Mütter- und Schwangerenforum

Trennungsunterhalt trotz Sparbuch

Anonym 1 (204808)
4 Beiträge
17.07.2020 20:13
Hallo in die Runde

Ich habe nichts richtiges finden können und ich hoffe sehr, dass mir jemand Auskunft geben kann ..
Kurz zu meiner Situation . Ich habe mich vor Monaten von meinem Mann getrennt, da er mich betrogen hat .. Zwei Kinder 6 und 1 Jahr und ich befinde mich in Elternzeit bis die kleine zwei wird . Somit habe ich kein Einkommen

Da ich unterteilt für mich und die Mädchen beantrage habe über meinen Anwalt, bekam ich heute Post von seinem Anwalt .
Ich müsste mein komplettes Vermögen offen legen .
Vor der Ehe hatte ich ein Sparbuch, auf diesem ist noch ein gewisser Betrag noch vorhanden .

Kann von mir verlangt werden,das ich statt seinen Trennungsunterhalt von meinem Ersparten leben muss bis ich wieder arbeite ?

Das Geld ist absolut nicht dafür gedacht um mich selber jetzt davon zu finanzieren, abgesehen würde ich da nicht ohne weiteres rankommen ..

Wie ist da die Rechtslage ? Ich konnte meinen Anwalt nicht mehr erreichen und das Wochenende in dieser Ungewissheit macht mich ganz verrückt ..

Liebe Grüße

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Es finanzielle Dinge betrifft

17.07.2020 20:31
Zitat von Anonym 1 (20480 :

Hallo in die Runde

Ich habe nichts richtiges finden können und ich hoffe sehr, dass mir jemand Auskunft geben kann ..
Kurz zu meiner Situation . Ich habe mich vor Monaten von meinem Mann getrennt, da er mich betrogen hat .. Zwei Kinder 6 und 1 Jahr und ich befinde mich in Elternzeit bis die kleine zwei wird . Somit habe ich kein Einkommen

Da ich unterteilt für mich und die Mädchen beantrage habe über meinen Anwalt, bekam ich heute Post von seinem Anwalt .
Ich müsste mein komplettes Vermögen offen legen .
Vor der Ehe hatte ich ein Sparbuch, auf diesem ist noch ein gewisser Betrag noch vorhanden .

Kann von mir verlangt werden,das ich statt seinen Trennungsunterhalt von meinem Ersparten leben muss bis ich wieder arbeite ?

Das Geld ist absolut nicht dafür gedacht um mich selber jetzt davon zu finanzieren, abgesehen würde ich da nicht ohne weiteres rankommen ..

Wie ist da die Rechtslage ? Ich konnte meinen Anwalt nicht mehr erreichen und das Wochenende in dieser Ungewissheit macht mich ganz verrückt ..

Liebe Grüße


Hi, es kommt, soweit ich weiß auf die Höhe drauf an. Also ob du quasi damit deinen Lebensunterhalt selbstständig bestreiten kannst.

Außerdem kommt es wohl auch darauf an wie viel Vermögen er hat bzw wie das Vermögen in der Ehe war. Sollten es sich aber um wenige 100 € oder ein paar Tausende handeln (so 2 o. 3000€) glaub ich nicht das dies erst verwendet werden muss. Da man ja auch mal in die Werkstatt muss etc.

Grundsätzlich würde ich das aber übern Anwalt laufen lassen. Ich hab hier ein Exemplar der nicht mal wirklich Kindesunterhalt zahlen will und da trickst bis zum geht nicht mehr.
-M-Y-A-
23183 Beiträge
17.07.2020 20:31
Ja, du musst eine Vermögensauskunft geben.
Ja, du musst auch das Sparbuch und Lebensversicherungen angeben.
Es kann sogar darauf hinauslaufen, dass du ihm Trennungsunterhalt zahlen musst.

Ich würde drauf verzichten und von Kindesunterhalt und Kindergeld leben und zusätzlich Wohngeld beantragen.
17.07.2020 20:33
Geht es denn um Trennungsunterhalt oder um Betreuungsunterhalt? Hast du einen Anwalt?
Anonym 1 (204808)
4 Beiträge
17.07.2020 20:58
Zitat von -M-Y-A-:

Ja, du musst eine Vermögensauskunft geben.
Ja, du musst auch das Sparbuch und Lebensversicherungen angeben.
Es kann sogar darauf hinauslaufen, dass du ihm Trennungsunterhalt zahlen musst.

Ich würde drauf verzichten und von Kindesunterhalt und Kindergeld leben und zusätzlich Wohngeld beantragen.


Das ich es angeben muss, war nicht die Frage ..
Das ist mir klar .
Wieso sollte ich ihm Trennungsunterhalt zahlen .. er geht arbeiten und hat ein ordentliches Gehalt und ich bereue die Tochter bis sie zwei ist und kann nicht arbeiten gehen ..
Anonym 1 (204808)
4 Beiträge
17.07.2020 21:01
Zitat von Vegetable:

Geht es denn um Trennungsunterhalt oder um Betreuungsunterhalt? Hast du einen Anwalt?


Ich habe für die Kinder Unterhalt beantragt und für mich natürlich
Ja ich hab einen Anwalt, den ich nicht errichten konnte und nun ist das Wochenende
17.07.2020 21:03
Lass Dich anwaltlich beraten! Es gibt durchaus Unterschiede zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt, auch was die Verzichtsmöglichkeiten angeht!
17.07.2020 21:09
Zitat von Anonym 1 (20480 :

Zitat von Vegetable:

Geht es denn um Trennungsunterhalt oder um Betreuungsunterhalt? Hast du einen Anwalt?


Ich habe für die Kinder Unterhalt beantragt und für mich natürlich
Ja ich hab einen Anwalt, den ich nicht errichten konnte und nun ist das Wochenende

Um Rückruf bitten, Ruhe bewahren, nicht googeln oder in Foren fragen Du wirst sonst eine Menge unrichtiger bzw. für Deinen Sachverhalt nicht passender Antworten bekommen und kannst sie nicht einordnen!
Anonym 1 (204808)
4 Beiträge
17.07.2020 21:11
Ich stelle meine Frage anders . Wie viel Geld darf ich besitzen wenn ich kein Einkommen habe um Unterhalt von meinem Mann zu bekommen ?
nilou
14052 Beiträge
17.07.2020 21:21
Zitat von Anonym 1 (20480 :

Ich stelle meine Frage anders . Wie viel Geld darf ich besitzen wenn ich kein Einkommen habe um Unterhalt von meinem Mann zu bekommen ?


Das kann dir pauschal keiner beantworten. Kosten Wohnung, Lebenshaltung, etc, Gehalt Mann ...

Warte auf Montag und frag deinen Anwalt. Alles andere bringt dir nichts.
-M-Y-A-
23183 Beiträge
17.07.2020 21:48
Zitat von Anonym 1 (20480 :

Zitat von -M-Y-A-:

Ja, du musst eine Vermögensauskunft geben.
Ja, du musst auch das Sparbuch und Lebensversicherungen angeben.
Es kann sogar darauf hinauslaufen, dass du ihm Trennungsunterhalt zahlen musst.

Ich würde drauf verzichten und von Kindesunterhalt und Kindergeld leben und zusätzlich Wohngeld beantragen.


Das ich es angeben muss, war nicht die Frage ..
Das ist mir klar .
Wieso sollte ich ihm Trennungsunterhalt zahlen.. er geht arbeiten und hat ein ordentliches Gehalt und ich bereue die Tochter bis sie zwei ist und kann nicht arbeiten gehen ..
https://www.recht-finanzen.de/contents/1146-steht- dem-getrenntlebenden-ehegatten-unterhalt-zu

Vielleicht hilft das ja.
Anonym 2 (204808)
1 Beiträge
18.07.2020 08:54
Also mein Bruder musste seiner ex Frau viel Unterhalt zahlen. Er ist Arzt, hatte zum Zeitpunkt der Scheidung aber noch zig tausende bafögschulden. Sie war noch Studentin zur Zeit und hatte aber Vermögen von ihrer Oma geerbt. Sie war also die vermögende. Und er musste trotzdem zahlen, obwohl er damals viel weniger hatte als sie. Sie hatte sich noch Aktien etc und man könnte sagen das sie fast ne Millionen hatte.
nilou
14052 Beiträge
18.07.2020 09:04
Die Frage ist wahrscheinlich nicht nur wie viel es ist, sondern auch ob und wie man da ran kommt. Eine Kapital-Lebensversicherung zB Wird man sicher nicht kündigen müssen.
18.07.2020 09:12
Zitat von nilou:

Die Frage ist wahrscheinlich nicht nur wie viel es ist, sondern auch ob und wie man da ran kommt. Eine Kapital-Lebensversicherung zB Wird man sicher nicht kündigen müssen.

Das ist beim nachehelichen Unterhalt so, wenn ich mich nicht irre. Beim Trennungsunterhalt muss man eigenes Vermögen nur in Ausnahmefällen verwerten, wenn Unterhalt unbillig wäre. Soviel zur Theorie. Hilft aber nichts ohne genaue Kenntnis vom Sachverhalt und ich würde mir, weil ich nie im Familienrecht tätig wäre, nicht zutrauen, eine Aussage zu treffen. Ihr Anwalt kennt sowohl Sachverhalt als auch aktuelle Rechtsprechung und ist daher der richtige Ansprechpartner!
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