Unterhaltsvollstreckung in Frankreich, Beistandschaft
13.10.2025 14:14
Hallo zusammen,
hier sind ja ein paar beim Jugendamt tätig und können mir evt. Tipps geben.
Folgende Situation:
Vater hat Unterhaltszahlung eingestellt
vollstreckbarer Titel über den Mindestunterhalt ist vorhanden
Unterhaltsvorschuss wurde beantragt und wird gezahlt
es besteht eine Beistandschaft
Problem:
Vater wohnt seit 2 Jahren in Frankreich
er hat kein deutsches Konto mehr
in Frankreich hat er 2 Betriebe / selbstständige Tätigkeiten angemeldet
ein Konto / eine Bank in Frankreich ist nicht bekannt
er besitzt dort ein Haus und Grundstück
Den Unterhalt in den letzten 2 Jahren hat seine Mutter von ihrem deutschen Konto überwiesen.
Auf Schreiben des Jugendamtes reagiert er bisher nicht, die Dame bei der Beistandschaft scheint etwas überfordert wie sie jetzt weiter vorgehen soll.
Hat jemand Erfahrung mit Unterhaltsvollstreckung in Frankreich mit oben genannten Problemen und kann mir Tipps geben? Mit der Dame von der Beistandschaft habe ich nächste Woche nochmal ein Gespräch.
hier sind ja ein paar beim Jugendamt tätig und können mir evt. Tipps geben.
Folgende Situation:
Vater hat Unterhaltszahlung eingestellt
vollstreckbarer Titel über den Mindestunterhalt ist vorhanden
Unterhaltsvorschuss wurde beantragt und wird gezahlt
es besteht eine Beistandschaft
Problem:
Vater wohnt seit 2 Jahren in Frankreich
er hat kein deutsches Konto mehr
in Frankreich hat er 2 Betriebe / selbstständige Tätigkeiten angemeldet
ein Konto / eine Bank in Frankreich ist nicht bekannt
er besitzt dort ein Haus und Grundstück
Den Unterhalt in den letzten 2 Jahren hat seine Mutter von ihrem deutschen Konto überwiesen.
Auf Schreiben des Jugendamtes reagiert er bisher nicht, die Dame bei der Beistandschaft scheint etwas überfordert wie sie jetzt weiter vorgehen soll.
Hat jemand Erfahrung mit Unterhaltsvollstreckung in Frankreich mit oben genannten Problemen und kann mir Tipps geben? Mit der Dame von der Beistandschaft habe ich nächste Woche nochmal ein Gespräch.
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Schutz der Kinder
13.10.2025 17:34
Ich habe keine Ahnung wie das ist mit den Bestimmungen in Frankreich. Ist eigentlich auch irrelevant, da die Gesetzlage des Landes herangezogen wird, in dem das Kind wohnt und gemeldet ist.
Aber ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass Jugendämter oft mit dem Eintreiben von Unterhalt aus dem Ausland nicht so erfahren und auch nicht so hinterher sind (gibt natürlich immer Ausnahmen, ich berichte von meiner eigenen Erfahrung und die einiger Bekannte) Ich würde mich daher an einen Rechtsanwalt wenden, dieser hat es auch einfacher den Unterhalt im Ausland "einzutreiben", bzw. den Titel vollstrecken und klar wäre es ein Vorteil, wenn dieser auch mit französischen Behörden kommunizieren kann.
Aber ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass Jugendämter oft mit dem Eintreiben von Unterhalt aus dem Ausland nicht so erfahren und auch nicht so hinterher sind (gibt natürlich immer Ausnahmen, ich berichte von meiner eigenen Erfahrung und die einiger Bekannte) Ich würde mich daher an einen Rechtsanwalt wenden, dieser hat es auch einfacher den Unterhalt im Ausland "einzutreiben", bzw. den Titel vollstrecken und klar wäre es ein Vorteil, wenn dieser auch mit französischen Behörden kommunizieren kann.
14.10.2025 21:36
Innerhalb der EU kann man eigentlich ziemlich gut Geldforderungen beitreiben, sofern man einen vollstreckbaren Titel hat. Google doch "Europäisches Justizportal". Hier kannst du die entsprechenden Formulare online ausfüllen und direkt nach Frankreich schicken. Viel Erfolg
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