Mütter- und Schwangerenforum

Vaterschaftsanerkennung?

09.08.2012 11:55
Hallo zusammen,

kann mir jemand erklären wie das ist?
Ich lebe mit meinem Verlobten ja zusamm und bin aber ärgerlicher weise noch verheiratet obwohl schon über drei jahre getrennt bzw scheidung läuft so lange,aba mein exmann arbeitet nich mit.
Naja jedenfalls, wo kann mein verlobter die vaterschaftanerkennen? und ab wann macht man das?
habe davon überhaupt keine ahnugn wie das alles läuft.

Danke schonma fürs lesen
09.08.2012 11:57
Wenn du noch verheiratet bist ist dann nicht automatisch vorm Gesetz erstmal dein noch Ehemann der Kindsvater?
Ich glaube das gestaltet sich dann recht schwierig
09.08.2012 11:57
Wir sind nach der Geburt gemeinsam zum Jugendamt und er hat da die Vaterschaft anerkannt und ich musste dann zustimmen. Du musst also Mutter nämlich dabei sein
09.08.2012 11:57
Uii das ist ganz schwierig, weil dein Exmann der Vater deines Kindes ist. Ihr solltet dringend noch vor der Geburt euch beim JA beraten lassen. Per Gesetz ist immer der Ehemann einer Frau der Vater ihres Kindes...

09.08.2012 11:58
Zitat von Mimolino:

Wenn du noch verheiratet bist ist dann nicht automatisch vorm Gesetz erstmal dein noch Ehemann der Kindsvater?
Ich glaube das gestaltet sich dann recht schwierig


oh stimmt hab ich gar net bedacht...der noch ehemann wird nämlich als vater dann eingetragen, aber ich weiß nicht wie es ist wenn man in trennung lebt
09.08.2012 11:58
ich weiss nur, das dein ex, solange ihr verheiratet seid, automatisch der vater ist...vielleicht wenn du ihm das mal sagst, beeilt er sich mit der scheidung?
Lisa1991
2338 Beiträge
09.08.2012 12:03
Weil du nocht geschieden bist weiß ichs nicht genau...
Aber scheint nichtmehr so wie früehr zu sein.
Der neue Partner kann die Vaterschaft anerkennen auch wenn du in Scheidung lebst... Geht aber erst nach einer Gewissen Zeit. Trennungsjahr oder so^^

Bei uns war es auch auf dem Jugendamt. Wir haben einen Termin ausgemacht (dokumente wurden schon fertiggemacht) für die (vorgeburtliche) Vaterschaftsanerkennung. War gleichzeitig aber auch die Sorgerechtsfrage. Ich musste entscheiden/unterschreiben, dass ich/wir das Sorgerecht teilen.

Lisa1991
2338 Beiträge
09.08.2012 12:08
Zitat:
" Verdrängung bestehender Vaterschaft

Wurde das Kind geboren, während die Ehe der Kindesmutter noch nicht geschieden oder aufgehoben war, die Eheleute aber bereits die Scheidung eingereicht haben (§ 1567 BGB), gilt das Kind zwar zunächst als Kind des Ehemannes (§ 1593 BGB), mit dessen urkundlicher Zustimmung wird aber eine Vaterschaftsanerkennung des tatsächlichen Vaters rechtswirksam. Die Rechtsausübungssperre (§ 1599 BGB) wird bei Unstrittigkeit durchbrochen.[3] Hierdurch kann eine vorher sonst nötige Vaterschaftsanfechtung vermieden werden.

Durch eine Vaterschaftsanerkennung kann in keinem anderen Fall die bestehende Vaterschaft eines anderen Mannes verdrängt werden (§ 1594 Abs. 2 BGB)."
09.08.2012 13:40
Zitat von Mimolino:

Wenn du noch verheiratet bist ist dann nicht automatisch vorm Gesetz erstmal dein noch Ehemann der Kindsvater?
Ich glaube das gestaltet sich dann recht schwierig


hab ich mir auchj gedacht.
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