Umgangsrecht / Besuchsrecht
02.11.2011 21:54
Hallo zusammen!
Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Also wo fang ich am Besten an...
Meine Tochter ist 9 Monate, vom Vater des Kindes hab ich mich in der 14 SSW getrennt, weil ich drauf gekommen bin, dass er ziemlich viel Dreck am Stecken hat - wie man so schön sagt.
1. Er hatte mit Drogen zu tun, sie nicht genommen, aber verkauft.
2. Finanzamt und Krankenkassebetrug
3. Urkundenfälschung
usw...
Sein Leben besteht aus lauter lügen und leider weiß ich bis heute nicht ob das alles ist oder ob es noch mehr gibt.
Er hat sich weder in der Schwangerschaft gekümmert, noch als die Kleine da war, er zahlt keine Alimente bekomme ich vom Jugendamt vorgestreckt, da er sich das angeblich nicht leisten kann.
Er hat Umgang mit nicht so tollen Leuten...
Und nun klagt er das Besuchsrecht ein...
Eines steht für mich fest, der braucht die Kleine nicht mehr sehen, erstens er hat sich bis jetzt nicht gekümmert, zahlt nicht, baut nur scheiße und mit solchen Leuten will ich nichts zu tun haben, ausserdem hab ich auch Angst....
Leider stehen meine chancen ziemlich schlecht wie es aussieht, weil er angeblich ein Recht auf das Kind hat bla bla bla....
Ich bin der Meinung das er eine Gefahr für uns ist, was kann ich tun, ich will das er uns in Ruhe lässt.
Danke, für eure Hilfe
Lg
Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Also wo fang ich am Besten an...
Meine Tochter ist 9 Monate, vom Vater des Kindes hab ich mich in der 14 SSW getrennt, weil ich drauf gekommen bin, dass er ziemlich viel Dreck am Stecken hat - wie man so schön sagt.
1. Er hatte mit Drogen zu tun, sie nicht genommen, aber verkauft.
2. Finanzamt und Krankenkassebetrug
3. Urkundenfälschung
usw...
Sein Leben besteht aus lauter lügen und leider weiß ich bis heute nicht ob das alles ist oder ob es noch mehr gibt.
Er hat sich weder in der Schwangerschaft gekümmert, noch als die Kleine da war, er zahlt keine Alimente bekomme ich vom Jugendamt vorgestreckt, da er sich das angeblich nicht leisten kann.
Er hat Umgang mit nicht so tollen Leuten...
Und nun klagt er das Besuchsrecht ein...
Eines steht für mich fest, der braucht die Kleine nicht mehr sehen, erstens er hat sich bis jetzt nicht gekümmert, zahlt nicht, baut nur scheiße und mit solchen Leuten will ich nichts zu tun haben, ausserdem hab ich auch Angst....
Leider stehen meine chancen ziemlich schlecht wie es aussieht, weil er angeblich ein Recht auf das Kind hat bla bla bla....
Ich bin der Meinung das er eine Gefahr für uns ist, was kann ich tun, ich will das er uns in Ruhe lässt.
Danke, für eure Hilfe
Lg
02.11.2011 21:55
Ach ja noch was, sogar die Polizei meinte, dass es für mich uns das Kind, dass Beste wäre keinen Kontakt zu haben.
02.11.2011 21:58
dann wirst du auch gute chancen darauf haben, dass er kein umgangsrecht bekommt... wenn das kindeswohl gefährdet ist, die polizei und auch das jugendamt hinter dir steht, dann entscheidet auch jede richterin so...
02.11.2011 22:00
polizei steht hinter mir, aber Jugendamt nicht wirklich, die meinen, dass das alles nicht heißen muss, dass er kein guter Vater ist.
02.11.2011 23:16
Such dir einen guten Anwalt im Thema Familienrecht. Erzähl demjenigen alles, was du hier auch schreibst und was du über ihn weißt. Er / Sie wird dich am besten beraten können.
Unter den Umständen wie du es beschreibst, hast du eigentlich gute Chancen. Aber wie er schon sagt, er ist der Vater und auch er hat Rechte, neben seinen Pflichten.
Unter den Umständen wie du es beschreibst, hast du eigentlich gute Chancen. Aber wie er schon sagt, er ist der Vater und auch er hat Rechte, neben seinen Pflichten.
03.11.2011 08:38
Ich muss dir ehrlich gesagt ein bisschen die Hoffnung nehmen.. also vielleicht hast du Glück, wenn die Polizei dir das evtl. Noch schriftlich gibt oder so... Aber wir haben leider auch die Erfahrung gemacht, dass jemand, der nur Dreck am stecken hat und sein eigenes leben nicht in den griff bekommt und auch mit komischen Leuten verkehrt trotzdem noch das recht hat sein Kind sehen zu dürfen.... Das Jugendamt stellt sich immer ungern auf eine Seite. Die sehen es lieber, wenn das Kind mit beiden elternteilen aufwächst. Nimm dir wirklich einen Anwalt. Der wird sich voll uns ganz für dich einsetzen und kann das vielleicht verhindern!
03.11.2011 15:21
Zitat von Jean:
Ich muss dir ehrlich gesagt ein bisschen die Hoffnung nehmen.. also vielleicht hast du Glück, wenn die Polizei dir das evtl. Noch schriftlich gibt oder so... Aber wir haben leider auch die Erfahrung gemacht, dass jemand, der nur Dreck am stecken hat und sein eigenes leben nicht in den griff bekommt und auch mit komischen Leuten verkehrt trotzdem noch das recht hat sein Kind sehen zu dürfen.... Das Jugendamt stellt sich immer ungern auf eine Seite. Die sehen es lieber, wenn das Kind mit beiden elternteilen aufwächst. Nimm dir wirklich einen Anwalt. Der wird sich voll uns ganz für dich einsetzen und kann das vielleicht verhindern!
das stimmt...lieber kommen so sätze wie "klären sie das unter einander" (so gings meinem Freund-anschl. gings vor gericht)
wenn die polizei dir das schriftlich gibt, hast du wirklich gute chancen, da dann ein objektiver beweis dafür vorliegt, dass das kindswohl gefährdet ist.
aber evt läufts auch nur auf einen begleiteten Umgang hinaus.
er ist nunmal der vater. und du hast ihn die vaterschaft anerkennen lassen, obwohl du dich ja wegen dem Mist, den er am stecken hat, von ihm getrennt hast...
aber ich kann mich dem nur anschließen: such dir nen Anwalt für Familienrecht und lass dich von diesem beraten. (vertreten vor gericht lieber nicht, denn das wird teuer...dafür gibt leider keine Prozesskostenbeihilfe...)
Ich drück dir die daumen, dass alles kommt, wie du es dir wünscht.
aber viel hoffnung kann ich dir da auch nicht machen.
und das er den Unterhalt nicht zahlt hat nichts mit dem Umgangsrecht zu tun.
03.11.2011 16:16
wieso gibts da keine prozesskostenbeihilfe??? ich bekomm die auch und es geht im sorgerecht, unterhalt und scheidung
03.11.2011 16:35
Zitat von mami_86:
wieso gibts da keine prozesskostenbeihilfe??? ich bekomm die auch und es geht im sorgerecht, unterhalt und scheidung
ja für sorgerecht, unterhalt und scheidung hat mein Schatz auch die Beihilfe bekommen..
Beim Umgang ists aber so, dass er das verbindlich für beide seiten haben wollte, da kein reden miteinander mehr möglich war...
Abgelehnt wurde die beihilfe mit der Begründung, dass ja dieses Verfahren auf eigenen Wunsch eröffnet wird und ja gar nicht nötig wäre, da man das ja untereinander regeln kann bzw übers JA.
Die Anwaltskosten für den Teil der Verhandlung muss er nun selbst bezahlen.
03.11.2011 16:41
Zitat von anakey:
Zitat von mami_86:
wieso gibts da keine prozesskostenbeihilfe??? ich bekomm die auch und es geht im sorgerecht, unterhalt und scheidung
ja für sorgerecht, unterhalt und scheidung hat mein Schatz auch die Beihilfe bekommen..
Beim Umgang ists aber so, dass er das verbindlich für beide seiten haben wollte, da kein reden miteinander mehr möglich war...
Abgelehnt wurde die beihilfe mit der Begründung, dass ja dieses Verfahren auf eigenen Wunsch eröffnet wird und ja gar nicht nötig wäre, da man das ja untereinander regeln kann bzw übers JA.
Die Anwaltskosten für den Teil der Verhandlung muss er nun selbst bezahlen.
einen versuch ist es aber bestimmt wert...mein freund hat für die Umgangsverhandlung auch prozesskostenbeihilfe bekommen...
03.11.2011 17:17
Zitat von Dragon-Lady:
Zitat von anakey:
Zitat von mami_86:
wieso gibts da keine prozesskostenbeihilfe??? ich bekomm die auch und es geht im sorgerecht, unterhalt und scheidung
ja für sorgerecht, unterhalt und scheidung hat mein Schatz auch die Beihilfe bekommen..
Beim Umgang ists aber so, dass er das verbindlich für beide seiten haben wollte, da kein reden miteinander mehr möglich war...
Abgelehnt wurde die beihilfe mit der Begründung, dass ja dieses Verfahren auf eigenen Wunsch eröffnet wird und ja gar nicht nötig wäre, da man das ja untereinander regeln kann bzw übers JA.
Die Anwaltskosten für den Teil der Verhandlung muss er nun selbst bezahlen.
einen versuch ist es aber bestimmt wert...mein freund hat für die Umgangsverhandlung auch prozesskostenbeihilfe bekommen...
das seh ich auch so! wie gesagt, beraten lassen würd ich mich auf jeden fall von nem Anwalt!
mein freund musste den anwalt ja auch nur bezahlen, weil er ihn halt vor gericht unterstützt hat in der Umgangssache.
Wäre der anwalt den moment raus gegangen, hät er ihn nicht bezahlen müssen...aber auch so- das wars auf jeden fall wert!
03.11.2011 22:06
natürlich würdest du dafür PKH bekommen, völliger Quatsch!
um nochmal auf das jugendamt zurückzukommen... meine Chefin ist Fachanwältin für Familienrecht, macht auch fast nur SCheidungen, Sorgerecht etc. ..
es war bisher immer so, dass im falle, dass das Kindswohl gefährdet ist und die Polizei, das Jugendamt usw. das auch wissen, wurde die Umgangskontakte zumindest insoweit eingeschränkt, dass sie im Beisein von MItarbeitern vom Jugendamt erfolgen müssen bzw manchmal sogar in den Räumlichkeiten des Jugendamtes... wenn ein Elternteil zb drogensüchtig war, wurd ihm vom Gericht aufgegeben, jeden Monat drogenscreenings durchführen zu lassen un der Kindesmutter vorzulegen... JEDEN MONAT!
um nochmal auf das jugendamt zurückzukommen... meine Chefin ist Fachanwältin für Familienrecht, macht auch fast nur SCheidungen, Sorgerecht etc. ..
es war bisher immer so, dass im falle, dass das Kindswohl gefährdet ist und die Polizei, das Jugendamt usw. das auch wissen, wurde die Umgangskontakte zumindest insoweit eingeschränkt, dass sie im Beisein von MItarbeitern vom Jugendamt erfolgen müssen bzw manchmal sogar in den Räumlichkeiten des Jugendamtes... wenn ein Elternteil zb drogensüchtig war, wurd ihm vom Gericht aufgegeben, jeden Monat drogenscreenings durchführen zu lassen un der Kindesmutter vorzulegen... JEDEN MONAT!
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