Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt

Anonym 197731
2 Beiträge
04.05.2018 14:45
Hallo,
Ich hab 2 Fragen zwecks Unterhalt. Ich blick da nicht durch und hoffe Ihr könnt Licht ins dunkle bringen

Gut Frage 1:
Unterhalt für das erst geborene Kind betrifft ab 6 Jahre 399€ bei ein Einkommen bis 1900€ - richtig? Davon dann das halbe Kindergeld von 194€abrechnen?
Also 399-97=302. Wäre das richtig?

Frage 2:
Unterhalt für das 2. geborene Kind ab 0 Jahre 348€ bei gleichem Einkommen. Davon dann wieder das halbe Kindergeld von ( in diesem Fall das 5. Kind bei mir) 225€
Also 348- 112,50=235,50€ Wäre das richtig?
Oder wirkt sich das 2. Kind anders auf den zu leistenden Unterhalt aus?

Ich hoffe das ist verständlich

Lieben Dank

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Es mir zu Privat ist

BigBavaria
1911 Beiträge
04.05.2018 15:27
Rein theoretisch müsste deine Rechnung stimmen, aber der Selbstbehalt spielt auch eine Rolle. Ein Mindestbetrag bleibt dem Vater, alles was darüber hinaus geht muss er an Unterhalt zahlen. Hat er zum Beispiel nur 1.400€ ist er nicht in der Lage vollen Unterhalt für beide Klnder zu zahlen.
feenebeene
15332 Beiträge
04.05.2018 15:31
Hat der Vater noch weitere, unterhaltsberechtigte, Kinder?
Anonym 197731
2 Beiträge
04.05.2018 15:43
Nein, nur die 2
Bad_but_nice
15903 Beiträge
04.05.2018 18:37
1080 ist selbstbehalt
Alles andere geht dann für den Unterhalt ab
Glücksstein
4377 Beiträge
04.05.2018 20:44
Zitat von Fuchsmädchen:

1080 ist selbstbehalt
Alles andere geht dann für den Unterhalt ab


Ist nicht korrekt. Mein ex fällt auch in die Lohngruppe bis 1900€. Und hat Selbstbehalt von über 1200.
feenebeene
15332 Beiträge
04.05.2018 20:49
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Fuchsmädchen:

1080 ist selbstbehalt
Alles andere geht dann für den Unterhalt ab


Ist nicht korrekt. Mein ex fällt auch in die Lohngruppe bis 1900€. Und hat Selbstbehalt von über 1200.

Verdient er "so viel", dass er den Unterhalt voll zahlen kann?
Dann wäre es ja klar, dass er noch mehr, als den Selbstbehalt, hat...
Bad_but_nice
15903 Beiträge
04.05.2018 21:15
Das ist die aktuelle Düsseldorfer Tabelle aus der sich errechnet bis 1900 Euro selbst behalt 1080

Glücksstein
4377 Beiträge
04.05.2018 23:00
Zitat von feenebeene:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von Fuchsmädchen:

1080 ist selbstbehalt
Alles andere geht dann für den Unterhalt ab


Ist nicht korrekt. Mein ex fällt auch in die Lohngruppe bis 1900€. Und hat Selbstbehalt von über 1200.

Verdient er "so viel", dass er den Unterhalt voll zahlen kann?
Dann wäre es ja klar, dass er noch mehr, als den Selbstbehalt, hat...


Wie meinst du das mit voll Zahlen? Sein Selbstbehalt wurde erhöht durch die Lohngruppe sonst hätte er nur 1080.
feenebeene
15332 Beiträge
05.05.2018 07:36
Zitat von Glücksstein:

Zitat von feenebeene:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von Fuchsmädchen:

1080 ist selbstbehalt
Alles andere geht dann für den Unterhalt ab


Ist nicht korrekt. Mein ex fällt auch in die Lohngruppe bis 1900€. Und hat Selbstbehalt von über 1200.

Verdient er "so viel", dass er den Unterhalt voll zahlen kann?
Dann wäre es ja klar, dass er noch mehr, als den Selbstbehalt, hat...


Wie meinst du das mit voll Zahlen? Sein Selbstbehalt wurde erhöht durch die Lohngruppe sonst hätte er nur 1080.

Ich habe gemeint, ob er "so viel" verdient, dass er den vollen Unterhalt zahlen kann und ihm dann von seinem Gehalt trotzdem noch über 1200€ übrig bleiben...
Mal angenommen er verdient 1700€ und muss 349€ Unterhalt zahlen... Dann hätte er ja noch 1351€ übrig...
Die dürfte er ja dann auch haben, weil der Unterhalt ja voll bezahlt wäre...
War es so verständlicher?
Glücksstein
4377 Beiträge
05.05.2018 08:44
Zitat von feenebeene:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von feenebeene:

Zitat von Glücksstein:

...

Verdient er "so viel", dass er den Unterhalt voll zahlen kann?
Dann wäre es ja klar, dass er noch mehr, als den Selbstbehalt, hat...


Wie meinst du das mit voll Zahlen? Sein Selbstbehalt wurde erhöht durch die Lohngruppe sonst hätte er nur 1080.

Ich habe gemeint, ob er "so viel" verdient, dass er den vollen Unterhalt zahlen kann und ihm dann von seinem Gehalt trotzdem noch über 1200€ übrig bleiben...
Mal angenommen er verdient 1700€ und muss 349€ Unterhalt zahlen... Dann hätte er ja noch 1351€ übrig...
Die dürfte er ja dann auch haben, weil der Unterhalt ja voll bezahlt wäre...
War es so verständlicher?


Alles klar so meinst du das.
Wo ich Grad die Tabelle sehe, ist er gar nicht bei 1900 in der Lohngruppe bei der letzten Berechnung rutschte er in die 3. rein Da ist der Selbstbehalt nochmal höher. Das ging um den Prozentsatz der in der Urkunde steht.

Wird der Unterhalt nicht halbiert ab zwei Kindern?

BigBavaria
1911 Beiträge
05.05.2018 08:48
Nein wird er nicht.
feenebeene
15332 Beiträge
05.05.2018 09:22
Zitat von Glücksstein:

Zitat von feenebeene:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von feenebeene:

...


Wie meinst du das mit voll Zahlen? Sein Selbstbehalt wurde erhöht durch die Lohngruppe sonst hätte er nur 1080.

Ich habe gemeint, ob er "so viel" verdient, dass er den vollen Unterhalt zahlen kann und ihm dann von seinem Gehalt trotzdem noch über 1200€ übrig bleiben...
Mal angenommen er verdient 1700€ und muss 349€ Unterhalt zahlen... Dann hätte er ja noch 1351€ übrig...
Die dürfte er ja dann auch haben, weil der Unterhalt ja voll bezahlt wäre...
War es so verständlicher?


Alles klar so meinst du das.
Wo ich Grad die Tabelle sehe, ist er gar nicht bei 1900 in der Lohngruppe bei der letzten Berechnung rutschte er in die 3. rein Da ist der Selbstbehalt nochmal höher. Das ging um den Prozentsatz der in der Urkunde steht.

Wird der Unterhalt nicht halbiert ab zwei Kindern?

Habe mich, auch, zuerst, nicht sehr klar ausgedrückt...
Nein, er ist alters- und einkommensabhängig...
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