Vaterschftstest vor Gericht erkämpfen. Kosten?
01.08.2012 16:58
Hallo,
ein Freund von mir hat ein Problem. Er vermutet das er der Vater eines kleinen 9 Monate altem Babys ist. Die Mutter hat einen anderen Mann als Vater angegeben und dieser hat auch die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben. Nun möchte mein Bekannter einen Test machen aber die Mutter lässt es nicht zu.
Er wird ja wohl vor Gericht gehen müssen um den Test zu bekommen.
Wie sehen denn seine Rechte aus?
Wie hoch werden denn wohl die Kosten sein?
Was ist, wenn sich seine Vaterschaft bestätigt?
Vllt kann ja jemand aus eigener Erfahrung berichten.
LG
ein Freund von mir hat ein Problem. Er vermutet das er der Vater eines kleinen 9 Monate altem Babys ist. Die Mutter hat einen anderen Mann als Vater angegeben und dieser hat auch die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben. Nun möchte mein Bekannter einen Test machen aber die Mutter lässt es nicht zu.
Er wird ja wohl vor Gericht gehen müssen um den Test zu bekommen.
Wie sehen denn seine Rechte aus?
Wie hoch werden denn wohl die Kosten sein?
Was ist, wenn sich seine Vaterschaft bestätigt?
Vllt kann ja jemand aus eigener Erfahrung berichten.
LG
01.08.2012 18:26
Naja ansich müsste der KV die Vaterschaft anzweifeln
Vllt sollte sich dein Freund da mit diesem in Verbindung setzen und vllt findet er so "anschluss"...so ganz einfach ist das nicht, denn das Gericht deinem Freund nicht statt geben da das wohle der "heilen" Familie wichtiger ist...
Also bleibt ihm da wohl nichts anderes übrig als über den KV zu gehen.
Vllt sollte sich dein Freund da mit diesem in Verbindung setzen und vllt findet er so "anschluss"...so ganz einfach ist das nicht, denn das Gericht deinem Freund nicht statt geben da das wohle der "heilen" Familie wichtiger ist...
Also bleibt ihm da wohl nichts anderes übrig als über den KV zu gehen.
01.08.2012 19:40
Zitat von ANJUKA:
Naja ansich müsste der KV die Vaterschaft anzweifeln![]()
Vllt sollte sich dein Freund da mit diesem in Verbindung setzen und vllt findet er so "anschluss"...so ganz einfach ist das nicht, denn das Gericht deinem Freund nicht statt geben da das wohle der "heilen" Familie wichtiger ist...
Also bleibt ihm da wohl nichts anderes übrig als über den KV zu gehen.
Der Kindsvater ist zu gutgläubig. Naja heile Familie ist das nicht. Der angegebene Vater lebt in einem anderen Bundesland und kommt in unregelmäßigen Abständen mal zu Besuch für ein Wochenende. Das Kind hat also noch keine Bindung zu ihm. Noch ein vorteil wäre, das mein Bekannter arbeitet und der angegebene Vater nicht. Er ist also gar nicht in der Lage Unterhalt zu Zahlen so wie der angegebene Vater.
01.08.2012 22:14
Zitat von yyymimiyyy:
Zitat von ANJUKA:
Naja ansich müsste der KV die Vaterschaft anzweifeln![]()
Vllt sollte sich dein Freund da mit diesem in Verbindung setzen und vllt findet er so "anschluss"...so ganz einfach ist das nicht, denn das Gericht deinem Freund nicht statt geben da das wohle der "heilen" Familie wichtiger ist...
Also bleibt ihm da wohl nichts anderes übrig als über den KV zu gehen.
Der Kindsvater ist zu gutgläubig. Naja heile Familie ist das nicht. Der angegebene Vater lebt in einem anderen Bundesland und kommt in unregelmäßigen Abständen mal zu Besuch für ein Wochenende. Das Kind hat also noch keine Bindung zu ihm. Noch ein vorteil wäre, das mein Bekannter arbeitet und der angegebene Vater nicht. Er ist also gar nicht in der Lage Unterhalt zu Zahlen so wie der angegebene Vater.
Das spielt aber alles keine Rolle.
Der KV MUSS die Vaterschaft anfechten, anders geht es net.
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