Unterhalterhöhung oder was ist das?? Hilfe bitte!
15.01.2009 12:21
Hallo Mädels,
ich habe gestern ein Schreiben vom Jugendamt bekommen. Ich versteh den Text leider so gut wie gar nicht, ob ich jetzt mehr oder weniger Unterhalt bekomme?
Vielleicht kennt sich wer aus oder hat das selbe bekommen und kann mir helfen? Hier mal der Text:
...
zum 01.01.09 trat das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen in Kraft (BGBI vom 29.12.2008 Teil 1 Nr. 64 S. 2955.)
Aufgrund dieses Gesetzes veränderten sich um 01.01.2009 die Mindestunterhaltsbeiträge wie folgt:
1. Altersstufe 0-5 Jahre 281,00 €
2. Altersstufe 6-11 Jahre 322,00 €
3. Altersstufe 12-17 Jahre 377,00 €
Ausserdem erhöhte sich zum 01.01.2009 das Kindergeld, welches zur Hälfte auf den Unterhaltsbetrag anzurechnen ist, auf 164,00 € für ein erstes und ein zweites Kind, auf 170,00 € für ein drittes Kind und auf 195,00 € für ein viertes und jedes weitere Kind.
Der von ihrem Kind zu beanspruchende Unterhalt von 100,00% des Mindestunterhalts der 1. Altersstufe errechnet sich ab 01.01.2009 daher wie folgt:
monatliches Soll: 281,00 €
anrechenbares Kindergeld: 82,00 €
zu zahlender Unterhalt: 199,00 €
Wir habe Herrn ........ aufgefordert, die Unterhaltszahlungen entsprechend anzupassen.
Also heißt das jetz ich bekomme nur noch 199 Euro Unterhalt statt 202 Euro, die ich bisher bekam??
Ich versteh bei dem Text nur Bahnhof...
Danke für jede Hilfe!
Lissy
ich habe gestern ein Schreiben vom Jugendamt bekommen. Ich versteh den Text leider so gut wie gar nicht, ob ich jetzt mehr oder weniger Unterhalt bekomme?
Vielleicht kennt sich wer aus oder hat das selbe bekommen und kann mir helfen? Hier mal der Text:
...
zum 01.01.09 trat das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen in Kraft (BGBI vom 29.12.2008 Teil 1 Nr. 64 S. 2955.)
Aufgrund dieses Gesetzes veränderten sich um 01.01.2009 die Mindestunterhaltsbeiträge wie folgt:
1. Altersstufe 0-5 Jahre 281,00 €
2. Altersstufe 6-11 Jahre 322,00 €
3. Altersstufe 12-17 Jahre 377,00 €
Ausserdem erhöhte sich zum 01.01.2009 das Kindergeld, welches zur Hälfte auf den Unterhaltsbetrag anzurechnen ist, auf 164,00 € für ein erstes und ein zweites Kind, auf 170,00 € für ein drittes Kind und auf 195,00 € für ein viertes und jedes weitere Kind.
Der von ihrem Kind zu beanspruchende Unterhalt von 100,00% des Mindestunterhalts der 1. Altersstufe errechnet sich ab 01.01.2009 daher wie folgt:
monatliches Soll: 281,00 €
anrechenbares Kindergeld: 82,00 €
zu zahlender Unterhalt: 199,00 €
Wir habe Herrn ........ aufgefordert, die Unterhaltszahlungen entsprechend anzupassen.
Also heißt das jetz ich bekomme nur noch 199 Euro Unterhalt statt 202 Euro, die ich bisher bekam??
Ich versteh bei dem Text nur Bahnhof...
Danke für jede Hilfe!
Lissy
15.01.2009 12:25
Ja,du bekommst 199€....also 3€ weniger,aber 7€ bleiben dir mehr vom Kindergeld.
15.01.2009 12:25
Genau. Da es ab Januar mehr Kindergeld gibt, bekommst du daher weniger Unterhalt für dein Kind
15.01.2009 12:26
Zitat von Sarah:
Ja,du bekommst 199€....also 3€ weniger,aber 7€ bleiben dir mehr vom Kindergeld.
Ahh okay! Also hab ich davon jetz keinen Nachteil oder?!
15.01.2009 12:28
bei unserem unterhaltsvorschuss sind es 8,- weniger pro kind...
15.01.2009 12:31
Nein kein Nachteil. Da das Kindergeld vom Unterhalt abgezogen wird ist da eben weniger zu zahlen.
15.01.2009 12:32
Zitat von Indira:
Nein kein Nachteil. Da das Kindergeld vom Unterhalt abgezogen wird ist da eben weniger zu zahlen.
Also muss der Erzeuger weniger zahlen...pf, das hat er aber nich verdient...
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt


