Mütter- und Schwangerenforum

Umgangsrecht mit Oma

Anonym 153058
1 Beiträge
13.06.2013 14:02
Hallo Mamas.
Heute hatte ich einen sehr netten brief im briefkasten.
Die mutter meines Partners (Vater unserer Tochter) möchte auf rechtlichem wege dem Umgang mit der kleinen erzwingen.
Ich bin da strickt dagegen genauso wie mein partner. dafür gibts auch gute gründe. 1. Hat sie die letzten 16 Lebensmonate der kleinen nie interessiert. Sie hat sie nur ein bis 2 mal gesehen. Das erste mal an ihrem zweiten lebenstag und das zweite mal letztes jahr im juli. 2. Gibt es schlimme konflikte sowohl zwischen mir und ihr als auch zwischen meinem partner, ihrem sohn, und ihr. 3. Ist sie nicht fähig sich um ein kind zu kümmern (hat selbst 4 und keins der kinder ist bei ihr aufgewachsen noch lebt bei ihr). Sie ist eine intrigante frau. Hat sogar durch zahlreiche versuche es fast geschafft mich und ihren sohn vor gericht zu bringen wegen sachen die wir nie gesagt oder getan haben.
Sie hat sogar einen anwalt gegen ihren sohn eingeschaltet weil er ihr angeblich geld schuldet mit einem vertrag auf dem bewiesen wurde das es nicht seine unterschrift ist.
Wir wollen unser kind vor dieser frau schützen.
Wie ist da die gesetzes lage?
Muss ich diese unkompetenten frau mein kind sehen lasseb?
Die kleine kennt diese frau doch gar nicht..und sie wohnt ewig weit weg.
Habt ihr ne ahnung...?
Lady_Girl
987 Beiträge
13.06.2013 14:06
Hi,

Schau dir mal das an

http://www.jugendaemter.com/index.php/eigenes-umga ngsrecht-fur-groseltern-voraussetzungen-und-durchs etzung/

Also ich kenn das so, dass die großeltern tatsächlich ein umgangsrecht haben, aber sie müssen eine bereicherung für das kind sein.
Großeltern die man nicht kennt sind ja eig keine bereicherung.

Schau dir mal den link an und ansonsten würd ich mich einfach mal informieren, jugendamt oder deinen anwalt befragen.

Liebe Grüße
13.06.2013 14:07
Also prinzipiell können Omas schon Umgangsrecht einklagen.

Aber natürlich wird geprüft, warum sie denn bis jetzt keinen hat.
Und wenn die Lage so ist wie du beschreibst dann ist es zweifelhaft dass sie damit durchkommt.
nani26mz
5284 Beiträge
13.06.2013 14:09
Großeltern haben ein Umgangsrecht, aber nur, wenn bereits eine enge Bindung zum Enkelkind besteht und sie eine Bezugsperson fürs Kind wäre.

Aber da sie die Kleine bisher nur 2 mal gesehen hat, braucht ihr euch keine Gedanken machen.
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt