Mütter- und Schwangerenforum

Urlaubsrecht im beschäftigungsverbot

Anonym 194923
3 Beiträge
18.08.2017 11:59
Hallo ,
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Und zwar würde ich 2015 schwanger und durfte ziemlich früh nicht mehr arbeiten gehen. Aus dem Jahr 2015 habe ich einen Resturlaub von 5 Tagen. Die ich ja nicht mehr nehmen konnte,da ich die ganze Schwangerschaft über ein bv hatte. Diese ging ja dann direkt in die Elternzeit über....zur 1. Frage....meine Chefin sagte mir jetzt, der Urlaub wäre längst verfallen.. ..ist es nicht so,dass man in einer Schwangerschaft sonderrecht hat?
Dann zur nächsten Frage,ich hatte ja dann im Jahr 2016 von märz bis 24. Juli noch ein bv.... in dieser Zeit steht mir doch auch Urlaub zu oder nicht?ich habe halt gekündigt und jetzt will sie mir das alles nicht auszahlen.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Möchte anonym bleiben,da ich dieses Thema wahrscheinlich vor Gericht geht.

sunrisefranzi
3817 Beiträge
18.08.2017 12:16
Wie das mit auszahlen ist weiß ich nicht aber der Urlaub verfällt im bv nicht.
Er verfällt aber dann mit Abschluss des Jahres in dem du wieder anfängst zu arbeiten.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
18.08.2017 12:17
Ich habe 2015 wieder angefangen zu arbeiten und hatte resturlaub aus den Jahren 2011 und 2013. Da War nix verfallen.
Laraliii
2421 Beiträge
18.08.2017 12:20
Also der Urlaub aus der schwangerschaft im BV kann/muss ein Jahr nach dem Erziehungsurlaub, sprich wenn man nach der Elternzeit wieder arbeitet, genommen werden.
Der verfällt erst, wenn man ihn in diesem Jahr nicht nimmt.
Wenn du allerdings nach der Elternzeit arbeitest und dann wieder ins BV gehst, weiß ich nicht wie es dann ist. Der Urlaub aus dem neuen BV wird auf jeden Fall aufgespart und lkann/muss dann bei Rückkehr zur Arbeit genommen werden

Ich hatte aus der ersten SS 30 tage Resturlaub. Das war von 2014 und bin in Januar 16 wieder arbeiten gegangen. Der urlaub musste bis märz 2017 genommen werden (waren dann insgesamt 60 Tage, 30 aus 2014 und 30 2016).

Wie das mit dem ausbezahlen ist weiß ich aber nicht.
Anonym 194923
3 Beiträge
18.08.2017 12:23
Ich danke euch. Ich habe jetzt im Juni wieder angefangen. Also heißt das,der Urlaub zählt dann jetzt bis Ende des Jahres?
Und ob mir Urlaub im bv zusteht,weiß keiner?
19Sabrina87
5365 Beiträge
18.08.2017 12:44
Der Urlaub ist definitiv nicht verfallen, nur weil du im BV warst. Arbeitest du derzeit in Elternzeit oder ist die Elternzeit definitiv zu Ende? Der Urlaubsanspruch von vorher gilt nämlich erst ab Ende der Elternzeit. Wenn man Teilzeit in Elternzeit arbeitet, hat man in der Zeit keinen Anspruch darauf

Wenn du den Urlaub wegen Beschäftigungsende nicht mehr nehmen kannst, ist dieser abzugelten.
§7 nr 4 Bubdesurlaubsgesetz
Anonym 194923
3 Beiträge
18.08.2017 12:56
Meine Elternzeit ist vorbei
-Brünni88
23365 Beiträge
18.08.2017 13:47
Du hast wärend des gesamten BV und Mutterschutz Urlaubsanspruch. Dieser wird je nach Betrieb dann Ausbezahlt oder aufgespart für nach der Elternzeit. Ich hatte nach der Großen 5 Wochen Resturlaub den ich nach der Elternezeit genommen habe und bei dem kleinen waren es 6 Wochen, weil ich früher ins BV kam und die wurden mir nach der Geburt ausgezahlt.
susi235
36 Beiträge
18.08.2017 13:57
Zitat von Anonym 194923:

Hallo ,
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Und zwar würde ich 2015 schwanger und durfte ziemlich früh nicht mehr arbeiten gehen. Aus dem Jahr 2015 habe ich einen Resturlaub von 5 Tagen. Die ich ja nicht mehr nehmen konnte,da ich die ganze Schwangerschaft über ein bv hatte. Diese ging ja dann direkt in die Elternzeit über....zur 1. Frage....meine Chefin sagte mir jetzt, der Urlaub wäre längst verfallen.. ..ist es nicht so,dass man in einer Schwangerschaft sonderrecht hat?
Dann zur nächsten Frage,ich hatte ja dann im Jahr 2016 von märz bis 24. Juli noch ein bv.... in dieser Zeit steht mir doch auch Urlaub zu oder nicht?ich habe halt gekündigt und jetzt will sie mir das alles nicht auszahlen.


Normalerweise bekommt man den Resturlaub, soweit ich weiß, im Anschluss an die Elternzeit.

§ 17 Mutterschutzgesetz

Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nehmen.

Ich schätze mal du bist einfach schon zu spät dran?
Der Arbeitnehmer muss sich rechtlich gesehen selbst um seinen Urlaubsanspruch kümmern, ehe dieser verfällt.

Zur zweiten Frage:
Bist du nach dem BV auch wieder in Elternzeit?
Lobulus
1386 Beiträge
18.08.2017 17:33
Urlaub einer Schwangeren bzw einer Mutter in Elternzeit verfällt nicht! Der Urlaubsanspruch ruht, genauso wie der Arbeitsvertrag.

Sie muss ihn dir auszahlen, wenn du ihn nicht mehr nehmen kannst. Hast du ne Rechtsschutzversicherung?
18.08.2017 20:16
Also wie schon geschrieben, der Urlaubsanspruch anteilig ab BV verfällt nicht und darf nicht verfallen.

Der Urlaub davor je nach Arbeitsvertrag schon, aber nur wenn es entweder betriebliche Übung ist, den Urlaub bis max xx mit zu nehmen (häufig ja bis März des Folgejahres) oder manchmal auch gar nicht. Je nach Vertrag oder wenn da nix steht, betrieblicher Übung.

Von was genau hast du noch Urlaub und ab wann BV?
susi235
36 Beiträge
18.08.2017 20:35
Wirklich schlau wird man aus der Frage nicht.
Es wäre eigentlich wichtig zu wissen, wann du letztendlich wieder arbeiten gegangen bist.

Du warst ja 2016 wieder im BV. D.h. du hast schon zuvor deine Elternzeit beendet?

Da wären genauere Daten ganz gut.
cookie23
3596 Beiträge
18.08.2017 20:57
Man müsste auch wissen was genau in deinem Vertrag steht. Bei uns wurden üstunden z.b nie ausgezahlt und es war auch von Anfang an klar,dass man die bis zu einem bestimmten Monat in Folge Jahr nehmen musste,da sie sonst verfallen. Natürlich mussten die dir auch die Chance geben den Urlaub zu nehmen.
Verfallen darf er in deinem Fall nicht ,aber auszahlen müssen sie dir den auch nicht unbedingt. Und wenn du bis zu einer bestimmten Frist deinen Urlaub nicht eingefordert hast ,obwohl du wieder da warst ,wird es auch schwierig.
(Hatten Anfang des Jahres das Gespräch mit Anwalt und Betriebsrat )
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