Mütter- und Schwangerenforum

uebertragung sorgerecht

24.10.2013 13:28
Hallo,
Mein nochehemann wird mir aus verschiedenen gruenden das alleinige sorgerecht uebertragen.bzw haben wir drueber geredet und er moechte dies tun.
An welche stelle muss ich mich jetzt zuerst wenden.gericht,anwalt oder jugendamt ??und wie lange dauert so etwas ?
Derzeit bin ich auch noch von ihm schwanger kann man das sorgerecht fuers ungeborene leben direkt mit uebertragen oder erst wenn es da ist ?
Vielen lieben dank
24.10.2013 13:58
Für das Ungeborene könnt ihr das, sofern mir bekannt ist, alles vor der Geburt beim Jugendamt regeln.
Und auch für das jetzige Vorhaben mit dem Sorgerecht wäre das Jugendamt die erste Anlaufstelle. Die leiten alles in die Wege, was nötig ist.
24.10.2013 14:01
Zitat von Turboprinzessin:

Für das Ungeborene könnt ihr das, sofern mir bekannt ist, alles vor der Geburt beim Jugendamt regeln.
Und auch für das jetzige Vorhaben mit dem Sorgerecht wäre das Jugendamt die erste Anlaufstelle. Die leiten alles in die Wege, was nötig ist.
super danke,dann werd ich morgen mal beim Jugendamt anrufen,mal sehen wie schnell sowas geht,weil er bald ueber 330 km weit weg ist
Samira2012
3899 Beiträge
24.10.2013 14:08
Ich wollte das Sorgerecht (aus religiösen/kulturellen Gründen) komplett auf meinen Mann übertragen, das ging nicht. Laut Jugendamt geht sowas nur bei Gericht und dann auch nur wenn schwerwiegende Gründe vorliegen z.B. ich nicht erziehungsfähig gewesen wäre. Allerdings weiß ich natürlich jetzt nicht wie es anders herum ist. Da er ja noch dein Ehemann ist und sollte das Kind vor der Rechtskraft der Scheidung geboren werden, habt ihr ja automatisch gemeinsames Sorgerecht.
Jetzt ist die Dame vom Jugendamt, war aber vorher beim Standesamt gewesen, sie hatte uns damals getraut, da kann es natürlich sein, dass sie nicht alle Schlupflöcher kennt. Ich denke die richtige Anlaufstelle wäre ein Rechtsanwalt, es sei denn dein Jugendamt sieht kein Problem in der Übertragung, aber Deutsches recht sollte ja überall gelten.
24.10.2013 14:16
Das geht nur übers Gericht.
Du musst einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellen und Dein Nochmann muss zustimmen.
Ob das allerdings geht solange ihr noch verheiratet seid weiss ich nicht.
24.10.2013 14:23
Also Die Scheidung ist seit maerz schon eingereicht,deshalb wollten wir das jetzt mal probieren. Ich werd morgen mal beim jugendamt anrufen mich mal schlau machen..ich glaube doch das es richtig ist mich zuerst dort zumelden zur not kann man von da aus ja einen Antrag an das gericht stellen..ich werd morgen mal schreiben was ich so rausbekommen habe und wie das ablaeuft vllt. Haben ja noch andere muetter selbe frage oder so,,danke schonmal fuer eure antworten
24.10.2013 15:20
Zitat von lilly91:

Also Die Scheidung ist seit maerz schon eingereicht,deshalb wollten wir das jetzt mal probieren. Ich werd morgen mal beim jugendamt anrufen mich mal schlau machen..ich glaube doch das es richtig ist mich zuerst dort zumelden zur not kann man von da aus ja einen Antrag an das gericht stellen. .ich werd morgen mal schreiben was ich so rausbekommen habe und wie das ablaeuft vllt. Haben ja noch andere muetter selbe frage oder so,,danke schonmal fuer eure antworten


Ja, das meinte ich damit, dass das Jugendamt alles nötige in die Wege leiten kann und wird.
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