unterhalt wer versteht diesen brief
09.12.2011 13:21
hier einmal der biref den mein freund gerade bekommen hat:
Mitteilung über einstellund von leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für ihr Kind Dustin ....
Sehr geehrter Herr H......... ,
die leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für ihr kind werden mit ablauf des 31.12.11 eingestellt, weil die voraussetzung für die zahlung nicht mehr gegeben ist.
der unterhaltsanspruch ihres kindes gegen sie ist für den zeitraum vom 1.1.09-31.12.11 zu höhe der gewährten leistung auf den freistaat sachsen übergegangen.
bisher wurden vom 1.1.09-31.12.11 leistungn nach dem unterhaltsvorschuss gezetz in höhe von XXXX erbracht.
die rückforderungen nach § 7 UVG sind ihnen bereits übergegangen.
mfg
Mitteilung über einstellund von leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für ihr Kind Dustin ....
Sehr geehrter Herr H......... ,
die leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für ihr kind werden mit ablauf des 31.12.11 eingestellt, weil die voraussetzung für die zahlung nicht mehr gegeben ist.
der unterhaltsanspruch ihres kindes gegen sie ist für den zeitraum vom 1.1.09-31.12.11 zu höhe der gewährten leistung auf den freistaat sachsen übergegangen.
bisher wurden vom 1.1.09-31.12.11 leistungn nach dem unterhaltsvorschuss gezetz in höhe von XXXX erbracht.
die rückforderungen nach § 7 UVG sind ihnen bereits übergegangen.
mfg
09.12.2011 13:25
Ganz einfach:
Das Mutter des Kindes Dustin bekommt kein Unterhaltsvorschuss mehr.
Unterhaltsvorschuss wird längstens 72 Monate gezahlt oder bis zum 12.LJ.
Dein Partner hat Unterhaltsschulden die er natürlich zurückzahlen muss wenn er denn kann.
Das Mutter des Kindes Dustin bekommt kein Unterhaltsvorschuss mehr.
Unterhaltsvorschuss wird längstens 72 Monate gezahlt oder bis zum 12.LJ.
Dein Partner hat Unterhaltsschulden die er natürlich zurückzahlen muss wenn er denn kann.
09.12.2011 13:26
Wenn dein Partner nun selbst Unterhalt zahlt, fällt der Unterhaltsvorschuss ja weg und somit ist das ja hinfällig.
09.12.2011 13:30
er zahlt ja unterhalt seid 2 jahren, nur das errste lebens jahr konnte er nciht zahlen weil er damal arbeitslos war.
daher war der brief nun sehr verwirrend
aber okay danke
daher war der brief nun sehr verwirrend
aber okay danke
09.12.2011 13:35
Sie muss ja aber jetzt weiterhin UVG bekommen haben für den Kleinen. Kann es sein das dein Freund nur einen Teil der Unterhalts zahlt und sie deswegen weiter UVG bekommen hat? So ist es nämlich bei dem Unterhalt für meine Große, ich bekomme UVG und er zahlt den rest so das es auf den Mindestunterhalt kommt. Der Vorschuss läuft im April 2012 ab und ab dann muss er den kompletten Unterhalt an mich zahlen für sein Kind.
Vielleicht ist das ja bei deinem Freund auch so
Vielleicht ist das ja bei deinem Freund auch so
09.12.2011 14:03
Zitat von mutti1988:
Sie muss ja aber jetzt weiterhin UVG bekommen haben für den Kleinen. Kann es sein das dein Freund nur einen Teil der Unterhalts zahlt und sie deswegen weiter UVG bekommen hat? So ist es nämlich bei dem Unterhalt für meine Große, ich bekomme UVG und er zahlt den rest so das es auf den Mindestunterhalt kommt. Der Vorschuss läuft im April 2012 ab und ab dann muss er den kompletten Unterhalt an mich zahlen für sein Kind.
Vielleicht ist das ja bei deinem Freund auch so![]()
Er zahlt ca 90 Euro.mehr muss er vor erst nicht zahlen da sein ein kommen zu gering ist. Er zahlt ja und will auch mehr zahlen. Also nicht falsch verstehen er will sich nicht drücken davor.
09.12.2011 14:18
da muss ich muttifür2 recht geben denn das gleiche passiert dann auch da der vater meiner beiden kinder auch unterhaltsvorschuß vom jugendamt bekommen für die 72 monaten
09.12.2011 14:29
Zitat von raspberry_kiss:
72 monate ab geburt?
oder ab trennung?
ab Trennung natürlich
10.01.2012 11:28
Zitat von Gina1986:
hier einmal der biref den mein freund gerade bekommen hat:
Mitteilung über einstellund von leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für ihr Kind Dustin ....
Sehr geehrter Herr H......... ,
die leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für ihr kind werden mit ablauf des 31.12.11 eingestellt, weil die voraussetzung für die zahlung nicht mehr gegeben ist.
der unterhaltsanspruch ihres kindes gegen sie ist für den zeitraum vom 1.1.09-31.12.11 zu höhe der gewährten leistung auf den freistaat sachsen übergegangen.
bisher wurden vom 1.1.09-31.12.11 leistungn nach dem unterhaltsvorschuss gezetz in höhe von XXXX erbracht.
die rückforderungen nach § 7 UVG sind ihnen bereits übergegangen.
mfg
Unterhaltsvorschuss wird nur für bestimmte Zeit gezahlt und dieser Zeitraum ist jetzt abgelaufen. Nun hat Dein Partner 1. Schulden für den Unterhaltsvorschuss die er zurückzahlen muss und 2. muss er nun selber den Unterhalt zahlen wenn er kann.
10.01.2012 11:30
Zitat von Gina1986:
Zitat von mutti1988:
Sie muss ja aber jetzt weiterhin UVG bekommen haben für den Kleinen. Kann es sein das dein Freund nur einen Teil der Unterhalts zahlt und sie deswegen weiter UVG bekommen hat? So ist es nämlich bei dem Unterhalt für meine Große, ich bekomme UVG und er zahlt den rest so das es auf den Mindestunterhalt kommt. Der Vorschuss läuft im April 2012 ab und ab dann muss er den kompletten Unterhalt an mich zahlen für sein Kind.
Vielleicht ist das ja bei deinem Freund auch so![]()
Er zahlt ca 90 Euro.mehr muss er vor erst nicht zahlen da sein ein kommen zu gering ist. Er zahlt ja und will auch mehr zahlen. Also nicht falsch verstehen er will sich nicht drücken davor.
Bei 90€ wird sie natürlich auch noch zusätzlich auftstockend Unterhlatsvorschuss bekommen haben was sie von Deinem Partner zurückfordern.
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