Mütter- und Schwangerenforum

Urlaubsanspruch im Mutterschutz...

sternenfänger
2057 Beiträge
23.05.2008 11:08
Mein errechneter ET ist der 14.11. - Mutterschutz beginnt daher am 3.10.
nach der Geburt will ich gerne erst mal in Elternzeit gehen - davor bestehen ja nochmal 8 Wochen Mutterschutzfrist.
Vor Beginn der Mutterschutzfrist will ich gerne noch meinen (Rest-)Urlaubsanspruch nehmen um früher zuhause zu sein (außerdem bekommt man wenn man ihn z. B. nach dem Mutterschutz nimmt das Elterngeld gekürzt!! ), nach Ende der Mutterschutzfrist will ich Erziehungsurlaub nehmen.

Nun zu meiner Frage:
Normalerweise habe ich 30 Tage Urlaub im Jahr - bis zu welchem Datum besteht mein Urlaubsanspruch, also wie viel Urlaub kann ich vor dem ET in Anspruch nehmen - ggf. auch den Urlaubsanspruch nach dem ET (also den der Mutterschutzfrist) schon vor Beginn der Frist nehmen ?

Und dann noch eine Frage:
Wie verhält es sich in diesem Jahr mit meinem Weihnachtsgeld - habe ich Anspruch darauf - denn wenn es fällig wird (mit dem November-Gehalt) befinde ich mich ja schon (noch) im Mutterschutz....?????



Danke für Eure Antworten schon mal !!
23.05.2008 11:16
urlaubsanspruch hast du auch noch bis zu dem ablauf des mutterschutzes! also die 2monate NACH der geburt gehören dazu! weihnachtsgeld ist ja immer für das gerade laufende jahr und wenn du nicht oft krank wars oder so, denke ich steht es dir auch zu. obwohl es ja eine freiwillige zahlung des arbeitgebers ist
Daggi
1708 Beiträge
23.05.2008 11:44
Hallo,

zum Urlaub hat die Josie ja schon richtig geschrieben. Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich geregelt, sondern innerbetrieblich oder in Tarifverträgen. Da kommt es also darauf an, was dazu bei euch geregelt ist. Normalerweise wird die Mutterschutzfrist aber wie Krankheit behandelt, das heißt, dein Arbeitsverhältnis ist noch aktiv und erst mit Erziehungsurlaub ruhend.

Wie lange möchtest du denn in Erziehungsurlaub? Den Urlaub kann man nämlich auch danach nehmen, das wissen viele nicht! Ist auch nicht üblich, aber möglich.

Grüßlis
Daggi
sternenfänger
2057 Beiträge
23.05.2008 12:06
Danke schon mal für die Antworten !

Also kann ich den bis Ende des Jahres fälligen Urlaub auch vor Beginn der Mutterschutzfrist nehmen, genauso den für das Jahr 09 noch in der Mutterschutzfrist anfallenden?

Ich werde wohl 3 Jahre Elternzeit beantragen, evtl. aber nach 1 Jahr wieder anfangen zu arbeiten, weiß ich aber alles noch nicht, mal schaun wies läuft mit 2en

Sind das auch verlässliche Angaben die man irgendwo per Gesetzestext nachvollziehen kann?
Daggi
1708 Beiträge
23.05.2008 13:26
Zitat von sternenfänger:
Danke schon mal für die Antworten !

Also kann ich den bis Ende des Jahres fälligen Urlaub auch vor Beginn der Mutterschutzfrist nehmen, genauso den für das Jahr 09 noch in der Mutterschutzfrist anfallenden?

Ich werde wohl 3 Jahre Elternzeit beantragen, evtl. aber nach 1 Jahr wieder anfangen zu arbeiten, weiß ich aber alles noch nicht, mal schaun wies läuft mit 2en

Sind das auch verlässliche Angaben die man irgendwo per Gesetzestext nachvollziehen kann?


Hallo!

lies dir doch mal das hier durch: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter /archiv/2005/nl_2005.php

Ansonsten mal nach dem BErzGG googeln, ab § 17 dürfte es interessant sein für dich

Daggi
finniepuh
1707 Beiträge
23.05.2008 14:06
Ich weiß zwar nicht, wie groß Deine Firma ist und wie Dein Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber bzw. Perso-Abteilung ist, aber wenn nichts dagegenspricht, dann würd ich einfach mal da nachfragen.
Je nach Größe der Firma, haben die da mehr Ahnung als Du von und Gesetzestexte sind manchmal etwas ähm missverständlich.

Aber in der 15. SSW hast du ja auch noch n bißchen Zeit.

Bei mir hat alles meine Perso gemacht...
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