Vater will Sorgerecht abgeben
10.01.2013 14:38
Hallo ihr Lieben,
gerade habe ich fast einen Schock bekommen! War in der Mittagspause daheim und in meinem Briefkasten ein Brief vom Anwalt des Vaters meiner Kinder. Herzrasen.
Vielleicht hat es die ein oder andere mitbekommen.. Kurzfassung: der Vater meiner Kinder kümmert sich null, zahlt keinen Cent und bedroht und beleidigt mich wo er nur kann. Hatte letztes Jahr das alleinige Sorgerecht beantragt, wurde vom Familiengericht in NRW aber zurückgewiesen. Wer nachlesen möchte:
*
http://www.mamacommunity.de/forum/unter-uns/ich-ha be-angst-vor-dem-vater-meiner-kinder..?page=6#post ing-11978840
*
http://www.mamacommunity.de/forum/unter-uns/mein-k ampf-ums-alleinige-sorgerecht?page=3#posting-11229 706
Jedenfalls hab ich wie gesagt das Verfahren aufs alleinige Sorgerecht "verloren".
JETZT kam heute ein Brief. Hatte meine Anwältin nur beauftragt, sich um das Umgangsrecht zu kümmern. Heute schreibt der Anwalt, dass der Kindesvater mit der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Kindermutter nunmehr einverstanden ist!
Ich dachte ich hab nen Sehfehler!!! Musste das 4x lesen..
Jetzt stellt sich mir natülich die Frage wie es weitergeht.. gehen wir zum Jugendamt und machen das da? Oder wieder ans Gericht weils ja nu schon ne gerichtliche Entscheidung gibt? Vielleicht weiß ja jemand von euch etwas..
Klar, ich werde meine Anwältin anrufen, aber das dauert ja auch immer noch n paar Tage.. und meinen Chef will ich nicht fragen..
Danke schonmal im Voraus!
gerade habe ich fast einen Schock bekommen! War in der Mittagspause daheim und in meinem Briefkasten ein Brief vom Anwalt des Vaters meiner Kinder. Herzrasen.
Vielleicht hat es die ein oder andere mitbekommen.. Kurzfassung: der Vater meiner Kinder kümmert sich null, zahlt keinen Cent und bedroht und beleidigt mich wo er nur kann. Hatte letztes Jahr das alleinige Sorgerecht beantragt, wurde vom Familiengericht in NRW aber zurückgewiesen. Wer nachlesen möchte:
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http://www.mamacommunity.de/forum/unter-uns/ich-ha be-angst-vor-dem-vater-meiner-kinder..?page=6#post ing-11978840
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http://www.mamacommunity.de/forum/unter-uns/mein-k ampf-ums-alleinige-sorgerecht?page=3#posting-11229 706
Jedenfalls hab ich wie gesagt das Verfahren aufs alleinige Sorgerecht "verloren".
JETZT kam heute ein Brief. Hatte meine Anwältin nur beauftragt, sich um das Umgangsrecht zu kümmern. Heute schreibt der Anwalt, dass der Kindesvater mit der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Kindermutter nunmehr einverstanden ist!
Ich dachte ich hab nen Sehfehler!!! Musste das 4x lesen.. Jetzt stellt sich mir natülich die Frage wie es weitergeht.. gehen wir zum Jugendamt und machen das da? Oder wieder ans Gericht weils ja nu schon ne gerichtliche Entscheidung gibt? Vielleicht weiß ja jemand von euch etwas..
Klar, ich werde meine Anwältin anrufen, aber das dauert ja auch immer noch n paar Tage.. und meinen Chef will ich nicht fragen..
Danke schonmal im Voraus!
10.01.2013 14:50
Grundsätzlich kannst du ja froh sein in diesem Fall
Ich kann dir leider nicht helfen, kenne mich nicht aus - aber schubse mal
Ich kann dir leider nicht helfen, kenne mich nicht aus - aber schubse mal
10.01.2013 14:59
Zitat von Fyra:
Grundsätzlich kannst du ja froh sein in diesem Fall![]()
Ich kann dir leider nicht helfen, kenne mich nicht aus - aber schubse mal![]()
Danke. Ich bin froh, das kann ich dir wohl sagen. Und bin völlig baff..
10.01.2013 15:03
also bei mir wurde das alleinige Sorgerecht über das Gericht ausgesprochen ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall das über deine Anwältin laufen lassen.
10.01.2013 15:04
Ich würde mich da erstmal schlau machen. Wahrscheinlich wird bei euch ja dann der Unterhalt über JA vorgeschossen und wer weiß ob die das dann auch noch so einfach machen
10.01.2013 19:19
Das Sorgerecht muss vom Familiengericht aufgehoben werden.
Unterhaltspflichten, sowie Umgangs- und Besuchsrecht/pflicht bleiben davon unberührt. Heißt: Auch wenn er das Sorgerecht abgibt, hat er eigentlich die Pflicht sowie das Recht sich finanziell und emotional um sein Kind zu kümmern.
Unterhaltspflichten, sowie Umgangs- und Besuchsrecht/pflicht bleiben davon unberührt. Heißt: Auch wenn er das Sorgerecht abgibt, hat er eigentlich die Pflicht sowie das Recht sich finanziell und emotional um sein Kind zu kümmern.
12.01.2013 12:54
Zitat von SpieloReloaded:
Das Sorgerecht muss vom Familiengericht aufgehoben werden.
Unterhaltspflichten, sowie Umgangs- und Besuchsrecht/pflicht bleiben davon unberührt. Heißt: Auch wenn er das Sorgerecht abgibt, hat er eigentlich die Pflicht sowie das Recht sich finanziell und emotional um sein Kind zu kümmern.
Und das ist auch vollkommen richtig so!
Wobei...Was ich da bisher mitbekommen habe...Da ist die Frage, ob er sich emotional wirklich um die Kinder kümmern sollte.
12.01.2013 18:10
Zitat von Metalgoth:
Zitat von SpieloReloaded:
Das Sorgerecht muss vom Familiengericht aufgehoben werden.
Unterhaltspflichten, sowie Umgangs- und Besuchsrecht/pflicht bleiben davon unberührt. Heißt: Auch wenn er das Sorgerecht abgibt, hat er eigentlich die Pflicht sowie das Recht sich finanziell und emotional um sein Kind zu kümmern.
Und das ist auch vollkommen richtig so!
Wobei...Was ich da bisher mitbekommen habe...Da ist die Frage, ob er sich emotional wirklich um die Kinder kümmern sollte.
Prinzipiell sollten sich Väter kümmern, ganz klar. Aber in meinem Fall: definitiv nein.
13.01.2013 02:27
Zitat von Amy_07:
Zitat von Metalgoth:
Zitat von SpieloReloaded:
Das Sorgerecht muss vom Familiengericht aufgehoben werden.
Unterhaltspflichten, sowie Umgangs- und Besuchsrecht/pflicht bleiben davon unberührt. Heißt: Auch wenn er das Sorgerecht abgibt, hat er eigentlich die Pflicht sowie das Recht sich finanziell und emotional um sein Kind zu kümmern.
Und das ist auch vollkommen richtig so!
Wobei...Was ich da bisher mitbekommen habe...Da ist die Frage, ob er sich emotional wirklich um die Kinder kümmern sollte.
Prinzipiell sollten sich Väter kümmern, ganz klar. Aber in meinem Fall: definitiv nein.
Genau das dachte ich mir ja auch, da ich deine Geschichte ja teilweise kenne.
13.01.2013 20:30
Zitat von Metalgoth:
Zitat von SpieloReloaded:
Das Sorgerecht muss vom Familiengericht aufgehoben werden.
Unterhaltspflichten, sowie Umgangs- und Besuchsrecht/pflicht bleiben davon unberührt. Heißt: Auch wenn er das Sorgerecht abgibt, hat er eigentlich die Pflicht sowie das Recht sich finanziell und emotional um sein Kind zu kümmern.
Und das ist auch vollkommen richtig so!
Wobei...Was ich da bisher mitbekommen habe...Da ist die Frage, ob er sich emotional wirklich um die Kinder kümmern sollte.
Das kann ich nicht beurteilen. Ich wollte nur die aktuelle Rechtslage, wie sie mir mehrmals von Beamten erklärt wurde, zusammenfassen.
13.01.2013 20:40
Zitat von SpieloReloaded:
Zitat von Metalgoth:
Zitat von SpieloReloaded:
Das Sorgerecht muss vom Familiengericht aufgehoben werden.
Unterhaltspflichten, sowie Umgangs- und Besuchsrecht/pflicht bleiben davon unberührt. Heißt: Auch wenn er das Sorgerecht abgibt, hat er eigentlich die Pflicht sowie das Recht sich finanziell und emotional um sein Kind zu kümmern.
Und das ist auch vollkommen richtig so!
Wobei...Was ich da bisher mitbekommen habe...Da ist die Frage, ob er sich emotional wirklich um die Kinder kümmern sollte.
Das kann ich nicht beurteilen. Ich wollte nur die aktuelle Rechtslage, wie sie mir mehrmals von Beamten erklärt wurde, zusammenfassen.
Ja, du hast da ja auch Recht und ich finde das es absolut richtig, dass es so ist!
14.01.2013 11:50
Ich kann mir schon vorstellen, dass es für einige Lebenssituationen bzw. Kinder besser ist, wenn einer der beiden Elternteile den Kontakt gewollt oder ungewollt gänzlich abbricht.
Was ich nur immer kopfschüttelnd lese ist die Aussage, dass ein Elternteil das Sorgerecht abgeben will, um sich nicht mehr kümmern zu müssen. Und das stimmt ja nun so nicht. Das Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen ist damit nur abgegeben. Trotzdem hat man noch sozusagen eine Pflicht sich weiterhin zu kümmern.
Und in ganz extremen Fällen kann das Jugendamt sogar sagen "Solange der getrennt lebende Elternteil keine Gefahr für das Kind darstellt, muss er das Kind 1x die Woche sehen." - auch bei Elternteilen, die ihr Kind gar nicht sehen wollen, und wo der mit dem Kind lebende Elternteil auch sagt, dass er nicht will, dass der getrennt lebende Elternteil das Kind sieht. Das ist so eine ungünstige Konstellation.
Besuchsregelungen sollte man, für die Zukunft, am besten trotzdem beim Jugendamt schriftlich hinterlegen lassen. Man weiß nie, was kommt.
Was ich nur immer kopfschüttelnd lese ist die Aussage, dass ein Elternteil das Sorgerecht abgeben will, um sich nicht mehr kümmern zu müssen. Und das stimmt ja nun so nicht. Das Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen ist damit nur abgegeben. Trotzdem hat man noch sozusagen eine Pflicht sich weiterhin zu kümmern.
Und in ganz extremen Fällen kann das Jugendamt sogar sagen "Solange der getrennt lebende Elternteil keine Gefahr für das Kind darstellt, muss er das Kind 1x die Woche sehen." - auch bei Elternteilen, die ihr Kind gar nicht sehen wollen, und wo der mit dem Kind lebende Elternteil auch sagt, dass er nicht will, dass der getrennt lebende Elternteil das Kind sieht. Das ist so eine ungünstige Konstellation.
Besuchsregelungen sollte man, für die Zukunft, am besten trotzdem beim Jugendamt schriftlich hinterlegen lassen. Man weiß nie, was kommt.
14.01.2013 22:21
Ja, stimmt schon...Also ich würde im Falle einer Trennung schauen, dass die Kinder ihren Papa sehen können, wann immer sie wollen...Und er würde das auch wollen, da bin ich mir sicher.
Aber es gibt eben doch schwierigere Fälle...
Ich frage mich nur, ob es so sinnvoll ist, einem Elternteil den Besuch aufzuzwingen, wenn das Kind dadurch dann nur Ablehnung erfährt.
Kommt wohl auch auf das Alter des Kindes an.
Aber es gibt eben doch schwierigere Fälle...
Ich frage mich nur, ob es so sinnvoll ist, einem Elternteil den Besuch aufzuzwingen, wenn das Kind dadurch dann nur Ablehnung erfährt.
Kommt wohl auch auf das Alter des Kindes an.
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