Mütter- und Schwangerenforum

Umtausch

Aimee-JillS_Mami
486 Beiträge
27.02.2009 22:35
Hallo,

habe gestern bei Baby walz den take off kinderwagen gekauft
haben ihn dann gestern abend zusammen gemacht und getestet und gesehen das er kaputt ist sobald die kleine drauf sitzt klappt das untere teil wo sie drauf sitzt zusammen , ist wohl ein fehler .
habe daraufhin bei babywalz angerufen und die meinten da es en sonderverkauf (habe ihn auch um einiges billiger bekommen, da dieses im outlet war ) war wird er noicht umgetauscht solle aber morgen trotzdem mal vorbei kommen
habe noch alle zettel dran und den kassenbeleg ebenfalls
dann haben die noch vergessen das piepsding abzumachen (was dran ist wenn man klaut) .

nun mal zu meiner frage:
da ich den ja nicht kaputt gemacht habe , müssendie den doch zurück nehmen oder ?

27.02.2009 22:38
eigentlich ist es egal ob runtergesetzt oder outlet die müßen umtauschen und ausserdem hast du auf alles vom gesetz 2 jahre garantie
Aimee-JillS_Mami
486 Beiträge
27.02.2009 22:40
Zitat von amely:

eigentlich ist es egal ob runtergesetzt oder outlet die müßen umtauschen und ausserdem hast du auf alles vom gesetz 2 jahre garantie


ja das denk ich mir auch
und da meint die am tel die machen das nicht
27.02.2009 22:41
gewährleistung

Wann greift das Gewährleistungsrecht?

Das Gewährleistungsrecht greift, wenn die Ware mangelhaft ist. Dies ist der Fall, wenn

* sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat,
* sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet ,
* sie keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten darf,
* zuviel, zu wenig oder falsche Ware geliefert wird.

* auf Zitatlänge gekürzt*
Quelle:
http://www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt -oldenburg-tipps/gewaehrleitungsrecht-umtauschrech t.htm
27.02.2009 22:41
Die müssen ihn umtauschen oder dir das Geld geben bzw. ne Gutschrift.
Britta
25259 Beiträge
27.02.2009 22:42
Umtauschen oder zuruecknehmen, kann ich dir jetzt nicht genau sagen. Hier in Kanada ist es so, das auf 'final sales' keine Rueckgabe ist. Sowas gibt es meines Wissens aber nicht in Deutschland. Ansonsten vielleicht mal den Hersteller anschreiben oder anrufen.
Aimee-JillS_Mami
486 Beiträge
27.02.2009 22:42
Zitat von Mausi88:

Die müssen ihn umtauschen oder dir das Geld geben bzw. ne Gutschrift.


ja möcht ja nur umtauschen wenigstens
ich bezahl doch keien 60 euro fü ienen kaputten kinderwagen
27.02.2009 22:43
Warum wird reduzierte Ware oft vom Umtausch ausgeschlossen?

Generell kann ein Verkäufer die Ware vom Umtausch ausschließen. Dies muss aber beim Zeitpunkt des Verkaufes dem Käufer bekannt gemacht sein, z.B. durch ein Schild, etc. Das Nichtvorhandensein eines Schildes zum Zeitpunkt des Kaufes ist jedoch sehr schwer nachweisbar.
Ist kein Grund für die Reduzierung angegeben, dann gilt der Ausschluß des Umtausches grundsätzlich. Davon ausgenommen ist jedoch dann ein Mangel, der die Nutzung der Ware unmöglich macht oder einschränkt. D.h. dann muss die Ware nachgebessert, getauscht oder gewandelt (Geld zurück) werden. Dies nach Wahl des Verkäufers.
Anders verhält es sich, wenn die Ware ausdrücklich aus einem bestimmten Grund als reduziert ausgelobt wird. Dann ist dieser Artikel nicht tausch- oder wandelbar, da ja dieser Mangel der Grund für die Preisreduktion war, dies dem Kunden bekannt und er beim Kauf damit einverstanden war.

Nachtrag: Naja, und vor diesem Hintergrund ist es durchaus verständlich, wenn der Verkäufer Ware, die er günstig abverkauft, um sie vom Lager wegzubekommen, nicht mehr zurücknehmen möchte.

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=200 70414031151AAW1tYf
Aimee-JillS_Mami
486 Beiträge
27.02.2009 22:48
Zitat von yasemin2oo9:

Warum wird reduzierte Ware oft vom Umtausch ausgeschlossen?

Generell kann ein Verkäufer die Ware vom Umtausch ausschließen. Dies muss aber beim Zeitpunkt des Verkaufes dem Käufer bekannt gemacht sein, z.B. durch ein Schild, etc. Das Nichtvorhandensein eines Schildes zum Zeitpunkt des Kaufes ist jedoch sehr schwer nachweisbar.
Ist kein Grund für die Reduzierung angegeben, dann gilt der Ausschluß des Umtausches grundsätzlich. Davon ausgenommen ist jedoch dann ein Mangel, der die Nutzung der Ware unmöglich macht oder einschränkt. D.h. dann muss die Ware nachgebessert, getauscht oder gewandelt (Geld zurück) werden. Dies nach Wahl des Verkäufers.
Anders verhält es sich, wenn die Ware ausdrücklich aus einem bestimmten Grund als reduziert ausgelobt wird. Dann ist dieser Artikel nicht tausch- oder wandelbar, da ja dieser Mangel der Grund für die Preisreduktion war, dies dem Kunden bekannt und er beim Kauf damit einverstanden war.

Nachtrag: Naja, und vor diesem Hintergrund ist es durchaus verständlich, wenn der Verkäufer Ware, die er günstig abverkauft, um sie vom Lager wegzubekommen, nicht mehr zurücknehmen möchte.

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=200 70414031151AAW1tYf


oh danke =)

naja ein grund für die reduzierung war ncht angegeben
werde morgen mal mit hingehen

27.02.2009 22:53
Zitat von Aimee-JillS_Mami:

Zitat von Mausi88:

Die müssen ihn umtauschen oder dir das Geld geben bzw. ne Gutschrift.


ja möcht ja nur umtauschen wenigstens
ich bezahl doch keien 60 euro fü ienen kaputten kinderwagen


Ja, die müssen eines davon tun, ich hoffe sie tauschen ihn dir um morgen.
Nicolche
22651 Beiträge
28.02.2009 02:56
Wenn er Kaput ist, dass ist ein Produktionsfehler, dann müssen sie ihn zurück nehmen. Hingehen und wenn nicht, die Firma die den Kinderwagen herstellt anrufen. wir rufen immer die Firma an wenn was kaput geht
liloe.w
56 Beiträge
28.02.2009 15:17
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Umtausch und Reklamation. Da der Kinderwagen mangelhaft ist, handelt es sich um eine Reklamation, auch wenn es vergünstigt verkauft wurde. Ausnahmsweise kannst du nicht reklamieren, wenn du darauf hingewiesen wurdest, dass der Kiwa mangelhaft ist (was ja nicht geschah).

Also MUSS der Verkäufer den Kiwa reparieren oder gegen einen mangelfreien austauschen, den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten gegen Kaufpreiserstattung (unter bestimmten Voraussetzungen). Die Wahl was passieren soll, hast du. Sinnvollerweise wirst du wohl einen mangelfreien Kiwa verlangen.
Aimee-JillS_Mami
486 Beiträge
01.03.2009 12:56
also war gestern da und habn mir den umgetauscht
dei eine dame hatte aber behauptet ich hätt dran gerissen.. total unfreundlich miente denn ich tausch nun keinen mehr um .
LeaMia0809
18644 Beiträge
06.03.2009 13:07
Da hast du aber echt glück gehabt, denn dort steht ja ware ist vom umtausch ausgeschlossen.

In welcher farbe hast du ihn dir denn geholt? Gold oder Blau?
Aimee-JillS_Mami
486 Beiträge
08.03.2009 17:38
Zitat von Gummibärchen_15:

Da hast du aber echt glück gehabt, denn dort steht ja ware ist vom umtausch ausgeschlossen.

In welcher farbe hast du ihn dir denn geholt? Gold oder Blau?


es gab nur blau
aber werde ihn nicht behalten gefällt mir doch nicht
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