassen wechseln mit Zustimmung des Ehegatten Oder betrifft das nicht die Steuerklasse 2?

Du kannst ohne Zustimmung in 4/4 wechseln. Für 3/5 müssen immer beide zustimmen. 2 gibt es erst im Jahr nach der Trennung.
Ich bin übrigens Finanzbeamtin und selbst alleinerziehend
27.05.2019 22:07
Zitat von Windmill:

Zitat von Anonym 1 (201511):

Zitat von Windmill:

Du kannst Steuerklasse 2 erst im Jahr nach der Trennung nehmen und brauchst dafür keine Zustimmung . Du kannst jetzt Steuerklasse 4 beantragen auch gegen seinen Willen, die ist besser als 5 und entspricht 1. Bei Stkl 2 kommt dann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dazu.
Steuerklasse und Unterhalt haben nichts miteinander zu tun, du hast theoretisch Anspruch auf beides, vorausgesetzt, er verdient entsprechend mehr.


Sicher? Anscheinend kann man auch direkt nach der Trennung die Steuerklassen wechseln mit Zustimmung des Ehegatten Oder betrifft das nicht die Steuerklasse 2?

Du kannst ohne Zustimmung in 4/4 wechseln. Für 3/5 müssen immer beide zustimmen. 2 gibt es erst im Jahr nach der Trennung.
Ich bin übrigens Finanzbeamtin und selbst alleinerziehend

Man kann das höchstens mit Zustimmung umgehen, indem man das Trennungsdatum vordatiert. Weiß allerdings nicht, auf was das sonst Auswirkungen hat (Ehegattenunterhalt etc).
Anonym 1 (201511)
5 Beiträge
27.05.2019 22:40
Zitat von Windmill:

Zitat von Anonym 1 (201511):

Zitat von Windmill:

Du kannst Steuerklasse 2 erst im Jahr nach der Trennung nehmen und brauchst dafür keine Zustimmung . Du kannst jetzt Steuerklasse 4 beantragen auch gegen seinen Willen, die ist besser als 5 und entspricht 1. Bei Stkl 2 kommt dann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dazu.
Steuerklasse und Unterhalt haben nichts miteinander zu tun, du hast theoretisch Anspruch auf beides, vorausgesetzt, er verdient entsprechend mehr.


Sicher? Anscheinend kann man auch direkt nach der Trennung die Steuerklassen wechseln mit Zustimmung des Ehegatten Oder betrifft das nicht die Steuerklasse 2?

Du kannst ohne Zustimmung in 4/4 wechseln. Für 3/5 müssen immer beide zustimmen. 2 gibt es erst im Jahr nach der Trennung.
Ich bin übrigens Finanzbeamtin und selbst alleinerziehend


Ach verdammich aber danke für die Tipps aus erster Hand!
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